Prof. Dr. Charlotte Schmitt-Leonardy, Professor | Universität Bielefeld
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gefährliches Werkzeug - K.O.-Tropfen - Examensproblem - falsche Freunde - Pipette - sexueller Übergriff - schwerer Diebstahl - schwerer Raub - konkrete Verwendung - abstrakte Gefährlichkeit - Waffenersatzfunktion - Scheinwaffen - Strafzumessung - Gesetzesantrag - Bestimmtheitsgrundsatz - § 224 StGB - § 177 StGB - § 244 StGB - § 250 StGB - Art. 103 Abs. 2 GG
Diese Episode des Examensspezials im Strafrecht mit Prof. Dr. Charlotte Schmitt-Leonardy von der Universität Bielefeld widmet sich dem Thema „gefährliches Werkzeug“ im Strafrecht und nimmt damit den Auftakt einer kleinen Miniserie zu sogenannten „falschen Freunden“ im Recht. Woher kommt der Begriff, warum kann gerade das gefährliche Werkzeug im Examen zur Stolperfalle werden? Wie bewertet der BGH K.O.-Tropfen oder eine Pipette zur Beibringung selbiger im Lichte aktueller Entscheidungen? Weshalb kann selbst ein alltäglicher Gegenstand je nach Kontext zum Streitfall werden? Welche Unterschiede gibt es zwischen Definitionen in §§ 224, 244, 250 StGB und wo sollte man systematisch abgrenzen? Welchen Gesetzesantrag rund um § 177 StGB sollte man für die mündliche Prüfung kennen? Antworten auf diese und viele weitere Fragen erhaltet Ihr in dieser Folge von Irgendwas mit Examen – Strafrechtsedition. Viel Spaß!
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Gefährliches Werkzeug sind solche, die waffenähnliche abstrakte Gefährlichkeit besitzen und in der konkreten Situation objektiv eine Gefahr darstellen – nicht nur der Gegenstand, sondern wie er verwendet wird, zählt.
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Prof. Dr. Charlotte Schmitt-Leonardy , Professor
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