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Lateral Hire

Ein "Lateral Hire" bezeichnet die Einstellung einer bereits erfahrenen Fachkraft, die von einem anderen Unternehmen oder einer anderen Organisation abgeworben wird. Im juristischen Kontext handelt es sich also um einen Juristen oder eine Juristin, die bereits Berufserfahrung gesammelt hat und nun zu einer neuen Kanzlei, einem Unternehmen oder einer Behörde wechselt.

Für angehende Juristen ist der Begriff vor allem relevant, um die Dynamik des Arbeitsmarktes zu verstehen. Während Berufseinsteiger eher klassische Bewerbungswege beschreiten, werden erfahrene Juristen oft aktiv von Personalberatern oder den Organisationen selbst angesprochen. Gerade in Großkanzleien und Inhouse-Abteilungen spielt das Lateral Hiring eine wichtige Rolle, um das Team mit spezialisiertem Know-how zu verstärken.