"Für die Kanzlei habe ich mich entschieden, weil es persönlich einfach passte."

Berufseinstieg | Patentrecht | Networking

Folge 194 deines Jura-Podcasts zu Job, Karriere und Examensthemen.

In Folge 194 Eures Jurapodcasts ist Petra Römers zu Gast. Petra ist Associate im Düsseldorfer Büro von Bird & Bird und dort in der IP-Praxisgruppe mit dem Schwerpunkt Patentrecht zuständig. Warum hat sie sich für den Berufseinstieg in der Wirtschaftskanzlei entschieden? Wie lief das Bewerbungsverfahren ab? Wie muss man sich die ersten Tage in der Kanzlei vorstellen? Wie könnt Ihr Petra und ihre Kollegen auf Kanzleievents treffen? Antworten auf diese Fragen sowie spannende Perspektiven zum Berufseinstieg erhaltet Ihr in dieser Folge von IMR. Viel Spaß!!

Inhalt:

  • 00:00 Sponsor: Bird & Bird
  • 00:09 Vorstellung Petra Römers / Studium in Köln
  • 04:39 Warum Wirtschafts- / Großkanzlei?
  • 06:44 Referendariat
  • 08:35 Der Weg zu Bird & Bird in Düsseldorf
  • 11:04 Die ersten Tage – Monate / Tätigkeit im IP-Recht
  • 15:50 Typische Beispielfälle / Patentrechtfall
  • 30:12 Karriere-Events bei Bird & Bird

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Transkript


Petra Römers 0:06:32
Absolut.
Petra Römers 0:06:57
Genau, das konnte ich nicht und das wollte ich auch nicht, weil ich dachte, naja, nur weil ich mir jetzt schon mal meine Gedanken gemacht habe, heißt das ja nicht, dass ich nicht doch noch irgendwas entdecke, was ich unglaublich toll finde. Und ich muss auch sagen, zum Beispiel die Zivilgerichtsstation, die hat mir auch total Spaß gemacht, weil mein Ausbilder auch sehr nett war und, ja, weiß ich nicht, Urteile schreiben fand ich auch gut. Da hatte man wenigstens einmal so abschließend Recht und wurde nicht mehr hinterfragt, zumindest erstmal nicht. Aber... Da konnte ich mir dann jetzt auch nicht, also auch so bei den Aktenbergen, die da so bei meinem Ausbilder im Büro rumlagen, weiß ich jetzt auch nicht, hat mich jetzt auch nicht so unglaublich angesprochen. Und ja, auch Staatsanwaltschaft, das war jetzt nicht so meins, aber ich habe dann geguckt, dass ich auf jeden Fall die Anwaltsstation auch wieder in der Großkanzlei mache. Das habe ich dann tatsächlich auch wieder in Köln, da wo ich auch meine studentische Hilfskraftstelle hatte, weil da konnte ich die Leute ja auch schon und das war dann auch schon im IP-Recht. Allerdings nicht ganz konkret auf Patentrecht ausgelegt, sondern da habe ich so ein bisschen von allem gemacht, also Urheber, Marke, aber auch Patentrecht. Das habe ich dann da gemacht, das fand ich auch total cool. Ich habe mein Referendariat ja auch komplett während Corona gemacht und da durfte man aber trotzdem ins Büro gehen. Musste man natürlich nicht, aber man konnte und sind auch ein paar andere Kollegen ins Büro gekommen, sodass man da auch dann den Austausch vor Ort hatte und auch so ein bisschen dieses Leben in der Kanzlei schon mal miterleben konnte. Genau, meine Wahlschatzsonne, die habe ich dann aber in einem Unternehmen gemacht, weil das wollte ich auch unbedingt nochmal testen. Genau, da war ich dann in München, das war dann Es Fahr Ausland Es ist Kutschbier in Corona und da war ich dann genau für drei Monate in München in der Rechtsabteilung von Sixt, die Autovermietung.
