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Teil 5 / 6

🚀 Karriereplanung & Aufstieg

Karriereleitern, Probezeit, Work-Life-Balance und Aufstiegsmöglichkeiten.

Teil 11 von 6 gelesenTeil 6

Karriereleiter Richter

Die Richterkarriere beginnt mit der Ernennung zum Richter auf Probe für 3 bis 5 Jahre. Danach erfolgt — bei Bewährung — die Ernennung zum Richter auf Lebenszeit. Richter können sich auf höhere Ämter bewerben: Vorsitzender Richter am Landgericht, Richter am Oberlandesgericht (OLG), und schliesslich Richter an einem der fünf obersten Gerichtshöfe des Bundes (BGH, BVerwG, BSG, BFH, BAG). Die Beförderung ist noten- und leistungsabhängig.

R1
Richter auf Probe
3–5 Jahre
R1
Richter auf Lebenszeit
unbefristet
R2
Vorsitzender Richter am LG
nach Beförderung
R2–R3
Richter am OLG / OVG
nach Beförderung
R6–R8
Richter am BGH / BVerwG etc.
nach Beförderung
R8–R10
Präsident eines OLG
nach Beförderung

Karriereleiter Staatsanwalt

Staatsanwälte beginnen als Beamte auf Probe und werden nach ca. 3 Jahren Beamte auf Lebenszeit. Der Aufstieg führt ueber den Oberstaatsanwalt zum Leitenden Oberstaatsanwalt und schliesslich zum Generalstaatsanwalt. Ein Wechsel zwischen Staatsanwaltschaft und Richteramt ist in vielen Bundesländern ueblich und wird sogar gefördert — viele Richter haben zuvor als Staatsanwälte gearbeitet.

R1
Staatsanwalt (auf Probe)
ca. 3 Jahre
R1
Staatsanwalt (auf Lebenszeit)
unbefristet
R2
Oberstaatsanwalt
nach Beförderung
R2–R3
Leitender Oberstaatsanwalt
nach Beförderung
R6–R8
Generalstaatsanwalt
nach Beförderung

Karriereleiter Rechtspfleger

Rechtspfleger starten nach dem 3-jährigen dualen Studium in der Besoldungsgruppe A9. Durch Beförderungen ist ein Aufstieg bis A13 (Bezirksrevisor) möglich. Einige Bundesländer bieten zusätzlich die Moeglichkeit eines Aufstiegs in den höheren Dienst, der eine Verwendung als Amtsanwalt oder in der Gerichtsverwaltung eröffnet.

A9
Rechtspfleger
nach dualem Studium
A10
Rechtspfleger
nach Beförderung
A11–A12
Oberrechtspfleger
nach Beförderung
A13
Bezirksrevisor
nach Beförderung

Probezeit und Ernennung auf Lebenszeit

Richter auf Probe durchlaufen eine Probezeit von mindestens 3, höchstens 5 Jahren. In dieser Zeit werden sie in verschiedenen Gerichtsbarkeiten eingesetzt (z. B. Zivilgericht, Strafgericht, Verwaltungsgericht). Am Ende der Probezeit erfolgt — bei positiver Beurteilung — die Ernennung zum Richter auf Lebenszeit. Die Entfristung ist der Regelfall: Nur in seltenen Ausnahmefällen wird ein Richter auf Probe nicht uebernommen.

Probezeit — Key Facts

  • Probezeit: mindestens 3, höchstens 5 Jahre
  • Einsatz in verschiedenen Gerichtsbarkeiten während der Probezeit
  • Ernennung auf Lebenszeit ist der Regelfall
  • Waehrend der Probezeit: Versetzung in andere Gerichtsbarkeit möglich
  • Richter auf Probe können die gleichen Amtsgeschäfte wahrnehmen wie Richter auf Lebenszeit

Work-Life-Balance und Arbeitsalltag

Die Justiz bietet im Vergleich zu Grosskanzleien eine deutlich bessere Work-Life-Balance. Die reguläre Arbeitszeit beträgt 40–41 Stunden pro Woche, Überstunden sind die Ausnahme. Richter und Staatsanwälte haben einen hohen Grad an Eigenverantwortung und können ihre Arbeitszeit — insbesondere beim Schreiben von Urteilen — flexibel einteilen. Teilzeitmodelle sind verbreitet und werden aktiv gefördert. Die Pension (Ruhegehalt) beträgt nach 40 Dienstjahren ca. 71,75 % der letzten Bezüge.

Reguläre Arbeitszeit: 40–41 Stunden/Woche
Flexible Zeiteinteilung (insb. beim Urteilsschreiben)
Teilzeitmodelle weit verbreitet und akzeptiert
Sichere Pension (bis 71,75 % der letzten Bezüge)
Keine Mandats- oder Umsatzdruckziele
30 Urlaubstage + Sonderurlaub möglich
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Teil 6: FAQ & Quellen

30 häufige Fragen zur Justizkarriere und alle Quellenangaben.

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