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Corporate

Der Begriff "Corporate" stammt aus dem Englischen und bezieht sich im juristischen Kontext auf Unternehmen, insbesondere Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) und deren rechtliche Angelegenheiten. Es umfasst Rechtsgebiete wie Gesellschaftsrecht, M&A (Mergers & Acquisitions), Kapitalmarktrecht und Corporate Governance.

Für Juristen, die sich für eine Karriere in Wirtschaftskanzleien oder Inhouse-Abteilungen großer Unternehmen interessieren, ist "Corporate" ein Schlüsselbegriff. Man begegnet ihm in Stellenausschreibungen (z.B. "Associate Corporate"), bei der Wahl von Schwerpunkten im Studium oder Referendariat und in der täglichen Arbeit an Transaktionen oder gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen. Ein solides Verständnis ist daher essenziell.