Vergaberecht
Das Vergaberecht regelt, wie öffentliche Auftraggeber (z.B. Bund, Länder, Kommunen) Bau-, Liefer- und Dienstleistungen beschaffen müssen. Ziel ist es, Wettbewerb zu fördern, Steuergelder effizient einzusetzen und Diskriminierung zu vermeiden. Zentrale Gesetze sind das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die Vergabeverordnung (VgV).
Für Juristen im Karrierekontext ist das Vergaberecht relevant in Großkanzleien (Beratung von Bietern und Auftraggebern), Inhouse-Abteilungen öffentlicher Unternehmen und natürlich im öffentlichen Dienst selbst. Im Referendariat begegnet man dem Thema beispielsweise in Stationen bei Behörden oder spezialisierten Kanzleien. Berufseinsteiger sollten die Grundlagen beherrschen, um Chancen in diesen Bereichen wahrnehmen zu können.
