IMR10728. Okt 21
IMR107: Arbitration-Spezial-3 - Erste Schritte im Schiedsverfahren

Arbitration-Spezial

IMR107: Arbitration-Spezial-3 - Erste Schritte im Schiedsverfahren

Anna Masser, Partner | A&O Shearman

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Über diese Episode

Folge 107 deines Jura-Podcasts zu Job, Karriere und Examensthemen.

Im dritten Teil des Arbitration-Spezials mit Anna Masser steht die Einleitung eines Schiedsverfahrens im Mittelpunkt. Was gibt es zu beachten und wo fängt man überhaupt an? Welche psychologischen Faktoren gilt es dabei, zu beachten? Warum machen Menschen eigentlich das, was sie tun? Was passiert im menschlichen Körper, bevor wir handeln? Wann kann man einem Zeugen im Schiedsverfahren glauben? Wann beginnt ein Schiedsverfahren formell gesehen? Was kostet ein Schiedsverfahren? Wer sind die Schiedsrichter und wie wird man Schiedsrichter? Zu welchem Zeitpunkt im Schiedsverfahren vergleichen sich die Parteien üblicherweise? Die Antworten auf diese und viele weitere Fragen gibt es heute beim Arbitration-Special von Irgendwas mit Recht! Viel Spaß!

Inhalt:

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Zu Gast

Anna Masser

Anna Masser

Kapitel

  • 00:01:08.706Intro
  • 00:02:26.784Buchtipp: Wie handeln Menschen eigentlich?
  • 00:03:24.290Wann beginnt ein Schiedsverfahren?
  • 00:12:52.841Wie wird man Schiedsrichter?
  • 00:16:39.408Wie viele Schiedsverfahren kann ein Schiedsrichter führen?
  • 00:18:51.631Wie geht es nach der Einleitung weiter?
  • 00:20:42.620Zu welchem Zeitpunkt finden die meisten Vergleiche statt?

Über A&O Shearman

Die internationale Sozietät A&O Shearman verbindet Top-Juristen von Allen & Overy und Shearman & Sterling unter einem Dach. Hier lernst du von erfahrenen Profis, arbeitest an spannenden Mandaten und entwickelst dich in einem kollaborativen, zukunftsorientierten Umfeld weiter.

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Beim Schiedsverfahren kann man nicht nur Schiedsrichter sein, sondern auch Parteivertreter – beides bereichernd. Als Schiedsrichter verstehe ich als Anwalt besser, wie ich vortrage, damit es beim Schiedsgericht ankommt.

Sneak Peak – Q&A mit Anna Masser

Transkript

KI-basiert und kann Fehler enthalten.

0:00 Min
Marc Ohrendorf:

Die heutige Folge von Irgendwas mit Recht wird euch präsentiert von der EBS-Universität für Wirtschaft und Recht mit Standorten in Wiesbaden und Österreich-Winkel im Rheingau. Seit 2011 bringt die private Universität angehende Juristen auf die Karriereleiter – und das mit großem Erfolg.

1:00 Min
Marc Ohrendorf:

Bereits zum vierten Mal in Folge kam der beste Juraabsolvent in Hessen von der EBS-Universität und auch die Prädikatsquote kann sich mit 60 Prozent mehr als sehen lassen. Bei der Vorbereitung auf die erste juristische Prüfung profitieren die Studierenden zudem vom integrierten einjährigen Examinatorium zur Erreichung der persönlichen Bestnote.

1:00 Min
Marc Ohrendorf:

Darüber hinaus sind wirtschaftswissenschaftliche Studienanteile von Anfang an Teil des Jurastudiums an der EBS und dadurch können Studierende nach Abschluss ihrer juristischen Ausbildung ein Master in Business oder ein Master of Science erwerben. Eine weitere Besonderheit ist, dass alle Studierenden planmäßig ein Semester an einer der rund 90 Partneruniversitäten verbringen.

1:00 Min
Marc Ohrendorf:

Wer also einen Blick über den Tellerrand riskieren möchte und sich für ein privates Jurastudium begeistern kann, sollte unbedingt auf www.apps.edu vorbeischauen oder im entsprechenden Profil auf LTO Karriere. Vielen Dank an die Apps für den Support von dieser Folge Irgendwas mit Recht und nun viel Spaß.

1:10 Min
Music:

1:18 Min
Marc Ohrendorf:

Herzlich willkommen zu einer neuen Episode Irgendwas mit Recht. Mein Name ist Marc Ohrendorf und ihr hört den Jura-Podcast von LTO und LTO Karriere. Dies ist der dritte Teil unseres Arbitration-Specials und ich habe die Freude, mal wieder im schönen Frankfurt mit herrlichem Blick auf die Skyline und blauem Himmel zu sitzen und mich mit Anna Massauer zu unterhalten.

1:00 Min
Marc Ohrendorf:

Hallo Anna.

