IMR10411. Okt 21
IMR104: (Arbitration-Spezial-1) Überblick und Wirtschaftlichkeit von Schiedsverfahren

Arbitration-Spezial

IMR104: (Arbitration-Spezial-1) Überblick und Wirtschaftlichkeit von Schiedsverfahren

Anna Masser, Partner | A&O Shearman

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Über diese Episode

Folge 104 Deines Jurapodcasts zu allen Karriere- und Examensthemen

Internationales Schiedsrecht - Handelsschiedsverfahren - Schiedsrichter - Schiedsspruch - Vollstreckung - Institutionalisierte Schiedsgerichtsbarkeit - Ad-hoc-Schiedsverfahren - Schiedsklausel - Request for Arbitration - Schiedsinstitutionen - B2B-Streitigkeiten - Cross-Border-Fälle - Verfahrensflexibilität - Schiedsrichterauswahl - Streitwert - 10. Buch ZPO - § 1033 ZPO - § 328 ZPO - Uncitral Model Arbitration Law - New York Convention

In der heutigen Folge des Jura-Karrierepodcasts Irgendwas mit Recht begrüßen wir bereits das zweite Mal Anna Masser. Anna Masser ist Partnerin bei Allen & Overy und spricht in diesem ersten Teils des Schiedsrechts-Spezials, welches Euch in den kommenden Wochen hier erwartet, mit uns über ihre Arbeit als Anwältin und Schiedsrichterin bei einer führenden Großkanzlei. Neben einem Überblick über die kommenden Folgen des Spezials erhaltet Ihr Antworten auf die folgenden Fragen: Was ist so spannend am Schiedsrecht? Wie läuft so ein Schiedsverfahren überhaupt ab? Was sind die Unterschiede zum "normalen" Zivilprozess? Welche Vorteile hat es, seine Streitigkeit vor einem Schiedsgericht zu klären? Viel Spaß!

Kapitel:

  • 01:05 - Intro
  • 01:16 - Überblick zum Arbitration-Spezial
  • 03:55 - Vorteile eines Schiedsverfahrens
  • 07:09 - Wie kommt es zu einem Schiedsprozess?
  • 08:52 - Wie läuft ein Schiedsverfahren in der Praxis ab?
  • 15:41 - New York Convention
  • 19:33 - Hinweis zum Download

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Anna Masser

Anna Masser

Kapitel

  • 00:01:05.901Intro
  • 00:01:16.008Überblick zum Arbitration-Spezial
  • 00:03:55.982Vorteile eines Schiedsverfahrens
  • 00:07:09.847Wie kommt es zu einem Schiedsprozess?
  • 00:08:52.819Wie läuft ein Schiedsverfahren in der Praxis ab?
  • 00:15:41.774New York Convention
  • 00:19:33.163Hinweis zum Download

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Schiedsverfahren sind flexibel – jeder Fall ist anders, kein Verfahren ist wie das andere. Das macht es spannend und nie langweilig.

Sneak Peak – Q&A mit Anna Masser

Transkript

KI-basiert und kann Fehler enthalten.

0:00 Min
Marc Ohrendorf:

Die heutige Episode wird gesponsert von BLD Bach Langheit Dallmeier, der führenden deutschen Anwaltskanzlei im Bereich des Versicherungs- und Haftungsrechts. BLD ist in Deutschland an den Standorten Köln, Berlin, Frankfurt am Main und München vertreten. Insgesamt arbeiten rund 180 Anwältinnen und ca.

1:00 Min
Marc Ohrendorf:

320 nicht-anwaltliche Mitarbeitende für BLD. Die Teams beraten und führen Prozesse zu nationalen und internationalen Haftungs- und Versicherungsfällen. Aktuell sucht die Kanzlei schwerpunktmäßig Verstärkung für den Bereich Commercial Litigation. Alle offenen Stellen findet ihr im Karrierebereich unter bld.de sowie im Arbeitgeberprofil auf LTO Karriere.

1:00 Min
Marc Ohrendorf:

Beides haben wir euch auch nochmal in den Shownotes verlinkt. Vielen Dank an BLD für die Unterstützung von Irgendwas mit Recht. Und nun viel Spaß mit der ersten Folge unseres Schiedsrecht-Spezials.

