Prof. Dr. h.c. Barbara Dauner-Lieb, Professor | Universität zu Köln
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Intro - Wo wir stehen - Überblick 284 BGB - Der Aufwendungsbegriff - Klausurtaktik und § 284 BGB - Frustrierte Aufwendungen & Rentabilitätsvermutung - Der AIDA-Paragraph
In dieser Episode besprechen wir den § 284 BGB und die dazugehörigen Klausurtaktiken. Was versteht man unter dem Aufwendungsbegriff? Wie hilft das Verständnis dieses Paragraphen und der Konzepte wie frustrierte Aufwendungen bei der Examensvorbereitung? Welche Rolle spielt die Rentabilitätsvermutung? Und was ist der AIDA-Paragraph? Antworten auf diese Fragen erhaltet ihr in Folge 176 von Irgendwas mit Recht. Viel Spaß!
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Der §284 BGB, der Ersatz vergeblicher Aufwendungen regelt, ist eine Innovation des Schuldrechts und hilft, trotz fehlender Kausalität zwischen Pflichtverletzung und Schaden, Aufwendungen zu ersetzen, die im Vertrauen auf die Leistung gemacht wurden.
Die Uni Köln ist Deutschlands größte juristische Fakultät. Sie zeichnet sich durch mehrfach ausgezeichnete Lehre und juristische Forschung aus. IMR verbindet mit der Uni Köln ein besonderes Verhältnis, denn der Podcast startete hier im Jahr 2018 unter der Leitung von Prof. Dr. Dr. h.c. Dauner-Lieb. Prof. Dauner-Lieb engagiert sich zudem seit Jahrem im Rahmen des Examenspodcasts Irgendwas mit Examen, der Teil von IMR ist. Dort erhaltet Ihr sowohl im Zivil- als auch im Strafrecht einen kontinuierlichen kostenfreien Examenskurs in Podcast-Form.
Prof. Dr. h.c. Barbara Dauner-Lieb , Professor
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