1:40 Min
Anna Masser:

Hallo Marc, schön, dass du da bist.

1:42 Min
Marc Ohrendorf:

Danke, dass ich hier sein darf, mal wieder. Wir wollen heute sprechen über Schiedsrecht, das ist klar, das sagt der Titel, aber insbesondere über die ganze Frage, wie leitet man eigentlich ein Schiedsverfahren ein, was gibt es da zu beachten, wo fängt man an. In dieser und der nächsten Episode reden wir auch ziemlich viel über psychologische Komponenten und die Frage, warum machen eigentlich Menschen das, was sie tun, wann kann man einem Zeugen glauben in einem Verfahren, das ist ja nicht nur im Schiedsverfahren relevant, sondern auch in staatlichen Gerichtsverfahren.

1:00 Min
Marc Ohrendorf:

Und da hast du mir eben im Vorgespräch eine ganz interessante Geschichte auf Basis eines Buchtipps erzählt, so nach dem Motto, ja, der Typ, der erklärt, warum Menschen tun, was sie tun, Kannst du das nochmal kurz wiedergeben?

2:26 Min
Anna Masser:

Das ist ja ein spannender Anfang. Es geht um ein Buch, das heißt Behave von Robert Sapolsky und der beschreibt, was passiert im Körper, bevor man eine Handlung unternimmt oder eben unterlässt. Und fängt an im Kopf und geht dann über die Teenage-Jahre zur Kindheit, zur Zeit im Bauch, zu genetischen Veranlagungen, zu was haben die Neandertaler gemacht, so ungefähr, ein relativ dickes Brett.

1:00 Min
Anna Masser:

Aber alles vor dem Hintergrund, was bewegt uns eigentlich etwas zu tun? Sehr spannend, lohnt sich, kann ich nur empfehlen.

2:58 Min
Marc Ohrendorf:

Na, sehr gut. Dann gucken wir mal, wie wir den Bogen geschlagen kriegen zur Einleitung eines Schiedsverfahrens.

3:04 Min
Anna Masser:

Ob man einleitet oder nicht.

3:06 Min
Marc Ohrendorf:

Ob man einleitet oder nicht. Vielleicht auch dahingehend, dass es da gar nicht so komplexe Schritte braucht, wie in diesem schönen Buch, um zu verstehen, was die Parteien bewegt. Denn meistens geht es ums Geld.

1:00 Min
Marc Ohrendorf:

Meistens will der eine was vom anderen. Wir haben das auch schon in den letzten Folgen angeschnitten. Wann beginnt so formell gesehen eigentlich so ein Cheats-Verfahren?

3:27 Min
Anna Masser:

Genau, also da muss man wieder unterscheiden zwischen einer institutionell administrierten Arbitration und einer Ad-Hoc-Arbitration. Aber jetzt mal angenommen, man hat eine Institution im Hintergrund, dann ist es tatsächlich relativ einfach, insbesondere weil das bei Cross-Jurisdictional Matters im Zivilverfahren ja relativ komplex ist. Also wenn man eine Klage einleiten will gegen einen Beklagten, der schieß mich tot in China sitzt, dann muss man ja die Auslandszustellung irgendwie bewirken und das läuft dann alles über wahnsinnig komplexe Rechtswege und beim Arbitration jedenfalls, wenn es institutionell administriert ist, dann schickt man halt sechs Seiten an die Institution und die Institution schickt es an die Gegenseite.

1:00 Min
Anna Masser:

Sehr viel einfacher. Und der immense Vorteil daran ist, dass man diese Auslandszustellung eben nicht selber bewirken muss, sondern in dem Moment, wo man als Kläger seinen Sheets Request, Request for Arbitration heißt das auf Englisch, oder Notice of Arbitration, in dem Moment, wo man das an die Institution schickt und die Institution diesen erhält, gilt das Verfahren als eingeleitet.

1:00 Min
Anna Masser:

Und das ist auch die verjährungshemmende Sache. Handlung in dem Sinne. Also man muss nicht zustellen. Das muss auch nicht demnächst zugestellt werden, sondern man muss einfach seinen Request bei der Institution hinterlegen und das reicht aus für den Beginn des schiedsrichterlichen Verfahrens.

4:40 Min
Marc Ohrendorf:

Und das ist natürlich relativ einfach, weil man die Adresse der Institution kennt.

4:43 Min
Anna Masser:

Es sei denn, man hat irgendeine merkwürdige Klausel in seinem Vertrag, die man selber nicht mehr versteht, aber normalerweise sollte das der Fall sein, ja.

4:49 Min
Marc Ohrendorf:

Jetzt könnte man ja mal so ganz laienartig daherkommen und sagen, ja warte mal, dann kann ja jetzt jeder in ein Verfahren gezogen werden, in dem nur ein anderer bei einer Institution das entsprechend anhängig macht. Aber dem ist natürlich nicht so, weil man nicht vor eine Schiedsinstitution kommt, wenn man keine Schiedsklausel hat. So ist es.

