Was ist das Referendariat?
Das Referendariat ist der juristische Vorbereitungsdienst gemäss § 5b DRiG (Deutsches Richtergesetz). Es dient dazu, die im Studium erworbenen Rechtskenntnisse in der Praxis zu vertiefen und die Fähigkeit zu vermitteln, das Recht eigenverantwortlich anzuwenden. Das Referendariat daürt in den meisten Bundesländern 24 Monate, in einigen Ländern (z. B. Hessen, Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt) auch 25 Monate. Während des Referendariats bist du in den meisten Bundesländern in einem oeffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis. Einige Länder verbeamten ihre Referendare auf Widerruf: Bayern, Hessen, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern bieten den Beamtenstatus. Sachsen bietet trotz der höchsten Unterhaltsbeihilfe keine Verbeamtung. Die Verbeamtung bringt ein deutlich höheres Nettöinkommen, da keine Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und gesetzlichen Krankenversicherung anfallen. In Thüringen wählen rund 90 % der Referendare die optionale Verbeamtung.
Key Facts
- Daür: 24 Monate (in HE, SN, TH, ST, RP: 25 Monate)
- 5 Stationen: Zivil, Straf, Verwaltung, Anwalt, Wahl
- Abschluss: 2. Staatsexamen (Assessorexamen)
- Verbeamtung in: Bayern, Hessen, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern
Die Stationen im Überblick
| Station | Dauer | Ort | Aufgaben |
|---|---|---|---|
| Zivilstation | ca. 5 Monate | Landgericht / Amtsgericht | Urteilsentwürfe, Sitzungsbeobachtung, Verhandlungsvorbereitung |
| Strafstation | ca. 3 Monate | Staatsanwaltschaft | Sitzungsdienst, Plädoyers, Anklageschriften |
| Verwaltungsstation | ca. 3-4 Monate | Behörde / Verwaltungsgericht | Bescheide, Widersprüche, Gutachten |
| Anwaltsstation | ca. 9 Monate | Anwaltskanzlei (frei wählbar) | Mandatsarbeit, Schriftsätze, Gerichtstermine |
| Wahlstation | ca. 3 Monate | Frei wählbar (auch Ausland) | Je nach Stationsgeber variierend |
Besonderheiten
- Baden-Wuerttemberg und Saarland: 2 getrennte Anwaltsstationen
- Hamburg: 2 Wahlstationen (einzigartig bundesweit)
- Anwaltsstation: Grosskanzleien zahlen bis zu 1.000 EUR pro Wochenarbeitstag/Monat
Bewerbung und Einstieg
Die Bewerbung für das Referendariat erfolgt beim zuständigen Oberlandesgericht (OLG) oder Landesjustizprüfungsamt (LJPA) des Bundeslandes deiner Wahl. Die Bewerbungsfristen variieren stark: In Bayern musst du dich ca. 7-8 Wochen vor dem Einstellungstermin bewerben, in NRW kannst du dich bis zu 18 Monate im Voraus anmelden. NRW stellt als einziges Bundesland monatlich neue Referendare ein. Bayern stellt halbjährlich ein (April und Oktober), Hamburg bietet sechs Termine pro Jahr, Berlin und Brandenburg jeweils vier. Wartezeiten reichen von null (Bayern, Brandenburg, Sachsen, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern) bis ueber zwei Jahre (Berlin).
Keine Wartezeit
- • Bayern
- • Brandenburg
- • Sachsen
- • Thüringen
- • Mecklenburg-Vorpommern
- • Sachsen-Anhalt
Kurze Wartezeit
- • Niedersachsen (variiert nach OLG)
- • Hamburg (je nach Note)
Lange Wartezeit
- • Berlin (ueber 2 Jahre)
- • OLG Koeln (bis 9 Monate)
- • OLG Düsseldorf (bis 6 Monate)
Erforderliche Unterlagen
- Beglaubigte Kopie des Examenszeugnisses
- Tabellarischer Lebenslauf
- Geburtsurkunde
- Polizeiliches Fuehrungszeugnis
- Gesundheitserklärung
- Ggf. Heiratsurkunde oder Geburtsurkunden der Kinder
Arbeitsgemeinschaften (AGs)
Parallel zu den Stationen besuchst du verpflichtende Arbeitsgemeinschaften (AGs), die von Richtern, Staatsanwälten und Rechtsanwälten geleitet werden. Die AGs dienen der Vertiefung des examensrelevanten Wissens und dem Klausurentraining. Zu jeder Pflichtstation gibt es eine begleitende AG: Zivil-AG, Straf-AG, Verwaltungsrecht-AG und Anwalts-AG. In den letzten 3 Monaten vor dem schriftlichen Examen findet ein Pflichtklausurenkurs statt (z.B. in Berlin: 12 Klausuren unter Examensbedingungen, 4 pro Rechtsgebiet). Die Teilnahme an den AGs ist Dienstpflicht.
| AG | Parallel zu | Inhalte |
|---|---|---|
| Zivil-AG | Zivilstation | Zivilprozessrecht, Urteilsklausur, Relationsklausur |
| Straf-AG | Strafstation | Strafprozessrecht, Anklageklausur, Urteilsklausur, Revisionsrecht |
| Verwaltungsrecht-AG | Verwaltungsstation | Verwaltungsprozessrecht, Behörenklausur, Urteilsklausur OeR |
| Anwalts-AG | Anwaltsstation | Anwaltsklausur, Berufsrecht, Mandatsarbeit, Gebührenrecht |
| Pflichtklausurenkurs | Letzte 3 Monate vor Examen | 12 Klausuren unter Examensbedingungen (4 Zivil, 4 OeR, 4 Straf) |
Experten-Einschätzung
Die AGs werden von vielen Referendaren unterschätzt — oder als lästige Pflichtveranstaltung abgetan. Das ist ein Fehler. Selbst eine mittlemässige AG liefert dir strukturiertes, examensrelevantes Material, das du sonst selbst zusammensuchen müsstest. Und die Pflichtklausuren in der AG sind die einzigen Klausuren, die du unter halbwegs realistischen Bedingungen geschrieben bekommst, bevor es ernst wird.
