IMR30312. Jun 25
IME027: Notwehr nach § 32 StGB (Notwehrlage, Notwehrexzess, Notwehrhandlung, subjektives Rechtfertigungselement) mit Richter am BVerfG Prof. Dr. Henning Radtke

IME - Irgendwas mit Examen

IME027: Notwehr nach § 32 StGB (Notwehrlage, Notwehrexzess, Notwehrhandlung, subjektives Rechtfertigungselement) mit Richter am BVerfG Prof. Dr. Henning Radtke

Prof. Dr. Charlotte Schmitt-Leonardy, Professor | Bundesverfassungsgericht

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Bundesverfassungsgericht

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Zu Gast

Charlotte Schmitt-Leonardy
Henning Radtke

Charlotte Schmitt-Leonardy & Henning Radtke

Über diese Episode

Folge 303 Deines Jurapodcasts zu allen Karriere- und Examensthemen

Rechtfertigungsgründe - Notwehr - Notstand - Subjektives Rechtfertigungselement - Handlungsunrecht - Notwehrlage - Notwehrhandlung - Individualschutz - Rechtsbewährung - Verhältnismäßigkeit - Eignung - Erforderlichkeit - Notwehrüberschreitung - Notwehrprovokation - Strafprozessrecht (StPO) - § 32 StGB - § 34 StGB - § 228 BGB - § 904 BGB - § 127 StPO - § 33 StGB

In Folge 303 von IMR begrüßen Marc und Prof. Dr. Schmitt-Leonardy ihren ersten Gast, den Bundesverfassungsrichter und Strafrechtsexperten Prof. Dr. Radtke. Im Rahmen dieser Strafrechtsedition im Bundesverfassungsgericht stellt Charlotte ihn zunächst als ihren ersten – sehr prägenden – Strafrechtsprofessor vor, bevor beide gemeinsam einen tiefgehenden Einblick in die für das Strafrecht relevanten Rechtfertigungsgründe geben. Im Fokus stehen zunächst Struktur und Systematik der Rechtfertigungsgründe im Allgemeinen, also welche Elemente für die Prüfung zentral sind und wieso das subjektive Rechtfertigungselement oft unterschätzt wird. Detailliert beleuchten beide dann die examensrelevanten Problemfelder der Notwehr nach § 32 StGB. Welche klassischen Fallen gibt es im Umgang mit Notwehr? Wo liegen die entscheidenden Unterschiede zwischen Literatur- und Rechtsprechungsansatz bei fehlendem subjektiven Rechtfertigungselement? Wo setzt das Notwehrrecht dogmatisch und praktisch Grenzen, und wie hängen Individualschutz und Rechtsbewährung zusammen? Was gilt bei schuldlos Angreifenden oder der Notwehrprovokation? Antworten auf diese und viele weitere Fragen erhaltet Ihr in dieser Folge von IMR. Viel Spaß!

Kapitel:

  • 01:10 - Vorstellung Prof. Radtke
  • 03:36 - Grundwissen Rechtfertigungsgründe
  • 06:19 - Fehlen des subjektiven Rechtfertigungselements
  • 16:14 - Notwehr, § 32 StGB
  • 26:28 - Rechtswidrigkeit des Angriffs
  • 29:59 - Notwehrhandlung
  • 35:17 - Notwehrexzess
  • 51:47 - Notwehrprovokation
  • 58:04 - Verteidigungswille und Notwehrprovokation
  • 60:58 - Zuschauerfrage: Die strafprozessuale Zusatzfrage in der Klausur

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Wer die Strukturen der Rechtfertigungsgründe kennt, hat eine Checkliste für Prüfungssituationen. Dann kann man mit einem guten Gefühl und relativer Sicherheit juristisch argumentieren.

Sneak Peak – Q&A mit Charlotte Schmitt-Leonardy und Henning Radtke

Über Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht ist als höchste Gerichtsbarkeit für Verfassungsfragen in Deutschland Teil der Justiz und residiert im badischen Karlsruhe. Rund 300 Mitarbeitende – darunter die 16 Richterinnen und Richter, wissenschaftliche Mitarbeitende sowie Verwaltungskräfte – sorgen dafür, dass Grundgesetz und Rechtsstaat täglich gelebt werden.

Die Aufgaben reichen von der Bearbeitung von Verfassungsbeschwerden über Organstreitverfahren bis hin zu wegweisenden Entscheidungen mit politischer Strahlkraft, wobei die intensive wissenschaftliche Durchdringung jedes Falls das Haus besonders auszeichnet.

Wie der Arbeitsalltag dort aussieht und welche juristischen Kniffe ihr aus erster Hand mitnehmen könnt, erfahrt ihr in unserer Podcastfolge – klickt gleich rein und hört, was Karlsruhe zu erzählen hat!

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