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Schiedsverfahren

Ein Schiedsverfahren ist eine Form der außergerichtlichen Streitbeilegung, bei der eine oder mehrere Schiedspersonen (Schiedsrichter) anstelle eines staatlichen Gerichts über einen Streitfall entscheiden. Die Parteien vereinbaren dies in der Regel vertraglich (Schiedsvereinbarung). Das Ergebnis ist ein Schiedsspruch, der – unter bestimmten Voraussetzungen – vollstreckbar ist wie ein staatliches Urteil.

Für Juristen, besonders in Großkanzleien mit internationaler Ausrichtung und in Inhouse-Abteilungen großer Unternehmen, ist das Schiedsverfahren ein wichtiges Thema. Dort werden häufig Schiedsvereinbarungen entworfen oder Schiedsverfahren geführt. Im öffentlichen Dienst und Referendariat spielt es eine geringere Rolle, es sei denn, man spezialisiert sich auf internationales Wirtschaftsrecht. Angehende Juristen sollten die Grundlagen kennen, da es eine attraktive Alternative zur staatlichen Gerichtsbarkeit darstellt.

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