IMR1797. Sep 23
IME011: Verspätung, Rücktritt, Mahnung, Fristsetzung, Abgrenzung in der Klausur von Verzögerungsschäden nach 280 Abs. 2 und 3 (§§ 280 II, 280 III, 281, 323, 346 I BGB)

IME - Irgendwas mit Examen

IME011: Verspätung, Rücktritt, Mahnung, Fristsetzung, Abgrenzung in der Klausur von Verzögerungsschäden nach 280 Abs. 2 und 3 (§§ 280 II, 280 III, 281, 323, 346 I BGB)

Prof. Dr. h.c. Barbara Dauner-Lieb, Professor | Universität zu Köln

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Barbara Dauner-Lieb

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Über diese Episode

Folge 179 Deines Jurapodcasts zu allen Karriere- und Examensthemen

Angemessene Frist - Fälligkeit - Fristsetzung - Fristsetzung entbehrlich - Leistungsstörung - Mahnung - Nichtleistung - Rücktritt - Schadensersatz - Schadensersatz neben der Leistung - Schadensersatz statt der Leistung - Schuldrechtsreform - Teilleistung - Verzug - Verspätung - § 280 BGB - § 281 BGB - § 286 BGB - § 321 BGB - § 323 BGB - § 326 BGB - § 346 BGB

Irgendwas mit Examen Folge 179: In dieser Episode erfahrt Ihr alles, was Ihr zum Thema Verspätung wissen müsste. Woraus ergibt sich in diesem Fall die Möglichkeit des Gläubigers zum Rücktritt? Wo sind Rücktrittserklärung und Rücktrittsgrund im Falle der Verspätung geregelt? Was ist eine angemesse Frist nach § 323 I BGB? In welchen Fällen kann eine Fristzsetzung nach § 323 II BGB entbehrlich sein? Wie lauten die Anspruchsvoraussetzungen für Schadensersatz bei Verspätung? Wann richtet sich dieser nach § 280 II BGB – und wann nach § 280 III BGB? Antworten auf diese Fragen und wie immer viel Systemverständnis erhaltet Ihr in dieser spannenden Folge mit Prof. Dauner-Lieb. Viel Spaß!

Irgendwas mit Examen Folge 179: In dieser Episode erfahrt Ihr alles, was Ihr zum Thema Verspätung wissen müsste. Woraus ergibt sich in diesem Fall die Möglichkeit des Gläubigers zum Rücktritt? Wo sind Rücktrittserklärung und Rücktrittsgrund im Falle der Verspätung geregelt? Was ist eine angemesse Frist nach § 323 I BGB? In welchen Fällen kann eine Fristzsetzung nach § 323 II BGB entbehrlich sein? Wie lauten die Anspruchsvoraussetzungen für Schadensersatz bei Verspätung? Wann richtet sich dieser nach § 280 II BGB – und wann nach § 280 III BGB? Antworten auf diese Fragen und wie immer viel Systemverständnis erhaltet Ihr in dieser spannenden Folge mit Prof. Dauner-Lieb. Viel Spaß!

Kapitel:

  • 00:00 - Hausmitteilung: irgendwasmitrecht.de/live
  • 01:00 - Intro
  • 01:55 - Unser aktueller Stand
  • 02:22 - Heute geht's um: Verspätung
  • 05:20 - Rücktritt, vgl. § 346 I BGB
  • 07:01 - Prüfung des § 323 BGB
  • 12:01 - Schadensersatz wegen Verspätung, §§ 280 II, III, 281 BGB
  • 14:19 - Fallbeispiel
  • 16:22 - Tatbestandsmerkmale bei 280 II, 286 vs 281
  • 18:55 - Keine Definitionen zur Abgrenzung merken, besser: logisch denken

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Die Verspätung ist wahrscheinlich die häufigste Leistungsstörung, die man verstehen muss, um in der Klausur keine Probleme zu haben und das System des Schuldrechts zu verstehen.

Sneak Peak – Q&A mit Barbara Dauner-Lieb

Über Universität zu Köln

Die Uni Köln ist Deutschlands größte juristische Fakultät. Sie zeichnet sich durch mehrfach ausgezeichnete Lehre und juristische Forschung aus. IMR verbindet mit der Uni Köln ein besonderes Verhältnis, denn der Podcast startete hier im Jahr 2018 unter der Leitung von Prof. Dr. Dr. h.c. Dauner-Lieb. Prof. Dauner-Lieb engagiert sich zudem seit Jahrem im Rahmen des Examenspodcasts Irgendwas mit Examen, der Teil von IMR ist. Dort erhaltet Ihr sowohl im Zivil- als auch im Strafrecht einen kontinuierlichen kostenfreien Examenskurs in Podcast-Form.

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