IMR2779. Jan 25
IME022: Vorsatzformen, bedingter Vorsatz und bewusste Fahrlässigkeit, Handlungslehren, wie auf Strafrecht mündlich vorbereiten?

IME - Irgendwas mit Examen

IME022: Vorsatzformen, bedingter Vorsatz und bewusste Fahrlässigkeit, Handlungslehren, wie auf Strafrecht mündlich vorbereiten?

Prof. Dr. Charlotte Schmitt-Leonardy, Professor | Universität Bielefeld

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Über diese Episode

Folge 277 deines Jura-Podcasts zu Job, Karriere und Examensthemen.

In Episode 22 von Irgendwas mit Examen dreht sich alles um die vorsätzliche Handlung, die zum Erfolg führt sowie deren Bedeutung für Eure Klausur. Gemeinsam mit Prof. Dr. Schmitt-Leonardy beleuchtet Marc unter anderem, warum die Handlung im Strafrecht der zentrale Anknüpfungspunkt jeder Strafbarkeit ist. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Abgrenzung zwischen den verschiedenen Formen des Vorsatzes – von dolus directus bis dolus eventualis – sowie der Unterscheidung zur bewussten Fahrlässigkeit. Anhand anschaulicher Beispiele, wie dem berühmten Lederriemenfall, erhaltet Ihr klausurnahe Erläuterungen des Jura-Stoffes in diesem Zusammenhang. Außerdem hört Ihr, wie der Erfolg bei Erfolgsdelikten definiert ist und was bei abstrakten oder konkreten Gefährdungsdelikten zu beachten ist. Viel Spaß mit dieser Episode Eures Jurapodcasts zu allen Examens- und Karrierethemen!

Inhalt:

  • 00:10 Die vorsätzliche Handlung, die zum Erfolg führt
  • 04:19 Handlungslehren
  • 12:44 Keine Handlungen
  • 15:23 Vorsatzformen, § 8 StGB
  • 25:50 Bedingter Vorsatz und bewusste Fahrlässigkeit
  • 30:30 Für euch wichtig: Die Billigungstheorie
  • 32:52 Sonderformen des Vorsatzes
  • 42:00 Zuschauerfrage: Wie bereite ich mich auf die Mündliche vor?

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Charlotte Schmitt-Leonardy

Charlotte Schmitt-Leonardy

Kapitel

  • 00:00:10.444Die vorsätzliche Handlung, die zum Erfolg führt
  • 00:04:19.918Handlungslehren
  • 00:12:44.892Keine Handlungen
  • 00:15:23.790Vorsatzformen, § 8 StGB
  • 00:25:50.295Bedingter Vorsatz und bewusste Fahrlässigkeit
  • 00:30:30.608Für euch wichtig: Die Billigungstheorie
  • 00:32:52.007Sonderformen des Vorsatzes
  • 00:42:00.276Zuschauerfrage: Wie bereite ich mich auf die Mündliche vor?

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Transkript

KI-basiert und kann Fehler enthalten.

0:09 Min
Marc:

Herzlich willkommen zu einer weiteren Episode, irgendwas mit Examen Strafrecht Edition, mal wieder mit Charlotte Schmidt-Leonardi, hallo Charlotte.

0:19 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Hallo Marc.

0:21 Min
Marc:

Wir nehmen das hier ja remote manchmal auf, so auch diese Folge und da muss man schon mal gucken, dass man sozusagen die richtige Terminologie vorher bespricht, wie die Folge heißen soll und was man hier eigentlich vermitteln möchte. Und heute geht es um die vorsätzliche Handlung, die zum Erfolg führt. Warum ist dieser Begriff wichtig?

0:41 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Ja, ich glaube, es ist eine gute nächste Folge, nachdem wir angefangen hatten mit den vielen Beteiligten. Denn das ist die Standard-Examensklausur. Es machen mehrere mit.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Da haben wir eben Täterschaft, Teilnahme, aber eben auch so ein bisschen am Rand, Paragraph 30, Beteiligung an der Schlägerei. Und für diese Folge haben wir uns jetzt überlegt, was passiert denn eigentlich, wenn bei dem Lonely Wolf, bei dem Einzeltäter, der es unbedingt will, alles bis zum Erfolg führt.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Das heißt, was sind da so die Kernaspekte, wenn einmal alles durchläuft? Es ist die Handlung, die ist von einem Vorsatz getragen und da müssen wir uns noch ein bisschen die Frage stellen, was ist denn dann ein Erfolg? Und da gibt es eigentlich ausreichend auszupacken, das eine Folge füllt und das uns nochmal vor Augen führt, was potenziell problematisch sein könnte.

1:45 Min
Marc:

Das ist also sozusagen der zentrale Anknüpfungspunkt des Gutachtens, dass es im Examen zu schreiben gilt, könnte man sagen, oder?

