Das Gericht kann anordnen, dass die Parteien die in ihrem Besitz befindlichen Akten vorlegen, soweit diese aus Dokumenten bestehen, welche die Verhandlung und Entscheidung der Sache betreffen.
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Stand 12.12.2025
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Maßgebend ist allein der im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Text.