Freischuss
Der Freischuss bezeichnet im juristischen Studium in Deutschland die Möglichkeit, einen Prüfungsversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung (erstes Staatsexamen) vorzuziehen, ohne dass dieser als Fehlversuch zählt, falls er nicht bestanden wird. Dies gilt meist unter bestimmten Voraussetzungen, wie z.B. dem Erreichen einer bestimmten Semesteranzahl.
Für angehende Juristen ist der Freischuss relevant, da er eine Chance bietet, das Examen risikofreier zu testen. In Kanzleien, Unternehmen und im öffentlichen Dienst ist der Freischuss weniger direkt von Bedeutung, aber ein gutes Examen (ggf. auch dank Freischuss) kann die Berufseinstiegschancen deutlich verbessern. Im Referendariat selbst gibt es keinen Freischuss, aber die Examensnote beeinflusst die Wahlmöglichkeiten bei den Stationen.
