IME - Irgendwas mit Examen
IME009: Schadensersatzrecht, Abgrenzung SE neben der Leistung vs SE statt der Leistung, Verzug, (§§ 278, 280 I, II, 311 II, 311 III, 823, 831 BGB)
mit Prof. Dauner-Lieb
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Über diese Episode
IME009 zur zivilrechtlichen Vorbereitung auf Euer Staatsexamen.
Neben der Einführung in das Schadensersatzrecht geht es in unserer Reihe Irgendwas mit Examen heute um einen Klassiker: Die Abgrenzung von Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung? Nach welcher Definition sollte man diese vornehmen? Doch noch wichtiger: Was sind die Hintergründe für den Aufbau des § 280 BGB? Welche Normen gehören – je nach Fallkonstellation – mit in den Obersatz? Wann lohnt es sich überhaupt, auf die Unterschiede der verschiedenen Schadensersatzarten einzugehen? Prof. Dauner-Lieb liefert Antworten in diesen kurzweiligen 35 Minuten, die fast schon Pflicht für jede(n) Examenskandidat:in sind. Viel Spaß!
Inhalt:
- 01:52 Wo wir stehen
- 03:12 Bedeutung der § 280ff. heutzutage
- 07:23 Warum mit Prüfung des Schuldverhältnisses anfangen?
- 11:35 278 keine eigene AGL!
- 12:48 Abgrenzung Vertrag zu 311 II / III
- 14:03 Pflichtverletzung
- 19:18 Zwischenergebnis: SE neben der Leistung
- 21:37 Bedeutung der Nacherfüllung auf das Gesamtsystem
- 23:04 Ebenso SE ndL: 280 II BGB
- 27:09 Fristsetzung & SE statt der Leistung, § 280 III BGB
- 30:07 Definition: SE statt der Leistung
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Erwähnte Gesetze
In dieser Episode werden folgende Gesetze besprochen:
Klicke auf ein Gesetz, um zur Übersichtsseite zu gelangen. Spezifische Paragraphen sind im Transkript verlinkt.
Zu Gast
Kapitel
- 1:52 MinWo wir stehen
- 3:12 MinBedeutung der § 280ff. heutzutage
- 7:23 MinWarum mit Prüfung des Schuldverhältnisses anfangen?
- 11:35 Min278 keine eigene AGL!
- 12:48 MinAbgrenzung Vertrag zu 311 II / III
- 14:03 MinPflichtverletzung
- 19:18 MinZwischenergebnis: SE neben der Leistung
- 21:37 MinBedeutung der Nacherfüllung auf das Gesamtsystem
- 23:04 MinEbenso SE ndL: 280 II BGB
- 27:09 MinFristsetzung & SE statt der Leistung, § 280 III BGB
- 30:07 MinDefinition: SE statt der Leistung
Eine Pflichtverletzung ist das objektive Zurückbleiben hinter dem vertraglichen Pflichtenprogramm. Wenn etwas schiefgeht, hinter dem vertraglichen Pflichtenprogramm zurückbleibt, ist das eine Pflichtverletzung.
Q&A mit Barbara Dauner-Lieb
Über Universität zu Köln
Die Uni Köln ist Deutschlands größte juristische Fakultät. Sie zeichnet sich durch mehrfach ausgezeichnete Lehre und juristische Forschung aus. IMR verbindet mit der Uni Köln ein besonderes Verhältnis, denn der Podcast startete hier im Jahr 2018 unter der Leitung von Prof. Dr. Dr. h.c. Dauner-Lieb. Prof. Dauner-Lieb engagiert sich zudem seit Jahrem im Rahmen des Examenspodcasts Irgendwas mit Examen, der Teil von IMR ist. Dort erhaltet Ihr sowohl im Zivil- als auch im Strafrecht einen kontinuierlichen kostenfreien Examenskurs in Podcast-Form.
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