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Venture Capital

Venture Capital, auch Wagniskapital genannt, bezeichnet die Bereitstellung von Kapital für junge, innovative Unternehmen in der Frühphase oder Wachstumsphase. Diese Unternehmen, oft Start-ups, haben in der Regel ein hohes Wachstumspotenzial, aber auch ein entsprechend hohes Risiko.

Im juristischen Kontext begegnet man Venture Capital vor allem in Großkanzleien mit Schwerpunkt auf Gesellschaftsrecht und M&A, aber auch in Inhouse-Abteilungen von Venture Capital-Gesellschaften selbst. Für angehende Juristen ist das Verständnis von Venture Capital-Verträgen (z.B. Beteiligungsverträge) und der damit verbundenen rechtlichen Herausforderungen relevant, um Mandanten adäquat zu beraten.

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