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Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen und Strukturen von Gesellschaften, also Zusammenschlüssen von Personen zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks. Es umfasst insbesondere die Gründung, Organisation, Rechte und Pflichten der Gesellschafter, Haftung, Vertretung und Auflösung von Gesellschaften wie GmbHs, AGs, OHGs und KGs.

Für Jurastudierende und Berufseinsteiger ist das Gesellschaftsrecht ein wichtiges Feld. Im Referendariat und in Kanzleien (besonders Wirtschaftskanzleien) begegnet man ihm häufig, ebenso in Rechtsabteilungen von Unternehmen. Es bietet vielfältige Karrierewege, erfordert aber oft Spezialisierung und fundiertes Wissen über die verschiedenen Gesellschaftsformen.