R-Besoldung für Richter und Staatsanwälte
Richter und Staatsanwälte werden nach der R-Besoldung (Besoldungsordnung R) vergütet. Die Besoldungsgruppen reichen von R 1 (Einstieg) bis R 10 (Präsident des Bundesverfassungsgerichts). Jedes Bundesland beschließt seine eigene Tabelle, und die Abstände sind erheblich: Das Grundgehalt in der Eingangsstufe der R 1 liegt zwischen 4.847 EUR im Saarland und 5.514 EUR in Berlin — 666 EUR oder rund 14 Prozent Unterschied. Über die Erfahrungsstufen steigt das Gehalt automatisch an, bis je nach Land 7.675 bis 8.529 EUR brutto monatlich erreicht sind. Alle Beträge sind Grundgehälter ohne Familienzuschlag, Zulagen und Sonderzahlungen; Stand ist August 2026.
R 1 Einstiegsgehalt nach Bundesland (Stand August 2026)
Erfahrungsstufen R1
Das Grundgehalt in der R-Besoldung steigt automatisch mit der Dienstzeit. Wie viele Erfahrungsstufen es gibt und in welcher Stufe Berufsanfänger starten, regelt jedes Land selbst: Berlin, Hamburg und Sachsen-Anhalt kommen mit acht Stufen aus, Nordrhein-Westfalen, Hessen und Sachsen haben zwölf. Berlin, Hamburg und das Saarland setzen Berufsanfänger in Stufe 1 ein, Bayern und Nordrhein-Westfalen in Stufe 2, Hessen erst in Stufe 3. Bis zur Endstufe vergehen je nach Land 18 Dienstjahre (Berlin, Bayern, Hessen) bis 28 Dienstjahre (Hamburg). Die Zeitleiste zeigt den Aufstieg in Berlin.
A-Besoldung für Rechtspfleger
Rechtspfleger werden nach der A-Besoldung (Besoldungsordnung A) vergütet. Der Einstieg erfolgt in der Besoldungsgruppe A9 nach Abschluss des dualen Studiums. Durch Beförderungen sind Aufstiege bis A13 (Bezirksrevisor) möglich. Die genauen Beträge variieren nach Bundesland.
| Besoldungsgruppe | Rolle | Gehaltsspanne |
|---|---|---|
| A9 | Einstieg Rechtspfleger | ca. 3.200 – 3.400 EUR |
| A11 | Oberrechtspfleger | ca. 3.800 – 4.200 EUR |
| A13 | Bezirksrevisor | ca. 4.600 – 5.100 EUR |
