Berufsträger
Als Berufsträger werden im juristischen Kontext Personen bezeichnet, die aufgrund ihrer Ausbildung und Zulassung berechtigt sind, einen bestimmten juristischen Beruf auszuüben. Typische Beispiele sind Rechtsanwälte, Notare, Richter und Staatsanwälte. Sie alle sind an spezifische berufsrechtliche Regelungen gebunden.
Im Karrierekontext begegnet man dem Begriff „Berufsträger“ häufig in Stellenausschreibungen von Kanzleien, Unternehmen oder Behörden, die explizit nach Juristen mit abgeschlossener juristischer Ausbildung suchen. Für Berufseinsteiger ist relevant zu verstehen, dass der Begriff eine gewisse formale Qualifikation und damit verbundene Verantwortung impliziert. Im Referendariat ist man noch kein Berufsträger im vollen Sinne, sondern befindet sich in der Ausbildung dazu.
