Dr. Jens Milker, Richter | Verwaltungsgericht Mainz
LLM - Promotion - Repetitor - Strafstation - Staatsanwaltschaft - Verwaltungsgerichtsbarkeit - Verwaltungsrichter - öffentliches Recht - Rechtsfragen - Mainz - Examsvorbereitung - Mündliche Prüfung - Podcasts - öffentliches Äußerungsrecht - Neutralitätsgebot - Corona-Situation - Eilverfahren - summarische Prüfung - § 28a Infektionsschutzgesetz - § 28 Infektionsschutzgesetz - POG - Meinungsfreiheit
Im Gespräch mit Dr. Jens Milker, der über sein Studium, Referendariat, Promotion und die Herausforderungen als Verwaltungsrichter berichtet.
Viel Spaß 🎉 und vielen Dank für Euer Feedback! 🙏🏼
Das Verwaltungsgericht Mainz ist Teil der rheinland-pfälzischen Verwaltungsgerichtsbarkeit und entscheidet als erstinstanzliches Fachgericht über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten. Am Stammsitz in der Landeshauptstadt arbeiten rund 40 Richterinnen und Richter sowie insgesamt etwa 120 Beschäftigte an Verfahren, die vom Schulrecht bis zur Abschiebung reichen.
Besonders ist die früh übertragene Eigenverantwortung: Schon junge Kolleginnen führen ihre Verfahren unabhängig, profitieren zugleich vom kollegialen Austausch in kleinen, hochspezialisierten Kammern. Wer mehr über Einstiegswege, Arbeitsalltag und Benefits erfahren will, sollte jetzt die IMR-Folge mit Verwaltungsrichter Dr. Jens Milker auf die Ohren packen!
Für die Examensvorbereitung ist es wichtig, die Basics zu beherrschen, weil unbekannte Fälle oft kleine Abwandlungen bekannter Probleme sind. Podcasts helfen, aktuelle Rechtsprechung und Themen zu verfolgen und immer am Ball zu bleiben.
KI-basiert und kann Fehler enthalten.
Herzlich willkommen zu einer neuen Episode, nämlich schon Episode 69 von Irgendwas mit Recht. Bevor wir mit der heutigen Episode, die euch natürlich auch wieder von LTO und LTO Karriere präsentiert wird, loslegen, würde ich ganz gerne den Moment nutzen und die vielen neuen Hörer und Hörerinnen begrüßen, die jetzt hier vielleicht zum ersten oder zweiten Mal erst einschalten.
Deswegen nochmal ganz kurz, was machen wir hier? Bei Irgendwas mit Recht lernt ihr die Vielseitigkeit juristischer Berufe kennen. Gleichzeitig gibt es so ein bisschen Tipps und Tricks für eure Karriere, sei es für die Examensvorbereitung oder hinsichtlich der Frage, wie ihr den richtigen Arbeitgeber, die richtige Arbeitgeberin und oder aber natürlich auch überhaupt die richtige berufliche Position, also den Job an sich findet.
Wir beleuchten auch so ein kleines bisschen die aktuellen Trends in der Rechtsbranche, sei es Legal Tech, Legal Design Thinking, all das kommt ja auch ab und zu mal ein kleines bisschen vor. Heute geht es aber weiter mit dem aktuellen Fokus, könnte man sagen, der sich aber mehr oder weniger zufällig entwickelt hat, nämlich aufs öffentliche Recht.
Wir sprechen heute ein kleines bisschen über die Tätigkeit in der Verwaltungsgerichtsbarkeit und zu Gast habe ich Dr. Jens Milker. Schönen guten Tag.
Guten Tag, hallo.
Hallo Jens, du hast mich vor einigen, ja mittlerweile schon fast zwei Monaten, glaube ich, angeschrieben und hast gesagt, hör mal Marc, ihr habt ja schon viel bei irgendwas mit Recht gemacht, aber die Verwaltungsgerichtsbarkeit kam bislang eindeutig zu kurz, lass uns das doch mal ändern. Und ich habe dankend angenommen.
Bevor wir auf die Verwaltungsgerichtsbarkeit, die ja wahrscheinlich ziemlich spannend ist, sonst hättest du mir nicht geschrieben, eingehen, würde ich aber wie immer natürlich gerne so ein bisschen wissen und die Zuhörenden ja wahrscheinlich auch, mit wem haben wir es hier eigentlich zu tun? Stell dich doch mal ein kleines bisschen vor. Wo hast du studiert? Wo kommst du her und so weiter?
Gerne, gerne. Ich komme aus Mainz und wohne in Mainz und habe an der Johannes Gutenberg-Universität studiert mit dem Schwerpunkt Medien- und Kulturrecht. Medienrecht, also Medienrecht, das schon mal vorweg war in Mainz zu dem Zeitpunkt damals zu den grauen Vorzeiten noch sehr, sehr öffentlich-rechtlich geprägt.
Das ist mittlerweile anders geworden, glaube ich, so wie ich das gehört habe. Aber es war eben durch ZDF und sowas sehr öffentlich-rechtlich geprägt schon. Und Kulturrecht war dann auch recht öffentlich-rechtlich vom Grundgedanken her, sodass da schon immer das öffentliche Recht auch so mitschwang.
Nach dem Studium bin ich nach Dublin ans Trinity College für den LLM, dort dann für ein Jahr hingegangen und habe da wirklich auch sehr gute Erfahrungen gemacht mit dem Ausbildungssystem da in Irland. Also es war wirklich sehr anders als in Deutschland.
Es ist, glaube ich, auch schon sehr oft gefallen, dass viele den LLM dann so herausstellen als über den Tellerrand schauen und das war es auch in vielfacher Hinsicht.
Dann erzähl doch mal, in welcher Hinsicht denn? Also was war denn dort so anders aus deiner Sicht? Außer natürlich der guten Zeit, die man meistens ja auch im LLM hat.
Also klar, zum einen, wo wir bei der guten Zeit sind, das, was am LLM-Programm besonders war, fand ich, dass es sehr wenige International Students waren und einfach sehr viele Locals, die bei uns im Programm waren. Und es war dann natürlich so eine, wie so eine Oberstufe, so ein bisschen von der Stärke her.
Und das hatte schon auch so ein, ja, so ein Class-Feeling, so ein bisschen. Das war schon sehr, sehr cool. Ja. Was das angeht, also es war nicht so dieses typische Erasmus, wo man Leute von überall her trifft und eben nur nicht vom eigentlichen Land, in dem man ist, sondern es war so beides.
Man hat natürlich auch drumherum sehr viele verschiedene Leute kennengelernt aus verschiedenen Nationen, aber es war eben auch sehr mit Locals gemischt. Das war das eine. Und das andere war dann der Punkt, dass man auch mal nach seiner Meinung gefragt wurde, so ein bisschen, auch in einer Examensklausur vielleicht.
Oder dass man eher auch rechtspolitische Fragen angeht, als dass man, wie jetzt in Deutschland in der Zwischenprüfung und Examen ist, dass man eigentlich nur Falllösungen abliefert, die am Ende benotet werden für die Prüfungsleistungen jetzt, die für das Examen nachher zählen. Natürlich gibt es bei uns auch Seminararbeiten, wo man dann mal forschen kann in dem Sinne, aber das ist ja dann doch eher freiwillig und wirkt im jetzigen Ausbildungssystem eher so wie ein Ballast, der einem an der Examsvorbereitung hindert.