Petra Römers 0:08:38
Das war ein bisschen dem Stellenmarkt geschuldet, ohne jetzt Börden-Börtchen zu wenig Credit zu geben. Ich habe mich dann irgendwann, nachdem ich nach dem zweiten Staatsexamen fertig war und genug Urlaub gemacht hatte, habe ich angefangen, mich zu bewerben. Und da habe ich dann einfach geguckt, was in Köln und Umgebung ausgeschrieben ist im Bereich IP, also IP, Intellectual Property. Das ist ja alles von Urhebermarke bis aber auch Patent. Und dann habe ich unter anderem hier in, Düsseldorf bei Bert & Bert dann die Stelle für Patentlitigation gesehen und fand das klang ja per se schon mal ganz gut. Und dann bin ich auch ziemlich schnell nach meiner Bewerbung zum Vorstellungsgespräch eingeladen worden, was ich schon mal schön fand, weil ich hatte mich gefühlt so ein bisschen im Sommerloch beworben und habe bei sehr vielen Kanzleien sehr lange warten müssen, um überhaupt eine Rückmeldung zu kriegen, was ja dann als frisch auf dem Stellenmarkt befindende Persönlichkeit irgendwie auch ein bisschen unschön ist. Und deswegen war das schon der erste positive Eindruck, dass ich hier sehr schnell eine Rückmeldung bekommen habe und dann auch zum Gespräch eingeladen wurde. Und das Gespräch habe ich dann geführt mit meinem jetzigen Chef und einem weiteren Mitarbeiter aus meinem Team. Und mit denen habe ich mich dann auch direkt sehr gut verstanden. Es ging nicht nur um Berufliches, sondern auch um Persönliches, aber alles auf einem super netten Level und eine gute Mischung von allem, sodass ich auch ein bisschen wissen und erfahren konnte, wer ist denn dann mein Chef und wer sind denn dann meine Mitkollegen, Mitarbeiter, wie auch immer. So dass ich irgendwie nach dem Gespräch schon direkt dachte, ach, das könnte ich mir aber gut vorstellen. Genau, und dann habe ich irgendwann unterschrieben und dann bin ich hier gelandet.
Petra Römers 0:11:02
Ja.
Petra Römers 0:12:16
Ganz praktische Dinge wie jetzt hier, ihr kriegt jetzt hier eure Laptops und das ist unsere Website und keine Ahnung, das ist euer Account und ihr könnt euch so und so einloggen. Ganz, ganz praktische Basics, die man aber auch natürlich jeden Tag braucht und deswegen auch wichtig, dass man die einmal erklärt bekommt. Genau, und dann ging es weiter runter ins Team. Also wenn ich sage runter, wir sitzen hier jetzt auf der fünften, das ist unsere Empfangsetage, da wurden wir dann damals auch empfangen und mein Team sitzt aber auf der dritten Etage, da sitzen nämlich die ganzen Patentrechtler hier in Düsseldorf. Genau, und dann wurde ich runtergebracht und dann von meinem Team empfangen. Das war auch gar nicht ganz vollzählig da, weil letztes Jahr in dem Zeitraum auch die Co-Tagung war. Die KRO, ich weiß jetzt nicht, ob das allen Begriff ist, das ist die Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht. Und da gibt es immer einmal im Jahr so eine Jahrestagung und da nehmen wir gerne und grundsätzlich auch teil, aber halt wie gesagt nicht immer alle. Und ich hatte dann das Vergnügen, dann schon mal einen Teil von meinem Team kennenzulernen. Und dann ging es auch schon mit den ersten E-Mails los. Also erst mal musste man sich ja dann einrichten. Und wenn ich sage, ich bin ein Patentrektor, ist das nicht, dass ich der absolute Technikprofi bin, insbesondere sowas wie Computertechnik und Einrichten von Konten, finde ich doch irgendwie manchmal sehr herausfordernd. Aber das hat dann alles irgendwann auch funktioniert und genau dann ging es los und ich hatte dann auch schon direkt meine ersten Aufgaben auf dem Tisch und die habe ich dann einfach versucht zu bearbeiten.