5:08 Min
Anna Masser:

Also man kann das trotzdem versuchen, aber dann wird die Institution sagen, da wäre sie nicht zuständig. Also es gibt so einen Vorab-Check der Institution, ob es offensichtlich keine Schiedsvereinbarung gibt. Und dann zahlt man nur Geld.

1:00 Min
Anna Masser:

Also Administrationskosten muss man auch noch zahlen, wenn man das Ding einreicht. Und die werden dann halt verschwendete Lebensmühe, wenn man keine Klausel hat.

5:28 Min
Marc Ohrendorf:

Was kostet so ein Spaß, Pi mal Daumen?

5:30 Min
Anna Masser:

Das hängt von der Institution ab und vom Streitwert. Und je höher der Streitwert, desto höher die Gebühren. Das gilt sowohl für die Schiedsrichterhonorare, wie auch für die Verwaltungskosten der Institution.

5:42 Min
Marc Ohrendorf:

Streitwerte sind ja schon mal relativ schnell im dreistelligen Millionenbereich. Das ist jetzt nicht so das allergrößte Schiedsverfahren. Es geht auch noch deutlich größer natürlich. Nehmen wir mal so ein, ich weiß nicht, ob man das mittelgroße Schiedsverfahren nennen darf, für irgendwie 300 bis 500 Millionen.

1:00 Min
Marc Ohrendorf:

Ist das realistisch, das als mittelgroß zu bezeichnen? Ja, das ist schon groß. Das ist schon groß? Ja. Okay.

5:59 Min
Anna Masser:

Also 300 Millionen ist schon groß.

6:01 Min
Marc Ohrendorf:

Okay, 300 Millionen große Schiedsverfahren, Ballpark. Was kostet so ein Spaß?

6:05 Min
Anna Masser:

An Anwaltskosten oder an Verfahrensgebühren?

6:07 Min
Marc Ohrendorf:

Sowohl als auch.

6:08 Min
Anna Masser:

Verfahrensgebühren kann ich dir nicht sagen, aber das ist dann im Vergleich lächerlich. Also weiß ich nicht, 100.000, aber das sind also Geraten, wirklich Geraten. Und die sind meiner Meinung nach auch jedenfalls teilweise capped, diese Verwaltungsgebühren, je nachdem, also wie bei deutschen Gerichten 30 Millionen Streitwert, mehr gibt es ja nicht.

1:00 Min
Anna Masser:

Also das ist, glaube ich, bei den Verwaltungsgebühren teilweise auch so. Und die Anwaltskosten hängen sehr davon ab, welchen Anwalt man engagiert, ja, wir rechnen alle weiterhin nach Stunden ab, wundersamerweise geht das ja noch und bei so einem Streitwert also von 300 Millionen, da kann man dann schon auch tatsächlich Geld für ausgeben, ja, weil das ja also das sind ja Investitionskosten in dem, also es ist ein Investment in deinen Anwalt, ja, und wenn du sagst, ich zahle dem Anwalt sagen wir mal bei 300 Millionen 10 und dann kriege ich nachher 300 dann hat es sich gelohnt, ja, so ist es vor allem kriegst du die 10 ja wieder, wenn du gewinnst, ja also das ist ja irgendwie auch das Schöne am Schiedsverfahren, oder was Schöne jedenfalls, ist es anders als vor Gericht.

1:00 Min
Anna Masser:

Das wird nicht nach RVG abgerechnet, sondern du kriegst halt the reasonable costs that were necessary to pursue your rights. Und das ist im Ermessen des Schiedsgerichts und ich habe jedenfalls bisher noch Also einmal waren wir kurz davor zu kürzen, weil es tatsächlich so unterschiedlich war.

1:00 Min
Anna Masser:

Dann waren die Kläger, weil das ist natürlich auch irgendwo klar, Kläger haben meistens höhere Kosten als die Beklagten, weil die ja Beweislast tragen und deswegen auch mehr machen müssen. Und dann hängt es auch bei 300 Millionen davon ab, um was geht es denn.

1:00 Min
Anna Masser:

Also wenn es ein Anlagenbauprojekt in China ist, wo irgendwie, weiß ich nicht, Gas produziert wird oder verarbeitet wird in irgendeiner Art und Weise, dann ist das ein anderer Streit, als wenn ich eine Vertragsklausel auslege. Alleine vom Volumen, vom Umfang, von den Dokumenten, von Experten, von was man dann alles braucht für sowas.

7:50 Min
Marc Ohrendorf:

Ganz kleiner Ausflug also nochmal kurz ins Kostenrecht, vielleicht auch für die Zuhörenden, die jetzt noch nicht so weit im Studium sind oder im Referendariat. Im Studium hat man damit ja eigentlich noch weniger zu tun.