So wird das Gefühl zumindest bei vielen sein.
Und das war für dich auch handelbar, also so dahingehend, dass du jetzt mit den Locals studiert hast, das war jetzt keine so große, besondere Herausforderung dann?
Ne, das habe ich ganz gut, ich glaube, das habe ich ganz gut hinbekommen. Man war auch jetzt nicht, als internationaler Student war man jetzt auch nicht mit Erleichterungen oder sowas natürlich versehen. Man hat einfach ganz normal die Kurse mitgemacht und hat halt studiert wie die anderen auch.
Ich sage immer, der Aufenthalt hat halt mein Englisch ruiniert. It ruined my English. Und das ist dann natürlich der positive und der negative Effekt davon, wenn man mit den Locals zusammen studiert.
Okay, und dann bist du zurückgekommen. Das war dann, nehme ich an, nach deinem ersten Examen und dann vor dem zweiten, oder wann war das?
Genau, also ich habe das erste Examen hier komplett gemacht, also Schwerpunktexamen geschrieben, staatlichen Teil. Danach hatte ich dann so ein halbes Jahr Pause oder so ein halbes Jahr Überbrückungsphase, weil es da nicht nahtlos übergeht. Das kann man nicht immer so genau timen.
Habe dann in einer Wirtschaftskanzlei in Frankfurt gearbeitet und auf einer Viertelstelle als wissenschaftlicher Mitarbeiter sozusagen da mich so ein bisschen finanziert in der Zwischenzeit und dann ging es dann eben nach Dublin. Für ein Jahr.
Und als ich dann wiederkam, habe ich dann auch in Rheinland-Pfalz als Landeskind mit dem Referendariat angefangen.
Okay. Und da hast du dann deine Stationen wo gemacht?
Ich habe als erste Station hatte ich das, also das variiert ja immer von Bundesland zu Bundesland, wie die Stationen gewichtet sind. Aber im Großen und Ganzen ist es ja recht ähnlich. Zivilstationen beim Amtsgericht gemacht.
Das hatte ich bewusst gewählt in dem Fall, weil die Chance natürlich in eine Landgerichtskammer zu kommen, die einen jetzt thematisch interessiert, ist jetzt nicht so groß, hatte ich mir damals gedacht. Ich weiß nicht, wie es tatsächlich ist.
Aber dann macht man am Amtsgericht eben die Fälle, die auch examensrelevant sind, habe ich mir gedacht. Da macht man mal den Verkehrsunfall oder den Schadensersatzanspruch aus irgendwas anderem oder die Sachmängelhaftung. Und das hatte für mich dann mehr den Examenspraxisbezug, als dass es für mich dann später vielleicht vom Themengebiet besonders interessant gewesen wäre.
Dann war ich in der Verwaltungsstation, war ich dann beim Verwaltungsgericht und beim Landesdatenschutzbeauftragten hier in Rheinland-Pfalz. Das war dann wieder diese medienrechtliche Komponente, die da dann auch natürlich eine Rolle gespielt hat. Und was ich dann für die Strafstation jeder Referendarin, jedem Referendar immer empfehle, ist, zur Staatsanwaltschaft zu gehen, weil das die einzige oder vielleicht die einzige Station ist, in der man tatsächlich auch mal selber autonom als Referendarin oder Referendar was machen kann.
Dann man macht die Sitzungsvertretung. Das ist vielleicht nicht für jeden was. Es gibt Leute, die mögen das nicht, vor Leuten zu sprechen oder nicht so gerne. Und für die ist das vielleicht dann eher weniger was.
Aber es war wirklich extrem spannend. Man macht die Sitzung ja quasi alleine, muss sich natürlich immer absprechen mit dem zuständigen Staatsanwalt oder Staatsanwältin, ob man jetzt einstellt oder wenn sich wesentliche Dinge verändern. So Grundsachen muss man dann immer telefonieren.
Aber eigentlich führt man die Sitzung oder ist man eben der Staatsanwalt in dem Fall. Und das fand ich super spannend. Das war so die praxisnächste Station für mich.
Kann ich bestätigen. Also das ist doch für viele, würde ich auch aus eigener Erfahrung sagen, auch einfach relativ spaßig, weil man mal so richtig rankommt an das, wo man ja auch jahrelang drauf hingearbeitet hat und was man dann doch so praktisch gar nicht gesehen hat. Am Anfang vielleicht sogar ein bisschen einschüchternd, wenn man dann das erste Mal da steht in Robe und irgendwie plädoyiert, aber doch am Großen und Ganzen großer Spaß.
Also falls ihr das nicht schon hinter euch habt, dann könnt ihr euch da auf jeden Fall noch drauf freuen.
Ja, also in der viel zu großen Robe und der vergebten geliehenen Krawatte.
Ja, genau. Das ist auch ganz wichtig,
Damit man einen auch ja als Referendar erkennt.
Zumindest mit geschulten Augen, ja.
Ja, und ich war dann bei einer kleineren Kanzlei hier in Mainz. Also heißt kleiner, ich weiß gar nicht wie viele Anwälte, so sieben oder acht Anwälte. Also so klein auch wieder nicht, aber eben keine so große Kanzlei.
Auch mit dem gleichen Gedanken, wie man zum Amtsgericht gegangen ist, hat dann gedacht, gut, ja, ich mache dann da vielleicht eher mal relevante Fälle, als dass ich jetzt hochspezialisiert ins IT-Recht einsteige. Und in Rheinland-Pfalz gibt es dann die Besonderheit, dass man im sechsten Monat der Anwaltsstation das Examen schreibt, den schriftlichen Teil.
Das heißt also, von den neun Monaten im sechsten Monat hat man die schriftliche Prüfung und nach dem sechsten Monat hat man sozusagen ja erstmal eine recht große Pause, Mhm. Konnte man sich dann ein bisschen freimachen von dem Examenstress und der Examsvorbereitung, hatte das hinter sich, das Schriftliche, konnte dann auch thematisch was anderes machen, als was jetzt wirklich examensrelevant war, so rögen Gewissens sogar.
Aber sag mal, ich weiß, offiziell arbeiten wir ja alle als Referendare immer durch, aber es gibt ja auch so das Thema Tauchen, also dass man sich dann doch nochmal auf die Examina vorbereiten muss und deswegen vielleicht hier und da ein bisschen weniger arbeitet in der Kanzlei. Ist das dann schwerer? Weil ich meine, sechs Monate ist dann ja schon die Zeit, wo viele andere gerade anfangen mit Tauchen und du musst dann schon Examen schreiben.
Ich habe das noch gar nicht gehört bislang, dass das bei euch so ist.
Ja, das kommt dann ganz darauf an. Viele haben das auch in den ersten sechs Monaten, also viele, die man dann auch kennt, die machen dann den klassischen Weg, die arbeiten dann auch tatsächlich in der Kanzlei. Also das heißt mit Gehalt pro Arbeitstag, die Woche und so wird das ja dann regelmäßig berechnet.
