Zum Hauptinhalt springen

M&A

M&A steht für Mergers & Acquisitions, also Fusionen und Übernahmen. Es bezeichnet den Bereich des Wirtschaftsrechts, der sich mit dem Kauf, Verkauf, der Verschmelzung und Umstrukturierung von Unternehmen befasst. Hierzu gehören komplexe Transaktionen, Due Diligence-Prüfungen und die Gestaltung der entsprechenden Verträge.

Für Jurastudierende und junge Juristen ist M&A relevant, weil es ein häufiges Tätigkeitsfeld in Großkanzleien und Rechtsabteilungen großer Unternehmen darstellt. Im Referendariat kann man in diesen Bereichen Einblicke gewinnen. Kenntnisse im Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht und Bilanzrecht sind essenziell für eine Karriere im M&A-Bereich.

Passende Episoden