1:54 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Ja, es ist sozusagen der Standard-Minimum-Fall. Wir haben eine Handlung und in der einfachsten Version, weil wir sie seit dem ersten Semester trainieren, wird es eben eine vorsätzliche Begehung sein und dann von einem Erfolg gekrönt sein. Alle komplizierten Dinge, die wir hier auch besprechen werden, Versuch und Rücktritt, und zwar spielen alle keine Rolle.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Wir treffen ins Ziel. Aber trotzdem ist das ein oder andere Problem. Das ist möglicherweise problematisch und das fängt bei der Handlung an. Man würde denken, dass das immer die notwendige Bedingung ist, aber da gibt es den einen oder anderen problematischen Aspekt.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Also die Handlung ist tatsächlich der zentrale Angriffungspunkt jeder Strafbarkeit. Sie ist oft ein roter Faden und wir haben es auch in den Teaserfolgen gesagt, fangen Sie schon im Obersatz an mit einer genauen Prüfung. Sie prüfen keine abstrakten Probleme, ob Sie den Diebstahl so oder so rechtsdogmatisch einordnen, sondern Sie prüfen, ob sich A wegen Diebstahls strafbar gemacht hat, indem er die Weinflasche aus dem Regal in seinen Rucksack gesteckt hat.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Sie sind genau in der Beschreibung der Handlung. Und sie sind auch deswegen genau, weil natürlich die Handlung auch eine Rolle spielt bei den Konkurrenzen. Ist es nur eine Handlung? Und das sage ich, was nicht übertragbar ist in die Podcast-Welt in Anführungszeichen.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Denn eine Handlung im normativen Sinne für 52 StGB bedeutet eben nicht nur eine Handlung, die man sehen kann. Darauf werden wir nochmal eingehen. Oder sind es mehrere Handlungen? Das spielt für die Konkurrenzen eine Rolle.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Grundlegend, darauf werde ich nicht in die Tiefe weiter eingehen können, aber grundlegend ist es natürlich auch ein Ausweis unseres Strafrechts. Wir haben ein Tatstrafrecht. Das heißt nicht der Täter, die Täterin sind im Fokus, nicht der Charakter, die Lebensführung, sondern die Tat.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Das ist das, was wir im modernen Strafrecht im Fokus haben. Und deswegen ist auch die Handlung so wichtig. Aber Klausur, Die Handlung sollte nur thematisiert sein in der Klausur Ausführlichkeit, wenn sie wirklich problematisch ist.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Das heißt, in der Rechtspraxis im Normalfall gehen wir von einem natürlichen Handlungsbegriff aus. Das heißt, ein willensgetragenes menschliches Verhalten. Das wird ganz oft vorliegen in der Klausur.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Das heißt aber nicht, dass es nicht umstritten ist und dass es nicht Ausnahmen gibt. Vielleicht nur, um es nochmal einmal zu hören, ohne in der Tiefe zu erörtern. Aber natürlich sind damit wieder Bibliotheken gefüllt worden mit Büchern zu den Handlungslehren.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Das war ja mal eine Weile ein ganz, ganz, ganz wichtiger Streit in der Wissenschaft. Also kurzes Recap, welche Lehren es gibt, die Sie aus dem ersten Semester kennen. Vier Stück.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Kausale Handlungslehre. Kurz, die Handlung ist die Verursachung oder Nichthinderung einer Veränderung in der Außenwelt durch willensgetragenes Verhalten. Also da geht es ganz zentral um das Wollen. Das heißt, die Handlung, die Tatbestandsmäßigkeit und die Rechtswidrigkeit, das liegt in der Folge, sind eher frei von subjektiven Erwägungen.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Es muss nur willensgetragen sein. Da war die Kritik traditionell, dass dann Spontanreaktionen oder Automatismen nicht strafrechtlich relevant sind. Auch unbewusste Unterlassungen würden komplett irrelevant werden, weil sie ja eben nicht durch einen wirklichen Willensimpuls gesteuert werden.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Die finale Handlungslehre... Die Kurzhandlung als Ausübung von Zwecktätigkeit meint, die auch viele Anhänger hatte. Meint Formulierung als Handlung ist das vom Willen gesteuerte, also planvoll auf ein bestimmtes Ziel hingelenkte Verhalten zu verstehen. Das heißt, die menschliche Handlung ist irgendwie die entscheidende Größe und objektive und subjektive Merkmale werden darin gemeinsam geprüft.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Dagegen ist kritisch eingewandt worden, dass die unbewusste Fahrlässigkeit, die ja eben kein Zweck verfolgt, eben nicht erfasst wird. Und so eine Konstellation, die nicht fernliegend ist, beim Reinigen des Gewehrs löst sich ein Schuss, der das Opfer tödlich trifft. Da hätten sie eben nie eine zweckgerichtete Handlung, weil das Reinigen eben nicht zweckgerichtet war, aber nicht strafrecht relevant, der Erfolg aber eben nicht zweckgerichtet war.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Das heißt, das ging auch nicht. Die soziale Handlungslehre hat auch eine Weile Konjunktur gehabt. Da ging es um sozial erhebliches menschliches Verhalten. Da ist die Kritik aber eben auch, was ist denn sozial erheblich? Das liegt eben auch immer im Auge des Betrachters beziehungsweise im Auge des wertenden Juristen.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Und dann kurz noch die personelle Handlungslehre, also Handlung als jede Persönlichkeitsäußerung. So alles, was sich in einem Menschen als seelisch-geistigem Aktionszentrum zuordnen lässt. Da wurde so ein bisschen kritisiert, dass das zu weit gefasst ist.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Das sage ich Ihnen, damit Sie es jetzt einmal, wenn Sie gerade joggen oder autofahren, so über sich hinweg rauschen lassen und einmal diese vier Lehren nochmal gehört haben. Ich glaube, es wird ganz, ganz selten Bestandteil einer Examsklausur sein.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Ich erwähne es aber trotzdem, weil ich Teil eines Teams war, nicht in Frankfurt, in dem gerade das zum Bestandteil einer Klausur wurde, weil der Professor, der diese Staatsentsamensklausur gestellt hatte, ein großer Fan dieser Handlungslehren war. Also es bleibt ihnen nicht 100 Prozent erspart, aber aus meiner Sicht ist das, was jetzt kommt, für sie wichtiger, nämlich, dass es Kernvoraussetzungen gibt für eine strafrechtlich relevante Handlung.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Also woran erkennt man, dass es eine Handlung ist, die für sie relevant ist? Sie ist schon mal menschlich. Also Tierverhalten, Naturereignisse gehören nicht dazu. Es geht immer um konkretes Verhalten.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Das ist manchmal schwerer für uns wirklich im Fokus zu behalten, weil wir vielleicht doch in so ein bisschen die Bewertung der Lebensführung geraten. Deswegen, das hatte ich am Anfang gesagt, das ist so grundlegend wichtig. Der Täter kommt nicht ins Gefängnis, weil er ein schlechter Vater war, was sich daran zeigt, dass er so oft sein Kind geschlagen hat.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Der Täter kommt ins Gefängnis, weil er am Dienstag, dem 27. August, um 10.30 Uhr sein Kind dort und dort mit dem und dem Instrument so und so heftig geschlagen hat. Wir orientieren uns immer an Handlungen, nicht an einem schlechten Charakter.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Also das immer wieder vermeiden, wenn wir vielleicht in eine Bewertung der Charaktere in der Geschichte, die im Sachverhalt sind, hineinrutschen.

9:11 Min
Marc:

Kann ja auch schon mal eine Finte sein. Es gibt ja schon mal so Bezeichnungen im Sachverhalt, dann ist das nicht besonders gut geschrieben, aber habe ich auch schon gesehen. Irgendwie so der gierige Investmentbanker B und der ist dann aber irgendwie Nothelfender in der Klausur und macht eigentlich was ganz Gutes und kommt am Ende straffrei davon.

1:09 Min
Marc:

Also vielleicht auch dahingehend nochmal ein Tipp, dass man nochmal irgendwie wirklich genau prüft, was denn passiert ist.

