Als Juristin in der Unternehmensberatung, Start-Ups, Venture Capital, Angel Investors
Rebecca Lappeßen
Consultant
Venture Capital, auch Wagniskapital genannt, bezeichnet die Bereitstellung von Kapital für junge, innovative Unternehmen in der Frühphase oder Wachstumsphase. Diese Unternehmen, oft Start-ups, haben in der Regel ein hohes Wachstumspotenzial, aber auch ein entsprechend hohes Risiko.
Im juristischen Kontext begegnet man Venture Capital vor allem in Großkanzleien mit Schwerpunkt auf Gesellschaftsrecht und M&A, aber auch in Inhouse-Abteilungen von Venture Capital-Gesellschaften selbst. Für angehende Juristen ist das Verständnis von Venture Capital-Verträgen (z.B. Beteiligungsverträge) und der damit verbundenen rechtlichen Herausforderungen relevant, um Mandanten adäquat zu beraten.
Rebecca Lappeßen
Consultant
Dr. Tim Giesselmann
Partner