Dr. Nils Christian Haag, Unternehmensjurist | Intersoft Consulting
Vorstellung - Der Datenschutzbeauftragte - Prinzipien des Datenschutzrechts - Die Datenschutzgrundverordnung - Bussgelder und Internetkonzerne - Wie es zur Datenschutzkarriere kam - Der Landesdatenschutzbeauftragte - Die Arbeit als Vorstandsmitglied - Jobchancen bei Intersoft Consulting
In Episode 22 von Irgendwas mit Examen dreht sich alles um die vorsatzliche Handlung, die zum Erfolg fuhrt sowie deren Bedeutung fur Eure Klausur. Gemeinsam mit Prof. Dr. Schmitt-Leonardy beleuchtet Marc unter anderem, warum die Handlung im Strafrecht der zentrale Anknupfungspunkt jeder Strafbarkeit ist. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Abgrenzung zwischen den verschiedenen Formen des Vorsatzes - von dolus directus bis dolus eventualis - sowie der Unterscheidung zur bewussten Fahrlassigkeit. Anhand anschaulicher Beispiele, wie dem beruhmten Lederriemenfall, erhaltet Ihr klausurnahe Erlauterungen des Jura-Stoffes in diesem Zusammenhang. Ausserdem hort Ihr, wie der Erfolg bei Erfolgsdelikten definiert ist und was bei abstrakten oder konkreten Gefahrdungsdelikten zu beachten ist. Viel Spass mit dieser Episode Eures Jurapodcasts zu allen Examens- und Karrierethemen!
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Intersoft Consulting ist ein Beratungsunternehmen mit juristischer DNA, das sich ganz dem Datenschutz, der Informationssicherheit und dem IT-Compliance-Management verschrieben hat. Von seinem Hauptsitz in Hamburg sowie Büros in Berlin, Köln, Frankfurt, Stuttgart und München aus unterstützen etwa 180 Spezialistinnen und Spezialisten – viele davon Volljurist:innen – Mandanten aller Branchen als externe Datenschutzbeauftragte und strategische Sparringspartner.
Was Intersoft Consulting auszeichnet, ist die enge Verzahnung von Recht, Technik und Organisation, dank der passgenaue, praxisnahe Lösungen entstehen und junge Jurist:innen schnelle Verantwortung übernehmen können. Lust auf mehr Insights? Dann Kopfhörer auf und in unsere IMR-Episode mit Intersoft Consulting eintauchen!
Datenschutzrecht schützt Personen hinter Daten. Unsere Beratung hilft Unternehmen, richtig mit personenbezogenen Daten umzugehen, um Privatsphäre zu wahren und rechtliche Risiken zu minimieren – das ist für mich eine echte Leidenschaft.
KI-basiert und kann Fehler enthalten.
Moin Moin aus Hamburg, herzlich willkommen zu einer weiteren Episode Irgendwas mit Recht, heute mit Dr. Nils Haag. Ich grüße Sie.
Ja, schönen guten Tag, hallo.
Hallo, wir wollen heute mal über das Datenschutzrecht bzw. Datenschutzberatung sprechen. Wie immer, stellen Sie sich doch bitte mal kurz vor, in welchem Rahmen Sie in diesem Rechtsgebiet tätig sind.
Ja, also Nils Haag mein Name, ich bin Rechtsanwalt und habe mich im Rahmen meiner Promotion schon mit dem Datenschutzrecht am Institut für Rechtsinformatik in Hannover länger theoretisch auseinandergesetzt und bin danach dann nach anwaltlichen Tätigkeiten jetzt bei der Firma Intersoft Consulting Services tätig im Bereich Datenschutzrecht. Und wir stellen externe Datenschutzbeauftragte für Unternehmen, was so eine besondere Stellung, Funktion ist, in der man dann aber letztendlich im Datenschutzrecht beratend für Unternehmen tätig ist.
Knüpfen wir da direkt mal an. Was ist denn Datenschutzbeauftragter?
