§ 2021 BGB - Herausgabepflicht nach Bereicherungsgrundsätzen | Irgendwas mit Recht
§ 2021
Herausgabepflicht nach Bereicherungsgrundsätzen
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Soweit der Erbschaftsbesitzer zur Herausgabe außerstande ist, bestimmt sich seine Verpflichtung nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung.