§ 2017 BGB - Fristbeginn bei Nachlasspflegschaft | Irgendwas mit Recht
§ 2017
Fristbeginn bei Nachlasspflegschaft
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Wird vor der Annahme der Erbschaft zur Verwaltung des Nachlasses ein Nachlasspfleger bestellt, so beginnen die in § 2014 und in § 2015 Abs. 1 bestimmten Fristen mit der Bestellung.