Genau, also Datenschutzbeauftragter ist so eine Besonderheit im deutschen Recht, muss man sagen. Auch wenn jetzt die Europäische Datenschutzgrundverordnung diese Funktion auch insgesamt kennt. Trotzdem ist es eigentlich so ein Kind des deutschen Rechts eigentlich.
Die Grundidee ist die, dass der Gesetzgeber sich mal gedacht hat, dass man zur wirklichen Umsetzung, Implementierung des Datenschutzes in Unternehmen in Deutschland jemanden haben sollte, der mit so einer formalen Funktion dafür eingesetzt wird und sich darum kümmern soll. Also so wie man das in anderen Bereichen auch manchmal kennt für Geldwäschebeauftragte oder sonst wie, gibt es diese Besonderheit, dass man eben für diesen Datenschutz auch so eine Funktion hat und im Gesetz ganz kurz gesagt steht, dass in Deutschland ein Unternehmen, was mindestens zehn Mitarbeiter hat, die irgendwie als Faustform, jedenfalls gesagt, mit einem PC arbeiten und mit Daten in Berührung kommen, die müssen so einen Datenschutzbeauftragten haben.
Genau. Die Grundidee des Gesetzes ist die, dass man jemand Internes dafür benennt, aber man kann das eben auch an Externen vergeben und das ist eben die Hauptdienstleistung, die wir im Datenschutz anbieten, dass unsere spezialisierten Juristen diese Funktion als Externe bei verschiedenen Unternehmen ausfüllen. Mhm.
Okay, dann zoomen wir mal ein bisschen raus. Ich bin also Jurist in Ihrem Hause. Die Kunden sind wahrscheinlich solche Unternehmen, die nicht riesengroß sind und deswegen haben sie ein Interesse daran, diesen Datenschutzbeauftragten extern zu verankern. Kann man das so sagen?
Ja, kann man so sagen, dass wir tendenziell, also die ganz großen Konzerne haben eher eigene Abteilungen für diesen Bereich, aber unsere Kunden, die wir beraten, sind doch sehr vielfältig auch von der Größe her. Also das können Startups sein oder auch klassisch Mittelständler.
Wir haben aber auch mit großen internationalen Konzernen zu tun. Bei diesen internationalen Konzernen ist die Konstellation oft so, dass wir den externen Datenschutzbeauftragten dann für die deutsche Gesellschaft stellen und sind dann eben aber insgesamt in die Zusammenarbeit dieses Konzerns dann eingebunden.
Und wie sieht dann der praktische Alltag aus? Also was macht so ein Datenschutzbeauftragter für das Unternehmen?
Ja, also ganz, man kann das schon sehr gut vergleichen mit einer anwaltlichen beratenden Tätigkeit. Also letztendlich sind wir, so steht es auch im Gesetz, in erster Linie beratend tätig. Das heißt, sämtliche rechtlichen Fragen zum Datenschutz, die im Unternehmen auftauchen, werden dann an uns herangetragen und wir beraten dazu.
Also das ist erstmal eine Tätigkeit, die man ganz klassisch auch von außen aus unserem Bürohaus machen kann. Das heißt, wir bekommen Anfragen per E-Mail, per Telefon zu einem Sachverhalt, der datenschutzrechtlichen Einschlag hat und geben dann eine Empfehlung dazu auf diesem Wege, wie man damit am besten umzugehen hat.
Und die Besonderheit ist eben dann schon eben dieser beratende Ansatz, dass wir vielfach eben auch mit Nicht-Juristen zu tun haben, die eben nicht den juristischen Sachverstand haben und dann wirklich eine sehr klare Empfehlung brauchen, wie sie denn jetzt mit ihrer Situation umgehen sollen. Also brauche ich jetzt, um irgendwelche Daten an irgendeine externe Firma zu schicken, muss ich dafür jetzt Verschlüsselung einsetzen, brauche ich da einen Vertrag, wie muss der aussehen? Also das wird dann eben rein beratend von außen mit an die Hand gegeben.