Petra Römers 0:16:38
Genau, das kann natürlich auch um eine Maschine gehen oder was auch immer. Uns ist natürlich immer sehr abhängig, auf welcher Seite man steht und auf welcher Seite wir stehen. Wir können sowohl auf Patentinhaberseite als auch auf Produktherstellerseite stehen. Das heißt, man muss ja immer so ein bisschen dann daran seine Strategie ermitteln. Trotzdem bleibt das Patent, würde ich sagen, der Fokus. Also auch wenn wir auf der Seite des vermeintlichen Patentverletzers stehen, müssen wir uns ja das Patent angucken, um zu wissen, ob wir das Patent verletzen, beziehungsweise um zu wissen, was die Argumente sind, warum wir das Patent eben nicht verletzen. Oder auch um zu zeigen, hey, das Patent ist überhaupt gar nicht rechtsbeständig. Und deswegen kann man das auch noch auf einer anderen Ebene, also auf dieser Rechtsbeständigkeitsebene angreifen. Genau und dann... Würde ich mir erst mal das Patent angucken und da dann erst mal die Patentansprüche, weil die das Maßgebliche sind und dann versuche ich die zu verstehen und mit im Zweifel mit dem Produkt abzugleichen und zu gucken kann das denn sein, dass das erfasst ist und da kommt dann immer die Patentauslegung ins Spiel, also die Auslegung der Patentansprüche. Das müssen wir auch eigentlich immer machen, weil die ja auch im Zweifel nicht eindeutig sind, beziehungsweise selbst wenn die Formulierung eindeutig sein könnte, kann es dann durch die Beschreibung und durch die Zeichnung dazu kommen, dass man sieht, okay, hier steht jetzt gerade, weiß ich nicht, gebogen. Aber in der Beschreibung steht gebogen meint ausgestreckt. Und dann habe ich natürlich den Patentanspruch gelesen und habe gesehen, ja gebogen, okay, ja, ist auch gebogen. Und dann könnte ich meinen, ja, verletzt. Aber wenn ich jetzt dann sehe, in der Beschreibung steht gebogen meint in diesem Patent ausgestreckt, dann ist es… Das muss man erklären, weil das einem total widersprüchlich vorkommt, dass jetzt gebogen ausgestreckt bedeuten soll.
Marc Ohrendorf 0:18:14
Genau.
Petra Römers 0:18:42
Ja, das war tatsächlich auch in diesem Putzmittelpatent, da saß ich ja dann wirklich wie ein Auto vorm Brett oder wie man das auch immer beschreiben will. Also ich hatte gar keine Ahnung, was da jetzt in diesem Anspruch drin steht und hatte dann natürlich schon irgendwie ein bisschen recherchiert und auch mit meinem Chef gesprochen. wir besprechen die Fälle ja dann auch immer zusammen. Und dann ist es aber auch tatsächlich dazu gekommen, dass die Mandanten gesagt haben, ja, wir kommen einfach mal bei euch vorbei und erklären euch das Ganze. Was für mich natürlich auch total cool war, weil ich war gerade irgendwie drei Monate dabei und hatte direkt meinen ersten Vor-Ort-Mandanten-Termin. Aber das war dann jetzt direkt total cool. Und dann saßen wir wirklich von morgens bis zum späten Mittag zusammen. Und am Ende dachte ich, ach so, Chemie ist ja gar nicht so schwer. Und ich glaube, ich bin jetzt Auch Chemikerin. Nein, also es war wirklich total cool zu sehen. Ich habe es am Anfang gar nicht verstanden und jetzt ist es mir aber total ein Begriff und ich könnte das jetzt auch wieder erklären und ich wüsste jetzt auch, okay, ach so sind Putzmittel grundsätzlich zusammengesetzt und das war jetzt irgendwie, XY war jetzt die Besonderheit in diesem Putzmittel und also das fand ich total cool jetzt, wenn ich einkaufe hier und Putzmittel kaufe, dann gucke ich