1:00 Min
Marc Ohrendorf:

Diese Folgen werden wir in den nächsten Wochen hier und da einstreuen. Wenn ihr also mehr über das internationale Schiedsrecht erfahren wollt, dann hört ein bisschen genauer hin in den nächsten Wochen und wenn ihr jemanden kennt, der am Moot Court teilnimmt oder wenn ihr selber daran teilnehmt, dann teilt die Folgen gerne.

1:00 Min
Marc Ohrendorf:

Viel Freude. Ciao.

1:08 Min
Music:

1:16 Min
Marc Ohrendorf:

Herzlich willkommen zu einer neuen Episode Irgendwas mit Recht, eurem Jura-Karriere-Podcast von LTO und LTO Karriere. Mein Name ist Marc Ohrendorf und ich spreche heute, man könnte schon fast sagen, mit einer alten Bekannten aus IMR 77, könnte euch die Stimme bekannt vorkommen, nämlich mit Anna Massa.

1:33 Min
Anna Masser:

Hallo Marc, schon wieder.

1:36 Min
Marc Ohrendorf:

Schon wieder, ja, dieses Mal in Person. Corona hat sich ein kleines bisschen beruhigt.

1:40 Min
Anna Masser:

Ja.

1:41 Min
Marc Ohrendorf:

Insofern haben wir uns gedacht, wir setzen uns mal zusammen und nehmen das zweite Spezial, was es hier bei Irgendwas mit Recht gab, beziehungsweise gibt, gemeinsam auf. Und zwar zum Thema internationales Schiedsrecht. Wenn ihr, die ihr diese MP3 jetzt gerade hört, also irgendwas mit dem Thema Schiedsrecht zu tun habt, sei es im Schwerpunktbereich, sei es vielleicht, weil ihr euch einfach dafür interessiert, weil ihr schon immer mal wissen wolltet, was das eigentlich ist oder weil ihr einen Mutkort in diesem Umfeld macht, dann schaut mal gleich direkt nach dieser Folge oder noch währenddessen in die Shownotes.

1:00 Min
Marc Ohrendorf:

Da verlinken wir nämlich eine kleine Übersichtsseite mit allen Spezialfolgen mit Anna, wo ihr dann hoffentlich einen guten Rundumblick bekommt, was es mit diesem Thema so auf sich hat. Leider ist beim Podcast kein Bild dabei.

1:00 Min
Marc Ohrendorf:

Du guckst gerade skeptisch. Ich glaube, das wird uns gelingen. Fangen wir vielleicht mal ganz vorne an, wie immer. Was macht dir eigentlich Spaß an diesem Rechtsgebiet?

2:40 Min
Anna Masser:

Ganz viel, eigentlich alles. Also ich mache in meinem beruflichen Alltag wenig anderes, außer Schiedsverfahren. Meistens Handelsschiedsverfahren. Und das Tolle daran ist, dass jeder Fall anders ist.

1:00 Min
Anna Masser:

Und jeder Fall hat neue Herausforderungen, ob das Technik ist, die man verstehen muss, oder ob es ein Rechtsproblem ist, was man auseinandernehmen muss. Aber es wird nie langweilig. Also ich mache das, wie gesagt, ich mache das jetzt etwas länger als zehn Jahre Hilfe.

1:00 Min
Anna Masser:

Und mir war noch nie langweilig.

3:08 Min
Marc Ohrendorf:

Aber ist das nicht eigentlich bei einem normalen staatlichen Gerichtsverfahren auch der Fall?

3:12 Min
Anna Masser:

Das mag sein, kann ich nicht beurteilen, weil ich nicht so viel Litigation mache. Müsste man Litigator fragen, ob das ähnlich spannend bleibt. Was ich halt beim Arbitration immer noch angenehmer finde, ist, dass es sehr viel flexibler ist.

1:00 Min
Anna Masser:

Also man kann halt viel mehr selber gestalten in dem Prozess. Und wenn man das gut macht, dann hat man halt nicht nur den Sachverhalt und das Rechtsproblem, sondern man hat auch einen Prozess, der zu dem Fall passt. Und das ist einfach jedenfalls in dem bisschen Litigation-Erfahrung, das ich habe, ist halt einfach sehr viel schwieriger zu erreichen, weil der einfach steht halt in der ZPO, machen wir so.