Und darüber hinaus hat man eben aber als Datenschutzbeauftragter auch gewisse proaktive Pflichten. Das heißt, wir sind auch dann durchaus dafür zuständig, proaktiv Umsetzungsmaßnahmen anzustoßen von außen und Empfehlungen zu geben, so wir müssten doch mal hier in dem Bereich eine Datenschutzfolgeabschätzung durchführen oder man müsste mit dem und dem Dienstleister jetzt einen Vertrag abschließen.
Das geht eben noch etwas darüber hinaus, was man sonst als Anwalt rein beratend kennt. Mhm.
Viele unserer Zuhörerinnen und Zuhörer haben wahrscheinlich mit dem Datenschutzrecht im Studium noch nicht allzu viel Kontakt gehabt. Könnten Sie daher bitte nochmal den Sinn und Zweck oder die Prinzipien des Datenschutzrechts zusammenfassen, damit man das noch ein bisschen besser einordnen kann im Großen und Ganzen, was man so als Datenschutzbeauftragter beziehungsweise als Jurist, der sich mit dem Thema auseinandersetzt, macht?
Ja, gern. Und das ist tatsächlich auch selbst für die Datenschutzexperten keine ganz so einfache Frage. Worum geht es eigentlich im Datenschutzrecht? Was schützt man eigentlich? Denn rein begrifflich könnte man ja denken, es geht um den Schutz von Daten. Tatsächlich geht es aber um den Schutz von Personen, die hinter diesen Daten stecken.
Also es geht immer, also Schutzgut sind personenbezogene Daten. Tatsächlich ist aber immer gar nicht so eindeutig, warum man denn diese Daten so schützt. Also es geht zum Teil um den Schutz von Persönlichkeitsrechten.
Letztendlich, man kann an Privatsphäre denken. Denken, also wenn ich ganz konkret, wir haben natürlich, ein wichtiger Bereich ist immer der Schutz von Arbeitnehmerdaten. Haben wir in jedem Unternehmen, das wir beraten, gibt es Daten der Arbeitnehmer, wo wir schauen müssen, mit welcher Auswertung darf man da fahren, wie darf man die verarbeiten.
Das darf natürlich nicht ins Private reingehen. Auf der anderen Seite haben wir mit Kundendaten zu tun. Das sind dann Fragen des Marketings. Wie weit dürfen Profile erstellt werden für zielgerichtetes Marketing etc.
Wo es dann oft aber eher darum geht, zum Beispiel Endverbraucher vor unzumutbarer Belästigung zu schützen, was dann eher aus dem Wettbewerbsrecht kommt. Also man hat dann, und das ist eigentlich auch das Spannende im Datenschutz, verschiedene ...
Überschneidungen in andere letztendlich Rechtsgebiete, aber auch Schutzgüter. Und was die Besonderheit insgesamt eben ist, dass wir immer sehr starke Überschneidungen zur Technik haben, zur IT-Technik. Also man hat eben oft Fragestellungen, die sich nicht nur rein juristisch lösen lassen, sondern wo man auch über eine technische Lösung nachdenken muss.
Und deshalb sind bei uns eben Leute, die eben auch dieses Interesse an dieser IT und an der Technik dahinter auch haben, die eben immer mit dazugehört.
Die Datenschutzgrundverordnung war ja in aller Munde in den letzten Jahren. Sicherlich auch bei Ihnen nicht ganz schlecht fürs Geschäft, vermute ich mal. Was hat die denn jetzt dann Neues mit sich gebracht?
Ja, also auf jeden Fall viel Aufregung, das muss man ganz klar sagen. Rechtlich, inhaltlich neu ist das Gesetz für uns in Deutschland gar nicht so wahnsinnig. Also die materiellen Regelungen sind größtenteils gar nicht so anders als vorher.