9:39 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Absolut richtig. Und die Versuchung ist groß, auch für die Praxis. Also ich habe gerade im Kontext von wirtschaftsstrafrechtlichen Entscheidungen manchmal Ausführungen von Gerichten, auch von OLGs gelesen, wo ich gedacht habe, Leute, da sind wir aber ziemlich in der Täterbewertung drin und entfernen uns ein bisschen von der Tathandlung.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Also es liegt uns nicht so fern, als Menschen das zu bewerten, aber wir müssen uns disziplinieren in der Rechtspraxis und erst recht im Examen. Wir schauen auf Handlungen. Das heißt, wir haben ein konkretes Verhalten und das muss Außenwirkung haben.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Das heißt, es muss irgendeine Veränderung in der Außenwelt sein. Super vorstellbar ist das durch aktives Tun. Ich haue irgendwas weg, ich schieße einen tot, ich nehme etwas weg für den Diebstahl und so weiter.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Das ist leichter sich vorzustellen. Aber die Veränderung in der Außenwelt, die Außenwirkung ist natürlich auch bei einem Unterlassen der Fall. Auch das ist eine Handlung, eine Veränderung in der Außenwelt. Da kommt aber hinzu, das werden wir in den Folgen zum Unterlassen vertiefen, dass der Mensch, der etwas unterlässt, auch eine bestimmte Pflicht hat, diesen Erfolg zu verhindern.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Das nennt man eine Garantenstellung, also eine bestimmte Pflicht. Eine bestimmte Verantwortung in dieser Situation hat, aktiv zu werden. Und dann ist es so, also konkretes Verhalten, Außenwirkung von einem Menschen und das Verhalten muss vom Willen des Handelnden getragen werden.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Was fällt damit weg? Alles, was in Richtung Reflex geht. Krampfanfälle, Epilepsie. Also wenn zum Beispiel so ein Krampfanfall kommt, man schlägt um sich und wirft dabei eine Vase um oder schlägt jemanden mit der krampfenden Hand, sind das Nichthandlungen.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Gleiches, wenn man im Schlaf um sich schlägt. Das heißt, das sind Reflexe, Dinge, die nicht vom Willen getragen sind. Aber Vorsicht, vielleicht erinnern Sie sich jetzt an dieser Stelle, dass da irgendwie so ein Fall war mit einer Fliege und beim Autofahren, dieser Fliegenabwehrfall vom OLG Hamm.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Wir dürfen die Reflexe nicht verwechseln mit den automatischen oder automatisierten Handlungen. Das heißt, Reflex ist immer was komplett Unwillkürliches, Rasches, sozusagen vom Körper gesteuertes, neuronal vermitteltes. Das Abwehren dieser Fliege in diesem Fall, famously, war aber zweckgerichtet, auch wenn es automatisiert war.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Wir haben solche Handlungen, über die wir überhaupt nicht mehr nachdenken. Manchmal weiß man gar nicht mehr, wie man von A nach B gekommen ist im Auto. Das ist nicht ein bewusstes, aber doch immer noch willensgetragenes Verhalten.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Das heißt, das muss man so ein bisschen auf dem Schirm haben, nicht allzu schnell in den Reflex einwilligen sozusagen in der Klausur und sagen, ach, das da zählt gar nicht als Handlung, denn natürlich, wenn Sie keine Handlung haben, kommen Sie nicht weiter in der Prüfung. Also, keine Handlung.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Wie könnte das in der Klausur aussehen, wenn jemand zum Beispiel mit wie es absoluta, also mit willensbrechender Gewalt zu einer Handlung gezwungen wird? Willensbrechend meint, dass ich überhaupt keine Chance habe, mich dagegen irgendwie aufzulehnen. Also A schubst B in ein Schaufenster und das geht zu Bruch.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Da ist B einfach durch die Gewalteinwirkung von A in dieses Schaufenster gezwungen worden. Das ist keine Handlung von B. Was ist noch keine Handlung? Irgendwas, was im Schlaf, im Krankenkampfanfall, bei einer Bewusstseinsstörung passiert, wenn eine Ärztin dann zum Beispiel den Beinreflex des Täters prüft.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Und der schießt irgendwie mit seinem Unterschenkel hoch und trifft sie. Das ist natürlich keine Körperverletzung. Und alles, was Naturereignisse ist, ist keine Handlung. Aber auch da, Vorsicht, das an sich ist keine Handlung.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Vielleicht liegt vorher aber etwas, woran eine Strafbarkeit zu knüpfen wäre. Also denken wir zum Beispiel an jemanden, der bei Kerzenschein abends im Bett noch liegt. Ist.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Wer auch immer das macht. Aber für das Beispiel brauchen wir es, einschläft und im Schlaf so um sich schlägt, die Kerze umschlägt und das Feuer verbreitet sich im Zimmer. Da ist das Umsichschlagen im Schlaf keine Handlung.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Das Einschlafen aber ohne eine Kerze zu löschen, ist vielleicht ein Angriffungspunkt für einen Fahrlässigkeitsvorwurf. Absolut. Also da auch immer wieder ganz genau sein. Gleiches auch mit Naturereignissen.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Wir haben es ja leider bei diesen Überflutungen immer wieder im Fokus gehabt, auch dieses Jahr. Eine Flut, ein Hochwasser ist niemandes Schuld. Vorher keine ausreichenden Warnhinweise oder Sicherungssysteme installiert zu haben, obwohl man verantwortlich war in der Funktion, das kann schon ein Fahrlässigkeitsvorwurf sein.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Also auch da nochmal genauer hinschauen. Ansonsten dürften Sie safe sein mit der Handlung. Wenn Sie einen dieser Fälle haben, in dem die Handlung danach schreit, problematisiert zu werden, machen Sie es nicht wie so eine Art Vorprüfung beim Versuch. Also auch da nochmal nicht abstrakt thematisieren, sondern sie sind im Tatbestand.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Sie haben eine Tathandlung, die im besonderen Teil beschrieben ist. Daran knüpfen sie es an, nicht irgendwie abstrakt die Handlungsqualität thematisieren.

15:23 Min
Marc:

Gut, dann müssten wir uns wahrscheinlich mit dem subjektiven Element des Vorsatzes mal ein kleines bisschen länger beschäftigen. Denn das hängt ja sozusagen sehr eng miteinander zusammen.