1:00 Min
Anna Masser:

Und bei uns ist halt, ja, kann man so machen, kann man auch anders machen, was sagen denn die Parteien dazu?

3:47 Min
Marc Ohrendorf:

Also du meinst nicht sozusagen das Materielle im Prozess, sondern den Prozess an sich, das Drumherum, wie läuft das Ganze ab?

3:54 Min
Anna Masser:

Richtig.

3:56 Min
Marc Ohrendorf:

Sag mal, früher hat man immer gesagt, Arbitration, Schiedsverfahren, das spart alles so viel Geld. Ist nicht wirklich so, oder?

4:03 Min
Anna Masser:

Nee, also war damals glaube ich schon nicht so. Als ich angefangen habe, Obligation mich dafür zu interessieren und zu lernen, war es immer so, es geht schneller und es ist billiger. Und beides ist nicht unbedingt richtig.

1:00 Min
Anna Masser:

Also ein erstinstanzliches Gerichtsverfahren ist ähnlich schnell wie ein Schiedsverfahren, würde ich denken. Wenn man über drei Instanzen denkt vor staatlichen Gerichten, mag es sein, dass es vor staatlichen Gerichten tatsächlich länger dauert, aber eine erste Instanz ist mit Sicherheit ähnlich lang oder kürzer als ein Schiedsverfahren. Und günstiger ist es auch nicht wirklich.

4:30 Min
Marc Ohrendorf:

Weil ihr so teuer seid.

4:32 Min
Anna Masser:

Weil wir so teuer sind, weil die Schiedsrechter so teuer sind, weil es halt alles nicht so ganz günstig ist. Man braucht einen bestimmten Streitwert, damit sich das überhaupt rechnet. Das ist unter einer Million schwierig.

1:00 Min
Anna Masser:

Deswegen gibt es ja auch in den ganzen Regeln inzwischen so expedited proceedings, kommen aber irgendwann bestimmt auch noch zu, die dann eingreifen, wenn der Streitwert in Anführungszeichen zu niedrig ist. Und das ist eben so, ich finde es schon schwierig, um die Millionen zu rechnen.

1:00 Min
Anna Masser:

Sinnvollen Schiedsverfahren von A bis Z mit Schiedsspruch schwierig.

5:04 Min
Marc Ohrendorf:

Also um nochmal sozusagen so einen Boden einzuziehen. Wir reden jetzt nicht von Investment Arbitration, sondern nur von Commercial Arbitration. Ja. Und vielleicht, wenn man jetzt noch so gar nichts mit diesem Thema zu tun hatte, wir reden auch nicht von irgendwelchen Sachen, die sich Schiedsverfahren nennen, vor allem in den USA, wo aber Verbraucher daran beteiligt sind, sondern wir reden nur von B2B, Business-to-Business Schiedsverfahren.

5:27 Min
Anna Masser:

Richtig. Das sind normalerweise irgendwelche Cross-Jurisdiction-Langzeit-Verträge oder größere Verträge oder auch in M&A-Deals, wo die beiden Parteien, wie du richtig sagst, B2B, sich darauf einigen, dass eventuelle Streitigkeiten vor einem Schiedsgericht erledigt werden und eben nicht vor staatlichen Gerichten. Also es ist sozusagen ein parteigewählter Ersatz des staatlichen Gerichtsverfahrens.

5:52 Min
Marc Ohrendorf:

Und wenn das nicht günstiger ist, was sind dann die wesentlichen Motivationen, das zu machen?

5:57 Min
Anna Masser:

Also meiner Meinung nach insbesondere, also zwei und dann vielleicht auch noch ein dritter. Erstens, es ist bei Cross-Jurisdiction-Fällen, also wenn zwei Parteien aus unterschiedlichen Ländern beteiligt sind, ist es im Endeffekt sehr viel angenehmer zu vollstrecken, insbesondere wenn die Partei nicht in der EU ist. Also kein Deutsch-Italien kann man inzwischen auch noch in der EU machen, aber schon Deutsch-England ist ja schon gerade jetzt schwierig.

1:00 Min
Anna Masser:

Und alles andere, was außerhalb der EU ist, ist halt von der Vollstreckung her sehr viel schwieriger als ein Schiedsspruch im Endeffekt. Da kommen wir ganz am Ende irgendwann auch zu, wenn es um Vollstreckung geht. Das ist der eine große Vorteil.

