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Kartellrecht

Das Kartellrecht ist ein Teil des Wettbewerbsrechts und soll den Wettbewerb auf dem Markt schützen. Es verbietet wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen (Kartelle), den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung und kontrolliert Unternehmenszusammenschlüsse, um die Entstehung marktbeherrschender Stellungen zu verhindern.

Angehende Juristen begegnen dem Kartellrecht im Studium, Referendariat und später in verschiedenen Berufsfeldern. In Großkanzleien und Inhouse-Abteilungen ist es ein wichtiges Rechtsgebiet, das häufig bei M&A-Transaktionen, Compliance-Fragen und der Verteidigung gegen Kartellvorwürfe relevant ist. Auch im öffentlichen Dienst, z.B. beim Bundeskartellamt, spielt es eine zentrale Rolle.

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