1:00 Min
Marc Ohrendorf:

Normalerweise ist es so, wenn man sich entsprechend einen Anwalt nimmt, den nach Stunden bezahlt und der teurer ist als das, was nach RVG, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, verlangt werden dürfte oder der Anwalt abrechnen dürfte sozusagen, dann ist das auch eben nur das, was man von der anderen Partei bekommt, wenn man entsprechend gewinnt. Das ist im Schiedsverfahren anders, weil klar ist, man ist hier meistens international unterwegs, hochspezialisiertes Rechtsgebiet und so weiter.

1:00 Min
Marc Ohrendorf:

Da kann man dann eben auch auf Stundenbasis, wenn ich richtig verstanden habe, den gesamten Betrag von der Gegenseite wiederbekommen. So ist es. Okay, also keine Angst, Baumbachsche Formel und so weiter kommt hier nicht vor.

1:00 Min
Marc Ohrendorf:

Eine Sache, die natürlich auch Geld kostet, sind die Schiedsrichter und über die würden wir jetzt ganz gerne ein kleines bisschen mehr sprechen, weil das natürlich auch häufig schillernde Persönlichkeiten sind, oder?

8:46 Min
Anna Masser:

Ja, also vielleicht nochmal einen Schritt zurück. Also mit der Einleitungsanzeige ist es auch so, dass der Kläger jeweils seinen Schiedsrichter benennt und dann gibt es eine Antwort und da wird dann von der beklagten Seite der Schiedsrichter benannt und normalerweise benennen dann die beiden einen Dritten. Also das ist so der Prozess oder eine Dritte.

1:00 Min
Anna Masser:

Und ja, also schillernde Persönlichkeiten, aber also der Vorteil ist ja, dass man eben beeinflussen kann, wer da sitzt, ja, und es ist tatsächlich auch psychologisch so ein Wahn, also wirklich wichtiger Schritt, weil du halt dadurch den Ablauf des Verfahrens jedenfalls hoffentlich in eine gute Richtung mitbestimmen kannst. Und dann hängt es nicht nur davon ab, was kann der oder die, also ist das fachlich kompetent, hat der die richtigen Rechtskenntnisse, sitzt der irgendwie nebenan, kenne ich den gut genug, habe ich den schon mal gesehen, ist der irgendwie renommiert und so, das eine.

1:00 Min
Anna Masser:

Und dann ist aber auch das andere, was macht denn dann die Gegenpartei? Und wie ergänzen sich die beiden oder wie ergänzen sie sich eben auch gerade nicht? Und dann das noch, also für mich jedenfalls am allerspannendsten, ist immer die Frage, wer macht denn dann den Vorsitz? Weil du brauchst dann irgendjemanden, der, das hängt dann auch wieder sehr davon ab, wer die anderen beiden schon sind.

1:00 Min
Anna Masser:

Also braucht man jemanden, der vermittelt zwischen den beiden, braucht man jemanden, der sehr strikt in der Prozessführung ist, braucht man jemanden, der ganz im Gegenteil sich eher zurückhält und die beiden Parteischiedsrichter machen lässt. Und das kommt mit der Zeit und Erfahrung, dass man solche Sachen einfach, ja jedenfalls ein bisschen besser weiß.

1:00 Min
Anna Masser:

Und wenn man es selber nicht weiß, dann weiß man irgendwann, wen man anruft und fragt, der das dann hoffentlich ein bisschen besser weiß. ist.

10:17 Min
Marc Ohrendorf:

Und was sind so die Anforderungen an den Schiedsrichter?

10:20 Min
Anna Masser:

Also eben sagte ich ja, das eine ist Kenntnis des Sachgebiets, würde ich jetzt mal sagen. Also ich mache ja selber sehr viel Gaspreis-Revisionsverfahren. Da gibt es nicht so viele, die das tatsächlich können.

1:00 Min
Anna Masser:

Das sind so Anpassungen von Langzeitverträgen. Da muss man halt wissen, wie der Markt funktioniert und was Gas überhaupt ist und wie das transportiert wird und wo das verbraucht wird und so was. Und dann gibt es so Sachen wie eben Anlagenbaustreitigkeiten.

1:00 Min
Anna Masser:

Da gibt es dann Leute, die das sehr gut können und das auch als Parteivertreter sehr gut können. Und dann gibt es so ganz normale Vertriebslizenzverträge und dann gibt es teilweise Markenstreitigkeiten, also Sachkompetenz. Das andere ist Rechtskenntnis, also je nachdem welches Recht anwendbar ist.

1:00 Min
Anna Masser:

Also ich mache nicht nur deutsches Recht, gerade österreichisches Recht, schweizer Recht, niederländisches Recht, schwedisches, also mal gucken, was der oder die dann als Rechtskenntnis braucht. Und dann das dritte ist eben so eine Art Verfahrensmanagement-Kompetenz, also dass der weiß, wie so ein Verfahren, die weiß, wie so ein Verfahren ablaufen sollte, wenn es gut läuft.

