Der Bewerbungsprozess für Richter und Staatsanwälte
Die Bewerbung für eine Stelle als Richter oder Staatsanwalt erfolgt in der Regel beim zuständigen Oberlandesgericht (OLG), Justizministerium oder der Senatsverwaltung des jeweiligen Bundeslandes. Die Einstellungsverfahren unterscheiden sich erheblich: In manchen Bundesländern (z. B. NRW) gibt es laufende Einstellungen mit grossem Volumen, in kleineren Laendern wie Bremen oder dem Saarland werden nur wenige Stellen pro Jahr besetzt. Die meisten Bundesländer stellen Richter und Staatsanwälte gemeinsam ein — ein Wechsel zwischen beiden Laufbahnen ist später möglich.
Key Facts
- Bewerbung beim OLG, Justizministerium oder Senatsverwaltung
- Richter und Staatsanwälte werden oft gemeinsam eingestellt
- NRW hat das grösste Einstellungsvolumen bundesweit
- Einstellungstermine variieren: laufend bis halbjährlich
- Wechsel zwischen Richteramt und Staatsanwaltschaft möglich
Notenvoraussetzungen nach Bundesland
Die Notenanforderungen variieren erheblich zwischen den Bundesländern. Waehrend Hamburg formal 2x vollbefriedigend (9 Punkte) verlangt, reichen in NRW 7,76 Punkte im 2. Examen. Einige Bundesländer (z. B. Saarland) bieten Kompensationsmöglichkeiten ueber Berufserfahrung oder Zusatzqualifikationen wie Promotion oder LL.M. Wichtig: Die formalen Mindestanforderungen und die praktischen Einstellungsnoten weichen oft deutlich voneinander ab — in Schleswig-Holstein wurden 46 % der Richter 2016–2024 ohne Prädikat im 2. Examen eingestellt.
| Bundesland | 1. Examen | 2. Examen | Summe | Besonderheiten |
|---|---|---|---|---|
| Baden-Wuerttemberg | 8,0 Pkt. (i.d.R.) | 8,0 Pkt. (i.d.R.) | — | LL.M. oder Promotion kann schwäche kompensieren |
| Bayern | Keine formale Mindestanf. | 8,0 Pkt. | — | Keine formale Mindestanf. im 1. Examen |
| Berlin | 7,0 Pkt. (formal) | 7,5 Pkt. (formal) | 15 Pkt. | Praktisch >9,0 Pkt. in beiden Examina erwartet |
| Brandenburg | Keine formale Mindestanf. | 8,0 Pkt. | — | Staatsanwaltschaft bei Noten flexibler |
| Bremen | 7,0 Pkt. | 8,0 Pkt. | 16 Pkt. | Schlechtere Note im 1. Examen durch besseres 2. Examen kompensierbar |
| Hamburg | 9,0 Pkt. | 9,0 Pkt. | — | Alternative: 1x VB + 8 Pkt. mit Zusatzqualifikation |
| Hessen | 7,5 Pkt. | 7,5 Pkt. | 15 Pkt. | Bei Promotion/LL.M. reichen 7 Pkt. in einem Examen |
| Mecklenburg-Vorpommern | 6,5 Pkt. | 8,0 Pkt. | — | 7 Pkt. im 2. Examen bei besonderen Qualifikationen |
| Niedersachsen | Keine formale Mindestanf. | 8,0 Pkt. | — | Unterschreitung bei Zusatzqualifikation möglich |
| Nordrhein-Westfalen | Keine formale Mindestanf. | 7,76 Pkt. (vorzugsweise) | — | Prädikat im 2. Examen nicht zwingend |
| Rheinland-Pfalz | Keine formale Mindestanf. | 8,0 Pkt. (Orientierung) | — | 8 Pkt. als Orientierungswert, kein Ausschlusskriterium |
| Saarland | 7,5 Pkt. | 7,5 Pkt. | — | Alternative: 9,0 Pkt. im 2. Examen allein oder 4 J. Berufserfahrung |
| Sachsen | 7,0 Pkt. | 7,0 Pkt. | 14 Pkt. | Vergleichsweise moderate Notenanforderungen |
| Sachsen-Anhalt | befriedigend | befriedigend | 16 Pkt. | Mindestens befriedigend in beiden Examina |
| Schleswig-Holstein | 9,0 Pkt. | 9,0 Pkt. | — | 46 % der Einstellungen 2016–2024 ohne VB im 2. Examen |
| Thüringen | befriedigend | befriedigend | 14 Pkt. | Mindestpunktzahl von 15 auf 14 Pkt. gesenkt |
Experten-Einschätzung
Die formalen Notenanforderungen erzählen nicht die ganze Geschichte. In Berlin liegt die formale Mindestanforderung bei 7 Punkten im 1. Examen — praktisch werden aber ueber 9 Punkte in beiden Examina erwartet. Umgekehrt stellt Schleswig-Holstein formal 2x VB (9 Pkt.) als Anforderung auf, hat aber 46 % seiner Richter ohne Prädikat im 2. Examen eingestellt. Wer klug wählt, findet auch ohne Prädikat einen Weg in die Justiz.
Auswahlverfahren und Richterwahlausschuss
Die Auswahl neür Richter und Staatsanwälte erfolgt in den Bundesländern auf unterschiedliche Weise. In 10 von 16 Bundesländern gibt es einen Richterwahlausschuss, der an der Einstellung beteiligt ist. Dieser besteht in der Regel aus Landtagsabgeordneten, Richtern und teilweise weiteren Mitgliedern. In den uebrigen Laendern entscheidet die Exekutive (Justizministerium oder OLG-Präsident) allein ueber die Einstellung. Neben den Noten spielen im Auswahlgespräch Kommunikationsfähigkeit, Belastbarkeit und die Motivation für den Justizdienst eine wichtige Rolle.
Mit Richterwahlausschuss (9)
Ohne Richterwahlausschuss (7)
Experten-Einschätzung
Der Richterwahlausschuss ist ein wichtiges demokratisches Korrektiv: Er verhindert, dass die Exekutive allein ueber die Besetzung der Richterbank entscheidet. In der Praxis bedeutet das für Bewerber: In Laendern mit Richterwahlausschuss ist das Verfahren formalisierter und transparenter, daürt aber auch länger. In Laendern ohne Richterwahlausschuss (z. B. NRW, Bayern) kann der Einstellungsprozess schneller ablaufen.
Verfassungsschutz-Regelanfrage
In drei Bundesländern wird vor der Einstellung in den Justizdienst eine Regelanfrage beim Landesamt für Verfassungsschutz durchgeführt: Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen. Diese Anfrage prüft, ob ueber den Bewerber Erkenntnisse vorliegen, die Zweifel an der Verfassungstreue begründen. Die Regelanfrage ist nicht mit einer Sicherheitsüberprufung gleichzusetzen und betrifft nur die genannten drei Länder.
Bundesländer mit Regelanfrage
Erforderliche Bewerbungsunterlagen
Erforderliche Unterlagen
- Beglaubigte Kopien beider Examenszeugnisse
- Tabellarischer Lebenslauf
- Geburtsurkunde
- Erweitertes Fuehrungszeugnis
- Ärztliches Gesundheitszeugnis
- Erklärung zur Verfassungstreue
- Ggf. Nachweise ueber Promotion, LL.M. oder Berufserfahrung
- Ggf. Heiratsurkunde oder Geburtsurkunden der Kinder