Aber die Wahrnehmung ist eine andere geworden und der fast alleinige Grund dafür ist aus meiner Sicht, dass eben der Rahmen für Bußgelder den Aufsichtsbehörden bei Verstößen, die Aufsichtshürden bei Verstößen verhängen dürfen, der ist deutlich nach oben gegangen. Also früher war der Bußgeldrahmen so bei 300.000 Euro als Höchstgrenze, jetzt ist man bei 20 Millionen Euro oder sogar 4 Prozent des weltweiten Konzernumsatzes und das hat viele große Unternehmen und Konzerne eben zum Nachdenken gebracht, dass sie meinten, oh jetzt müssen wir aber vielleicht doch das ganze Thema ein bisschen ernster nehmen.
Genau, also die Besonderheit im Datenschutz ist, dass man eben einmal jetzt diese hohen Bußgelder hat und daneben rechtliche Fragestellungen hat, die sehr offen sind, wo es keine eindeutige Rechtsprechung zu gibt, dass man sagen kann, Dieser Fall ist jetzt so oder so umzusetzen, sondern man ist sehr viel in Graubereichen unterwegs, auch in der Beratung. Und kombiniert mit der hohen Bußgeldanforderung ist das eben etwas, in dem sich viele dann auch recht unsicher bewegen oder nicht wissen, wie sie damit umgehen können und da auch Beratungsbedarf dann haben.
Aber wenn man sich die Medien anschaut und gerade auch hinsichtlich der Höhe der Bußgelder, dann gab es ja viel Spekulation dahingehend, dass jetzt schon Mittelständler hier mit Millionenstrafen rechnen müssen und daher sicherlich auch die ganze Aufregung. Umgekehrt gibt es in den letzten Monaten immer und immer und immer wieder wohl sehr offensichtliche Datenschutzverstöße von Facebook.
Das lesen gerade alle. Kann man solch große Unternehmen mit diesen Bußgeldsummen denn überhaupt, ich sag mal, bändigen oder wie müsste man da noch anders vorgehen? Wie sehen Sie das?
Also das war zumindest der Wille des Gesetzgebers, genau die Großen dort auch zu bekommen. Also das ist der einzige Grund dafür, dass es diese riesen Bußgeldrahmen jetzt gibt, ist, dass man die großen Internetkonzerne, Google, Facebook, eben mal endlich dazu bringen wollte, auch da compliant zu werden.
Und das eine Kernproblem dieses Gesetzes ist eben, dass das Gesetz aber natürlich wie andere Gesetze auch abstrakt generell für alle gilt und es keine wirklichen Erleichterungen für Mittelständler gibt und kleine Unternehmen. Das heißt, das Gesetz ist für Google und Facebook geschrieben worden, muss aber von allen umgesetzt werden und das führt zu großen Schwierigkeiten.
Welche Schwierigkeiten sind das?
Der Verwaltungsaufwand hat enorm zugenommen. Es gibt sehr viele formale Anforderungen, die letztendlich auch der Bäcker um die Ecke erfüllen muss. Also um es ganz konkret zu machen, es gibt die Anforderung, sämtliche Verarbeitungstätigkeiten, indem man in irgendeiner Form strukturiert personenbezogene Daten verarbeitet, zu dokumentieren.
Das heißt, genau zu erfassen, wo habe ich Daten, welche Daten habe ich, zu welchen Zwecken verarbeite ich diese Daten und muss eben den ganzen Katalog an Anforderungen erstmal prüfen, dokumentieren und auch Kunden darüber informieren und das überfordert letztendlich gerade die kleinen Unternehmen sehr stark und da wäre es sinnvoll gewesen, sie davon zu befreien, das hat man aber nicht gemacht.
Und vielleicht, um nochmal die Ausgangsfrage zu Facebook und Google zu beantworten, man hat diesen Bußgeldrahmen angesetzt, um diese Konzerne zu bändigen. Im Moment sieht es noch nicht so aus, als ob man da wirklich Erfolg hätte, wobei es ja zuerst Ansätze gibt, zum Beispiel aus der Kartellseite vom Bundeskartellamt.
