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Richter und Staatsanwalt: Gehalt nach Besoldungsstufen

Richter- und Staatsanwaltsgehalt 2026: Besoldungsstufen von R1 bis R10 im Überblick. Was Richter wirklich verdienen.

15 Fragen beantwortet
8 Podcast-Episoden
Marc OhrendorfVon Marc Ohrendorf · Aktualisiert März 2026

Inhaltsüberblick

Richter und Staatsanwalt: Gehalt nach R-Besoldung im Überblick

Die R-Besoldung gehört zu den transparentesten Vergütungssystemen im juristischen Bereich. Richter und Staatsanwälte wissen von Anfang an, wie sich ihr Gehalt entwickeln wird — und doch ist das System komplexer, als ein Blick in die Besoldungstabelle vermuten lässt. Was verdienen Richter und Staatsanwälte tatsächlich, und wie unterscheiden sich die Bundesländer?

Richter und Staatsanwälte werden nach den R-Besoldungsgruppen R 1 bis R 10 vergütet. Der Einstieg erfolgt in der Regel in R 1 — das sind je nach Bundesland zwischen 4.700 und 5.500 Euro brutto monatlich in der Eingangsstufe. Die Besoldung steigt dann automatisch mit den Erfahrungsstufen, sodass ein Richter in R 1 nach einigen Jahren Berufserfahrung auf über 7.000 Euro brutto monatlich kommt.

R 1 bis R 3: Die typische Karriereleiter

Die meisten Richter und Staatsanwälte verbringen den Großteil ihrer Karriere in R 1 und R 2. Die Beförderung von R 1 nach R 2 erfolgt typischerweise nach zehn bis fünfzehn Jahren und bringt einen spürbaren Gehaltssprung mit sich. Eine Richterin am OLG oder ein Leitender Oberstaatsanwalt erreichen R 2, was in den meisten Bundesländern einem Bruttogehalt von über 7.500 Euro monatlich in der Endstufe entspricht.

In Episode 288 wird die Vielseitigkeit einer Justizkarriere anschaulich beschrieben — vom Ablauf der Probezeit über Stationen im Hochschuldienst bis hin zu kuriosen Fällen vor Gericht. Die Karriere wird dabei nicht nur am Gehalt, sondern auch an der inhaltlichen Breite gemessen.

Die Probezeit: Einstieg auf Widerruf

Anders als in der freien Wirtschaft starten Richter und Staatsanwälte mit einer Probezeit von drei bis fünf Jahren. Während dieser Zeit sind sie Beamte auf Probe und erhalten bereits die volle R 1-Besoldung. Nach erfolgreicher Bewährung folgt die Ernennung zum Richter oder Staatsanwalt auf Lebenszeit — verbunden mit der damit einhergehenden lebenslangen Alimentation durch den Staat.

In Episode 132 wird das Bewerbungsverfahren für die Justiz detailliert besprochen, einschließlich der Frage, welche Noten man für den Richterdienst braucht und wie die Abordnung an andere Gerichte funktioniert.

Nettovergleich: Richter vs. Anwalt

Der reine Bruttovergleich zwischen Richter- und Anwaltsgehalt greift zu kurz. Richter als Beamte genießen erhebliche Nettovorteile:

  • Keine Sozialversicherungsbeiträge: Rund 20 Prozent des Bruttogehalts bleiben zusätzlich
  • Beihilfe: 50 bis 80 Prozent der Krankheitskosten werden vom Dienstherrn übernommen
  • Pension: Bis zu 71,75 Prozent des letzten Grundgehalts — ein Richter in R 2 erhält eine Pension, für die ein Anwalt über eine Million Euro privat ansparen müsste
  • Unkkündbarkeit: Ab der Ernennung auf Lebenszeit besteht absolute Arbeitsplatzsicherheit

Unter Berücksichtigung aller Faktoren liegt das effektive Nettogehalt eines Richters in R 1 damit näher an dem eines Kanzleianwalts mit 100.000 Euro brutto, als die meisten annehmen.

