Mandat
Ein Mandat bezeichnet im juristischen Kontext das Auftragsverhältnis zwischen einem Rechtsanwalt (oder einer anderen befugten Person) und seinem Mandanten. Es begründet eine Pflicht des Anwalts, die Interessen des Mandanten im Rahmen des Gesetzes zu vertreten.
Im Karrierekontext von 'Irgendwas mit Recht' begegnen angehende Juristen dem Begriff 'Mandat' während des Referendariats, insbesondere in der Anwaltsstation. In Großkanzleien und Inhouse-Abteilungen bedeutet die Akquise und Bearbeitung von Mandaten das Kerngeschäft. Auch im öffentlichen Dienst, etwa in Rechtsämtern, werden Mandate im Sinne der Vertretung der Behörde nach außen bearbeitet. Berufseinsteiger sollten die Bedeutung der Mandatsbeziehung und die damit einhergehenden Pflichten verstehen.