Und das heißt, vielleicht führt es eben doch dort auch dazu, die großen Daten ein Stück weit zum Einlenken zu bringen, aber es scheint schwierig zu sein weiter. Und das Grundproblem, was wir auch vorher im Datenschutz hatten, ist nicht, dass das Gesetz nicht streng genug war, sondern es gab ein riesiges Vollzugsdefizit.
Und das wollte man mit diesen riesen Bußgeldern beheben oder verbessern. Im Moment ist noch ein bisschen zweifelhaft, ob das gelingt.
Und, weil Sie es gerade ansprechen, das Kartellrecht schützt grundsätzlich ja nicht nur den Wettbewerb, sondern auch den Verbraucher. Ähnlich das Datenschutzrecht mit personalisierten Daten, persönlichen Daten. Sie hatten es eben angesprochen. Wachsen da vielleicht in Zukunft zwei Rechtsgebiete näher zusammen?
Ja, durchaus möglich. Also die, gerade diese hohen Bußgeldgrenzen erinnern ja an das Kartellrecht. Und man hat das sicherlich versucht, das in diese Richtung zu bringen und es mag durchaus ein spannender und interessanter Hebel werden, über diesen Weg gerade eben diese Riesenkonzerne dort auch zu regulieren, was bisher faktisch ja kaum erfolgt. Gut.
Gehen wir nach diesem eher allgemeinen Teil zum Datenschutzrecht vielleicht nochmal ein bisschen mehr auf Ihren persönlichen Weg ein. Denn der Podcast dient ja auch dazu, sich Vorbilder zu suchen, interessante Lebensläufe mal zu sehen, mit Personen, wenn auch nur als Rezipient erstmal in Kontakt zu kommen und ein paar Einblicke für seine eigene Karriere im idealen Fall mitzunehmen.
Woher kam denn Ihre Begeisterung fürs Datenschutzrecht irgendwann einmal?
Ja, also angefangen hat es mit meinem grundsätzlichen Interesse für IT und IT-Technik, das ich schon während des Jurastudiums hatte und da in der Phase eigentlich immer schon überlegt habe, wie kannst du das mal verbinden, wie kann man das mal zusammenbringen, ohne dass ich jetzt Informatik oder ähnliches studiert hätte. Also es war ein rein privates, persönliches Interesse.
Ich bin so halt in meinem Fall zum Institut für Rechtsinformatik in Hannover gekommen, die genau im Grunde die rechtlichen Fragen zur Informationstechnologie stellen und behandeln und bearbeiten und dort dann eben auch zum Datenschutzrecht bekommen. Kommen, aber wenn ich quasi den Fall auch auf die Kollegen übertrage, die jetzt bei uns tätig sind, Es ist eben oft so, dass man zumindest, ja wir nennen das so, IT-Affinität mitbringt.
Also es geht gar nicht darum, da jetzt ein wahnsinniges großes Wissen in dem Bereich schon zu haben, aber letztendlich sollte ein gewisses Interesse für IT da sein, für die IT-Technik und aber auch für die Belange des Datenschutzes an sich. Weil das ist, halte ich persönlich auch für eine ganz wesentliche Grundvoraussetzung bei der Berufswahl oder bei der Suche einer Tätigkeit ist letztendlich, dass eine Leidenschaft für das, was man tut, einfach eine sehr wesentliche Grundvoraussetzung ist, dass man auch gut in dem ist, was man tut.
Und gerade Datenschutzrecht ist ein Stück weit auch ein Überzeugungsthema. Es gibt viele, die sagen, das ist mir eigentlich völlig wurscht. Manche kann man noch überzeugen, wenn man ein paar Argumente bringt, warum das vielleicht doch sinnvoll ist, dass nicht sämtliche Daten durch Krankenversicherungen so verarbeitet werden dürfen, wie sie das vielleicht gerne machen würden.