mal hinten drauf, ah ja, so das sind hier also die Zusatzstoffe und so. Also es war irgendwie cool, es hat mein persönliches Leben jetzt auch schon bereichert, da sowas gelernt zu haben und so ist es eigentlich generell bei den Patenten, die ich mir angucke. Es ist meistens so, dass ich jetzt nicht direkt denke, ach so, so läuft das. Weil das sind ja dann irgendwelche Maschinen oder es sind irgendwelche, ja, pharmazeutischen Produkte und da gucke ich halt dann erstmal drauf. Und wie gesagt, diese Patentansprüche sind ja nun mal nicht lederlich geschrieben, da muss man sich dann jetzt erstmal irgendwie reindenken. Und das ist dann immer entweder, wie gesagt, mit den Mandanten zusammen, dass man sich da irgendwie nochmal drüber unterhält, wie funktioniert das, oder dass wir uns im Team drüber unterhalten, wie funktioniert das eigentlich, was ist da jetzt eigentlich die Idee der Erfindung. Und so lerne ich hier gefühlt tagtäglich was dazu und jetzt nicht unbedingt juristisch, sondern insbesondere auch in Bezug auf die Technik.
Petra Römers 0:21:13
Genau, also bei einzweiligen Verfügungen, das ist auch so ein bisschen die Furcht oder der Schrecken von, ich glaube, in vielen Rechtsgebieten, aber insbesondere auch im Patentrecht, weil da ja auch dann unglaubliche wirtschaftliche Folgen dran hängen können, wenn man auf einmal tatsächlich untersagt bekommt, ein gewisses Produkt weiter zu vermarkten. Das ist natürlich dann für die Mandanten immer eine schlimme Folge, die dabei rumkommen könnte. Und deswegen kann man eine Schutzschrift einreichen. Das macht man dann quasi als Vorsorgemaßnahme. Das begründet sich daher als eine einstweilige Verfügung. Die ist im Patentrecht, damit kann man quasi im Patentrecht nur unterlassen oder auch einen Informationsanspruch bekommen als der Patentinhaber. Das heißt, ich kann damit erreichen, dass die Gegenseite unterlassen muss, das Produkt weiter anzubieten und zu vermarkten. Ich kann im Zweifel auch ein Informationsbegehren noch durchsetzen mit so einer einstweiligen Verfügung und sagen, wo produziert ihr denn, wo muss ich mich vielleicht auch noch gegenwenden. Das ist auch noch möglich, aber die weiteren Rechtsfolgen, die man aus einer Patentverletzung rausholen kann, also Schadensersatz und dann den da vorweg geordneten Rechnungslegungsanspruch, den kann ich jetzt durch eine einstweilige Verfügung nicht bekommen. Aber ist ja jetzt auch erst mal schon ziemlich schlimm, wenn man jetzt durch so eine Einzahlung, schlimm oder gut, je nachdem, wenn man durch so eine Einzahlung schon so ein Unterlassen bekommen kann und das ist theoretisch auch möglich. Experte, das heißt ohne, dass die Gegenseite überhaupt vorher dazu angehört wurde und genau und um gerade das zu verhindern, kann man eine Schutzschrift einreichen, da gibt es ein zentrales Schutzschriftregister. Da müssen wir jetzt natürlich mit dem Unified Patent Court auch noch gucken, da kann man auch Schutzschriften einreichen. Ich glaube, das Unified Patent Court hatte die auch schon mal kurz. Das ist ja jetzt die neue Gerichtsbarkeit für Patente, für europäische Patente und europäische Patente mit einheitlicher Wirkung. Und das ist jetzt seit Sommer dieses Jahres in Kraft. Und genau, da kann man dann theoretisch auch noch eine Schutzschrift einreichen. Das heißt, man muss erst mal gucken, wogegen versuche ich mich zu wehren und wo muss ich dann eine Schutzschrift einreichen.
