Legal Design Thinking und Kollaboration | Interview Legal Designerin
Astrid Kohlmeier
Consultant
Ein NDA, kurz für Non-Disclosure Agreement (auch Geheimhaltungsvereinbarung), ist ein Vertrag, der die Vertraulichkeit bestimmter Informationen regelt. Er verpflichtet eine oder beide Parteien, vertrauliche Informationen, die im Rahmen einer Geschäftsbeziehung oder eines Projekts ausgetauscht werden, nicht an Dritte weiterzugeben oder für eigene Zwecke zu nutzen.
Im juristischen Kontext begegnet man NDAs in nahezu allen Karrierewegen. In Großkanzleien und Inhouse-Abteilungen sind sie üblich, um sensible Mandanteninformationen zu schützen. Auch im öffentlichen Dienst können sie relevant sein, etwa bei Verhandlungen oder Ausschreibungen. Im Referendariat kann man mit NDAs in Berührung kommen, wenn man Einblicke in vertrauliche Projekte erhält.
Astrid Kohlmeier
Consultant
Zoë Andreae
CEO
Fabian Waterhölter
Associate