Aber es macht schon Sinn, dass man ein Verständnis dafür hat, dass das wichtig ist, dass man personenbezogene Daten schützt und alles, was dahinter steckt, was ich schon sagte, an Privatsphäre und persönlichen Interessen. Wenn man dieses Interesse, diese Leidenschaft dafür ein Stück weit mitbringt, ist es, glaube ich, ein guter Anfang, sich auch in dieses Rechtsgebiet einzuarbeiten und letztendlich ist diese Einarbeitung, das Rechtsgebiet auch was, was wir hier in unserer Einarbeitung auch sehr weit gewährleisten, weil Datenschutz ja schon so ein Nischenthema ist, was man in der Regel ja nicht im Universitätsstudium gelernt hat.
Sie waren dazwischen, also zwischen Ihrer jetzigen Tätigkeit und Ihrem Studium auch mal beim Landesdatenschutzbeauftragten tätig. Was macht er denn da?
Ja, klassische Behördtätigkeit, also die typischen Sachverhalte bei den Landesdatenschutzbeauftragten ist die, dass es Eingaben gibt, wie es heißt, ja, also Bürger beschweren sich letztendlich bei der Aufsichtsbehörde über ein Sachverhalt, in dem sie meinen, dass ihre Daten nicht richtig oder unzulässig verarbeitet worden sind und die Behörde geht dem dann nach und prüft letztendlich den Fall und trifft darüber dann eine Entscheidung.
Das heißt, in vielen Fällen wird dann quasi danach dann die Verarbeitung verändert oder es muss dann beim Unternehmen eine Veränderung stattfinden, aber es kann eben auch dann zu einer Untersagungsverfügung kommen oder auch einem Bußgeld. Was man aber dazu sagen muss, was sehr selten passiert, vor allem deshalb, weil die Aufsichtsbehörden selbst über sehr begrenzte personelle Kapazitäten verfügen.
Letztendlich gibt es halt in Deutschland, in jedem Bundesland, eine Aufsichtsbehörde für den Datenschutz, die die Aufgabe haben, sämtliche Unternehmen in ihrem Land im Datenschutz zu überwachen. Und das ist eben, wenn man in vielen Fällen nur ein paar Mitarbeiter hat, eben nur sehr begrenzt möglich.
Und wie kam es dann, dass Sie zur Intersoft Consulting gewechselt sind von dort?
Ich habe mich fürs Datenschutzrecht eben interessiert und habe eben mich umgeschaut, was gibt es dort für Möglichkeiten. Wir, die Intersoft Consulting Service, das war 2010, war zu dem Zeitpunkt noch sehr klein. Gerade so im Wachsen das Unternehmen, aber wir hatten noch so eine Größe so von 10 bis 20 Mitarbeitern, wo noch jeder mit jedem täglich im Austausch war und das ist inzwischen nicht mehr der Fall, wir sind seitdem sehr stark gewachsen, sind jetzt bei gut 80 Mitarbeitern und haben ja dementsprechend auch andere Strukturen und eben ja auch Standorte in anderen Orten aufgebaut außerhalb Hamburgs aber wir haben hier in Hamburg eben angefangen
Jetzt sind Sie nicht nur als Jurist tätig, sondern mittlerweile auch als Vorstand bei der AG hier. Inwieweit nützt Ihnen da denn Ihr juristisches Skillset noch und was machen Sie da eigentlich den ganzen Tag, könnte man ja auch erstmal fragen.
Ja, genau. Ja, letztendlich, also inzwischen verantworte ich hier eben bei uns den gesamten Bereich dieser Datenschutzberatung. Ein ganz wesentlicher Teil ist natürlich, hat mit Personal zu tun, weil Beratungsgeschäft lebt natürlich im Wesentlichen von guten Leuten, vom Personal. Das heißt, ich bin viel damit beschäftigt, neue, gute, spannende Leute zu finden, unsere Strukturen zu entwickeln und aber auch letztendlich die Voraussetzungen für gutes Arbeiten zu schaffen.