Petra Römers 0:25:59
Jetzt nicht der Akku an sich, wenn es gerade nicht um den Akku an sich geht, genau. Und wenn jetzt aber aus irgendeinem Grund der Patentenhaber irgendwie nicht richtig die Zusammenhänge hat und deswegen den Akkuhersteller angeschrieben hat und gesagt hat, hier ihr macht doch hier diese E-Bikes und da ist der Akku drin und deswegen verletzt ihr meinen Patent. Und der mir das dann mitgeteilt hat, weil er gesagt hat, hey ich hab hier das bekommen und ich liefere dir doch nur die Akkus, was ist denn das? Dann würde ich mich jetzt als Anwältin des E-Bike Herstellers um eine Schutzschrift kümmern. Das geht natürlich auch auf einfacherem Wege als mit diesem Übereck. Es kann ja auch einfach sein, dass ich direkt als derjenige, der das vermeintlich patentverletzte Produkt herstellt, die Berechtigungsanfrage kriege. Und da muss ich dann nicht darauf antworten, dazu habe ich jetzt keine Verpflichtung. Wenn ich will, kann ich darauf antworten, aber das ist zumindest dann so eine Berechtigungsanfrage, ein Indiz. Der Patentinhaber ist sich seines Patents bewusst, er ist sich der Produkte, die auf dem Markt sind, bewusst. Und er hat vielleicht sogar schon mich als Hersteller identifiziert und deswegen ist die Wahrscheinlichkeit vielleicht höher, dass er jetzt auch weiter gerichtlich vorgehen will. Als nächste Eskalationsstufe könnte der Patentinhaber auch erst noch eine Abwarnung schicken und darin dann eine Unterlassungsverpflichtung von mir fordern, also dass ich das dann unterzeichne als Hersteller, dass ich sage, ich mache solche Produkte nicht mehr oder ich vertreibe solche Produkte nicht mehr. Aber grundsätzlich ist es so aus unserer Sicht, weil wir ja auch immer die Mandanten so beraten müssen, dass es möglichst vorsorglich und aber auch sicher ist. Dass schon so eine Berechtigungsanfrage jetzt als Indiz uns ausreichen würde, um zu sagen, ja, okay und das Patent oder was auch immer aus was auch immer für einem Schutzrecht derjenige jetzt vorgehen will, dem ist das bewusst und jetzt müssen wir uns darüber Gedanken machen und können dann so eine Schutzschrift einreichen, um dann mit dieser Schutzschrift oder in dieser Schutzschrift darzulegen, warum wir das nicht verletzen und warum vielleicht auch das Schutzrecht selber gar nicht rechtsbeständig ist, weil für so einen e.V. Braucht ja derjenige, der die e.V. beantragt, auch einen Verfügungsanspruch und einen Verfügungsgrund und der Verfügungsanspruch ist ja dann zum Beispiel hier der Anspruch gegen den Produkthersteller, also eine Patentverletzung zum Beispiel aus § 9 Patentgesetz und der Verfügungsgrund, der kommt auch noch hinzu und den kann man auch in so einer Schutzschrift darlegen, dass der zum Beispiel nicht gegeben ist, ist dann ja insbesondere diese Dringlichkeit. Also es heißt, so eine Interessensabwägung ist das jetzt gerechtfertigt, so eine einswellige Maßnahme zu erlassen, ohne da jetzt eben hauptsache Verfahren das geprüft zu haben. Da ist dann ja insbesondere die Dringlichkeit immer so der ausschlaggebende Aspekt.
