Inhaltsüberblick
Strafrecht und Medien: Wenn Öffentlichkeit zur zweiten Verhandlung wird
Die Schnittstelle von Strafrecht und Medien gehört zu den dynamischsten und sensibelsten Bereichen der juristischen Praxis. Ob spektakuläre Wirtschaftsstrafverfahren, Terrorprozesse oder Fälle mit prominenten Beschuldigten – die mediale Berichterstattung über Strafverfahren hat in den letzten Jahren massiv zugenommen und beeinflusst die öffentliche Wahrnehmung von Justiz und Rechtsstaat fundamental.
Für Juristinnen und Juristen, die in diesem Spannungsfeld arbeiten, ergeben sich einzigartige Herausforderungen: Wie schützt man die Persönlichkeitsrechte von Beschuldigten gegenüber einer sensationslustigen Berichterstattung? Wie gestaltet man als Strafverteidigerin oder Strafverteidiger eine effektive Litigation-PR, ohne die Grenzen des Berufsrechts zu überschreiten? Und welche Rolle spielt das Presserecht als Korrektiv bei rechtswidriger Verdachtsberichterstattung?
Die Bedeutung der Medienarbeit im Strafverfahren
Die klassische Vorstellung, dass Strafverfahren ausschließlich im Gerichtssaal entschieden werden, entspricht längst nicht mehr der Realität. Parallel zur rechtlichen Aufarbeitung findet häufig ein Prozess in der Öffentlichkeit statt, der für die Beteiligten ebenso weitreichende Konsequenzen haben kann wie das Urteil selbst. Reputationsschäden durch mediale Vorverurteilung, wirtschaftliche Folgen negativer Berichterstattung und die psychische Belastung öffentlicher Stigmatisierung sind Realitäten, mit denen Mandantinnen und Mandanten konfrontiert sind.
Dabei hat die Digitalisierung der Medienlandschaft die Dynamik weiter verschärft. Social-Media-Plattformen, Online-Nachrichtenportale und Blogs verbreiten Informationen über laufende Strafverfahren in Echtzeit und weltweit. Die Grenzen zwischen seriöser Gerichtsberichterstattung und spekulativer Verdachtsberichterstattung verschwimmen zunehmend.
Kernkompetenzen an der Schnittstelle von Strafrecht und Medien
Wer in diesem Bereich erfolgreich arbeiten will, benötigt ein breites Kompetenzprofil, das weit über klassisches Strafrecht hinausgeht:
- Presserecht und Medienrecht: Kenntnis der Grenzen zulässiger Berichterstattung, Unterlassungsansprüche, Gegendarstellungsrecht und einstweiliger Rechtsschutz gegen rechtswidrige Veröffentlichungen (vgl. Episode 347)
- Litigation-PR und Krisenkommunikation: Strategische Öffentlichkeitsarbeit während laufender Verfahren, Abstimmung zwischen rechtlicher Verteidigung und medialer Kommunikation
- Persönlichkeitsrecht: Schutz der Privatsphäre von Beschuldigten, Opfern und Zeugen gegenüber öffentlichem Interesse
- Berufsrecht: Grenzen anwaltlicher Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere das Sachlichkeitsgebot und die Verschwiegenheitspflicht
- Digital Reputation Management: Umgang mit Online-Berichterstattung, Recht auf Vergessenwerden, Löschungsansprüche gegen Suchmaschinen
Karrierewege im Bereich Strafrecht und Medien
Das Arbeitsfeld Strafrecht und Medien bietet unterschiedliche Karriereperspektiven. Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger in Großverfahren arbeiten regelmäßig mit PR-Agenturen zusammen und müssen medialen Druck strategisch managen. Presserechtlerinnen und Presserechtler vertreten Mandanten gegen rechtswidrige Berichterstattung oder beraten Medienhäuser zur Zulässigkeit geplanter Veröffentlichungen. In Behörden wie der Staatsanwaltschaft oder dem BKA gibt es spezialisierte Pressestellen, die Öffentlichkeitsfahndungen koordinieren und Medienanfragen zu laufenden Ermittlungen bearbeiten (vgl. Episode 343).