15:35 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Das hängt sehr eng miteinander zusammen. Sie haben die Handlung, die willensgetragen ist. Bei Vornahme der Handlung muss der Vorsatz vorliegen. Das steht in 8 StGB.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Das ist ganz, ganz wichtig, wenn wir nachher auch nochmal so Konstellationen kurz erwähnen. Das heißt, der Vorsatz ist in, würde ich auch sagen, den meisten Staatsexamensklausuren ein Aspekt, den Sie draufhaben müssen, den Sie vielleicht problematisieren werden. Was ist der Vorsatz? Der Wille zur Tatbestandsverwirklichung in Kenntnis aller Tatumstände und Ihres Bedeutungsgehalts.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Sie kennen es vielleicht mit dieser super kurzen Formel Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung. Ich mag ganz gern die Formel, die ich von einem meiner Professoren, den wir auch hier im Podcast haben werden, gelernt habe, dass der Vorsatz kausal Verläufe steuernder Verwirklichungswille ist. Wenn man sich dann besser vorstellen kann, dass er, Eben auch alle Elemente des Ablaufs der Handlung irgendwie mit wie so ein Korridor.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Man kann sich das, wieder gestikuliere ich hier vor mich hin und Sie können es nicht sehen im Podcast, aber wie so eine Art breitere Straße, die Sie in Ihren Vorsatz aufgenommen haben müssen. Da ist so ein bisschen Irrtumspotenzial drin, aber super jenseits ihrer Vorstellung kann es eben nicht sein.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Da werden die Punkte im Vorsatz problematisiert werden können, beziehungsweise Irrtümer eine Rolle spielen, die wir in einer anderen Folge thematisieren. Das heißt, Vorsatz eigenständiger Prüfungspunkt im Tatbestand muss bezüglich aller objektiven Tatbestandsmerkmale da sein. Das ergibt sich aus Paragraf 15.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Und manchmal ist eben dieser subjektive Tatbestand ein bisschen ausführlicher. Das werden wir dann immer im Einzelnen thematisieren, wenn eine besondere Absicht hinzukommt. Zum Beispiel beim Diebstahl. Da steht im Gesetz, es muss mit Zueignungsabsicht passieren.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Das ist nochmal ein besonderer subjektiver Aspekt. Der wird getrennt definiert, der kann getrennte Probleme oder bei der Verleumdung wieder besseren Wissens. Das sind dann spezielle subjektive Elemente, die Habgier beim Mord, die dazukommen.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Aber in dieser Basic-Version, die wir heute thematisieren, haben Sie eben das Wissenselement und das Wollenselement, die drei Vorsatzformen ergeben, die Sie natürlich wirklich drauf haben müssen. Auch das ist absolute notwendige Bedingung für die Examensklausur.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Sie haben den Dolus Directus Ersten Grades, das absichtliche Handeln. Sie haben den Dolus Directus Zweiten Grades, das wissentliche Handeln und Sie haben den Dolus Eventualis, der uns so oft Schwierigkeiten und Abgrenzungsprobleme macht, den bedingten Vorsatz. So, was bedeutet das? Worin unterscheiden die sich? Die unterscheiden sich oft entweder in dem Wissens- oder in dem Wollenselement.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Zunächst zum Wissenselement. Der Täter muss die Umstände kennen, die zur Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestands führen. Das bezieht sich ganz oft auf Dinge, die man wahrnehmen kann, die man sehen kann. Man nennt das deskriptive Merkmale.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Ich sehe, dass da ein Mensch steht oder ich schieße auf einen Schatten, denke, das ist ein Tier. Wenn das in Wahrheit ein Mensch ist, habe ich die Menschqualität nicht in mein Bewusstsein aufgenommen. Das heißt, Dinge, die man sehen kann, deskriptiv, die müssen in den Vorsatz aufgenommen worden sein.

19:16 Min
Marc:

Super wichtig an der Stelle. Und natürlich dann, weil das ein absoluter sozusagen Klassikerfehler ist, immer an die Fahrlässigkeitsstrafbarkeit denken in solchen Fällen.

19:26 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Super. Sehr gut, ganz genau. Das heißt, dass ich jetzt in diesem Moment, das werden wir auch bei den Irrtümern noch problematisieren, dass ich in dem Moment denke, ich erschieße dort ein Wildschwein. Führt vielleicht dazu, dass ich eben nicht wegen vorsätzlicher Tötung nach 2.12 zu bestrafen werde, aber einfach rumzuballern in die Dunkelheit, kann man mit guten Gründen als sorgfaltswidrig ansehen.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Sehr, sehr wichtiger Punkt, genau. Das sind die deskriptiven Merkmale. Aber der Täter muss auch bei normativen Merkmalen, also die Merkmale, die mehr was mit dem Gesetz zu tun haben. Also mit einer Wertung des Gesetzgebers, normativen Merkmalen, da muss er nicht alles in allen Einzelheiten verstanden haben, das wäre eine totale Überforderung der Menschen, sondern so nach Laienart.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Also zum Beispiel muss jemand nicht wissen, was jetzt konkret fremd bedeutet oder zueignen, aber in der parallelen Leihensphäre muss er verstanden haben, das ist dem, das ist nicht mir, darf ich nicht nehmen. Also diese Aspekte gehören alle zum Vorsatz und zum Wollenselement gehört eben die Intensität, mit der man dann die Verwirklichung seiner Handlung will.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Und da finde ich es nützlich, sich bewusst zu machen, wie das in der Klausur aussehen kann. Und das hat oft was mit den Hauptfolgen und mit den Nebenfolgen dessen, was man so in dieser Welt mit seinem Delikt bewirken will. Also nehmen wir jetzt zum Beispiel so ein Beispiel, so ein schlichtes, aber doch komplexes Beispiel.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Der Arzt zündet sein Haus an, damit es abbrennt. Damit die Feuerversicherung zahlt, damit er viel Geld kriegt, damit er dann glücklich wird. Spoiler Alert, das gelingt ganz selten, so als Lebensplan.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Aber schauen wir uns das konkret an. Das Anzünden des Hauses ist eine Hauptfolge. Damit das Haus abbrennt, Hauptfolge und die Versicherung zahlt und er viel Geld hat. Das sind alles Dinge, Ereignisse, die hier unser A um ihrer selbst Willen oder ihrer erwarteten Folgen wegen haben will.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Also manches ist ein notwendiges Durchgangsstadium, das Haus muss erstmal abbrennen, damit die Feuerversicherung zahlt, aber er will das. Das sind die Hauptfolgen. Die Nebenfolgen, wenn das Haus abbrennt, können zum Beispiel sein, dass seine Oma, die im Rollstuhl ist, ganz sicher sterben wird und er das total traurig findet.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Aber das ist zwingend damit verbunden und das weiß er auch. Aber es ist schade, weil er mag die Oma und die hat so tollen Kuchen gemacht. Das ist etwas, das er sicher weiß und nicht will.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Das ist eine Konstellation Dulus Directus Zweiten Grades. Typischerweise auf die Nebenfolgen gerichtet. Während das Anzünden des Hauses, die Feuerversicherung, dolus directus ersten Grasus, ich will das, ich will, dass das Haus abbrennt, will er wirklich nicht, dass die Oma stirbt und er mag ihren Kuchen, aber er weiß ganz sicher, dass sie sterben wird.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Sicheres Wissen. So sieht das ungefähr aus. Und auf die Nebenfolgen bezieht sich eben oft auch eine dolus eventualis Konstellation. Also zum Beispiel die Katze seiner Freundin wird wahrscheinlich es nicht aus dem Haus schaffen, er weiß nicht mehr so ganz genau, ob ein Fenster auf ist.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Das könnte gut passieren. Und so toll findet er es nicht. Aber er denkt, ja gut, mir ist jetzt die Feuerversicherung und mein Glück mit dem Geld wichtiger. Das heißt, das ist vielleicht sowas, was ein bisschen hilft, Nebenfolgen als die Ereignisse, die nach der Tätervorstellung nicht nötig sind.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Er wird jetzt nicht aktiv seine Oma umbringen oder aktiv die Katze umbringen, aber sie sind unvermeidbar, sie treten beiläufig ein. Da werden sich die Konstellationen abspielen bei diesen Abgrenzungsspielchen, die wir oft in der Klausur haben. Insofern versuchen Sie das im Kopf zu unterscheiden.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Auf was richtet sich jetzt? Will er das? Will er das als Hauptfolge oder passiert das als Nebenfolge? Und wie intensiv ist das Wissen darum und wie intensiv ist der voluntative Aspekt? Noch zum Beispiel jetzt gerade relevant. Ich denke jetzt zum Beispiel gerade an die Klimaaktivisten, die Straßenblockaden.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Da gibt es ja bei der Nötigung eine Ansicht, die sagt, man muss sozusagen mit Nötigungsabsicht handeln. Auch da sich nochmal bewusst machen, die Klimaaktivisten nehmen dir das nur billigend in Kauf, dass die Leute auf der Straße blockiert werden. Nee, es geht ihnen in diesen Konstellationen des Festlebens auf der Straße darum, dass die Blockade auf der Straße alle zum Anhalten bringt.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Da es also sozusagen deren Zweck der Protestaktion ist, das heißt, es ist nicht einfach eine unvermeidliche Nebenfolge, sondern hier ist es eine Hauptfolge, da ist also das Hauptaugenmerk drauf. Nur so als aktuelles Beispiel.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Das heißt, nochmal, wir haben drei Vorsatzformen. Dolus Directus 1. Grades, Absicht. Ich will die Hauptfolge. Finaler Verwirklichungswille aller Ziele und Zwischenziele.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Er will sie, auch wenn er es vielleicht nicht 100% für sicher hält, dass es gelingen wird, er will ganz, ganz starkes, voluntatives Element. Durlus directus zweiten Grades sicheres Wissen es kann sein, dass ich es nicht will dass ich traurig bin, dass die Oma stirbt aber ich weiß sicher, diese Nebenfolge wird eintreten, Dolus eventualis, ich bin so ein bisschen zwischen allen Stühlen.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Ich halte es nicht für sicher, dass die Nebenfolge eintritt, aber für möglich. Und es ist auch nicht so, dass sie unbedingt, unbedingt, unbedingt will, sondern nur so ein bisschen will. Und je nachdem, wie wenig und wie viel ich will oder weiß, spielt sich hier das große Abgrenzungsproblem zur bewussten Fahrlässigkeit ab.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Das ist so ein Examensproblem, das jetzt oft kommt. Ich will jetzt nicht sagen, mit hoher Wahrscheinlichkeit kommt, aber tatsächlich ein AT-Problem ist, das man gut einbauen kann und auf das Sie leicht stoßen können.

