Due Diligence
Due Diligence (oft DD abgekürzt) bezeichnet im Wesentlichen eine sorgfältige Prüfung und Analyse eines Unternehmens oder eines Vermögenswertes vor einer Transaktion, beispielsweise einer Fusion, einer Übernahme oder einer Investition. Ziel ist es, Risiken und Chancen zu identifizieren und eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu schaffen.
Für angehende Juristen ist Due Diligence besonders relevant, da sie in vielen juristischen Berufsfeldern eine Rolle spielt. In Großkanzleien, Inhouse-Abteilungen, aber auch im Rahmen von Beratungstätigkeiten gehört die Durchführung oder Begleitung von Due-Diligence-Prozessen oft zum Alltag. Im Referendariat kann man beispielsweise im Rahmen von Stationen in wirtschaftsrechtlich orientierten Kanzleien damit in Berührung kommen. Wichtig ist, die Grundlagen zu verstehen und die Bedeutung dieser Prüfungen für Transaktionsentscheidungen zu erkennen.