Und die hatten unter Umständen dann auch die Möglichkeit zu tauchen. Ja, das gibt es auf jeden Fall. Aber es gibt ja auch die Möglichkeit, dass man bei Stationen die Pflichtaufgaben erledigt, was ja in Ordnung ist und dass man vor Ort gar nicht arbeitet in dem Sinne.
Also das ist ja kein Muss, dass man dort tatsächlich Arbeit oder Anwesenheitspflichten hat. Das ist ja jetzt nicht vorgesehen, man muss ja nur die Pflichtarbeiten machen, so ungefähr, um diese Station zu machen und alles andere ist dann optional und obliegt natürlich auch dem Ausbilder, wie er das dann handhabt.
Das ist auch eine Möglichkeit, ja.
Machen wir es kurz rund, das Referendarat hast du dann abgeschlossen mit einer Wahlstation, nehme ich an, noch irgendwo?
Ja, mit der Warnstation beim ZDF. Da war ich dann komplett vor Ort, hatte den Hintergrund, ich habe ja meine Auslandsstation, habe ich es immer genannt, habe ich ja dann vorher gemacht und wenn man dann noch das mündliche Examen irgendwie im Hinterkopf hat, hatte ich nicht so Lust, Rügen Gewissens nochmal woanders hin, nochmal umzuziehen sozusagen oder zumindest eine neue Wohnung suchen und das dann noch drumherum zu haben.
Deswegen hatte ich das so vorgezogen, weil es eben auch die Organisation in Rheinland-Pfalz auch so hergibt, sage ich mal. Ja, aber das war auch schön. Also ZDF war spannend.
Man kriegt Freikarten für den Fernsehgarten wohl. Das hat natürlich auch was und die Tätigkeit war auch inhaltlich sehr spannend. Also ich war da im Rechtemanagement beim ZDF, nicht in der Rechtsabteilung, sondern beim Rechtemanagement.
Und das war schon spannend, was die dann fragen, was man da so bekommt. Behandelt hat. Aber es ist jetzt auch schon sehr, sehr lange her. Sechs Jahre, glaube ich.
Genau im Detail kann ich das auch nicht mehr sagen, aber ich kann es definitiv empfehlen.
Okay, cool. Dafür sind wir ja auch gar nicht so im Detail hier, aber ich finde, das hilft immer, ein kleines bisschen zu wissen, was man sich auch so überlegt hat bei der Wahl dieser Station und die prägen dann ja letztlich auch deinen Weg dahingehend, wie du ihn dann gegangen bist. Du hast im Vorgespräch mir erzählt, dass du auch mal Repetitor warst.
War das dann danach oder wann war das?
Das war danach. Also ich habe dann parallel zur Promotion sozusagen Repetitor als Nebenjob gehabt. Ich habe dann an der Uni Mainz extern promoviert. Das heißt, ich habe nicht am Lehrstuhl gearbeitet und habe mich dann als Promotionsstudent eingeschrieben beziehungsweise wurde als Promotionsstudent angenommen vom Professor.
Und dann kann man sich wohl optional einschreiben. Aber für das Semesterticket ist das ja gar nicht so schlecht.
Was war denn eigentlich da, bevor wir dann zur Repetitorsache kommen, was war denn da deine Überlegung? Du hattest ja jetzt ein zweites Examen in der Tasche, hast aber da nochmal promovieren wollen.
Also erst kommt die Pflicht und dann kommt die Kür, hatte ich mir gedacht, so von dem Prinzip. Also dass man das so Stück für Stück aufbaut. Ich bin auch der Meinung, dass man nach dem zweiten Examen Dinge schon nochmal anders sieht oder schon nochmal anders an Rechtsfragen auch rangeht.
Und am Ende eine Dissertation dadurch nicht unbedingt schlechter wird. Also das ist zumindest mein Gefühl für mich gewesen, dass ich halt einen anderen Überblick über Zusammenhänge habe, dass ich schon im ersten Examen das materielle Recht schon im Überblick kannte, aber letztlich dieser Baustein, dieses im ersten Examen habe ich letztlich geprüft, Recht haben, Und im zweiten Examen prüft man dann oder vielleicht noch ein bisschen Recht bekommen, weil man ja auch die Zulässigkeit im öffentlichen Recht immer mitprüft.
Aber dann dieses Recht durchsetzen und auch das Recht bekommen, nochmal im Detail die zwei letzten Schritte nochmal im Kern zu behandeln, macht, glaube ich, eine Dissertation je nach Themenbereich nicht unbedingt schlechter. Und das kann auch dazu beitragen, dass man vielleicht am Ende eine Dissertation schreibt, die auch in der Praxis vielleicht oder von Praktikern auch lieber oder interessierter gelesen wird vielleicht.
Okay, und dann hast du als Repetitor sozusagen nebenbei gearbeitet. Wie war denn das? Du musst auch gar nicht sagen, wo du warst oder so, aber Repetitor ist ja schon so aus vielerlei Sicht so ein Job, wo manche sagen, den muss es gar nicht geben, andere sagen, das ist eh nur ein Lehrer und Dritte sagen, die Leute retten Examina, ja? Also es ist durchaus umstritten.
Wie war denn da deine Erfahrung?
Die Wahrheit liegt irgendwo dazwischen wahrscheinlich. Also erstmal die Motivation, überhaupt als Repetitor zu arbeiten, nicht am Lehrstuhl. Es war für mich, dass ich mir meine Zeit wirklich frei einteilen wollte und ich wollte selber forschen. Ich wollte selber dann arbeiten an der Dissertation, wann ich will und wo ich will.
Und das war eben als Repetitor ja dann möglich. Ich hatte dann meine Kurse und konnte mir meine Zeit dazwischen so gestalten, wie ich wollte. Da war also komplett frei.
Ich habe mich dann auch als Rechtsanwalt noch zugelassen, weil man kann es ja dann. Und man will dann auch dieses RA, wenn man was veröffentlicht, dann davorstehen haben. Und dann habe ich das dann auch noch gemacht.
Ja, das war die Motivation dahinter. Und zu dem Repetitorenjob, wie man den jetzt sieht, das ist natürlich aus der verschiedenen Perspektive. Die Unis sagen wahrscheinlich und Professorinnen und Professoren, braucht man alles nicht.
Wir bereiten die Studentinnen und Studenten tipptopp auf das Examen vor und die anderen machen nur Geld mit der Angst der Kandidatinnen und Kandidaten. Also das ist so wahrscheinlich die eine, die Uni-Perspektive. Es hat sich bestimmt in Unireps und sowas hat sich garantiert in den letzten zehn Jahren hat sich bestimmt einiges getan, könnte ich mir vorstellen.
Also dass da auch einzelne Universitäten, hatte ich vor ein, zwei Jahren, glaube ich, mal gelesen, dass die wirklich enorm aufrüsten mit Examsrepetitorien und da auch teilweise echt gutes Feedback bekommen von den Studierenden. Aber viele Unis schaffen das offenbar auch immer noch nicht, das so zu machen.