Auch Unternehmen benötigen zunehmend Expertinnen und Experten für die Kommunikation im Zusammenhang mit strafrechtlichen Ermittlungen – etwa bei Korruptions- oder Kartellverfahren, in denen Compliance-Verstöße öffentlich werden (vgl. Episode 323). Hier überschneiden sich strafrechtliche Verteidigung, Internal Investigations und strategische Unternehmenskommunikation.
Aktuelle Herausforderungen und Entwicklungen
Das Spannungsfeld zwischen Informationsfreiheit der Presse und Unschuldsvermutung bleibt ein Dauerthema der Rechtsprechung. Die Gerichte müssen immer wieder neu abwägen, inwieweit namentliche Berichterstattung über Beschuldigte zulässig ist – insbesondere bei öffentlich bekannten Personen oder Verfahren von besonderem öffentlichem Interesse.
Gleichzeitig stellen neue Phänomene wie True-Crime-Podcasts, investigative YouTube-Kanäle und Social-Media-Ermittlungen das bestehende Rechtsrahmen vor neue Herausforderungen. Die Grenzen zwischen Journalismus und öffentlicher Spekulation verschwimmen, und die Frage, welche Standards für diese neuen Formate gelten, ist rechtlich noch nicht abschließend geklärt.
Fragen & Antworten
15 Antworten aus Podcast-Episoden
Ich liebte Naturwissenschaften, trotzdem suchte ich ein solides Handwerk. Jura bot mir genau das: eine Technik, mit der ich komplexe Probleme strukturiert löse, aber später fast jeden Weg einschlagen kann. Dieses Zusammenspiel aus methodischer Klarheit und beruflicher Offenheit überzeugte mich, obwohl BWL und Biologie noch auf dem Zettel standen.
Aus Episode #347
IMR347: Assoziierte Partner als Vorstufe zum Equity Partner, Unterschied zum Counsel, Internal Investigations, Presserecht und Glaubensgemeinschaften
mit Julian Leucht
Das sagen unsere Experten
„Die öffentliche Wahrnehmung eines Strafverfahrens kann für den Mandanten gravierender sein als das strafrechtliche Ergebnis selbst – Reputationsschäden sind oft irreversibel, während ein Freispruch medial kaum wahrgenommen wird.“
„Presserecht und Strafverteidigung müssen Hand in Hand gehen – wer nur im Gerichtssaal verteidigt, aber die mediale Dimension ignoriert, lässt seinen Mandanten im Stich. Litigation-PR ist keine Spielerei, sondern oft überlebenswichtig.“
„Als Staatsanwalt erlebst du hautnah, wie mediale Berichterstattung den Druck auf Ermittlungen erhöht – das kann hilfreich sein, wenn Öffentlichkeitsfahndung zum Ermittlungserfolg führt, aber auch schädlich, wenn vorschnelle Berichterstattung Ermittlungen gefährdet.“
„Großverfahren wie CumEx zeigen beispielhaft, wie Medienberichterstattung öffentlichen Druck erzeugt, der letztlich auch die politische und justizielle Aufarbeitung beeinflusst – die Rolle der Medien als vierte Gewalt wird hier besonders sichtbar.“
„Die strafrechtliche Fallbearbeitung im Examen sollte auch die medienrechtliche Dimension mitdenken – Fragen der Verdachtsberichterstattung und des Persönlichkeitsrechts sind zunehmend examensrelevant und zeigen die Verschränkung von Strafrecht und öffentlichem Diskurs.“
Über den Autor
Marc Ohrendorf
Gründer, Irgendwas mit RechtMarc ist Gründer von Irgendwas mit Recht und hat als Jurist und Podcaster mit über 350 Episoden einzigartige Einblicke in die juristische Berufswelt gesammelt. Für die Karriere-Artikel recherchiert er aktuelle Entwicklungen und spricht mit Expertinnen und Experten aus Kanzleien, Unternehmen und dem öffentlichen Dienst.
