of Counsel
"Of Counsel" ist ein Begriff aus dem angloamerikanischen Rechtsraum, der eine besondere Form der Zusammenarbeit mit einer Anwaltskanzlei beschreibt. Es handelt sich um einen Anwalt, der an die Kanzlei assoziiert ist, aber nicht als Partner oder Angestellter im klassischen Sinne. Oft sind dies erfahrene Juristen, ehemalige Partner, Wissenschaftler oder Experten, die der Kanzlei beratend zur Seite stehen.
Im deutschen Kontext begegnet man dem Begriff "Of Counsel" hauptsächlich in Großkanzleien mit internationaler Ausrichtung. Für Berufseinsteiger ist es relevant zu wissen, dass diese Position in der Regel erfahrenen Juristen vorbehalten ist. Im öffentlichen Dienst oder in Inhouse-Abteilungen ist der Begriff unüblich. Im Referendariat spielt er keine Rolle.