Also das so zu machen, dass es am Ende den Kandidatinnen und Kandidaten das Gefühl gibt, dass sie gut vorbereitet sind. Ich glaube, es hat viel damit zu tun, was die Attraktivität von kommerziellen Repetitorien angeht, dass man dort alles aus einer Hand bekommt, dass man einen Ansprechpartner hat für alles, dass man natürlich auch ein didaktisch super aufbereitetes Programm bekommt, Weil sich Leute nur damit beschäftigen, wie vermittle ich bestehende Meinungen und nicht, wie bringe ich meine eigene Meinung in der Lehre mit am besten rüber vielleicht.
Das ist ja auch nochmal so ein anderer Ansatz von der Tätigkeit, dass der Fokus alleine auf der Didaktik liegt und nicht nebenbei, neben anderen Sachen noch gemacht wird. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bekommen dann natürlich einen Ansprechpartner für das öffentliche Recht und nicht fünf verschiedene Schemata und so könnte man es auch machen, sondern die kriegen wirklich auch eine Struktur über ein Jahr und haben jede Woche ihren Kurs, den sie nachbereiten und vorbereiten und so können sie sich da entlanghangeln.
Das ist das Gefühl von Sicherheit, was, glaube ich, nichts zu unterschätzen ist.
In der letzten Folge von Irgendwas mit Recht vom 11. Januar 2021, da haben wir auch darüber gesprochen, falls ihr die noch nicht gehört habt, was so ein gutes Uni-Repetitorium, nämlich an der Uni Köln ausmacht, die, soweit ich das bislang überblicke, eines der jedenfalls umfangreichsten und ich würde auch sagen besten Repetitorien haben.
Insofern, wenn ihr euch für das Thema ein kleines bisschen mehr interessiert, dann hört doch einfach da noch mal ein kleines bisschen rein. Mich interessiert noch eine Sache abschließend zu diesem Repetitor-Thema und zwar... Du hast gerade gesagt, naja, es muss halt auch so gestaltet sein, dass man einen gewissen Fokus auf die Didaktik legt und auf das Lernen, das bewusste Lernen und sozusagen nicht nur das Vortragen von Wissen, wie das bestimmt hier und da mal passiert.
Jetzt gibt es aber natürlich auch noch eine andere Seite, nämlich die Seite der Studierenden beziehungsweise der Referendarinnen. Was würdest du denn vor diesem Hintergrund deiner Repetitortätigkeit sagen? Was sind denn so die zwei, drei Tipps, die du den Zuhörenden mit auf den Weg geben könntest, was man tun müsste, um so richtig effizient und gut zu lernen?
Also sicherlich, was mir immer geholfen hat. Ich habe immer am Anfang, wenn man dann den Kurs einleitet, erzählt man ja auch immer, wie lernt man oder man hat so ein kleines Intro dazu. Und ich habe dann immer von so verschiedenen Lerntypen erzählt.
Also ich war immer so ein Karteikarten-Lerntyp. Ich habe mir verschiedene Karteikarten geschrieben, Sachen zusammengefasst und dann immer wiederholt. Also sozusagen so diese langfristige Variante, kurz, aber dafür öfter. Und auch selber das Zusammenschreiben hat mir viel gebracht.
Gibt es ja auch mittlerweile digital Karteikarten, Wiederholungsprogramme mit Wiedervorlage und sowas alles. Das gab es damals ja nicht. damals. Dann gab es den anderen Extremlerntyp.
Ich habe auch immer super viel markiert und dazu geschrieben und das sah immer sehr, sehr bearbeitet aus, das Ganze, die Unterlagen. Und dann gab es einen Kollegen im Repetitorium, der hat sich gefühlt vor seinen Ordner gesetzt, Hat auf das Schema geschaut, eine halbe Stunde lang oder irgendwie eine gewisse Zeit und hat das dann so abgespeichert in seinem Kopf und dass er das dann auch kannte.
Und er hat sich da auch nicht so wirklich viel markiert. Jedenfalls war das so mal mein Eindruck, dass es so war. Und das ist so ein komplett anderer Lerntyp.
Und das muss jeder natürlich für sich so ein bisschen austesten. Man kann immer nur Anleitungen geben dazu und man sollte sich da nicht zwingen, ein anderer Lerntyp zu werden, nur weil man meint, dass das andere besser ist. Das muss, glaube ich, genauso wie manche lernen mit einer Lerngruppe besser, die anderen lernen besser alleine.
Also eine Lerngruppe ist auch, glaube ich, kein Muss. Es kann helfen, wenn man da der Typ dafür ist. Und deswegen ist meine Herangehensweise immer, man muss sich ein bisschen versuchen, selber kennenzulernen und sollte sich da nicht versuchen zu verbiegen.
Ansonsten vom Inhaltlichen her, für die Examsvorbereitung ist es natürlich gut, denke ich, sich auf die Basics zu konzentrieren, das heißt wirklich die Grundlagen zu können, weil am Ende kommt ohnehin der unbekannte Fall dran oder der Fall, den man meint zu kennen und das ist aber doch die kleine Abwandlung drin und man läuft halt so komplett in die Falle.
Deshalb die Basics wiederholen, Standardprobleme müssen natürlich sitzen, wie jetzt auch so im Verwaltungsprozessrecht. Standardprobleme wie jetzt rügelose Einlassungen auf eine verfristete Klage oder solche Sachen fallen mir jetzt gerade spontan ein. Solche Sachen, die müssen dann sitzen, da darf man keine Zeit damit verschwenden.
Da kriegt man nicht so viel Applaus für, wenn man es richtig hat oder es sieht. Aber wenn man es nicht hat, sieht es halt extrem schlecht aus. Und sonst nicht so viel, glaube ich, in Kleinigkeiten oder Einzelheiten verstricken.
Da läuft man dann auch Gefahr, wirklich zu viel zu machen und am Ende zu viel zu wissen und am Ende den Wald vor lauter Bäumen nicht zu sehen. Und natürlich für das Mündliche kann ich sagen, Podcasts hören.
Für das Format Podcast kann man ja Werbung machen, aber ich kann mir vorstellen, mittlerweile sowas wie spezielle Podcasts, die aktuelle Rechtsprechung aufarbeiten oder aktuelle Themen behandeln, sind da sicherlich bei einer kurzen Google-Recherche zu finden.
Jaja, man darf die hier auch nennen, das ist überhaupt kein Problem.
Ja, okay, das war ich mir nicht sicher.
So sind wir nicht. Also hast du denn einen, wo du sagst, der ist jetzt wirklich gut, den würdest du empfehlen für Zuhörende, weil wir machen ja jetzt hier auch kein materielles Recht. Den gibt es natürlich direkt beim LTO-Podcast ab und zu mal und auf LTO in Schriftform, aber in Audioform so materielles Recht.
Was ist denn da dein Lieblingspodcast? Das darfst du hier ruhig sagen.
Ich finde eigentlich FAZ Einspruch ganz gut, weil es regelmäßig erscheint und weil die eigentlich schon ein sehr breites Spektrum abdecken an Themenbereichen. Es geht natürlich, weil es ein Podcast ist, nicht so tief. Es kann auch nicht so tief gehen und soll auch nicht so tief gehen, aber das ist ja von der mündlichen Prüfung auch nicht gewollt.