11:18 Min
Marc Ohrendorf:

Und aus prozessrechtlicher Sicht entsprechend immer diese zwei Buzzwords, Impartiality und Independence natürlich, ne? Ja, richtig.

11:25 Min
Anna Masser:

Also ich sollte nicht meinen Bruder benennen oder den Bruder von der Partei am besten noch. Also das geht nicht. Also es gibt im internationalen Bereich eine sogenannte IBA Guidelines on the Impartiality and Independence. IBA Guidelines on, das heißt glaube ich tatsächlich so, Independence and Impartiality and International Arbitration. Und da sind dann so Listen drin.

11:47 Min
Marc Ohrendorf:

So ein Ampelsystem, ne?

11:48 Min
Anna Masser:

Genau. Rot, Orange und Grün. Und dann gibt es bei Rot noch Waivable und Non-Waivable. Und die Non-Waivable sind die ganz absurden. Also das geht gar nicht.

1:00 Min
Anna Masser:

So wie wenn du den Geschäftsführer der Partei als Schiedsrichter benennen möchtest, sowas. Das geht gar nicht. Und dann gibt es Waivable Red List, wenn man da irgendwie vielleicht mal gearbeitet hat oder mit dem Fall schon mal vorbeschäftigt war, müsste ich jetzt reingucken, was da drauf steht.

1:00 Min
Anna Masser:

Und dann gibt es Orange Sachen, wo dann gesagt wird, das lieber offenlegen. Also wenn man nominiert wird als Schiedsrichter oder als Schiedsrichterin, dann legt man solche Sachen offen, wenn man denn Zweifel hat an seiner eigenen Unabhängigkeit oder jedenfalls sagt, ich bin zwar unabhängig, aber es gibt den und den Umstand, den würde ich gerne offenlegen und sage dort dazu mal was.

12:25 Min
Marc Ohrendorf:

Vielleicht wird man ja auch dadurch dann erst unabhängig, dass man zeigt, man hat es offengelegt und das von vornherein ausräumt.

12:30 Min
Anna Masser:

Ja, also vor allen Dingen ist es schlecht andersrum, wenn man es nicht offenlegt und hinterher einer sagt, aber da, da, da, da, da und dann hast du es nicht offengelegt, dann hast du ein Problem. Jedenfalls bei Orange.

1:00 Min
Anna Masser:

Und dann gibt es noch so eine grüne Liste, das ist dann irgendwie, wir nehmen einen Podcast auf. Also das ging, glaube ich, gerade noch durch.

12:46 Min
Marc Ohrendorf:

Das sollten wir definitiv dafür sorgen, dass das da aufgenommen wird. Unbedingt. Ja und sag mal, irgendwie wollen ja dann noch ziemlich viele Leute Schiedsrichter werden. Zum einen, weil das lukrativ ist, aber noch viel wichtiger, weil das auch einfach super spannend ist.

1:00 Min
Marc Ohrendorf:

Wie wird man denn jetzt eigentlich Schiedsrichter? Vielleicht vorgelagert aber noch, fällt mir dabei gerade selbst ein, wie wählt man denn so einen Schiedsrichter aus? Also du hast gesagt, ja mal jemanden anrufen, sich mal umhören, bisschen Netzwerk ist das eine, aber gibt es da auch andere Möglichkeiten?

13:17 Min
Anna Masser:

Das sind jetzt drei Fragen auf einmal. Ich habe die erste Antwort schon im Kopf gehabt, aber es macht nichts.

13:21 Min
Marc Ohrendorf:

Nein, dann beantworte gerne die erste.

13:22 Min
Anna Masser:

Das Tolle ist am Arbitration, dass man eben beides machen kann. Man kann Schiedsrichter sein und man kann Parteivertreter sein und beides ist bereichernd. Also ich mag die Parteivertreterrolle, ich mag aber auch die Schiedsrichterrolle.

1:00 Min
Anna Masser:

Ich würde aber nie in meinem Leben Zivilrichter sein wollen, weil dann kann ich ja keine Parteivertretung mehr machen. Also das ist so die Beauty of Arbitration, dass eben beides geht und es ist auch beides gegenseitig bereichernd. Dadurch, dass ich als Schiedsrichter tätig bin, verstehe ich auch als Anwalt besser, was ich wie vortrage, damit das beim Schiedsgericht ankommt, weil ich als Schiedsrichter selber merke, das funktioniert, das funktioniert eher nicht.

13:56 Min
Marc Ohrendorf:

Das ist ja übrigens ein ganz interessanter Punkt, den meines Erachtens die Amerikaner in ihrem Rechtssystem ganz gut verstanden haben, dass sie nämlich sagen, so, wir nominieren jetzt nicht irgendeinen Richter direkt straight from law school, sondern der soll erstmal ein paar Jahre als Anwalt oder Staatsanwalt gearbeitet haben, ein bisschen auf der anderen Seite gesessen haben und dementsprechend danach dann erst auf das Richterpodium dürfen.