25:56 Min
Marc:

Gibt es da vielleicht so einen klassischen Fall, den wir hier als Beispiel nehmen könnten, um das so ein bisschen ja auch auditiv sozusagen vorstellbar zu machen?

26:06 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Ja, am besten vielleicht den alten Klassiker, den Lederriemenfall. BGHST 7, also wirklich schon eine Weile her, aber immer noch eigentlich, finde ich, ganz nützlich zum Verständnis. Also da ging es darum, dass T sein Freund O um einige Wertgegenstände erleichtern wollte und dann überlegt hatte, ihn mit so einem Lederriemen, daher auch der Name, bis zur Bewusstlosigkeit zu wirken.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Und dann dachte, vielleicht so diese Würgerei, man weiß ja immer nicht, ich bin da vielleicht nicht so geübt, könnte vielleicht bis zum Tod führen. Ich nehme lieber mal einen Sandsack und betäube ihm mit einem Schlag auf den Kopf.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Ich habe mich immer gefragt, warum es unbedingt ein Sandsack ist und er sich für diese Methode entscheidet, aber er hält sie jedenfalls für schonender und entscheidet sich dafür, nimmt aber den Lederriemen mit und sucht ihn auf, will bei ihm übernachten. Es passiert genau das, was er geplant hat.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Er schlägt ihm den Sack auf den Kopf, aber der Sack platzt auf und das Opfer ist wach. Und dann passiert so ein Handgemenge. Der T nimmt den Lederriemen, legt ihn O um den Hals, zieht immer weiter zu, bis O nicht mehr reagiert.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Und T ist sich dabei, und das ist so eine typische Konstellation, er ist sich der Gefährlichkeit bewusst und versucht, wie auch immer das konkret ausgesehen hat, vorsichtig zu wirken. Aber er wirkt trotzdem weiter.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Genau, nur so ein bisschen. Warte, ich höre nochmal auf. Jetzt doch nochmal ein bisschen. Am Ende ist der O tot und wir müssen uns die Frage stellen. Wusste er, wollte er genug, dass wir in den vorsätzlichen Mord, den vorsätzlichen Totschlag, es wäre ein Mord, weil es geht ja aus Habgier darum, Gegenstände mitzunehmen, ist also eventuell Vorsatz im Hinblick auf die Tötung anzunehmen.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Oder ist es nur bewusste Fahrlässigkeit? Er wollte ihn in Anführungszeichen betäuben, irgendwie keine Gegenwehr mehr haben, aber er wollte ihn nicht umbringen. Und anhand dieses Klassikers haben sich eben diese zwei großen Denkrichtungen herausgebildet. Die einen stellen ein bisschen mehr auf das Wissenselement ab, deswegen nennt man sie kognitive Theorien.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Die anderen stellen ein bisschen mehr auf das Wollenselement ab, Weswegen man sie Voluntative Theorien nennt. Auch hier, ich bin kein Fan davon, 25 Theorien zu jedem Problem auswendig zu lernen. Ich denke, wenn Sie wissen, dass diese beiden Perspektiven sich unterscheiden und am Schluss es eher auf die Voluntative Theorie hinausläuft, finde ich das schon gut.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Es ist aber auch nicht schwer, sich zu merken. Also wie gesagt, sie müssen es nicht runterdeklinieren. Die, die auf das Wissenselement abstellen, kognitive Theorien, auf was stellen die wohl ab? War der Tod des Opfers möglich, dann eher Vorsatz, oder war er wahrscheinlich? Dann heißt es Wahrscheinlichkeitstheorie.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Also mehr als bloß möglich, aber weniger als überwiegend wahrscheinlich. Oder wurde ein Risiko geschaffen, das einen rechtsfeindlichen Willen erkennen lässt? Das ist dann die Risikotheorie. In welcher Spielart auch immer, je nachdem, ob Sie das bejahen, kommen Sie eher zu einem Vorsatz.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Die voluntativen Theorien sagen, nee, nee, nee, mir reicht dieses Abschätzen, dass was brenzlig wird. Dieses, oh, oh, es könnte der Tod eintreten, das reicht mir nicht. Im Vorsatz sind zwei Elemente.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Das heißt, wir brauchen das Wollen. Wir brauchen irgendeinen Aspekt des Wollens Elements. Und da haben sich vier Theorien herausgebildet. Auch da nummen es omen.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Ist es dem Täter gleichgültig? Sogenannte Gleichgültigkeitstheorie. Wenn der Erfolgseintritt dem Täter gleichgültig ist, gehen wir eher in Richtung Vorsatz. Wenn der Täter die Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich damit abfindet, Ernstnahmetheorie, dann haben wir den Eventualvorsatz.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Wenn der Täter einen Vermeidewillen betätigt hat. Also nicht einfach nur so einen guten Willen, sondern er muss sich sozusagen hartmächtig wirklich versucht haben, die Dinge zu verhindern, dann gehen wir, Vermeidungstheorie, eher weg vom Vorsatz. Das sind alles Konzepte, die wichtig waren, herrschend und für Ihre Examsituation in den allermeisten Fällen aus meiner Sicht wird es die Billigungstheorie sein.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Das ist auch so ein Wording, das man kennt. Der Eventualvorsatz liegt vor, wenn der Täter den Erfolg innerlich billigt, mit ihm einverstanden ist oder, das ist oft das, was den Abhagreflex des Korrektors auslöst, den Erfolg billigend in Kaus nimmt. Das heißt, da wird die Abgrenzung spielen.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Wie sieht das aus? Nach welchen Worten suchen Sie dann im Sachverhalt? Denn sie werden mit Formulierungen arbeiten müssen. Steht da sowas wie. Der Täter dachte, oh, jetzt wird es brenzlig, aber er war einfach ein optimistischer Mensch und dachte, das wird schon gut ausgehen.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Oder steht da die Formulierungen, oh, plötzlich wurde dem Täter der Ernst der Lage bewusst. Er dachte, das hier könnte tatsächlich schief gehen. Und dann dachte er, es ist mir aber egal, mir ist aber die Worte wichtiger.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Also solche Dinge, das ist jetzt so ein bisschen mit grobem Strich skizziert, Aber solche Ausführungen suchen Sie, um entweder, und das ist nochmal zum Unterstreichen, entweder in Richtung bewusste Fahrlässigkeit zu gehen. Das wird beim Wissenselement ein für möglich halten sein und beim Wollenselement ein Vertrauen auf das Ausbleiben.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Das wäre die bewusste Fahrlässigkeit. Oder auf die Seite des Dolus Eventualis zu fallen. Das wäre beim Wissenselement ein Fürmöglichhalten und beim Wollenselement ein Billigend in Kaufnehmen. Und zwischen diesen beiden teilweise nicht so leicht voneinander zu unterscheidenden Bewusstseinsformen und ausgerichtet sein im Hinblick auf den Erfolg werden sie sich zu entscheiden haben.