Passende Episoden
8 relevante Podcast-Folgen
IMR347: Assoziierte Partner als Vorstufe zum Equity Partner, Unterschied zum Counsel, Internal Investigations, Presserecht und Glaubensgemeinschaften
mit Julian Leucht
In der 347. Episode von IMR spricht Marc mit Hanna Wiedenhaus und Julian Leucht, jeweils Associated Partner bei Esche Schümann Commichau in Hamburg. Beide berichten von ihren persönlichen Wegen ins Jurastudium, ihren Stationen im Referendariat und ihren bewussten Entscheidungen für die Anwaltschaft. Im Mittelpunkt stehen ihre heutigen Tätigkeiten: Hanna gibt Einblicke in das Vertriebs-, Kartell- und Compliance-Recht sowie in die Praxis von Internal Investigations, während Julian das Presserecht, Meinungsfreiheit und die rechtliche Begleitung sensibler Veröffentlichungen erläutert. Gemeinsam diskutieren sie die besondere Rolle multidisziplinärer Kanzleien, den Umgang mit unternehmerischer Verantwortung und die Bedeutung von Grundrechtsabwägungen im anwaltlichen Alltag. Außerdem erklären sie das Karrieremodell des Associated Partners als Zwischenschritt zur Partnerschaft und reflektieren, welche Erwartungen sie an den juristischen Nachwuchs haben. Wie laufen Compliance-Untersuchungen konkret ab? Welche Herausforderungen bringt das Presserecht in sensiblen Fällen mit sich? Wie unterscheidet sich der Associated Partner vom Counsel und Equity Partner in einer Kanzlei? Und was macht eine gute Vorbereitung auf die (Equity) Partnerschaft aus? Antworten auf diese und viele weitere Fragen erhaltet Ihr in dieser Folge von IMR. Viel Spaß!
IME036: Vergessene Delikte Teil I, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, falsche Verdächtigung, Strafvereitelung (§§ 113, 114, 145d, 164, 258 StGB)
mit Prof. Dr. Charlotte Schmitt-Leonardy
In dieser Irgendwas mit Examen-Episode spricht Prof. Dr. Charlotte Schmitt-Leonardy über sogenannte vergessene Delikte im Strafrecht, also Vorschriften, die in Vorlesungen, Reps und Klausuren leicht unter den Tisch fallen, obwohl sie häufig an examensrelevante Konstellationen andocken. Ausführlich geht es zunächst um den Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte nach § 113 StGB und den tätlichen Angriff nach § 114 StGB, einschließlich ihrer Funktion als lex specialis zur Nötigung, der Bedeutung der Rechtmäßigkeit der Diensthandlung als objektive Strafbarkeitsvoraussetzung und der Frage, wie weit man in einer Strafrechtsklausur wirklich öffentlich-rechtlich prüfen muss. Anhand eines Fußballfalles rund um einen Platzverweis im Stadion und den Einsatz der Polizei werden typische Klausurkonstellationen, die Rolle von Reformen, Qualifikationen und Irrtümern sowie das Verhältnis zu Delikten wie Hausfriedensbruch, Körperverletzung und Straßenverkehrsdelikten aufgezeigt. Im zweiten Teil wendet sich Charlotte drei weiteren gerne vergessenen Normen zu: dem Vortäuschen einer Straftat nach § 145d StGB, der falschen Verdächtigung nach § 164 StGB und der Strafvereitelung nach § 258 StGB. Sie erläutert, wann eine Anzeige gegen Unbekannt nicht ausreicht, was unter Vortäuschen und Verdächtigen zu verstehen ist, warum § 164 eine objektiv falsche Beschuldigung einer konkret individualisierbaren Person voraussetzt und in welchem Verhältnis § 145d StGB zu § 164 StGB steht. Zudem werden typische Fallgestaltungen mit Brüdern oder Freunden, die den wahren Täter schützen wollen, der Nemo-tenetur-Grundsatz, die Bedeutung von Anfangsverdacht und Zeugenaussagen sowie die Privilegierung der Angehörigenhilfe in § 258 Abs. 6 besprochen. Wie und warum werden Konstellationen zu §§ 113, 114, 145d, 164 und 258 StGB aus Prüfersicht oft mit Klassikern wie Körperverletzung, Diebstahl oder Aussagedelikten kombiniert? Wie findet man in der Klausur diese vergessenen Delikte, wenn sie im Rep kaum vorkamen? Wie weit muss eine verwaltungsrechtliche Prüfung zu polizeilichen Maßnahmen wirklich gehen, um im Examen zu überzeugen, ohne sich zu verzetteln? Welche Rolle spielt das Systemverständnis des Straf- und Strafprozessrechts, etwa beim Zusammenspiel von Selbstschutz, Aussagepflichten, Justizschutz und Ressourcenschonung? Antworten auf diese und viele weitere Fragen erhaltet Ihr in dieser Folge von IMR. Viel Spaß!