Und man muss ja oft nur wissen, was ist denn gerade angesagt letztlich? Also was ist denn so ein aktueller Fall und was könnte jetzt der Prüfer oder die Prüferin mich fragen in dem Themenbereich?
Richtig, also ich glaube, das ist es letztlich am Ende des Tages auch. Also sei es, ob ihr jetzt da bei den Kollegen den Podcast hört oder irgendwie die entsprechenden Newsseiten durchblättert oder Stichwort LTO Newsletter, irgendwas abonniert. Ihr müsst euch natürlich immer fragen, wenn der Prüfer irgendwann aufsteht, ein, zwei Tage vorher oder vielleicht sogar am Prüfungsmorgen und sich noch so zwei, drei Fragen überlegt.
Welche Medien haben denn den Prüfer gerade beeinflusst? Es kann da tatsächlich schon mal spontan passieren, dass auch ein Prüfer sagt, da gab es gerade ein interessantes Problem im Podcast oder irgendwo anders. Da würde ich einfach mal gerne wissen, was die Prüflinge dazu sagen.
Und dann stellt er euch diese Frage. Und oftmals hat er sich natürlich selber Gedanken gemacht und hat auch eine gewisse Idee, aber muss auch gar nicht so festgefahren sein in der Antwort, gerade wenn das so tagesaktuelle rechtliche Fragestellungen sind, die vielleicht ja auch einfach noch debattiert werden. Also das würde ich euch auch sehr raten, da immer so ein bisschen am Ball zu bleiben, erst recht vor der mündlichen Prüfung.
Also ich prüfe auch im ersten und zweiten Examen. Und das sind auch wirklich Sachen, wo man jetzt auch nicht unbedingt bei einem selber, aber wo man auch bei anderen Mitprüfenden dann auch merkt, die möchten dann auch gar nicht die Tiefe von der Antwort haben, sondern einfach nur sehen, dass man ein bisschen auf dem Laufenden ist.
Also das ist wirklich nur mal zeigen, dass man vielleicht auch einfach nur ein Problem einordnen kann. Dass man sagen kann, das gehört dahin, ich weiß, in welches Gebiet es gehört und ich kann jetzt zwei potenzielle Lösungsmöglichkeiten aufzeigen, kann aber nur in der Tendenz sagen vielleicht, was ich mich entscheiden würde, muss man dann vielleicht auch nicht näher begründen aber es kann ja auch einfach nur ein, Ein Gefühl sein oder dass man zeigt, dass man ein gewisses Judiz an den Tag legt, ist sicherlich nicht verkehrt.
Da fällt mir übrigens gerade ein, wo wir von Podcasts und Examensvorbereitungen sprechen. Schaut mal, wenn ihr Podcasts hört, egal welcher, dieser, andere, schaut mal in die Shownotes rein. Viele gute Podcasts haben immer so ein bisschen Shownotes.
Da habt ihr zum einen Kapitel, also da könnt ihr zu dem springen, was euch direkt interessiert. Wir sprechen ja jetzt hier heute auch wieder deutlich länger als eine halbe Stunde und vielleicht sagt ihr, ach, Examen Habe ich schon. Ich will eigentlich lieber den Teil zum Verwaltungsrecht hören, der gleich noch kommt.
Und es gibt aber vor allem auch immer Artikelhinweise zu dem, was da gerade besprochen wird. Also sei es jetzt, dass es ein Artikel ist bei den Kollegen von der FAZ oder Artikel sonst wo im Netz. Die verlinken da immer alles, was sie auch gerade besprechen.
Und das ist gerade in der Examenvorbereitung natürlich total interessant. Wir machen das hier auch, wenn wir über ein bestimmtes Urteil oder einen bestimmten Artikel sprechen. Dann findet ihr das auch immer in den Shownotes.
Insofern seht zu, dass ihr einen Player habt, der auch Shownotes unterstützt. So, jetzt aber zum eigentlichen Thema. Du hattest dann ein bis zwei gute Staatsexamen, wie Böhmermann in einem seiner Lieder mal gesungen hat.
Und hast dich dann für die Verwaltungsgerichtsbarkeit entschieden.
Warum denn? Genau, richtig. Ich bin dann letztlich, um vom Ende her zu kommen, ich bin jetzt als Richter am Verwaltungsgericht, am Verwaltungsgericht Mainz tätig, Ich leite auch Arbeitsgemeinschaften, also habe Arbeitsgemeinschaften geleitet, werde auch wieder Arbeitsgemeinschaften leiten. Im Moment mache ich ein bisschen Pause und ansonsten publiziere ich auch halbwegs regelmäßig zu Themen, die ich spannend finde, so an der Schnittstelle von Medienrecht und öffentlichem Recht.
Also das ist so mein Privatvergnügen sozusagen als Jurist, da vor allem zum öffentlichen Äußerungsrecht. Das ist so im Moment das Hauptaugenmerk von meiner wissenschaftlichen Tätigkeit, was also noch geblieben ist als Nebentätigkeit sozusagen.
Was sind denn da so die aktuellen Probleme?
Ja, was sind die aktuellen Probleme? Öffentliches Äußerungsrecht ist immer Neutralitätsgebot. Die Neutralitätspflicht der einzelnen Hoheitsträger, wenn sie sich äußern auf Twitter oder auf sonstigen Plattformen oder in der Pressemitteilung. Letzter großer Fall war auch vom Bundesverfassungsgericht Seehofer.
AfD oder die A-Partei hat er staatszersetzend genannt. Das sind solche Fälle, mit denen man sich dann natürlich beschäftigt und wo es natürlich, wie so oft, auf den Einzelfall ankommt Ist das jetzt noch sachlich genug oder ist das vielleicht schon Verstoß gegen Neutralitätspflicht und solche Fragen Ist das überhaupt eine Äußerung in amtlicher Eigenschaft? Das sind so diese drei Stellschrauben bei den Äußerungen Und darüber hinaus auch noch, was öfter eine Rolle gespielt hat in der Diskussion, war das Blockieren auf Twitter zum Beispiel Wenn die Polizei eine Twitter-Seite betreibt und einzelne Nutzer blockiert, die ihnen eben unliebsame Kommentare abgegeben haben.
Das sind auch solche Probleme so im groben Abriss.
Und, dürfen die das?
Das kommt drauf an. Also das ist auch umstritten, was die Rechtsgrundlage dafür ist und kann man das auf neuem POG, also das ist in Rheinland-Pfalz die Generalklausel, zum Beispiel, darauf könnte man es stützen, ist es vielleicht das virtuelle Hausrecht, das ungeschriebene als Ermächtigungsgrundlage und am Ende, was sind die Voraussetzungen, Wiederholungsgefahr, Verhältnismäßigkeit, Meinungsfreiheit spielt ja dann eine Rolle bei der Abwägung.
