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Steuerstrafrecht

Das Steuerstrafrecht ist ein Teil des Strafrechts, der sich mit der Verfolgung von Straftaten im Zusammenhang mit Steuern befasst. Es umfasst insbesondere die Steuerhinterziehung (§ 370 AO) und verwandte Delikte, die im Wesentlichen im Steuerstrafgesetz (StStG) und in der Abgabenordnung (AO) geregelt sind.

Im juristischen Berufsleben begegnet man dem Steuerstrafrecht in verschiedenen Kontexten. In Großkanzleien und Inhouse-Abteilungen großer Unternehmen berät man häufig zu Präventionsmaßnahmen und verteidigt Mandanten in Steuerstrafverfahren. Im öffentlichen Dienst (z.B. Finanzamt, Staatsanwaltschaft) liegt der Fokus auf der Ermittlung und Verfolgung von Steuerstraftaten. Im Referendariat kann es Teil der Wahlstation sein, während im Studium Grundlagenwissen im Steuerrecht und Strafrecht relevant ist.

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