MDP
MDP steht für Multi-Disciplinary Partnership, also eine multidisziplinäre Partnerschaft. Im deutschen Recht bezieht sich dies auf Zusammenschlüsse von Rechtsanwälten mit Angehörigen anderer Berufe, beispielsweise Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern oder Patentanwälten, innerhalb einer Sozietät. Ziel ist es, Mandanten eine umfassende Beratung aus einer Hand anbieten zu können.
Für angehende Juristen ist das Thema MDP vor allem im Hinblick auf Großkanzleien relevant, da diese häufig solche multidisziplinären Strukturen aufweisen. Im Referendariat kann man in Wahlstationen oder im Rahmen von Nebentätigkeiten mit MDPs in Berührung kommen. Auch Inhouse-Juristen profitieren von der Expertise unterschiedlicher Disziplinen, wenn ihr Unternehmen mit einer MDP zusammenarbeitet. Im öffentlichen Dienst ist das Thema weniger präsent, aber nicht irrelevant, beispielsweise bei der Beratung von Behörden durch externe Kanzleien.
