"Es fällt auf, dass heutzutage die Aufsichtsbehörden deutschlandweit ein anderes Selbstverständnis an den Tag legen als zu Beginn der DSGVO."

Datenschutzrecht | Compliance | Aufsichtsbehörde

Folge 219 deines Jura-Podcasts zu Job, Karriere und Examensthemen.

Nicht nur für Datenschützer, sondern für alle, die im weitesten Sinne mit Daten arbeiten, spannend: In dieser Folge ist der Datenschutzexperte Dr. Dennis Voigt zu Gast, der schon seit vielen Jahren Werbeagenturen im Dialogmarketing sowie weitere Unternehmen im Datenschutz berät. Ihn zeichnet insbesondere sein Sinn für businessnahe Lösungen aus, der im Rahmen des Möglichen rechtssichere Lösungen ermöglicht. Wie kann in Zeiten der DSGVO dennoch erfolgreiches Dialogmarketing gelingen? Wie sah sein Start in das Datenschutzrecht aus und welche Rolle spielten Werbeagenturen in diesem Zusammenhang? Inwieweit hängen Datenschutz und Datensicherheit zusammen? Wie agieren die Aufsichtsbehörden? Inwieweit hat sich ihr Selbstverständnis seit Inkrafttreten der DSGVO gewandelt? Antworten auf diese und viele weitere Fragen gibt’s in dieser Folge eures Jurapodcasts. Viel Spaß!

Inhalt:

  • 00:00 Sponsor: Melchers
  • 00:26 Vorstellung Dr. Voigt
  • 02:55 Berufseinstieg bei Melchers Anfang der 2000er
  • 05:45 Dialogmarketing zusammen mit Werbeagenturen
  • 08:05 Dialogmarketing und Datenschutz
  • 15:32 Follow-Up-Werbung
  • 17:38 Mindset des Datenschutzberaters
  • 22:43 Rolle der Datenschutzaufsichtsbehörden
  • 25:06 Prozessoptimierung auf Mandantenseite
  • 30:41 Mitarbeiten bei Melchers

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Sponsor dieser Episode: Melchers Rechtsanwälte