Das heißt ... Ein Teil, es geht natürlich um die fachliche Weiterbildung, aber es geht eben viel bei uns auch um die Schaffung von guten Arbeitsbedingungen im weitesten Sinne und die stellen wir auch besonders raus und die halten wir hier auch sehr hoch und für sehr wichtig. Angefangen von Arbeitszeiten, die erstmal sehr flexibel sind, aber die sich insgesamt auch in einem sehr vernünftigen Rahmen halten, wo wir uns auch bewusst abgrenzen von vielen anderen juristischen Arbeitgebern.
Dann gibt es bei uns diverse Nebenleistungen, Sonderleistungen, die insgesamt das Arbeiten und die Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf insgesamt angenehmer machen sollen im weitesten Sinne, also indem wir die betriebliche Altersvorsorge besonders unterstützen. Also viele kleine Maßnahmen, aber insgesamt denke ich so, der Hauptpunkt sind die Arbeitsbedingungen im Sinne der Zeit, dass man eben die Zeit sehr flexibel einteilen kann und im Rahmen von einer 40-Stunden-Woche auch sehr gut bei uns arbeiten kann und nicht am Wochenende arbeiten muss.
Und welches juristische Skills hat hilft Ihnen dabei?
Also in der Vorstandstätigkeit selbst ist es natürlich nicht nachteilig, wenn man schon mal ein bisschen was zum Gesellschaftsrecht, zum Aktienrecht gehört hat und gewisse Grundwissen in diesem Gebiet hat. Insgesamt würde ich behaupten, dass man durch die juristische Ausbildung einfach eine gewisse Denkstruktur erlernt hat und eine gewisse Methodik erlernt hat, die einem auch in letztendlich sachfremden Situationen viel hilft.
Also inwieweit man zum Beispiel aus meiner Sicht immer sehr viel Wert darauf legt, einen Sachverhalt erstmal so gut für sich aufzuarbeiten und aufzuklären, dass man erst dann Entscheidungen trifft, wenn man den Sachverhalt voll durchdrungen hat und nicht voreilig Entscheidungen trifft und vielleicht aufgrund von falschen Tatsachen. Das sind so aus meiner Wahrnehmung Grundmethodiken, die man als Jurist lernt und die einem aber auch in anderen Bereichen nutzen, wie zum Beispiel, wenn man ein Unternehmen leitet.
Traumberuf, Vorstand oder Unternehmensleitung wird man bei Jurastudierenden eher selten hören. Vielleicht hat aber der ein oder andere doch schon mal die Idee gehabt zu sagen, naja, irgendwann mit Mitte, Ende 30, wenn dann meist ja nochmal so ein Wechsel ansteht, würde ich ganz gerne mir auch das mal anschauen oder traue mir das auch zu.
Was würden Sie heutzutage einer Jurastudierenden oder einem Jurastudierenden raten, sich mal anzuschauen, wenn man sich gegebenenfalls irgendwann mal dahin entwickeln möchte?
Also die klassische Situation für den Juristen, in dem man letztendlich unternehmerisch tätig werden muss, ist halt die Kanzlei, die eigene oder die Selbstständigkeit, weil das ist ja etwas, was man im Jurastudium nicht lernt, was aber natürlich für viele Juristen typischer Berufsweg ist, dass man eben ein eigenes Geschäft aufbaut und entwickelt oder wo auch einsteigt, in dem man aber sehr eigenverantwortlich letztendlich sein kleines Unternehmen leitet.
Und um quasi herauszufinden, ob das was für einen ist oder nicht, macht es sicherlich Sinn, in einer kleinen Kanzlei das einmal zu erfahren, mitzubekommen, Was so auch die Aufgaben sind von, wenn ich jetzt vielleicht nur eine Drei-Mann-Kanzlei habe, was man eben neben der fachlichen, juristischen Tätigkeit noch alles können und machen muss. Also sprich, letztendlich unternehmerische Entscheidungen treffen, die Einstellungen betreffen, die Finanzen betreffen, all das.