1:00 Min
Anna Masser:

Und der andere große Vorteil ist eben das eben schon bezeichnete, so diese Flexibilität des Verfahrens. Ja, ich kann, wenn das gut läuft, das Verfahren so anpassen, dass der Streit einfacher beendet und geschlichtet wird als vor Gericht, wenn es gut läuft. Und das ist eine Flexibilität und eine Möglichkeit, die einfach vor staatlichen Gerichten so nicht existiert.

1:00 Min
Anna Masser:

Das sind meiner Meinung nach die zwei sehr, sehr großen Vorteile. Und das dritte, was immer wieder genannt wird und was irgendwo auch eine Berechtigung hat, dass es genannt wird, ist, dass man die Schiedsrichter auswählen kann. Also man hat selber als Partei Einfluss darauf, wer im Endeffekt den Streit zwischen den Parteien schlichtet und man ist nicht davon abhängig, dass man irgendwie mit M anfängt und deswegen in irgendeiner Kammer vorm Landgericht landet.

7:08 Min
Marc Ohrendorf:

Verstehe. Und jetzt haben wir Unternehmen den ganzen lieben Tag, Streit miteinander, aber was würdest du sagen, was muss so die Grundkonstellation sein, damit man überhaupt zu einem Schiedsverfahren kommt. Damit beide sagen, eigentlich glauben wir, dass wir recht haben und deswegen lassen wir es jetzt sozusagen in Anführungszeichen auch drauf ankommen.

7:28 Min
Anna Masser:

Ja, genau. Also wenn die Leute schon zu uns kommen, dann ist, glaube ich, schon ein Zeichen da, dass man so weit ist, dass die Rechtsabteilungen sind alle so inzwischen so sophisticated, dass die das selber auch schon sehr gut analysiert haben, bevor sie zu uns kommen. Und dann ist es, glaube ich, entweder so, dass der Vertrag ist unklar in der Auslegung, um den es geht.

1:00 Min
Anna Masser:

Kann man so oder so sehen und der eine sagt, ich sehe es so und der andere sagt, ich sehe es aber so und es ist nicht ganz klar, was am Ende dabei rauskommt. Oder es sind Sachverhalte, die nicht mehr aufgeklärt werden können und der eine sagt, es war so und der andere sagt, es war so und wenn das eine stimmt, dann geht es da lang und wenn das andere stimmt, geht es da lang.

1:00 Min
Anna Masser:

Und wenn die Parteien nicht übereinkommen, wo die in Anführungszeichen objektive Wahrheit liegt, dann bleibt manchmal nichts anderes übrig. Ich glaube, das sind so die letzten Fälle, die dann wirklich zum Schiedsverfahren führen, weil irgendwas tatsächlich nicht ganz eindeutig klar ist. Und beide Parteien Rechtsberatung in Anspruch nehmen und beide Rechtsberater sagen, ja, haben sie einen Fall.

1:00 Min
Anna Masser:

Ob nun als Claimant oder als Respondent. Aber jedenfalls, dass beide zum Schluss kommen, wir haben über 50 Prozent Chance, was nicht sein kann, aber so wird dann halt beraten.

8:39 Min
Marc Ohrendorf:

Du hast gerade gesagt, die Rechtsabteilungen sind heutzutage auch sehr fit. Das ist schon gut aufbereitet. Einfachere Rechtsfragen werden alle in-house bearbeitet. Nur bei den richtig komplexen Sachen kommt es zu euch.

1:00 Min
Marc Ohrendorf:

Wenn ich jetzt Studierender oder Studierende bin und hänge gerade irgendwo im Schiedsrecht vor, ja, vielleicht im 10. Buch der ZPO und näher mich dieser Problematik zum allerersten Mal, dann wird es mir, glaube ich, helfen, wenn ich mir so ein bisschen lebhafter vorstellen könnte, wie das in der Praxis abläuft.

1:00 Min
Marc Ohrendorf:

Also kannst du das mal beschreiben in irgendeinem Verfahren, ohne jetzt natürlich Namen zu nennen, wie läuft es so ganz praktisch ab, dass du den Fall bekommst? Da klingelt einfach irgendwann das Telefon?