IMR343: Als Dozent an der Hochschule für Finanzen NRW lehren, Unterschied zwischen Sitzungsvertretung und Praxis als Staatsanwalt, KI in der Steuer-Hausarbeit
mit Marc Radon
In dieser 343. Folge spricht Marc mit seinem Namensvetter Marc Radon über einen ungewöhnlichen Karriereweg innerhalb der Justiz und Finanzverwaltung. Er berichtet von den prägenden Erfahrungen in der Sitzungsvertretung und der Erkenntnis, dass ihn die einsame, aktenzentrierte Arbeit in der Staatsanwaltschaft langfristig nicht erfüllt. Anschließend schildert er den Wechsel in eine Kanzlei im Steuerstrafrecht sowie den Eintritt in die Finanzverwaltung. Heute lehrt er an der Hochschule für Finanzen in Nordrhein-Westfalen, erklärt, wie man Dozent wird und welche Chancen eine Fachhochschulprofessur innerhalb der Finanzverwaltung bietet. Was sollte man über die tatsächliche Arbeit in der Staatsanwaltschaft wissen, bevor man sich dafür entscheidet? Welche Möglichkeiten eröffnet die Finanzverwaltung für Juristinnen und Juristen jenseits des klassischen Finanzamtsklischees? Wie plant man einen Weg in die Lehre und perspektivisch eine Professur an einer Fachhochschule für Finanzen? Und wie sinnvoll ist der Einsatz von KI in Studium und Praxis wirklich, wenn man langfristig ein fundiertes juristisches Verständnis aufbauen möchte? Antworten auf diese und viele weitere Fragen erhaltet ihr in dieser Folge von IMR. Viel Spaß!
IMR327: Finanzämter managen und modernisieren, ihre Rolle im Staat, Steuer-CDs, CumEx-Verfahren, Digitalisierung im Finanzamt, Pilotprojekt automatische Steuererklärung
mit Dr. Susanne Friedrich
In der 327. Episode von IMR begrüßt Marc Dr. Susanne Friedrich, eine Juristin mit einem bemerkenswerten Werdegang. Sie berichtet über ihren unkonventionellen beruflichen Start im gehobenen Dienst der Finanzverwaltung in Nordrhein-Westfalen und wie sie von Psychologie zu Jura fand. Dr. Friedrich reflektiert über ihre Ausbildung zur Diplom-Finanzwirtin, ihr Jurastudium in Münster und die entscheidenden Erfahrungen im Finanzamt, die sie optimal auf das erste Staatsexamen vorbereiteten. Das Gespräch beleuchtet ihre Promotionszeit, die ungeplant begann, sowie die Herausforderungen ihres Referendariats, an deren Ende der Einstieg in die Finanzverwaltung stand. Zudem gewährt Dr. Friedrich interessante Einblicke in die Strukturen der Finanzverwaltung und die anstehenden steuerrechtlichen Reformen, insbesondere im Kontext der Digitalisierung und Optimierung von Prozessen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Wahrnehmung der Steuerbehörden in der Öffentlichkeit und dem fortschreitenden Verständnis ihrer grundlegenden Rolle für das Funktionieren des Staates. Dr. Friedrich ermutigt zukünftige Juristinnen und Juristen, Interesse an Menschen zu zeigen und gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen. Viel Spaß mit dieser Folge Eures Jura-Podcasts!