Und ich sage mal, von dem, was die Voraussetzungen sind, ob es einem liegt oder nicht, würde ich sagen, die Vorteile in so einer Position, in einer Unternehmens- oder Geschäftsleitung sind die, dass man sehr frei ist, man ist sehr flexibel, man kann letztendlich selber entscheiden, was man wann, wie macht, welche Entscheidung man trifft. Auf der anderen Seite, die Kehrseite dieser Freiheit ist eben auch fehlende Sicherheit.
Das heißt, man ist eben auch sehr davon abhängig, wie gut sich das Geschäft entwickelt oder nicht. Und man weiß eben vielleicht nicht, ob man im nächsten Jahr den Umsatz macht, dass man auch letztendlich das verdient, was man sich wünscht oder eben auch nicht.
Das heißt, darauf muss man sich eben einlassen können. wenn man manche Lassen sich dann lieber anstellen und sagen, mir ist es wichtig, eine gewisse Sicherheit zu haben, dass ich jeden Monat mein Gehalt in gewisser Höhe habe und auch geregelte Arbeitsabläufe habe, da fühle ich mich wohler und andere, denen liegt es eben mehr, sich auszuprobieren und Freiheiten zu nutzen und die nehmen dann dieses Risiko in Kauf.
Das ist ein Stück weit eine Typsache, glaube ich. Und letztendlich muss man das ausprobieren. Man kann das natürlich sich vorher ein Stück weit denken, aber meine Erfahrung ist, dass viele es doch erst mal selbst ausprobiert haben müssen, um quasi danach zu wissen, was das Richtige für sie ist.
Oder es gibt vielleicht auch nicht immer das eine Richtige für einen, sondern es gibt eben auch verschiedene Lebensphasen, dass man sagt, vielleicht nach dem zweiten Examen Erst man experimentiert vielleicht erstmal ein bisschen, macht irgendwas Selbstständigeres und nach ein paar Jahren stellt man dann fest, auch vielleicht, weil man Familie haben will oder sonst was, ich möchte ein bisschen mehr Sicherheit haben und gehe dann in eine Anstellung.
Das ist auch so ein ganz typischer Weg. Also wir haben bei uns auch viele, die erst selbstständig waren und dann sich jetzt bei uns haben anstellen lassen, weil sie das eher gesucht haben. Aber es gibt eben auch den Weg andersherum.
Wenn ich das Ganze spannend fand, Zuhörerinnen und Zuhörer wissen schon, was jetzt kommt und wenn man das mal anschauen möchte bei Ihnen, was mache ich denn dann?
Ja, einfach eine E-Mail schreiben. Wir haben auf unserer Website intersoft-consulting.de natürlich einen Karriereteil, wo man an Jobs App eine Bewerbung auch direkt schicken kann, sei es für eine Anstellung als Berater bei uns. Wir nehmen aber auch immer gerne Referendare, Praktikanten.
Also bei uns gibt es auch mal ganz vielfältige Wege, wie man uns kennenlernen kann und hatten da auch schon die verschiedensten Varianten und haben darüber auch schon tolle Mitarbeiter bei uns gewonnen. Und insgesamt legen wir halt sehr viel Wert darauf, Kollegen bei uns zu finden, die persönlich auch reinpassen.
Das macht bei uns tatsächlich auch viel aus, was das Arbeiten hier angeht. Und das heißt, deshalb schauen wir auch gerne uns mal Interessierte an, die einfach vielleicht auch nur mal für ein Praktikum ein paar Wochen da sind. Also wir haben Studenten da, die ein Praktikum hier machen, aber eben auch typisch bei Juristen eben die Referendare.
Also da bieten wir alles Mögliche an und einfach keine Scheu haben und uns einfach mal kontaktieren.
Da könnte man vielleicht noch zum Abschluss erwähnen, dass unser Kontakt auch durch ein Referendar zustande gekommen ist, der bei Ihnen tätig war. Ja, insofern scheint es dem gut gefallen zu haben und ja, schön, dass wir heute mal miteinander gesprochen haben.
Ja, ebenso. Vielen Dank. Hat mir auch Spaß gemacht.
Tschüss.
Tschüss.