Petra Römers 0:28:43
Kann man auch. Das ist immer so ein bisschen die Frage, ich würde sagen hauptsächlich meistens eine kommerzielle Frage. Warum sich jetzt ein Patentinhaber dafür entscheidet, erstmal so eine Berechtigungsanfrage zu machen? Es kann quasi zwei Möglichkeiten haben. Entweder überlegt sich der Patentunterhaber, naja, eigentlich machen die ja das und das und das würde auch zu meiner Produktion passen und vielleicht kann ich da ja irgendwie einen guten Deal abgreifen oder eine gute Lizenzgebühr abgreifen, wenn ich die jetzt quasi vor einem gerichtlichen Verfahren verschone und mit denen direkt so in kommerzielle Gespräche komme und meine Lizenz vielleicht einfach gut an den Mann bringen kann. Der andere Punkt ist dann, wie die Beweislage vielleicht auch ein bisschen ist. Meistens weiß man ja nicht ganz, ganz genau, also im Zweifel weiß man, wie das Produkt ausgestaltet ist und weiß, hier das Produkt, das sehe ich ganz genau, da steht auch die Firma drauf, die das gemacht hat und ich kann das hier bei mir auseinanderbauen und sehe ganz genau, das ist komplett, erfüllt komplett mein Patent. Dann würde man meinen, da kann man auch einfach direkt klagen oder halt eben direkt einen EV-Antrag stellen. Aber wenn man sich vielleicht dann auch noch nicht so ganz sicher ist oder vielleicht auch noch gar nicht so ganz die Zusammenhänge kennt, wer gehört denn jetzt hier wie zu wem und wer stellt denn im Endeffekt überhaupt das Produkt her, da ist dann vielleicht auch so eine Berechtigungsanfrage nochmal eine Möglichkeit, obwohl ich jetzt aus meiner ja doch noch sehr geringen Erfahrung, aber schon immerhin einjährigen Erfahrung sagen kann, dass diese Berechtigungsanfragen eigentlich meistens nicht besonders sinnvoll beantwortet werden, weil da hat dann hat die Gegenseite ja meistens auch kein großes Interesse.
Petra Römers 0:30:45
Also wir haben ganz viele Events von der Kanzlei immer. Ich kann jetzt gar nicht alle benennen, weil es sind wirklich viele und insbesondere viele, die sich auch an die junge juristische Welt richtet. Wir haben regelmäßig Fachvorträge hier bei uns in den Kanzleiräumen. Da kann ich jetzt gerade nur für Düsseldorf sprechen, aber das ist natürlich auch in den anderen Standorten gibt es solche Möglichkeiten. Aber da ich ja jetzt hier nochmal in Düsseldorf sitze, kann man mich auch tendenziell eher in Düsseldorf kennenlernen. Genau, wir haben da wie gesagt meistens oder oft Fachvorträge zu irgendwelchen Themen und nach diesen Fachvorträgen haben wir dann immer noch ein Get-Together, wie wir das nennen. Und bei den Fachvorträgen selbst sind dann meistens nur die Leute, die sich das gerne anhören wollen. Und zu diesen Get-Togethern kommen dann aber immer verschiedene Anwälte und Anwältinnen, die im Haus sind und die in verschiedenen Praxisgruppen unterwegs sind, sodass man dann auch ein bisschen kennenlernen kann, wer hier so arbeitet und auch welche Rechtsgebiete es hier so gibt und das ist immer total nett. Aber wir haben auch ja auf Referendare oder wissenschaftliche Mitarbeiter zugeschnittene Events. Wir hatten jetzt neulich erst die Auf-den-Punkt-Veranstaltung. Da hatten die Teilnehmer dann ab nachmittags, glaube ich, so ein Speed-Dating mit Kollegen und Kolleginnen. Das war auch ganz cool, wo man dann auch immer irgendwie, ich weiß gar nicht, ich glaube so was wie fünf Minuten oder so mit jedem dann Zeit hatte zu reden und dann auch was über die Praxisgruppe zu erfahren.
Marc Ohrendorf 0:32:31
Tschüss.

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Petra Römers

Petra Römers Associate, Bird & Bird

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