IMR30519. Jun 25
IME028: Rechtfertigender Notstand, allgemeines Festnahmerecht, Einwilligung im Strafrecht, mutmaßliche und hypothetische Einwilligung

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IME028: Rechtfertigender Notstand, allgemeines Festnahmerecht, Einwilligung im Strafrecht, mutmaßliche und hypothetische Einwilligung

Prof. Dr. Charlotte Schmitt-Leonardy, Professor | Universität Bielefeld

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Charlotte Schmitt-Leonardy

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Über diese Episode

Folge 305 Deines Jurapodcasts zu allen Karriere- und Examensthemen

Rechtfertigungsgründe - Notstände - § 228 BGB - Defensivnotstand - § 904 BGB - Aggressivnotstand - § 34 StGB - Güterabwägung - Interessenabwägung - Gefahrabwendungswillen - Festnahmerecht - § 127 StPO - Einwilligung - Einverständnis - disponible Rechtsgüter - mutmaßliche Einwilligung - hypothetische Einwilligung - Fahrlässigkeitsdelikte - § 32 StGB - § 303 StGB - § 35 StGB - Art. 1 GG - § 216 StGB - § 212 StGB - § 123 StGB - § 315 StGB - § 104 ff. BGB

In dieser Examens-Edition begrüßt Marc erneut Prof. Dr. Schmitt-Leonardy von der Universität Bielefeld. Aufbauend auf der vorherigen Examens-Episode, in der grundlegende Rechtfertigungsgründe und die Notwehr thematisiert wurden, geht es in dieser Folge vor allem um die weiteren strafrechtlichen Rechtfertigungsgründe wie die Notstände, das Festnahmerecht sowie die Einwilligung. Ausführlich wird dargelegt, wie Defensiv- und Aggressivnotstand nach BGB und der klassische Notstand nach § 34 StGB aufgebaut sind, welche Fallstricke es bei der Abgrenzung gibt und wie man diese Konstellationen in Klausuren erkennt. Sie besprechen das Festnahmerecht gemäß § 127 StPO, die dazugehörigen dogmatischen Dispute und typische Fehlerquellen. Abschließend gibt die Episode einen Überblick über die Prüfungspraxis der Einwilligung als Rechtfertigungsgrund und grenzt diese sauber vom Einverständnis ab. Wie lassen sich Notstandssituationen präzise abgrenzen? Welche Argumentationsstrategien sollten bei Interessenabwägungen verfolgt werden und wie geht man mit Sonderfällen bei Einwilligungen um? Antworten auf diese und viele weitere Fragen erhaltet Ihr in dieser Folge von IMR. Viel Spaß!

Kapitel:

  • 02:31 - Die Rechtfertigungsgründe des BGB
  • 10:51 - Rechtfertigender Notstand § 34 StGB
  • 27:47 - Das allgemeine Festnahmerecht nach 127 StPO
  • 38:37 - Einwilligung
  • 54:30 - Mutmaßliche Einwilligung
  • 56:21 - Hypothetische Einwilligung

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Die Interessenabwägung im Notstandrecht ist das Kernstück: Sie müssen abwägen zwischen dem Schutz des Lebens und dem Eingriffsinteresse, wobei das Leben absolut geschützt bleibt.

Sneak Peak – Q&A mit Charlotte Schmitt-Leonardy

Über Universität Bielefeld

Die Universität Bielefeld ist eine junge Campus-Universität in Nordrhein-Westfalen mit gut 3.500 Beschäftigten, sowie rund 25.000 Studierenden. Sie verbindet 13 Fakultäten unter einem Dach – darunter eine engagierte Rechtswissenschaft, die Lehrende und Lernende interdisziplinär mit Informatik, Soziologie oder KI-Forschung vernetzt. Bekannt ist die Uni für ihr lichtdurchflutetes Hauptgebäude, moderne Tenure-Track-Strukturen und einen offenen, forschungsfreudigen Spirit.

Warum das auch für deine juristische Karriere spannend ist, erfährst du im Podcast – hör doch gleich in unsere IMR-Folgen mit der Uni Bielefeld rein!

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