1:00 Min
Marc Ohrendorf:

Das finde ich bei uns, das hat auch Vorteile, aber dann doch ganz spannend, dass es da diesen Rollenwechsel zumindest nicht so unbedingt gibt, wenn man mal ein bisschen Erfahrung im Referendariat außen vor lässt. Ja, unbedingt.

14:27 Min
Anna Masser:

Also es ist wirklich bereichernd. Und dann gibt es ja auch noch die dritte Rolle, Secretary to the Tribunal. Wie wird man denn eigentlich Schiedsrichter? Also hilfreich, so Secretary-Jobs zu haben. Dafür ist hilfreich, in einer Kanzlei zu arbeiten, wo es jemanden gibt, der als Schiedsrichter schon tätig ist.

1:00 Min
Anna Masser:

Also irgendein älterer Herr oder ältere Dame, die regelmäßig benannt wird, wo man lernen kann, wo man zugucken kann. Und dann ist es meistens so, wenn man jung ist, dann wird die erste Benennung erfolgt über eine Institution normalerweise. Kleiner Streitwert, wahnsinnig komplexe Sachverhalte, aber es geht halt um wenig Geld.

1:00 Min
Anna Masser:

Und dann sucht die Institution sich meistens irgendjemanden aus, von dem sie wissen, da sitzt jemand nebenan, den kann sie oder er fragen. Also selber Grund wie Secretary. Man braucht irgendjemanden nebenan.

1:00 Min
Anna Masser:

Bei mir war das so damals, ich habe mein erstes Schiedsverfahren als Schiedsrichter mit 32 gehabt. Da saß ich neben damals noch Philipp Haberger bei Val-da-Vies. Das wusste die Institution.

1:00 Min
Anna Masser:

Wenn ich eine Frage habe, kann ich zu Philipp gehen und sage, Philipp, sag doch mal, wie mache ich denn das jetzt? Und dadurch haben die so eine Sicherheit, dass das Verfahren gut geführt wird. Und das machen die Schweizer insbesondere sehr gut, finde ich.

1:00 Min
Anna Masser:

Die DISS inzwischen auch. Das ist die deutsche Institution für Schiedsrichtbarkeit. Dass sie eben den Jungen in dieser Art und Weise und das ermöglichen, da reinzukommen, ne? Jetzt gab es noch die dritte Frage, nämlich, außer dass ich irgendjemanden anrufe und frage, wie gucke ich das denn? Es gibt inzwischen ganz viele Datenbanken von Schiedsrichtern und insbesondere was so Konfliktprüfungen angeht, ohne jetzt Werbung zu machen, aber die sind wirklich gut, ist Yousmundi.

1:00 Min
Anna Masser:

Das ist so eine relativ neue Website von, ich meine, Franzosen irgendwie gegründet, die sich auf die Fahne geschrieben haben, dass da jetzt also nicht nur alles, was nicht bei sechs auf den Bäumen ist, veröffentlicht wird. Also wenn man irgendwo einen Schiedspruch hat, der irgendwo im Public Domain ist, dann findet man den dort.

1:00 Min
Anna Masser:

und die haben eben nicht nur das, sondern die haben eine hervorragende Suchmaschine hinter und sie haben eben auch so einen Konfliktchecker. Also wenn ich da zum Beispiel zwei prominente Namen eingebe und dann sage, guck doch mal die Verbindungen an, dann kriegst du irgendwie, weiß ich nicht, drei direkte und 36 indirekte und dann kann man gucken, was sind denn die direkten und dann kann ich gucken, kenne ich davon einen und dann, also man kommt eben dadurch noch näher an eine Auswahl, die überlegt getroffen wird, sagen wir es mal so.

16:39 Min
Marc Ohrendorf:

Wie viele Schiedsverfahren kann man eigentlich parallel so haben? Klar, theoretisch sehr, sehr viele, aber so praktisch, was ist da Standard, also Standard ist schwer zu sagen, aber was sieht man da so im Markt? Als Schiedsrichter?

16:49 Min
Anna Masser:

Das hängt, glaube ich, sehr davon ab, wie jung und wie sehr Fokus auf Schiedsrichtertätigkeit. Also je älter, desto mehr Schiedsrichtertätigkeit. Mein Traumjob irgendwann werde ich Co-Arbitrator.

1:00 Min
Anna Masser:

Wenig Arbeit, relativ gut bezahlt, tolle Fälle, spannende Fälle, wenn man da mal angekommen ist. Und dann ab und zu vielleicht auch mal ein Chair-Mandat, aber das ist dann Arbeit. Da muss man nämlich die Schiedsbruch schreiben oder jedenfalls den Hauptteil der Arbeit machen.