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Transkript


Dr. Dennis Voigt 0:02:14
Bei uns auch.
Dr. Dennis Voigt 0:08:15
Also es gab ursprünglich eine ganz klare Fokussierung auf den Bereich des Lauterkeitsrechts, insbesondere die Frage des Einwilligungserfordernisses für die Nutzung bestimmter Kommunikationskanäle. Und ich kann mich daran erinnern, dass wir irgendwann dann mal sagten, also Dialogmarketing geht ja eigentlich nur mit personenbezogenen Daten wirklich sinnvoll, denn nur ein individualisiertes Dialogmarketing ist auch in der Regel ein gutes Dialogmarketing und kommt gut an beim Empfänger. habe. Und dann war auch so die Frage, wie sieht es denn eigentlich aus mit dem Datenschutz? Und dann stieß man auf verständnislose, weit aufgerissene Augen und wir haben ungefähr 2006, 2007 das erste Seminar gemacht, im Wesentlichen eigentlich für Mandanten unter dem Namen Praktiker-Seminar Dialekt-Direct-Marketing oder Dialog-Marketing. Und das war so ein bisschen die Keimzelle der datenschutzrechtlichen Beratung, die wir seit 2000, also bei mir seit 2004 tatsächlich durchführen und dann gab es 2009 eine Novelle im damals noch rein deutschen Bundesdatenschutzgesetz mit großer Bedeutung für die Dialogmarketingbranche, was auch dazu führte, dass es bekannter wurde, dass mehr Personen sich Gedanken über die Frage machten, was ist denn mit dem Datenschutz und das überhaupt mal als Fragestellung aufwürfen Und so konnten wir dann bis 2018 insbesondere mit einem ganz starken Fokus auf Dialogmarketing und interessentem Datenschutz hier eine umfassende Praxisgruppe aufbauen.
Dr. Dennis Voigt 0:10:04
Das ist richtig. Also man spricht beim Dialogmarketing immer von der Goldmedaille des Dialogmarketings. Ich kann mir das nur so erklären. Das ist vielleicht nicht ganz systematisch, ganz folgerichtig. Aber wenn wir Dialogmarketing-Kampagnen beraten, dann gucken wir uns immer die beiden Seiten einer Goldmedaille an. Und die erste Seite, das ist die Frage, dort kümmern wir uns ausschließlich um die Frage, unter welchen Voraussetzungen ich einen bestimmten Kommunikationskanal zu Werbezwecken verwenden kann. Also nutze ich E-Mail, nutze ich vielleicht noch SMS. Wir haben in den letzten zehn Jahren auch drei oder vier Faxkampagnen beraten dürfen. Das ist in der Regel bei Apothekern und Anwälten der Fall. Und SMS, MMS, In-App-Nachrichten, alles was unter den großen Bereich der elektronischen Post fällt. Und natürlich auch Telemarketing, also Telefonkampagnen. Wenn ich das geklärt habe, unter welchen Voraussetzungen darf ich diesen Kommunikationskanal zu Werbezwecken verwenden, Dann drehe ich die Goldmedaille um und gucke mir die Frage an, verwende ich hier personenbezogene Daten, ja oder nein. Es gibt Dialog-Marketing-Kampagnen, Direkt-Marketing-Kampagnen, bei denen keine personenbezogenen Daten anfallen. Zum Beispiel eine E-Mail-Kampagne rein an Info-Ad-E-Mail-Adressen, das wären wahrscheinlich keine personenbezogenen Daten. Deswegen brauche ich mir da nur die eine Seite anzugucken. Da aber im Dialogmarketing normalerweise schon versucht wird, eine individualisierte Ansprache zu gewährleisten, habe ich in der Regel eigentlich auch personenbezogene Daten mit dabei. Und nachdem ich jetzt den Kommunikationskanal geklärt habe, gucke ich mir die Frage an, unter welchen Voraussetzungen gehen denn diese personenbezogenen Daten zulässigerweise zu verarbeiten. Und hier ist gar nicht mal der Ansatz einer zwingenden Einwilligungsnotwendigkeit, Denn es gibt nach der DSGVO die Möglichkeit, personenbezogene Daten auch dann zu verarbeiten, wenn es zur Wahrung eines berechtigten Interesses dient. Und Werbung und Dialog und Direktmarketing ist von der DSGVO ausdrücklich schon in der Präambel als ein berechtigtes Interesse anerkannt. Sodass ich, wenn ich eine Einwilligung oder eine Zulässigkeit nach Lauterkeitsrecht zur Nutzung des Kommunikationskanals habe, natürlich auch die dazu erforderlichen personenbezogenen Daten nutzen darf. Das heißt also, letztlich haben wir die Möglichkeit, mit der Einwilligung in den Kommunikationskanal gleichzeitig auch die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu legitimieren.
Dr. Dennis Voigt 0:18:33
