Karriereleiter Richter
Die Richterkarriere beginnt mit der Ernennung zum Richter auf Probe für 3 bis 5 Jahre. Danach erfolgt — bei Bewährung — die Ernennung zum Richter auf Lebenszeit. Richter können sich auf höhere Ämter bewerben: Vorsitzender Richter am Landgericht, Richter am Oberlandesgericht (OLG), und schliesslich Richter an einem der fünf obersten Gerichtshöfe des Bundes (BGH, BVerwG, BSG, BFH, BAG). Die Beförderung ist noten- und leistungsabhängig.
Karriereleiter Staatsanwalt
Staatsanwälte beginnen als Beamte auf Probe und werden nach ca. 3 Jahren Beamte auf Lebenszeit. Der Aufstieg führt ueber den Oberstaatsanwalt zum Leitenden Oberstaatsanwalt und schliesslich zum Generalstaatsanwalt. Ein Wechsel zwischen Staatsanwaltschaft und Richteramt ist in vielen Bundesländern ueblich und wird sogar gefördert — viele Richter haben zuvor als Staatsanwälte gearbeitet.
Karriereleiter Rechtspfleger
Rechtspfleger starten nach dem 3-jährigen dualen Studium in der Besoldungsgruppe A9. Durch Beförderungen ist ein Aufstieg bis A13 (Bezirksrevisor) möglich. Einige Bundesländer bieten zusätzlich die Moeglichkeit eines Aufstiegs in den höheren Dienst, der eine Verwendung als Amtsanwalt oder in der Gerichtsverwaltung eröffnet.
Probezeit und Ernennung auf Lebenszeit
Richter auf Probe durchlaufen eine Probezeit von mindestens 3, höchstens 5 Jahren. In dieser Zeit werden sie in verschiedenen Gerichtsbarkeiten eingesetzt (z. B. Zivilgericht, Strafgericht, Verwaltungsgericht). Am Ende der Probezeit erfolgt — bei positiver Beurteilung — die Ernennung zum Richter auf Lebenszeit. Die Entfristung ist der Regelfall: Nur in seltenen Ausnahmefällen wird ein Richter auf Probe nicht uebernommen.
Probezeit — Key Facts
- Probezeit: mindestens 3, höchstens 5 Jahre
- Einsatz in verschiedenen Gerichtsbarkeiten während der Probezeit
- Ernennung auf Lebenszeit ist der Regelfall
- Waehrend der Probezeit: Versetzung in andere Gerichtsbarkeit möglich
- Richter auf Probe können die gleichen Amtsgeschäfte wahrnehmen wie Richter auf Lebenszeit
Work-Life-Balance und Arbeitsalltag
Die Justiz bietet im Vergleich zu Grosskanzleien eine deutlich bessere Work-Life-Balance. Die reguläre Arbeitszeit beträgt 40–41 Stunden pro Woche, Überstunden sind die Ausnahme. Richter und Staatsanwälte haben einen hohen Grad an Eigenverantwortung und können ihre Arbeitszeit — insbesondere beim Schreiben von Urteilen — flexibel einteilen. Teilzeitmodelle sind verbreitet und werden aktiv gefördert. Die Pension (Ruhegehalt) beträgt nach 40 Dienstjahren ca. 71,75 % der letzten Bezüge.
