§ 2018 BGB - Herausgabepflicht des Erbschaftsbesitzers | Irgendwas mit Recht
§ 2018
Herausgabepflicht des Erbschaftsbesitzers
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Der Erbe kann von jedem, der auf Grund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat (Erbschaftsbesitzer), die Herausgabe des Erlangten verlangen.