Richterbesoldung im Bundesländervergleich

Die Unterschiede zwischen den Bundesländern sind beträchtlich. Bayern, Baden-Württemberg und Hamburg zählen zu den am besten besoldenden Ländern, während Thüringen, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern am unteren Ende liegen. Die Differenz kann in R 1 bereits mehrere hundert Euro monatlich betragen.

Besonders relevant wurde die Richterbesoldung durch mehrere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, das die zu niedrige Besoldung in einigen Ländern als verfassungswidrig erklärte. In Episode 296 wird die Bedeutung einer angemessenen Richterbesoldung im Kontext von Gewaltenteilung und Rechtsstaatlichkeit diskutiert — ein Thema, das weit über die individuelle Gehaltsbetrachtung hinausgeht.

Wer sich für eine Karriere in der Justiz interessiert, sollte neben dem Gehalt auch die richterliche Unabhängigkeit als einzigartiges Privileg berücksichtigen. Kein anderer juristischer Beruf bietet diese Form der institutionellen Freiheit — ein Wert, der sich in keiner Besoldungstabelle abbilden lässt.

Fragen & Antworten

15 Antworten aus Podcast-Episoden

Das Einweisungsjahr ist ein geschütztes Trainings­feld. Ich durfte jede Abteilung eines Finanzamts durchlaufen, durfte alles fragen und wurde parallel in drei Lehrgängen an der Bundesfinanzakademie fachlich sowie didaktisch geschult. Dieses strukturierte Hineinwachsen in Führung und Materie gab mir Sicherheit und machte den Wechsel attraktiv.

IMR343: Als Dozent an der Hochschule für Finanzen NRW lehren, Unterschied zwischen Sitzungsvertretung und Praxis als Staatsanwalt, KI in der Steuer-Hausarbeit

Aus Episode #343

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mit Marc Radon

Das sagen unsere Experten

Richter und Staatsanwälte sprechen im IMR-Podcast offen über Gehalt, Karrierewege und die besonderen Vorzzüge einer Justizkarriere. Ihre Perspektiven zeigen, dass die Entscheidung für die Justiz weit mehr ist als eine Gehaltsfrage.

Die Vielseitigkeit der Justiz ist einzigartig. Von Familiensachen über Strafsachen bis zum Hochschuldienst — jede Station bringt neue Herausforderungen, und die Probezeit ist genau dafür da, diese Breite kennenzulernen.

Das Bewerbungsverfahren für die Justiz ist anspruchsvoll, aber transparent. Wer die Notenanforderungen erfüllt und Engagement zeigt, hat realistische Chancen — unabhängig davon, ob man an ein kleines Amtsgericht oder ein OLG möchte.

Als Jurist die Demokratie fördern — das ist für mich das Kernversprechen der richterlichen Tätigkeit. Die freie Richterschaft und die Gewaltenteilung sind keine abstrakten Konzepte, sondern gelebte Praxis, die eine angemessene Besoldung verdient.

Verfassungsrechtler und Demokratie-Engagierter (aus Episode 296)

Notwehr, Erfolgsqualifikation, Verfassungsbeschwerde — wer als Richter am BVerfG über diese Fragen entscheidet, trägt eine enorme Verantwortung. Die Besoldung spiegelt das nur teilweise wider, aber die intellektuelle Erfüllung ist unbezahlbar.

Der Unterschied zwischen Sitzungsvertretung und der Praxis als Staatsanwalt ist enorm. Man muss im Referendariat erleben, wie es ist, vor Gericht zu stehen und in Echtzeit zu entscheiden — das kann kein Lehrbuch vermitteln.

Diese Stimmen aus der Praxis machen deutlich: Eine Karriere als Richter oder Staatsanwalt bietet ein solides Gehalt, aber vor allem eine berufliche Erfüllung, die über monetäre Aspekte weit hinausgeht.