Also da gibt es vielfältige Problemstellungen. Und was ich dann so spannend finde, ist, dass es Anwendung von klassischen Rechtsfiguren, öffentliche Einrichtungen in dem Fall, jedenfalls nach der überwiegenden oder allgemeinen Auffassung, öffentliche Einrichtungen, aber dann eben in einem anderen Gewand in so einen Twitter-Account. Und dann ist der Zugangsanspruch zu diesem Twitter-Account, von dem man ja ausgeschlossen wird, wie wenn man eben aus der öffentlichen Einrichtung die Stadthalle zum Beispiel ausgesperrt wird.
Das sind dann so Fragen, die ich dann sehr spannend finde auf jeden Fall. Das so als grober Abriss der spannenden Sachen, da werde ich auch demnächst ein Handbuch zum öffentlichen Äußerungsrecht mit herausgeben.
Ja, okay. Und was machst du denn in deiner täglichen Praxis? Also nochmal kurz zurück zur Frage Verwaltungsgerichtsbarkeit. Wie bist du denn da denn hingekommen? Also du fandest das öffentliche Recht spannend, aber vielleicht mal so für die Zuhörenden, wie läuft denn so ein Bewerbungsprozess eigentlich ab bei einem VG?
Gerne, gerne. Also ich bin, wie gesagt, ja schon immer öffentlich-rechtlich interessiert gewesen, immer mit diesem medienrechtlichen Einschlag, aber irgendwie war es dann doch immer das öffentliche Recht, was mich begleitet hatte. Vielleicht mag ich Strukturen, vielleicht unterwerfe ich mich gerne sklavisch irgendwelchen Schemata und solchen Sachen, aber ich finde das schön.
Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht fand ich immer spannend und es hat ja auch sehr spannende praktische Seiten. Der Bewerbungsprozess sah so aus, dass er mit einer sehr großen Hürde für mich begann, weil man muss einen handgeschriebenen Lebenslauf in Aufsatzform abgeben. Und das war für mich die meiste Arbeit, im ganzen Bewerbungsprozess diesen Lebenslauf, ordentlich mit der Hand zu schreiben.
Ich weiß nicht, wie viele Blätter ich verschwendet habe, um wieder neu zu schreiben, weil man will, dass es ja auch schön aussieht. Den genauen Zweck habe ich auch im Nachhinein nicht erfragt. Also habe ich, ich weiß nicht, ich werde es mal in Erfahrung bringen, aber irgendeinen Zweck muss es ja haben.
Vielleicht einfach nur, um zu wissen, dass man es wirklich will.
Da bist du aber optimistisch. Ja gut, vielleicht ist es das. Also, Ich weiß gar nicht, ob das unbedingt einen Zweck haben muss. Aber gut, ja.
Es muss nicht alles einen Zweck haben, aber im Zweifel nehmen wir mal an, dass es einen Zweck hat, der über die bloße Motivationsabfrage hinausgeht. Dann gibt es, ich kann jetzt nur von Rheinland-Pfalz sprechen, natürlich, und von Hessen, weil da hatte ich mich auch beworben, mich dann aber aus Lokalpatriotismus, nein, aus Wohnortgründen natürlich auch sehr, dann für Rheinland-Pfalz auch entschieden.
Daher kann ich auch für Hessen so ein bisschen sprechen natürlich, aber das lief relativ ähnlich ab. Es gibt insgesamt drei Gespräche. Das hängt aber auch davon ab, ob man sich für eine Fachgerichtsbarkeit entscheidet.
Also das heißt, es ist in jedem Fall ein Gespräch beim Ministerium. Beim Justizministerium stellt man sich vor, das ist so das zentrale Gespräch, wenn man in die ordentliche Gerichtsbarkeit möchte. Da ist es ein ganz normales Bewerbungsgespräch.
Also sitzen, sag ich mal, drei Leute gegenüber jeweils und fragen einen dann verschiedene Dinge, die man dann wissen möchte, warum denn der Richterjob, vielleicht auch Staatsanwalt wird man dann vielleicht gefragt, was die Motivation ist, wo es vielleicht hingehen soll. Also ein, sag ich mal, typisches Bewerbungsgespräch ohne große Besonderheiten.
Also es ist nicht so pompös wie in einer Großkanzlei vielleicht, dass man da mit Champagner und solchen Sachen dann empfangen wird, aber es war auf jeden Fall sehr nett. Das kann man schon sagen.
Und nach dem Ministerium, die Reihenfolge kann wohl auch variieren. Also das ist wohl keine feste Reihenfolge, da habe ich auch verschiedene Sachen gehört. Geht es unter Umständen zum Staatssekretär oder zur Staatssekretärin, je nachdem wie der Posten ausgestaltet ist.
Und dort stellt man sich nochmal vor und führt dann auch ein Gespräch letztlich, was auch natürlich Motivation abfragt. Und ist man denn geeignet vielleicht oder ist man vielleicht doch persönlich nicht so gut geeignet für den Staatsdienst oder den Richterdienst? Mich wurde zum Beispiel gefragt, was macht denn ein gutes Urteil aus am Ende? Und die Antwort ist letztlich, die unterlegene Partei muss so überzeugt sein, dass sie nicht recht hatte, dass das am Ende dann ein gutes Urteil ist.
würde ich sagen. Und natürlich, wenn es ausgewogen ist, aber ich glaube, wenn die unterlegene Partei sagt, ja, passt schon, eigentlich war es doof zu klagen, dann kann es nicht so falsch gewesen sein. Und letztlich noch, jetzt wenn man in eine Fachgerichtsbarkeit will, ist nicht nur bei der Verwaltungsgerichtsbarkeit so, sondern auch bei der Finanzgerichtsbarkeit, sofern man da überhaupt direkt reinkommt, Sozialgerichtsbarkeit zum Beispiel, dass man sich dort nochmal bei dem jeweiligen Obergericht vorstellt, also bei dem Chefpräsidenten oder der Chefpräsidentin.
Das heißt, ich war dann nochmal beim Oberverwaltungsgericht und habe mich da dann nochmal vorgestellt. Und dann wird dann, also wenn man schon sagt, man möchte in die Verwaltungsgerichtsbarkeit, wird das wohl auch, zumindest in Rheinland-Pfalz, grundsätzlich auch berücksichtigt. Und man versucht dann, schätze ich schon, auch das möglich zu machen.
Also das ist nicht so, dass man da total dagegen ist und sagt, nein, Sie müssen auf jeden Fall erst zur Staatsanwaltschaft und dann gucken wir mal, ob wir Ihren Wunsch erfüllen. Ich habe das so schon empfunden, dass man da versucht, schon die Wünsche zu erfüllen, was ja auch durchaus Sinn ergibt.
Weil wenn man das ja machen möchte, ist man auch motiviert und macht auch bessere Arbeit.
Hm, klar.
Also das wird, denke ich, berücksichtigt. Natürlich alles vorbehaltlich von der Verfügbarkeit von Stellen. Das ist immer die Stellschraube, die man hat. Man kann ja nichts verteilen, was nicht da ist.
Da das auch hier manchmal Zuhörende im Nachhinein per Mail mich immer fragen, klären wir das doch jetzt direkt mal in der Podcast-Episode. Und zwar, was verdient man denn so in etwa als Verwaltungsrichterin?
