Beihilferecht
Das Beihilferecht ist ein Teil des Europarechts, der die staatliche Förderung von Unternehmen durch Mitgliedsstaaten der Europäischen Union regelt. Ziel ist es, Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt zu verhindern, indem geprüft wird, ob staatliche Zuwendungen (Beihilfen) mit dem EU-Recht vereinbar sind.
Für angehende Juristen ist das Beihilferecht vor allem in Großkanzleien mit Fokus auf Kartellrecht oder EU-Recht relevant. Auch im öffentlichen Dienst, insbesondere in Ministerien und Behörden, die mit der Vergabe von Subventionen befasst sind, spielt es eine wichtige Rolle. Im Referendariat kann man ihm beispielsweise im Rahmen von Stationen beim Bundeskartellamt oder in einschlägigen Kanzleien begegnen.
