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UBT (Umsatz pro Berufsträger)

Der UBT (Umsatz pro Berufsträger) ist eine betriebswirtschaftliche Kennzahl, die den durchschnittlichen Umsatz einer Kanzlei oder Rechtsabteilung, bezogen auf jeden einzelnen Berufsträger (z.B. Anwalt, Patentanwalt), angibt. Er wird berechnet, indem der Gesamtumsatz durch die Anzahl der Berufsträger geteilt wird.

Im Kontext von „Irgendwas mit Recht“ ist der UBT besonders relevant bei der Wahl des Arbeitgebers, insbesondere bei Großkanzleien. Ein hoher UBT kann auf eine hohe Arbeitsbelastung, aber auch auf eine starke Marktposition und gute Verdienstmöglichkeiten hindeuten. Berufseinsteiger sollten den UBT als einen von mehreren Indikatoren für die Attraktivität eines Arbeitgebers betrachten, aber auch andere Faktoren wie Arbeitsklima und Entwicklungsmöglichkeiten berücksichtigen.