Pro-Bono-Beratung, Deutsches Bündnis für afghanische Flüchtlinge, Womanity-Projekt
Dr. Marion Fischer
Associate
"Pro bono" (aus dem Lateinischen: "zum Wohle") bezeichnet die unentgeltliche oder stark vergünstigte Rechtsberatung und -vertretung, die von Juristen und Anwälten geleistet wird. Ziel ist es, Personen oder Organisationen zu unterstützen, die sich eine Rechtsberatung sonst nicht leisten könnten oder deren Anliegen im öffentlichen Interesse liegen.
Im deutschen Jurakontext begegnet man "Pro Bono" vor allem in Großkanzleien, die solche Programme anbieten. Aber auch Inhouse-Abteilungen und Referendare können sich engagieren. Für Berufseinsteiger ist "Pro Bono" eine Möglichkeit, Praxiserfahrung zu sammeln, das eigene Netzwerk zu erweitern und gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen. Es ist wichtig zu wissen, dass "Pro Bono" in Deutschland nicht verpflichtend ist, aber zunehmend an Bedeutung gewinnt.
Dr. Marion Fischer
Associate
Carl Rudolph
Student
Ramona Leutschaft
Unternehmensjurist