32:52 Min
Marc:

Und dann gibt es aber ja noch bestimmte Sonderformen des Vorsatzes. Die wollen wir jetzt auch nicht unter den Tisch fallen lassen.

32:59 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Genau, wir machen es tatsächlich so, wir lassen sie nicht unter den Tisch fallen, gehen aber auch da nicht so in die Tiefe, denn in der Tiefe begegnen wir, glaube ich, vor allen Dingen meinen Kolleginnen und Kollegen und denjenigen, die in der Dogmatik Dinge noch richtig stellen wollen. Denn richtig in der Praxis werden diese Kategorien selten relevant werden, mit Ausnahme der ersten, nämlich dem Dolus Generalis.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Und zwar, weil das Gegenstand des Jauchegrubenfalls war. Du erinnerst dich vielleicht auch aus deinem Studium, das ist ja so ein Fall, den wir alle gemacht haben. Also da ist es, und wir hatten den in Bielefeld in einer modernen, tatsächlichen Version vor einigen Jahren in einer Scheune, da ist es eben so, dass es zwei Handlungen gibt.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Eine Handlung mit Tötungsvorsatz, die nicht zum Erfolg führt und eine Handlung ohne Tötungsvorsatz, nämlich zur Leichenbeseitigung, die aber leider eben aus Unwissenheit zum Erfolg führt. Bei dem Jauche-Gruben-Fall war das der A, der dem Tötungsvorsatz.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

B. mit Tötungsvorsatz, mit dolus eventualis Hände voll Sand in den Mund gestopft hatte, um sie am Schreien zu hindern. B. Verlor das Bewusstsein, blieb regungslos liegen.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

A. Dachte, sie ist tot und warf dann die vermeintliche Leiche eben in eine Jauchegrube. Das war eben damals üblich, in allen Häusern eine Jauchegrube zu haben. Und dort ertrank die B.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

In dem Moment, wo er sie reinwirft, hat er null Tötungsvorsatz, weil er denkt, er beseitigt eine Leiche. In dem Moment, wo er ihr Sand in den Mund stopft, schafft es aber seine Handlung nicht zu dem tatbestandsmäßigen Erfolg. Und da wir, wir erinnern uns zurück, eben § 8 StGB Vorsatz im Zeitpunkt der Tat haben müssen, kommen wir in Schwierigkeiten.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Und eine Ansicht, die sich nicht durchgesetzt hat, hat ein Dolus Generalis in die Diskussion gebracht, der zum Gegenstand hatte, dass es einfach so eine Art Generalvorsatz gibt für diese Tötung. Und das ist nach herrschender Meinung nicht okay und aus meiner Sicht auch nicht überzeugend, weil wir eben nicht nach diesem Fahrzeit-Koinzidenz-Prinzip zuordnen.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Das heißt, das werden wir in einer separaten Folge, den Jauche-Gruben-Fall, in seiner konkreten Lösung machen. Aber wir können eben nicht so einen generellen Vorsatz, der so ein bisschen losgelöst ist von unserer Handlung, einfach annehmen, weil ich wollte sie umbringen, am Ende ist sie umgekommen, also wollte ich sie along the way ausreichend vorsätzlich umbringen.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Das reicht nicht. Das ist der Dolus Generalis, den gibt es also nicht. Aber er wird uns trotzdem begegnen in Jauche-Gruben-Fallkonstellationen, die dann so ein bisschen tricky auch sind vom Kausalverlauf und die so ein bisschen tricky sind, weil sich nachher ein fahrlässiges Delikt anschließt.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Das machen wir noch. Dann gibt es zwei Begriffe, die Ihnen vielleicht begegnen. Sie müssen aber nur wissen, was dahinter steckt. Die Begriffe, glaube ich, spielen für die Klausur keine Rolle.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Zunächst der Dolus Subsequens, also der Vorsatz, der erst später als nachträgliche Billigung kommt. Also zum Beispiel wirft jemand einfach mal so Steine aus der Höhe, was man niemals tun sollte, einfach aus der Höhe ins Tal. Und er will aber nichts weiter damit bewirken, sondern ist einfach nicht berggeübt, wie einer meiner Mitarbeiter sagen würde, der immer in die Berge geht und löst damit eine Steinlawine aus und die tötet den Bruno, den er aber gar nicht leiden konnte.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Und im Nachhinein, also er ist zuerst entsetzt und im Nachhinein denkt er, oh, super, habe ich echt super gemacht. Er hat aber im Moment der Handlung B absolut nicht auf dem Schirm. Das heißt, selbst wenn er nachträglich das super findet, macht das aus seiner Handlung keine vorsätzliche Tötung.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Aber natürlich trotzdem, du wirst es, ich sehe es schon in deinen Augen, natürlich trotzdem eine fahrlässige Tötung. Also vergessen wir die Fahrlässigkeit nicht. Die bleibt natürlich, man wirft keine Steine einfach runter.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Ähnlich immer wieder auch dieser Zeitpunkt der Tat, der Dolus Antecedens. Wenn A den B töten will, zu Hause eine Pistole einsteckt, ihn wirklich töten will und dann den B trifft. Und sie sind irgendwie, sie versöhnen sich, alles war ein Missverständnis.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Am Ende umarmen sie sich und bei der Umarmung löst sich versehentlich ein Schuss. Dann hat der Umstand, dass er daheim den B noch töten wollte, keine Auswirkung. Ante Cedens, also vor der Tat, hat dieser vorherige Vorsatz, der nicht mehr aktuell ist im Zeitpunkt der Tat, keine Auswirkungen.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Und schließlich der Dulus Alternativus, also der Vorsatz, der gleichzeitig die Verwirklichung mehrerer Tatbestände umfasst und dabei aber nur einer verwirklicht wird. Da ist es Vorsatz hinsichtlich des verwirklichten Delikts und Versuch hinsichtlich des nicht verwirklichten Delikts, sofern dieses schwerer ist.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