Über den Autor

Marc Ohrendorf

Marc Ohrendorf

Gründer, Irgendwas mit Recht

Marc ist Gründer von Irgendwas mit Recht und hat als Jurist und Podcaster mit über 350 Episoden einzigartige Einblicke in die juristische Berufswelt gesammelt. Für die Karriere-Artikel recherchiert er aktuelle Entwicklungen und spricht mit Expertinnen und Experten aus Kanzleien, Unternehmen und dem öffentlichen Dienst.

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mit Marc Radon

In dieser 343. Folge spricht Marc mit seinem Namensvetter Marc Radon über einen ungewöhnlichen Karriereweg innerhalb der Justiz und Finanzverwaltung. Er berichtet von den prägenden Erfahrungen in der Sitzungsvertretung und der Erkenntnis, dass ihn die einsame, aktenzentrierte Arbeit in der Staatsanwaltschaft langfristig nicht erfüllt. Anschließend schildert er den Wechsel in eine Kanzlei im Steuerstrafrecht sowie den Eintritt in die Finanzverwaltung. Heute lehrt er an der Hochschule für Finanzen in Nordrhein-Westfalen, erklärt, wie man Dozent wird und welche Chancen eine Fachhochschulprofessur innerhalb der Finanzverwaltung bietet. Was sollte man über die tatsächliche Arbeit in der Staatsanwaltschaft wissen, bevor man sich dafür entscheidet? Welche Möglichkeiten eröffnet die Finanzverwaltung für Juristinnen und Juristen jenseits des klassischen Finanzamtsklischees? Wie plant man einen Weg in die Lehre und perspektivisch eine Professur an einer Fachhochschule für Finanzen? Und wie sinnvoll ist der Einsatz von KI in Studium und Praxis wirklich, wenn man langfristig ein fundiertes juristisches Verständnis aufbauen möchte? Antworten auf diese und viele weitere Fragen erhaltet ihr in dieser Folge von IMR. Viel Spaß!

IME029: Erfolgsqualifizierte Delikte, Gefahrverwirklichungszusammenhang, Letalitätstheorie vs BGH, Eigenverantwortliche Selbstgefährdung, Erfolgsqualifizierter Versuch vs Versuch der Erfolgsqualifikation mit Richter am BVerfG
#309

IME029: Erfolgsqualifizierte Delikte, Gefahrverwirklichungszusammenhang, Letalitätstheorie vs BGH, Eigenverantwortliche Selbstgefährdung, Erfolgsqualifizierter Versuch vs Versuch der Erfolgsqualifikation mit Richter am BVerfG

mit Prof. Dr. Henning Radtke

In dieser Folge von IMR begrüßen Marc und Charlotte erneut den Bundesverfassungsrichter und Strafrechtsexperten Prof. Dr. Radtke. Gemeinsam tauchen sie tief in das Thema der erfolgsqualifizierten Delikte im Strafrecht ein – ein Bereich, der Studierende regelmäßig vor Herausforderungen stellt. Die beiden Experten erläutern zunächst grundlegende Prinzipien wie die Bedeutung von §§ 11 II, 18 StGB für die Prüfung der Erfolgsqualifikation und diskutieren typische Delikte wie Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB) oder Raub mit Todesfolge (§ 251 StGB). Welche Rolle spielen der Gefahrverwirklichungszusammenhang bzw. der Unmittelbarkeitszusammenhang bei der Fallbearbeitung? Wo liegen die Unterschiede zwischen der Letalitätstheorie und der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei § 227? Wie wirkt sich die Auslegung auf die Strafzumessung aus, etwa im berühmten Fall der sogenannten Gubener Hetzjagd? Welche Prüfungsrelevanz haben Versuch und Rücktritt beim erfolgsqualifizierten Delikt, und an welchen Stellen kann man in der Klausur systematischer vorgehen und sich damit das Leben einfacher machen? Im Anschluss gewähren die Gäste persönliche Einblicke in ihren eigenen Alltag während der Examensvorbereitung und geben hilfreiche Tipps zum Umgang mit Lernplänen, Accountability, Motivationstiefs und der Bedeutung von Ausgleich. Wie kann man Erfolg und Ausgeglichenheit in Einklang bringen? Was unterscheidet individuelle Herangehensweisen und welche allgemeineren Empfehlungen lassen sich daraus ableiten? Antworten auf diese und viele weitere Fragen erhaltet Ihr in dieser Folge von IMR. Viel Spaß!

