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IMR38614. Sep 26
IME039: Ärzte und das StGB – Teil 2: Fake-Arzt, Approbation gefälscht, Diebstahl von Urkunden, Anstellungsbetrug, Einwilligung in Heileingriff

IME - Irgendwas mit Examen

IME039: Ärzte und das StGB – Teil 2: Fake-Arzt, Approbation gefälscht, Diebstahl von Urkunden, Anstellungsbetrug, Einwilligung in Heileingriff

mit Prof. Dr. Charlotte Schmitt-Leonardy

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Universität Bielefeld

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Zu Gast

Über diese Episode

Folge 386 Deines Jurapodcasts zu allen Karriere- und Examensthemen

Strafrecht BT - Medizinstrafrecht - Urkundenfälschung - Urkundendelikte - § 267 StGB - Anstellungsbetrug - Eingehungsbetrug - § 263 StGB - Vermögensschaden - Ärztlicher Heileingriff - Einwilligung - § 228 StGB - Urkundenunterdrückung - § 274 StGB - Diebstahl - § 242 StGB - Körperverletzung - Fotokopie als Urkunde - Ausstellererkennbarkeit - Staatsexamen Jura - Klausur Strafrecht - Erstes Staatsexamen

In der 386. Episode von Irgendwas mit Recht ist Prof. Dr. Charlotte Schmitt-Leonardy von der Universität Bielefeld zu Gast. Die Inhaberin des Lehrstuhls für Strafrecht und Strafprozessrecht widmet sich in dieser Ausgabe von „Irgendwas mit Examen“ einem examensrelevanten Dauerbrenner: dem sogenannten „Fake-Arzt“. Anhand eines durchgehenden Beispielsfalls beleuchtet sie die strafrechtlichen Konsequenzen eines Medizinstudenten, der nach endgültig nicht bestandenem Examen fremde Zeugnisse entwendet und manipuliert, um ohne Approbation als Arzt praktizieren zu können. Im Mittelpunkt stehen die Schnittstellen zwischen Urkunds-, Vermögens- und Körperverletzungsdelikten. Die Folge vermittelt systematisch Prüfungswissen zu den Tatbeständen der Urkundenfälschung (§ 267 StGB), der Urkundenunterdrückung (§ 274 StGB) sowie des Anstellungs- und Eingehungsbetrugs (§ 263 StGB). Zudem wird erörtert, inwieweit Operationen durch Scheinärzte als Körperverletzung nach § 223 StGB einzustufen sind. Folgende Fragen werden in der Episode geklärt: - Wann besitzt eine Fotokopie Urkundenqualität im Sinne des Strafrechts? - Wie wird der Vermögensschaden beim Anstellungsbetrug berechnet, wenn die Arbeitsleistung tatsächlich erbracht wurde? - Liegt ein Diebstahl an fremden Zeugnissen vor, wenn diese nur kurzzeitig zur Anfertigung von Kopien weggenommen werden? - Führt die Täuschung über die Approbation zur Unwirksamkeit der Einwilligung in einen Heileingriff? Antworten auf diese und viele weitere Fragen erhaltet Ihr in dieser Folge von IMR. Viel Spass!

Kapitel:

  • 00:18 - Fake-Arzt und Urkunden
  • 03:44 - Zeugnisse aus der Schublade
  • 06:19 - Kopien statt Urkunden
  • 13:07 - Die Bewerbung als Arzt
  • 18:25 - Betrug durch Anstellung
  • 24:26 - Operation ohne Approbation
  • 29:37 - Rückzahlung heilt nichts

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Erwähnte Gesetze

In dieser Episode werden folgende Gesetze besprochen:

Klicke auf ein Gesetz, um zur Übersichtsseite zu gelangen. Spezifische Paragraphen sind im Transkript verlinkt.

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Das Strafrecht schützt die Echtheit von Urkunden, das Strafrecht schützt nicht die Echtheit von Abbildern, von Kopien.

Q&A mit Charlotte Schmitt-Leonardy

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Warum das auch für deine juristische Karriere spannend ist, erfährst du im Podcast – hör doch gleich in unsere IMR-Folgen mit der Uni Bielefeld rein!

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