So zumindest die herrschende Meinung, das ist auch so ein Sonderproblem, auf das wir wann eingehen werden in diesen Examens-Spezial-Konstellationen. Also das Beispiel wäre, der A schießt mit der letzten sich in seinem Gewehr befindenden Kugel auf eine Gruppe von Spaziergängern, die ihre teuren Dressurhunde ausführen und es ist ihm gleichgültig, ob er einen Menschen oder einen Hund trifft und tödlich verletzt.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Trifft der Adern einen Menschen, ist das Totschlag nach 2.12. Trifft er einen Hund, ist es eine vorsätzliche Sachbeschädigung. Das sind also sozusagen Gestalten des Vorsatzes, die ich jetzt, glaube ich, eher dogmatisch relevant finde, aber die der Vollständigkeit halber nicht unter den Tisch fallen sollten.

39:11 Min
Marc:

Vielen Dank, Charlotte. Ist denn der Erfolg sozusagen, wir wollen da nicht lange drauf eingehen, aber vielleicht als Teaser, ist der immer gleich bei allen Delikten? Wahrscheinlich ja nicht.

39:23 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Genau, wenn man schon in der Überschrift stehen hat, die vorsätzliche Handlung, die zum Erfolg führt, hat man natürlich das vor Augen, was ganz oft und vor allen Dingen in Anfängerklausuren im Mittelpunkt steht. Die Körperverletzung gelingt, der B ist tot, es ist ein Totschlag.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Also ein Erfolgsdelikt. Im Unterschied zum Beispiel zu Tätigkeitsdelikten, Die Aussagedelikte, eine falsche, uneidliche Aussage, die sind völlig unabhängig davon strafbar, ob es einer glaubt, ob eine Fehlentscheidung des Gerichts kommt oder so. Das sind Erfolgsdelikte.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Aber Erfolg haben auch Gefährdungsdelikte. Und wir haben in unserem CGB konkrete und abstrakte Gefährdungsdelikte, die wichtig sind, die immer mehr Aufmerksamkeit auch im Staatsexamen bekommen. Weil zum Beispiel die Straßenverkehrsdelikte konkrete Gefährdungsdelikte sind, die Brandstiftungsdelikte auch abstrakte Gefährdungsdelikte haben.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Wenn Sie sich so vorstellen, so eine Zielscheibe wie beim Bogenschießen oder beim Dart und in der Mitte eben diesen vollen Erfolg haben, das ist unser Verletzungsdelikt. Über das Verletzungsdelikt haben wir heute eher gesprochen im Überblick.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Aber die Ringe rundherum, die so ein bisschen weiter von diesem Mittelpunkt entfernt sind, das ist dann zunächst das konkrete Gefährdungsdelikt. Da muss es nicht gelingen, aber da muss sozusagen so ein beinahe Unfall, so ein Oh, das da hätte ganz schön schief gehen können.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Und ganz außen ist so ein Bereich, den der Gesetzgeber so gefährlich findet, dass er ihn abstrakt unter Strafe stellt. Auch das ist etwas, das man in einer Klausur dann feststellen kann. Und da werden wir in der Extrafolge mit Herrn Radtke vom Bundesverfassungsgericht eingehen.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Das war mein allerallererster Strafrechtsprof und der wird uns erklären, auf was es da zu achten gilt im Staatsexamen.

41:25 Min
Marc:

Dann habt ihr also eine ganze Menge, auf die ihr euch noch freuen könnt. Wenn ihr das noch nicht gemacht habt, abonniert Irgendwas mit Recht, dann verpasst ihr keine Folge und schaut gerne auch mal auf irgendwasmitrecht.de vorbei. Da findet ihr alle Folgen des Examensspezials ebenso wie alle sonstigen Irgendwas mit Recht Podcast Folgen.

1:09 Min
Marc:

Vielen Dank für heute Charlotte und wir hören dich jetzt gleich nochmal in der sozusagen hintendran geschnittenen Zuschauerfrage, die du beantwortest. Aber bis hierhin vielen herzlichen Dank für deine Zeit und Mühe.

41:55 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Von Herzen gern. Bis dann.

41:57 Min
Marc:

Tschüss.

41:57 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Ciao. Ah, das ist eine wichtige Frage, die sogar so wichtig ist, dass wir daraus eine eigene, ganze Folge machen werden. Deshalb hier nur kurz, aber tatsächlich sehr, sehr wichtig für alle diejenigen, die vielleicht jetzt gerade vor dieser Aufgabe stehen.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Auch hier, ich wiederhole mich permanent, aber es ist wichtig, was ist die Aufgabe? Was ist die Realität? Das ist ganz wichtig, sich zu vergegenwärtigen, in welche Situation gehe ich da rein? Es wird eine Situation sein, die oft von Praktikern geprägt ist. Professorinnen und Professoren nehmen diese Aufgabe der staatlichen Pflichtfachprüfung natürlich auch ernst, haben aber eben auch die Schwerpunktbereichsprüfungen und insofern gibt es insbesondere in NRW, aber auch in anderen Bundesländern einen leichten Trend hin zu den Praktikerinnen und Praktikern, die als Prüfer vor ihnen sitzen.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Das heißt, vergegenwärtigen Sie sich das, auf was kommt es da an? Es wird natürlich da auch auf StPO ankommen. Ganz, ganz wichtig, wir sagen das hier immer wieder, das sind Leute, die tatsächlich in der Rechtspraxis, in der Strafrechtspraxis aktiv sein werden, höchstwahrscheinlich.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