1:00 Min
Anna Masser:

Oder dann eben, so wie ich, Anwalt in der Großkanzlei. Wo natürlich der Business Case Counsel Work, also Parteivertretung ist. Also für die Schiedsrichterverfahren, da gibt es eine, also jedenfalls normalerweise nach Stunden, eben nicht nach Stunden abgerechnet, sondern nach Streitwert.

1:00 Min
Anna Masser:

Und dann gibt es da eine Gebühr für und die ist nowhere near unseren Rates. Also fast immer, es sei denn der Streitwert ist eben wie wir eben hatten 300 Millionen oder sowas, dann lohnt sich das auch als Schiedsrichter. Also von daher, glaube ich, je nach Alter muss man gucken.

1:00 Min
Anna Masser:

Und je nach Fokus. Und dann, also wenn man jetzt so jemanden nennt wie, die hat sich gerade selbstständig gemacht, ganz tolle Frau Dorothee Ruckteschler, die hat jetzt, müsste man sich selber fragen, aber ich nehme mal an, also 15 kann man schon parallel machen. Vielleicht auch 10, 10, 15 würde ich schätzen, weil man kann das ja staffeln.

1:00 Min
Anna Masser:

Man ist ja der Herr seines eigenen Verfahrenskalenders in diesen Fällen und ist nicht davon abhängig, dass das Gericht einem irgendwas vorschreibt. Von daher kann man das, glaube ich, ganz gut so hinkriegen, dass es nicht alles gleichzeitig wahnsinnig viel wird in allen Verfahren parallel.

18:17 Min
Marc Ohrendorf:

Also auch an der Stelle natürlich was komplett anderes als so ein Richter beim staatlichen Gericht, der vielleicht zwar am OLG oder am BGH dann ein, zwei, drei Dutzend Verfahren betreut, aber dann doch hier am AG oder LG, wo es eher in die Hunderte geht.

18:33 Min
Anna Masser:

Ja, nein, gar nicht vergleichbar.

18:34 Min
Marc Ohrendorf:

Gut, dann würde ich sagen, haben wir doch erstmal einen ganz guten Einblick, wie man das Verfahren einleitet, wie man Schiedsrichter wird. Ich höre so ein bisschen raus, naja, man muss schon von den Guten lernen, wenn man das so zusammenfassen darf.

1:00 Min
Marc Ohrendorf:

Und dann so als Überleitung vielleicht dahingehend, dass wir in der nächsten Folge gerne das Hearing besprechen möchten. Und auch die Frage, wie geht es denn dann weiter? Also die Schiedsrichter sind bestellt und jetzt, hast du gerade schon angedeutet, gibt es so eine Art Verfahrenskalender.

1:00 Min
Marc Ohrendorf:

Man einigt sich mit den Parteien, wie das so ungefähr ablaufen soll und dann irgendwann gibt es gegebenenfalls auch ein Hearing. Kannst du da nochmal ein bisschen mehr drauf eingehen?

19:15 Min
Anna Masser:

Ja, also ich meine im Endeffekt auch da, Schiedsrichterauswahl non plus ultra. Also wenn es gut läuft, dann trifft man sich relativ bald am Anfang, nachdem die Schiedsrichter benannt worden sind, mit den Parteien und den Parteivertretern und bespricht, wie das Verfahren ablaufen soll. Wenn man schon ein bisschen was weiß von dem Streit, das hängt ein bisschen davon ab.

1:00 Min
Anna Masser:

Der Request for Arbitration kann sechs Seiten haben, der kann aber auch 150 haben. Und wenn man 150 hat, dann hat man ja jedenfalls schon mal eine Ahnung, worum es geht. Bei sechs ist es ein bisschen schwierig.

1:00 Min
Anna Masser:

Aber dann kann man eben dieses Verfahren dann so strukturieren, dass der Streit möglichst effizient zu einer Lösung geführt wird. Und dafür braucht man eben Leute, die diese Flexibilität dann auch nutzen. Mir braucht keiner sagen, ZPO analog will ich nicht, sondern ich will irgendjemanden, der weiterdenkt als sowas.

1:00 Min
Anna Masser:

Und dann, wenn das gut läuft, dann hat man danach eben diesen Verfahrenskalender, der aufgesetzt wird und dann läuft es normalerweise, also jedenfalls in so einem Standardverfahren würde man dann eine Klage haben, eine Klageantwort. Dann gäbe es eine Phase von Document Production.

1:00 Min
Anna Masser:

Das ist so ein bisschen, also etwas mehr als, ich meine, es ist 142 ZPO-Vorlage von Unterlagen, aber sehr beschränkt immer noch. Beschränkte Kategorien von Dokumenten, die die Gegenseite dann vorlegen muss. Und dann gibt es eine Replik und eine Duplik und dann gibt es ein Hearing.