Also wenn der Eindruck entstanden ist, dann freuen wir uns sehr. Tatsächlich ist es so, dass natürlich mit dem, früher hieß es, ich möchte ein Projekt entschleunigen, dann gebe ich es vielleicht ein bisschen in die Rechtsabteilung. Heute ist es, ich möchte ein Projekt zum Erliegen bringen, dann frage ich mal den Datenschutzbeauftragten. Das sind typische Strategien, die man einsetzen kann. Tatsächlich ist es so, dass wir dann auch ins Spiel kommen, um ein Projekt zum Laufen zu bekommen. Wir kommen ja aus dieser konsequent auf eine konstruktive Arbeit ausgerichteten Tätigkeit und freuen uns sehr, wenn wir den da, wenn wir die DSGVO, wenn wir da mit den. Der Überlegung, es ginge alles nicht aus datenschutzrechtlichen Gründen, wenn wir dem entgegentreten können. Tatsächlich ist es so, dass die DSGVO das materielle Datenschutzniveau im Vergleich zur vorherigen Rechtslage doch erheblich abgesenkt hat. Denn ich kann es auch belegen, also früher war es so, dass gerade diese berechtigten Interessen, von denen ich eben sprach, diese Rechtfertigungsgrundlage wurde so gesehen, dass sie bei Existenz eines Vertragsverhältnisses eigentlich gar nicht wirklich verwendet werden kann. Die DSGVO sagt, alle meine Erlaubnistatbestände, also zwar ist alles verboten, es sei denn, ich erlaube es, aber alle meine Erlaubnistatbestände stehen gleichwertig nebeneinander. haben. Das bedeutet also, wenn ich Daten verarbeiten, weil das zur Ausführung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist, aber genauso gleich kann ich die Daten auch verarbeiten, weil es zur Wahrung meiner berechtigten Interessen erforderlich ist. Das heißt also, ich kann viel mehr machen, ich kann viel mehr spielen. Und wenn es nach Einführung der DSGVO immer hieß, das geht jetzt aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht mehr, dann war das, ist es in der Regel eine falsche Aussage, denn das, was jetzt nicht mehr geht, ging früher schon lange nicht. Es gab also, Also es gibt ganz wenige Bereiche, in denen die DSGVO das materielle Datenschutzniveau tatsächlich gehoben hat. In ganz wenigen Ausnahmen, in dem Großteil aller wirtschaftlich relevanten Bereiche. Können wir jetzt mit personenbezogenen Daten all das tun, was wir vorher schon machen durften und auch noch viel mehr. Und das lässt sich, um diese Argumentation dann in der Praxis anzuwenden, bringt natürlich sehr viel Spaß, weil es mehr Spaß bringt, ein Projekt zum Laufen zu bringen, als ein Projekt zum Halten zu haben.
Dr. Dennis Voigt 0:33:13
Eine große Diskussion zunächst mal, sicherlich. Und hier sind wir, also ich kann ja zunächst mal sagen, meine eigene Homeoffice-Policy ist, ich fahre dann in die Kanzlei, wenn ich einen Termin habe oder wenn ich meine, ich muss mal meine Kollegen sehen. Ich bin aber auch ganz gerne im Homeoffice. Für mich persönlich stellt es sich weiterhin so dar, dass ich im Homeoffice konzentrierter arbeiten kann und das Gefühl habe, dass die Effizienz im Homeoffice durchaus höher ist, als wenn ich in der Kanzlei bin. Aber es ist natürlich extrem wichtig, dass wir uns hier als Team, also mein Team ist standortübergreifend, dass wir als Team zusammenkommen, dass wir eine Arbeitsebene finden. Ich glaube auch gerade, wenn man anfängt, ist es wichtig, dass man relativ oft erst mal da ist, um zu gucken, wie läuft denn so der Laden eigentlich? Was sind denn hier für Kollegen? Mit wem? Und Kolleginnen natürlich auch. Mit wem verstehe ich mich gut? Mit wem verstehe ich mich nicht so gut? Wo sind Vernetzungsmöglichkeiten? Und es ist auch oft so, dass eine persönliche Anwesenheit natürlich dazu führt, Ach du, ich habe da gerade mal eine Frage und schon ist mein Mandat mit einbezogen. Also ich denke, glaube zumindest am Anfang sollte man durchaus gucken, dass man tendenziell eher drei Tage und vielleicht auch mehr da ist und dann je nachdem, entwickelt sich das so, wie das in dem Team entsprechend gehandhabt wird. Bei uns im Team haben wir Kollegen, manche sind überwiegend im Homeoffice, andere sind überwiegend hier, weil sie sagen, ich habe zu Hause keinen Platz, wo ich in Ruhe arbeiten kann. Bei manchen ist das ein Tag die Woche, zwei Tage die Woche und bei anderen, wie es halt passt. Also wir sind da, in unserem Team sind wir sehr flexibel. Ich weiß, dass es bei manches auch durchaus noch andere Teams gibt, die das genauso handhaben. Insbesondere Teams, bei die standortübergreifend sind, weil es macht nun wirklich keinen Unterschied, ob die Videokonferenz von zu Hause gemacht wird oder aus dem Heidelberger Büro. In beiden Fällen kommen wir mit lauten Rufen nicht an.

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Dr. Dennis Voigt

Dr. Dennis Voigt Partner, Melchers Rechtsanwälte

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