IME - Irgendwas mit Examen
IME038: Ärzte und das StGB – Teil 1: Körperverletzungsdelikte, horizontale und vertikale Arbeitsteilung, erschlichene Einwilligung und Freiheitsberaubung (§§ 223, 224, 229, 239 StGB)
mit Prof. Dr. Charlotte Schmitt-Leonardy
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Über diese Episode
Folge 374 Deines Jurapodcasts zu allen Karriere- und Examensthemen
Medizinstrafrecht - Körperverletzungsdelikte - Behandlungsfehler - Horizontale Arbeitsteilung - Vertikale Arbeitsteilung - Erschlichene Einwilligung - Hypothetische Einwilligung - Heileingriff - Ärztliche Fixierung - Freiheitsberaubung - Fahrlässige Körperverletzung - Strafrecht BT - Gefährliches Werkzeug - § 223 StGB - § 224 StGB - § 229 StGB - § 239 StGB - § 13 StGB - Garantenstellung - Vertrauensgrundsatz - Pflichtfachprüfung - Staatsexamen - Professur - Universitätslaufbahn - Unterlassen
In der 374. Episode von Irgendwas mit Recht ist Prof. Dr. Charlotte Schmitt-Leonardy von der Universität Bielefeld zu Gast. Charlotte Schmitt-Leonardy ist Professorin für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminalpolitik und bringt ihre Expertise in dieser Folge von „Irgendwas mit Examen“ ein. Gemeinsam mit Marc analysiert sie komplexe medizinstrafrechtliche Sachverhalte, die regelmäßig Gegenstand der Pflichtfachprüfung im Staatsexamen sind. Die Diskussion beginnt mit der Aufarbeitung von Behandlungsfehlern und der damit verbundenen fahrlässigen Körperverletzung gemäß § 229 StGB. Ein zentraler Aspekt ist hierbei die Abgrenzung zwischen horizontaler und vertikaler Arbeitsteilung sowie die Reichweite des Vertrauensgrundsatzes im Klinikteam. Weiterhin thematisiert die Folge die Wirksamkeit von Einwilligungen, insbesondere im Falle einer Täuschung über die ärztliche Qualifikation, und die dogmatische Einordnung des Heileingriffs als Körperverletzung. Auch die Frage, ob ein Skalpell als gefährliches Werkzeug im Sinne des § 224 StGB einzustufen ist, wird beleuchtet. Abschließend erörtern die Gäste die rechtlichen Rahmenbedingungen der ärztlichen Fixierung und deren Relevanz für die Freiheitsberaubung nach § 239 StGB. Ist ein ärztlicher Heileingriff stets eine Körperverletzung? Wann entfällt die Zurechnung bei Fehlern des Assistenzpersonals? Welche Folgen hat eine Täuschung über die Approbation für die Wirksamkeit einer Einwilligung? Gilt das Skalpell rechtlich als gefährliches Werkzeug? Antworten auf diese und viele weitere Fragen erhaltet Ihr in dieser Folge von IMR. Viel Spaß!
Kapitel:
- 01:47 - Tod nach Knie-OP
- 27:49 - Zweiter Tatkomplex: OP Nr. 2
- 45:51 - Die ärztliche Fixierung
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Erwähnte Gesetze
In dieser Episode werden folgende Gesetze besprochen:
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Zu Gast
Kapitel
- 1:47 MinTod nach Knie-OP
- 27:49 MinZweiter Tatkomplex: OP Nr. 2
- 45:51 MinDie ärztliche Fixierung
Wir sind den Ärzten eigentlich dankbar, und trotzdem erfüllen sie strafrechtlich betrachtet bei jeder Operation zunächst einmal den Tatbestand der Körperverletzung.
Q&A mit Charlotte Schmitt-Leonardy
Links zur Folge
Über Universität Bielefeld
Die Universität Bielefeld ist eine junge Campus-Universität in Nordrhein-Westfalen mit gut 3.500 Beschäftigten, sowie rund 25.000 Studierenden. Sie verbindet 13 Fakultäten unter einem Dach – darunter eine engagierte Rechtswissenschaft, die Lehrende und Lernende interdisziplinär mit Informatik, Soziologie oder KI-Forschung vernetzt. Bekannt ist die Uni für ihr lichtdurchflutetes Hauptgebäude, moderne Tenure-Track-Strukturen und einen offenen, forschungsfreudigen Spirit.
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