1:00 Min
Anna Masser:

Also so eine normale Struktur. Und danach gibt es eventuell noch ein Post-Hearing-Brief und dann gibt es irgendwann einen Schiedspruch. Seine man vergleicht sich irgendwann zwischendran, das wäre am allerbesten für alle.

20:42 Min
Marc Ohrendorf:

Wann wird sich denn am häufigsten verglichen? Ich habe eine Vermutung.

20:45 Min
Anna Masser:

Also entweder ganz am Anfang oder kurz vorm Hearing.

20:50 Min
Marc Ohrendorf:

Kurz vorm Hearing.

20:51 Min
Anna Masser:

Ja, weil man dann die Kosten noch vermeiden kann vom Hearing. Hearings sind teuer, also gerade in diesen großen Fällen. Stell dir mal vor, da sitzen drei Schiedsrichter.

20:59 Min
Marc Ohrendorf:

Ja, das macht Sinn, ja.

21:01 Min
Anna Masser:

Drei Schiedsrichter, dann kommen die Experten, dann kommen die Anwälte. Also ich weiß nicht, wie viel es gibt in diesen Großverfahren, wie viel die Mandanten da pro Stunde zahlen, um dieses Hearing zu halten. Also es lohnt sich, es vorher zu machen.

21:14 Min
Marc Ohrendorf:

Ja, das ist ein interessanter Unterschied zum staatlichen Gerichtsverfahren. Wenn man sich da anschaut, wenn ich mich jetzt gerade nicht irre, wir müssen nochmal die Statistik raussuchen und liefern die gegebenenfalls in den Shownotes nach, meine ich mich zu erinnern, dass sich dort vorm Hearing fast gar nicht verglichen wird. Ich meine klar, kostenmäßig macht das halt auch alles nicht so einen großen Unterschied.

1:00 Min
Marc Ohrendorf:

Beide sind natürlich dann auch gepreppt, wollen sozusagen erstmal auch zeigen, was sie können. Gerade auch so ein bisschen von Anwaltsseite, so ein bisschen das Problem Anwalt-Mandant und so weiter. Wenn dann aber das Hearing rum ist und der Richter zweimal mit der Augenbraue gezuckt hat und sagt, wir müssen mal gucken, wie das ausgeht, dann steigt auf einmal die Vergleichsquote wieder.

21:49 Min
Anna Masser:

Das ist aber ja eben eher, also das ist ja noch keine Zeugeneinvernahme bei Gericht. Das erste mündliche Verhandlung ist ja meistens irgendwie vorläufige Einschätzung der Sache und Rechtslage.

21:56 Min
Marc Ohrendorf:

Ja, guter Punkt. Und wenn man das vorzieht.

21:58 Min
Anna Masser:

Also auch das, das ist ja bei dem Schiedsverfahren möglich, kann man ja machen, kann man ja sogar einbauen als eigenes Fenster. Ich hätte gerne eine vorläufige Einschätzung der Sache und Rechtslage nach Klage und Klageantwort, anstatt dann das alles das andere noch weiterzumachen, kann man ja machen.

1:00 Min
Anna Masser:

Ich glaube, in den Dissregeln, das ist eine der wenigen Schiedsregeln, die tatsächlich drinstehen haben, das Schiedsgericht soll zu jeder Zeit auf einen Vergleich hinwirken oder irgendwie sowas ist der Wortlaut. Das gibt es in kaum einer anderen Institution, aber nichtsdestotrotz ist das natürlich gerade im deutsch-rechtlichen Raum und auch in der Schweiz, ich glaube, beim Handelsgericht in Zürich werden 85 Prozent der Fälle verglichen, nach der vorläufigen Einschätzung der Sach- und Rechtslage.

1:00 Min
Anna Masser:

Da heißt das, glaube ich, nicht Güteverhandlung, sondern das heißt ist Referentenaudienz, heißt das, genau. Also in der Schweiz gibt es die Referentenaudienz. Das kann man beim Schiedsverfahren genauso machen.

1:00 Min
Anna Masser:

Könnte sich lohnen.

22:47 Min
Marc Ohrendorf:

Wieder was gelernt. Jetzt weiß ich, was eine Referentenaudienz ist. Herrlich. 16.000 Euro Frage bei Weltmillionär. Irgendwann wird es kommen. Gut, liebe Anna, vielen Dank für die Einblicke.

1:00 Min
Marc Ohrendorf:

Und ich empfehle euch, wenn ihr das hier vielleicht in etwas fernerer Zukunft nach dem Jahr 2021 hört, jetzt sofort die Folge 4 anzuklicken. Zu klicken, denn dort unterhalten wir uns über das Hearing an sich, was wir gerade schon angeteasert haben.

1:00 Min
Marc Ohrendorf:

Bis dann, danke, ciao.

23:13 Min
Anna Masser:

Tschüss.

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