Ja, ich habe es sogar nach unserem Vorgespräch mal nachgeguckt und es ist variiert, auch je nach Bundesland, muss man auch immer dazu sagen. Rheinland-Pfalz ist jetzt vielleicht eher am unteren Ende der Besoldungskette, aber das Grundgehalt, also man fängt an mit R1 als Besoldungsgruppe, man hat also nicht die A-Gruppe für sonstige Beamte, sondern man hat R, die Richtergruppe.
Ja, eins fängt man an für diejenigen, die noch Zivildienst gemacht haben. Der Zivildienst zählt für die Erfahrungsstufe, wenn man also aufsteigt mit der Zeit mit rein. Das heißt, man hat schon neun Monate durch und kann dann nach 13 Monaten, nach 14, 15 Monaten dann auf die nächste Erfahrungsstufe schon wechseln, sonst es nach zwei Jahren käme.
Aber long story short, es sind ungefähr 4.400 Euro Grundgehalt brutto. Ohne Zuschläge. Man bekommt Familienzuschlag, Kinderzuschlag, Verheiratetenzuschlag und natürlich immer mit der Zeit auch mehr. Also je nach Erfahrungsstufe, je länger man im Dienst ist, je nach Dienstalter bekommt man auch mehr Geld nach einem festen Schema dann auch automatisch, weil man einfach nur zwei Hände und zwei Füße hat sozusagen.
Und natürlich auch Altersvorsorge muss man auch mit reinrechnen. Ich mache jetzt ein bisschen Werbung und rechne das Gehalt so ein bisschen im Vergleich zu sonstigen Arbeitgebern so schöner sozusagen, dass es echt zunächst einmal nicht so viel klingt, wie man woanders verdienen könnte, aber man hat dafür eben auch andere Vorteile.
Ja, also man kann jedenfalls nicht, wie man jetzt auch immer rechnen will, aber man wird nicht Summe X mit derselben Summe X in einem Angestelltenverhältnis woanders, sei es in der Kanzlei oder im Unternehmen, einfach so vergleichen können. Das ist dann auch ja beispielsweise aufgrund der privaten Krankenversicherung eh auch nochmal ein bisschen anders und die Abzüge gestalten sich ein bisschen anders, aber so als Größenordnung ist das ja schon mal ganz hilfreich, denke ich.
Genau, und das kann natürlich auch in anderen Bundesländern auch wieder anders sein. Also in Bayern sind es wahrscheinlich 400 Euro mehr im Monat oder sogar noch mehr. Aber dafür muss man da auch erstmal zur Staatsanwaltschaft.
Also muss man halt auch einpreisen. Jedenfalls das ist das, was ich so im Kopf habe dazu. Da kann man mich jetzt auch gerne korrigieren, was das angeht. Ja, das dazu zum Bewerbungsprozess.
Also der ist sozusagen, besteht aus mehreren Gesprächen, wenn man in die Fachgerichtsbarkeiten möchte. Und wenn man das alles durch hat, bekommt man dann am Ende eine Stellenzusage, dass man irgendwo eingestellt wird mit einem Dienstleistungsauftrag. Man ist dann auch schon verbeamtet, aber eben verbeamtet auf Probe und kann in dieser Zeit, in dieser Probezeit als sogenannter Proberichter oder Proberichterin, kann man dann auch noch versetzt werden gegen seinen Willen.
Also das passiert in der Regel in der ordentlichen Gerichtsbarkeit öfter. Also in der ordentlichen Gerichtsbarkeit bekommt man das von Kolleginnen und Kollegen schon mit, dass die schon sehr oft rumgeschickt werden und dann vom Amtsgericht A zum Amtsgericht B versetzt werden nach einem halben Jahr. Dann vielleicht noch geteilt sind örtlich und dass sie dann am Amtsgericht A Strafsachen machen und am Amtsgericht B Zivilsachen betreuen.
Das ist so der krasse Extremfall natürlich. Aber das ist in der Verwaltungsgerichtsbarkeit eher nicht so. Also in der Verwaltungsgerichtsbarkeit, zumindest in Rheinland-Pfalz, ist es wohl eher weniger so, dass man da auch in der Probezeit gegen seinen Willen versetzt wird.
Aber es ist natürlich immer die Möglichkeit, dass es so ist. Man hat dann natürlich noch die die Möglichkeit, Leute dann flexibel auch einzusetzen. Das ist für die Organisation der Gerichtsbarkeit natürlich auch wichtig, dass man so ein bisschen verschieben kann, wenn es denn mal sein müsste, wenn Not am Mann ist in einem bestimmten Gericht, wenn viele Leute ausfallen zum Beispiel.
Du hast eben gesagt, es hängt natürlich auch immer alles vom Bedarf ab. Und in letzter Zeit haben wir ja mit Flüchtlingskrise und jetzt natürlich der ganzen Corona-Situation Situation vermutlich einen relativ hohen Bedarf an Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichtern. Lass uns vielleicht mal so ganz brandaktuell, du musst natürlich jetzt nicht sagen, wie du urteilen würdest, aber doch vielleicht kannst du den Zuhörenden helfen, ein kleines bisschen die Situation einzuordnen, mal aktuell über die Corona-Situation hier sprechen.
Und zwar gar nicht so sehr jetzt im Detail über die Frage, welche Verordnung wird in welchem Land wie erlassen und so weiter, sondern mich würde mal so der PR-Aspekt Der Verwaltungsgerichtsbarkeit interessieren, denn es ergehen natürlich schon viele Beschlüsse und Urteile in den letzten Monaten und ich habe manchmal den Eindruck, dass diese nicht ganz so gut nachvollziehbar sind. Jetzt nicht so sehr für die unterlegene Partei, die du eben angesprochen hast, aber für die Bevölkerung.
Teilst du das oder wie sieht das aus deiner Sicht aus?
Ja, es ist natürlich so, diese Corona-Geschichte oder diese Corona-Verfahren, die sind für viele Leute natürlich auch extrem emotional aufgeladen. Das ist so vorweggeschickt. Und solche Sachen, die einen sehr starken emotionalen Hintergrund haben für viele Leute, werden dann auch nicht unbedingt immer rational wahrgenommen.
Das ist vielleicht das, was es nochmal eine Nummer schwerer macht von vornherein, was es aber nicht unmöglich macht, natürlich. Das ist das eine mit diesen Corona-Sachen. Das andere ist natürlich auch, dass man, ja, das ist alles bisher, ich habe noch, ich weiß nicht, ob es überhaupt schon ein Hauptsacheverfahren gab, dazu deutschlandweit jetzt, das sind alles letztlich Eilverfahren, die entschieden worden sind.
Das gilt sowohl für die Normenkontrollen als auch für die atypischen Feststellungsklagen, die dann bei den Verwaltungsgerichten landen. Es ist natürlich so, dass es sich um eine summarische Prüfung handelt, die von den Gerichten ja auch unterschiedlich interpretiert wird. Und summarische Prüfung heißt auf jeden Fall, dass man eine Tatsachengrundlage eben nicht vollständig aufklären kann, sondern eben so entscheidet von dem, was man jetzt aktuell weiß und auch in einer gewissen Geschwindigkeit auch entscheiden muss und da auch nicht ein ausgiebiges Sachverständigengutachten einholen kann, was drei Monate dauert.
