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Insolvenzrecht

Das Insolvenzrecht regelt das Verfahren, wenn ein Schuldner (natürliche oder juristische Person) zahlungsunfähig ist oder droht, zahlungsunfähig zu werden. Ziel ist es, die Gläubiger gemeinschaftlich zu befriedigen, indem das Vermögen des Schuldners verwertet und verteilt wird oder eine Sanierung des Unternehmens ermöglicht wird.

Im Kontext von IMR begegnet man dem Insolvenzrecht in verschiedenen Karrierewegen. In Großkanzleien berät man oft Unternehmen in Krisensituationen oder vertritt Gläubiger. Inhouse-Juristen sind mit insolvenzrechtlichen Fragen konfrontiert, wenn das eigene Unternehmen oder Geschäftspartner betroffen sind. Im öffentlichen Dienst (z.B. Insolvenzgerichte) oder als Insolvenzverwalter spielt es eine zentrale Rolle. Für Berufseinsteiger ist ein grundlegendes Verständnis wichtig, um wirtschaftliche Zusammenhänge zu verstehen und die Auswirkungen auf Unternehmen und Einzelpersonen einschätzen zu können.

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