Wirtschaftsjurist
Der Begriff "Wirtschaftsjurist" ist keine geschützte Berufsbezeichnung. Er wird üblicherweise für Juristen verwendet, deren Tätigkeitsschwerpunkt im Wirtschaftsrecht liegt. Oft handelt es sich um Juristen mit einem wirtschaftsrechtlichen Schwerpunkt im Studium oder einer entsprechenden Spezialisierung im Beruf.
Im Kontext von "Irgendwas mit Recht" begegnet der Begriff vor allem im Zusammenhang mit Karrieren in Großkanzleien, Inhouse-Abteilungen von Unternehmen und seltener im öffentlichen Dienst. Für Berufseinsteiger ist wichtig zu wissen, dass der Begriff zwar keine formale Qualifikation darstellt, aber ein klares Signal für ein wirtschaftsrechtliches Interesse und Expertise sendet. Dies kann bei der Bewerbung von Vorteil sein, insbesondere wenn die Stelle spezifische wirtschaftsrechtliche Kenntnisse erfordert.