IME027: Notwehr nach § 32 StGB (Notwehrlage, Notwehrexzess, Notwehrhandlung, subjektives Rechtfertigungselement) mit Richter am BVerfG Prof. Dr. Henning Radtke
#303

IME027: Notwehr nach § 32 StGB (Notwehrlage, Notwehrexzess, Notwehrhandlung, subjektives Rechtfertigungselement) mit Richter am BVerfG Prof. Dr. Henning Radtke

mit Prof. Dr. Charlotte Schmitt-Leonardy

In Folge 303 von IMR begrüßen Marc und Prof. Dr. Schmitt-Leonardy ihren ersten Gast, den Bundesverfassungsrichter und Strafrechtsexperten Prof. Dr. Radtke. Im Rahmen dieser Strafrechtsedition im Bundesverfassungsgericht stellt Charlotte ihn zunächst als ihren ersten – sehr prägenden – Strafrechtsprofessor vor, bevor beide gemeinsam einen tiefgehenden Einblick in die für das Strafrecht relevanten Rechtfertigungsgründe geben. Im Fokus stehen zunächst Struktur und Systematik der Rechtfertigungsgründe im Allgemeinen, also welche Elemente für die Prüfung zentral sind und wieso das subjektive Rechtfertigungselement oft unterschätzt wird. Detailliert beleuchten beide dann die examensrelevanten Problemfelder der Notwehr nach § 32 StGB. Welche klassischen Fallen gibt es im Umgang mit Notwehr? Wo liegen die entscheidenden Unterschiede zwischen Literatur- und Rechtsprechungsansatz bei fehlendem subjektiven Rechtfertigungselement? Wo setzt das Notwehrrecht dogmatisch und praktisch Grenzen, und wie hängen Individualschutz und Rechtsbewährung zusammen? Was gilt bei schuldlos Angreifenden oder der Notwehrprovokation? Antworten auf diese und viele weitere Fragen erhaltet Ihr in dieser Folge von IMR. Viel Spaß!

IMR299: Baurechtliche Projektbetreuung, Privates Bau- und Architektenrecht, blinder Einstieg ins Rechtsgebiet, Entscheidung gegen M&A
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mit Katharina Imfeld

Marc sitzt für Euch in Frankfurt und spricht mit Katharina Imfeld von FPS über ihren Weg vom Jurastudium an der EBS über das Referendariat bis zur Spezialisierung im privaten Bau- und Architektenrecht. Sie berichtet von den Herausforderungen eines Quereinstiegs in ein für Studierende oft unbekanntes Rechtsgebiet und erklärt, warum technische Neugierde und YouTube-Videos beim Einstieg helfen können. Gemeinsam beleuchten sie das selbstständige Beweisverfahren, typische Streitpunkte auf der Baustelle, die Bedeutung guter Verträge und interdisziplinärer Zusammenarbeit, diskutieren Nachträge, Denkmalschutz und geben praxisnahe Tipps für Bewerbungen, Teamfit und Karriereplanung in Kanzleien. Was sprach für Katharina gegen M&A? Wie gelingt der Einstieg im privaten Baurecht? Wieso kann ein einziges Anschreiben zum Traumjob führen? Was steckt hinter der Open-Door-Policy bei FPS? Weshalb kann das richtige Team wichtiger sein als 5.000 Euro mehr Einstiegsgehalt? Antworten auf diese und viele weitere Fragen erhaltet Ihr in dieser Folge von IMR. Viel Spaß!