wahrscheinlich. Und insofern ein Stück weit die Prozessmaximen und alles, was wir hier auch in den SDPO-Folgen thematisieren werden, womöglich abfragen werden. Was gehört noch dazu? Was ist die Realität? Wen haben Sie vor sich? Haben Sie Informationen zu diesem Menschen? Ist der vielleicht Leiter von der Sturgerichtskammer? Hat der ein bestimmtes Dezernat? Informieren Sie sich über diese Person? Schon grundsätzlich können Sie Infos, wenn Sie googeln, erzielen.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Sie können aber eben auch auf diese Protokolle zurückgreifen. Wir sind nicht immer in dieser Situation. Manchmal sind es junge Prüfer, neue Prüferinnen, Leute, die den Job gewechselt haben. Dann hilft es ihnen nicht.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Aber in einer großen Anzahl von Fällen hilft ihnen das. Insofern würde ich auch da den Rat geben, investieren Sie in die Protokolle. Die kosten Geld. Manche Unis bieten die an.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Hier die Uni Bielefeld bietet Protokolle an. Teilen Sie das vielleicht mit Ihren Freunden. Versuchen Sie Erkenntnisse zu prüfern, Prüferinnen zu sammeln. Und sich punktgenau eben auf die Person so gut es geht einzustellen.

44:23 Min
Marc:

Wenn ich da eine Ergänzung machen darf, das bedeutet nicht nur fachlich, sondern auch zwischenmenschlich und sozusagen in der Art, wie man sich präsentiert.

44:32 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

So ein wichtiger Punkt. Und auch das gehört zu diesem, in welche Situation gehe ich rein. Und das ist auch was, was man Examskandidatinnen und Examskandidaten immer wieder sagt. Ich bin sehr entspannt, was Kleidung angeht.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Jeder soll auftauchen, wie er mag, aber sie sind hier in einem professionellen Kontext, der oft ein Ticken konservativer ist. Das heißt, hier ist nicht die richtige Situation, um einen Tanktop zu tragen, sondern sie sollten hier in welcher Form auch immer, ich sage den geprüften Studentinnen oft, schauen sie, dass sie sich wohlfühlen, wenn sie an einem Tisch sitzen, der keinen Sichtschutz hat.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Das ist mir mal auf einer Tagung so gegangen. Ich hatte ein super schönes Kleid an, das ich mir gerade neu gekauft hatte und ich hatte mir nicht ausgerechnet, dass etwas zu weit hoch rutscht. Jedenfalls so, dass ich mich nicht wohl gefühlt habe auf einem Podium.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Das ist eine Situation, in der Sie eh nervös sind. In der eh die Blicke von den Prüfern auf Sie gerichtet sind. Machen Sie sich nicht noch nervöser, indem Sie sozusagen eine Kleidung, die zu eng, die Ihnen nicht irgendwie behagt in irgendeiner Form.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Gehen Sie rein, vorbereitet, professionell angezogen. Sie sitzen da, auch das Was ist die Situation? Sie sitzen da mit zwei, drei, vier anderen Prüflingen. Die Situation ist so, dass Sie der Reihe nach drangenommen werden.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Ist das ungerecht? Ja. Ja, wird es manchmal passieren, dass Sie als erstes drankommen, wissen die Antwort nicht, aber die Antwort, die sozusagen die dritte Frage, die gestellt wird, hätten Sie gewusst. So ist es.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Das heißt, stellen Sie sich mental darauf ein. Die Frage, die kommt, ist meine Frage. Das ist die einzige, die ich habe. Ich mache das Beste draus und ich lasse los.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Denn auch das habe ich mir damals in der München Prüfung, da war ich sehr aufgeregt, immer wieder gesagt und habe es immer wieder erlebt mit Mitarbeiterinnen, Studenten. Sie können es nicht beurteilen.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Sie können Ihre Antwort nicht beurteilen. Das ist auch gar nicht Ihr Job. Sie haben die Frage, die Sie haben, an der Stelle, an der Sie gefragt werden. That's it.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Machen Sie daraus das Beste. Wenn es die Gelegenheit nicht war, es kommt eine weitere. Auch zum Verhaltenskodex. Sich melden geht gar nicht.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Oder auch abschätzig kommentieren, was andere antworten. Absolutes No-Go. Denn auch Sympathie, genau richtig von dir, Marc, hier angeteasert, auch Sympathie spielt eine Rolle. Für mich jedenfalls schon mal, ist nie ganz frei als Prüferin, als Prüfer.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Das heißt, Sie können Blickkontakt herstellen und dadurch signalisieren, dass Sie vielleicht eine Antwort hätten. Sie können sich nicht melden und Sie können nichts, was Sie sowieso charakterlich schon drauf haben müssen, aber Sie können nicht abschätzig, augenverrollend auf die Antworten der anderen eingehen. Und letzter Tipp inhaltlicher Natur, auch nochmal, was ist die Situation? Die Prüferin, die Prüfer, die gehen rein.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

In eine mündliche Prüfung haben sich im Zweifel nicht besonders lang vorbereiten können oder wollen. Was machen die? Die lesen die Zeitung, die haben vielleicht eine Fachzeitschrift in der S-Bahn vor sich liegen, die haben sich vielleicht einen Abend vorher Gedanken gemacht, indem sie irgendwie gerade einen Fachaufsatz oder ein Urteil gelesen haben.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Da kommt vielleicht die Inspiration her. Das heißt aktuelle Rechtsprechungstendenzen. Das beschäftigt die Prüferinnen und Prüfer, also sollte es auch Sie beschäftigen. Schauen Sie sich irgendein Angebot an.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Da gibt es wunderbare Kollegen. Die Trierer Uni macht das bei YouTube. Mein Freund Musti Uldacioglu, der hier auch zu Gast sein wird, macht das in seinem Format. Ich habe hier in der Uni mit meinem Team, mit den fabelhaften Herren Krüger und Hagemann, die examensrelevante Rechtsprechung im Strafrecht.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Da machen wir PDFs, die wir extra sozusagen pädagogisch wertvoll aufbereiten, um die Kerninhalte höchstrichterlicher, aktueller Entscheidungen darzustellen. Schauen Sie sich das an, denn Sie werden nicht in den zwei Wochen vom Mündlichen, in dem Sie sich gerade erholt haben, dass Sie es schriftliche gepackt haben, werden Sie jetzt nicht alles nochmal wiederholen.

1:09 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Also fokussiert, wer sitzt vor Ihnen? In welcher Situation sitzen Sie? Was sind die plausiblen Inhalte? Und dann greifen Sie an.

48:40 Min
Marc:

Danke. Ciao.

48:41 Min
Charlotte Schmitt-Leonardy:

Ciao.

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