R-Besoldung für Richter und Staatsanwälte
Richter und Staatsanwälte werden nach der R-Besoldung (Besoldungsordnung R) vergütet. Die Besoldungsgruppen reichen von R1 (Einstieg) bis R10 (Präsident des Bundesverfassungsgerichts). Die Hoehe der Besoldung wird von den einzelnen Bundesländern festgelegt und variiert erheblich: Das Einstiegsgehalt (R1 Stufe 1) liegt je nach Bundesland zwischen ca. 4.700 und 5.400 EUR brutto monatlich. Durch Erfahrungsstufen steigt das Gehalt automatisch ueber die Dienstjahre an — nach 23 Jahren erreicht man die höchste Stufe 8.
R1 Einstiegsgehalt nach Bundesland
Erfahrungsstufen R1
Das Grundgehalt in der R-Besoldung steigt automatisch mit zunehmender Dienstzeit. Der Aufstieg erfolgt in 8 Erfahrungsstufen ueber einen Zeitraum von 23 Jahren. Die ersten Stufenaufstiege (Stufe 1 → 2) erfolgen nach 2 Jahren, spätere Aufstiege (Stufe 5 → 6, 6 → 7, 7 → 8) daürn jeweils 4 Jahre.
A-Besoldung für Rechtspfleger
Rechtspfleger werden nach der A-Besoldung (Besoldungsordnung A) vergütet. Der Einstieg erfolgt in der Besoldungsgruppe A9 nach Abschluss des dualen Studiums. Durch Beförderungen sind Aufstiege bis A13 (Bezirksrevisor) möglich. Die genaün Beträge variieren nach Bundesland.
| Besoldungsgruppe | Rolle | Gehaltsspanne |
|---|---|---|
| A9 | Einstieg Rechtspfleger | ca. 3.200 – 3.400 EUR |
| A11 | Oberrechtspfleger | ca. 3.800 – 4.200 EUR |
| A13 | Bezirksrevisor | ca. 4.600 – 5.100 EUR |