Ja, zumal das diese dynamische Lage ja gerade auch ausmacht. Also ich meine, die meisten werden wahrscheinlich gerade mehr oder weniger regelmäßig sich allein mal die aktuellen Corona-Fallzahlen anschauen. Und dann muss man ja mehr oder weniger fast tages-, aber jedenfalls wochen- oder monatsaktuell entscheiden, weil natürlich die Lage im August letzten Jahres auch einfach eine andere war als jetzt im Januar 2021.
Ja, das kommt natürlich noch dazu. Dann sind die Verordnungen, die es bisher gab, hatten ja auch immer eine recht geringe Halbwertszeit. Das heißt, die hatten eine sehr kurze Geltungsdauer, überwiegend zumindest. Also es gab dann welche, die länger waren.
Also vor allem dieser Herbstphase, die war dann 200 Monate jetzt in Rheinland-Pfalz und auch in anderen Bundesländern wahrscheinlich recht lange. Aber die hatten auch eine recht kurze Geltungsdauer, sodass sie sich oft auch schon überholt haben. Wenn es dann ein Verfahren gab, das wurde dann durch die Politik teilweise auch dann ein bisschen eingeholt, dass dann eben die Lockerung der Maßnahmen dann schon wieder abgeholfen hat, sozusagen, diesem Begehren.
Ja, also das ist, wie gesagt, das eine, diese summarische Prüfung ist, die dann immer mitschwingt, die auch teilweise ausgedehnt wird von den Gerichten auf die Ermächtigungsgrundlage und die hinreichende Bestimmtheit. Also das ist dann auch noch so ein Punkt, was ja immer diskutiert worden ist, wo jetzt ja so ein bisschen Abhilfe geschaffen worden ist.
Mit dem 28a Infektionsschutzgesetz hat ja der Gesetzgeber dann auch mal eine Regelung geschaffen, die zumindest die bisherige Regelung im 28 Infektionsschutzgesetz konkretisiert. Ob das jetzt im konkreten Fall reicht, muss man natürlich sehen. Das ist sicherlich offen, aber ...
Und ansonsten ist es dann auch schwer, teilweise diese Abwägung vielleicht nachzuvollziehen. Also dass man sagt, im konkreten Fall wissen wir es nicht besser, deswegen im Zweifel zugunsten des Gesundheitsschutzes, weil es eben ein sehr schwerwiegendes Rechtsgut ist. Und ich lese auch viele Sachen, wo Leute das dann natürlich kritisieren und sagen, okay, dann kommt man einfach effektiv nicht zu einem Ende oder zu einem Ergebnis, was irgendwie andere Rechte berücksichtigt, weil sich am Ende ohnehin der Gesundheitsschutz durchsetzt.
So ist vielleicht die Wahrnehmung bei dem Ganzen, dass sich bei der Folgenabwägung irgendwie immer diese Trumpfkarte Gesundheitsschutz durchsetzt. Das ist, glaube ich, das, was vielleicht so negativ rüberkommt. Aber es wird ja schon auch, sage ich mal, im Detail geprüft.
Es werden vor allem der Gleichheitssatz wird geprüft, wenn es um die Vergleichbarkeit bei Lockerungen geht oder wenn Maßnahmen zurückgefahren werden. Das ist natürlich ein Hebel, den man hat und wo man auch teilweise sehr genau drauf schaut. Sind denn die einzelnen Gewerbe, die man betreibt, sind die vergleichbar? Ist jetzt ein Friseur vergleichbar mit einem Tattoo-Studio zum Beispiel? Wieso darf ein Friseur öffnen und warum der Tattoo-Parler darf nicht öffnen? Ja, das sind Fragen, die man sich dann stellen muss und wo es dann letztlich darauf ankommt, was findet man überzeugender.
Und ja, da gibt es auch wahrscheinlich kein richtig oder falsch in dem Sinne, wie es das bei Juristen selten gibt. Und das ist dann letztlich eine Abwägungsfrage und auch eine Argumentationsfrage.
Wenn ihr das hier jetzt hört und Lust habt, da ein kleines bisschen selber mal ins Abwägen zu kommen und ins Argumentieren, dann wisst ihr ja schon, wo es jetzt hingeht, wie immer, nämlich die Frage, wie kann man sich denn die Verwaltungsgerichtsbarkeit natürlich im Rahmen des Praktikums und des Referendariats, wissen wir alle, kann man sie sich mal anschauen,
aber wie genau, also anders gefragt, was sollte man da mitbringen, wenn man beispielsweise bei euch am Verwaltungsgericht mal ein bisschen mitarbeiten möchte im Rahmen dieser Tätigkeit.
Also generell schon mal ein Interesse, ein generelles Interesse am öffentlichen Recht wäre nicht verkehrt. Für die Verwaltungsgerichtsbarkeit kann man auch sagen, dass wir uns generell mehr mit Rechtsfragen beschäftigen, also auch mit schwierigen Rechtsfragen und in der Tendenz zumindest eher weniger mit Tatsachenfragen. So würde ich die Arbeit charakterisieren, weil es dann doch auch Fragen sind, die bisher nicht geklärt sind, weil die Rechtsfragen, die geklärt sind, die erledigen sich im Widerspruchsverfahren und die kommen gar nicht zu Gericht und die einfachen Rechtsfragen kann die Verwaltung auch selber lösen und zu uns kommen dann eben die komplexeren Sachen.
So würde ich das ganz grob einschätzen. Und oft ist der Sachverhalt weitestgehend geklärt, manchmal auch nicht. Da macht man auch eine Beweisaufnahme oder holt sonderweitig dann auch Informationen ein. Gilt ja auch der Amtermittlungsgrundsatz beim Verwaltungsgericht.
Also da sollte man auch schon so ein gewisses Interesse für Rechtsfragen und vielleicht auch einen Hang oder ein Talent zum etwas wissenschaftlicheren Arbeiten mitbringen. Das wäre so die Einschätzung. Natürlich schreiben wir keine Aufsätze und keine Habilitationen als Urteile, aber es ist vielleicht doch ein Ticken wissenschaftlicher als in anderen Gerichtsbarkeiten.
Das sollte man vielleicht mitbringen und ansonsten einfach ein Interesse für die Rechtsgebiete, die man im Einzelnen behandelt. Und ich glaube, dann ist man da auf der sicheren Seite für ein Praktikum und auch für die Wahlstation. Es kann auch sein, dass es auch schon passiert, dass man direkt weggecastet wird von der Wahlstation in den Richterberuf.
Das kommt auch vor. Also von daher ist die Wahlstation bei Gericht gar nicht mal so verkehrt, was jetzt die Karrierechancen angeht.
Ja, super abschließender Tipp und auch ein ganz schönes, ausgiebiges Gespräch. Ich finde, wir haben mal wieder eine spannende Rechtspersönlichkeit, würde ich dich mal nennen. Einen spannenden Richter. Einen spannenden Richter kennengelernt. Vielen herzlichen Dank, Jens. Bis dann.
Kein Problem. Alles klar. Ciao. Danke.