9:22 Min
Anna Masser:

Das ist eine lustige Frage. Also ich meine, ich bin da jetzt anderthalb Jahre fast schon hier und bei A&O war es jetzt tatsächlich sehr viel Netzwerk. Also da klingelt dann tatsächlich das Telefon und da ruft irgendein Partner von irgendwo an und sagt, ich habe hier jemanden, der hat ein Problem in Deutschland oder mit einem deutschen Nexus, kannst du nicht mal gucken.

1:00 Min
Anna Masser:

Also von daher war das schon jetzt relativ viel einfach, dass Telefon klingelt. Dann gab es zwei Sachen, wo man dann für pitcht tatsächlich. Also das ist dann so eine Art Ausschreibung von Mandanten in diesem ganz großen Verfahren, die sich dann wie in so einer Art Beauty-Contest 1, 2, 3, 4 Kanzleien angucken und dann vortanzen lassen und dann vielleicht auch nochmal vortanzen lassen.

1:00 Min
Anna Masser:

Und wenn man dann den Mandanten davon überzeugt, dass man die bessere Wahl ist, und das hat dann natürlich auch mit Viehstrukturen und mit Verhandlungen über Geld zu tun, dann mandatieren sie vielleicht uns und nicht irgendjemand anders.

10:11 Min
Marc Ohrendorf:

Was sind denn da so die typischen Themen in so einem Pitch? Also du hast schon gesagt Viehstrukturen, klar. Was müsste man sonst so ansprechen?

10:17 Min
Anna Masser:

Das ist sehr unterschiedlich. Also es gibt so Panel-Pitches, insbesondere aus UK und USA, wo man dann so für so ein globales Panel berufen wird oder nicht berufen wird. Da waren in den letzten Sachen, wo ich immer dabei war, war es immer, also von einer Stunde war eine Viertelstunde Diversity und die andere zweite Viertelstunde war How do we get greener? Ich mache so Energy-Sachen viel, also von daher gibt es da viele Leute, die irgendwie mit Energie und mit Kohle und mit Gas und mit sonst irgendwas zu tun haben.

1:00 Min
Anna Masser:

Und Öl und keine Ahnung. Und die wollen natürlich alle davon weg und die müssen alle davon weg. Also das heißt irgendwie, how do we transform into a green company? Und how do you ensure that we0027re gonna have a diverse team? Das sind so zwei Hauptthemen gewesen, das ist das eine.

1:00 Min
Anna Masser:

Und das andere ist dann sehr spezifisch auf den Fall bezogen. Da kann es dann schon sein, dass es konkret um die Fragen geht, die dann tatsächlich relevant sind in dem potenziellen dann irgendwann Schiedsverfahren. Also dass man sozusagen schon mal eine Rechtsmeinung abgibt in so einem Pitch.

1:00 Min
Anna Masser:

Dass man sagt, den Vertrag habe ich mir angeguckt. XYZ sind die Chancen, ABC sind die Risiken. Wir würden empfehlen... Keine Ahnung, das Verfahren einzuleiten meistens.

11:28 Min
Marc Ohrendorf:

Okay, und dann hast du den Pitch gewonnen oder hast das Mandat anderweitig irgendwie bekommen und dann musst du ja erstmal anfangen, den Fall aufzubereiten und irgendwo in die Gänge zu bringen. Sagen wir mal, du wärst Claimant und hättest jetzt nicht schon eine entsprechende Situation, in der du reagieren musst. Genau. Wie muss man sich das ganz praktisch vorstellen?

11:48 Min
Anna Masser:

Also jedenfalls im Arbitration, dann gucken wir in den Vertrag. Und irgendwo in dem Vertrag gibt es eine Klausel, da steht irgendwo entweder Schiedsverfahren oder Dispute Resolution oder Arbitration drüber. Und da steht dann drin, wie das Verfahren einzuleiten ist.

1:00 Min
Anna Masser:

Entweder man hat so eine Standardklausel, also das ist so, weiß ich nicht, all disputes arising out of or in relation to this contract shall be finally decided by a tribunal under the rules of the International Chamber of Commerce in Paris. Seat in Zurich, three arbitrators.

1:00 Min
Anna Masser:

Language is English. Dann sehe ich da, okay, da steht die ICC in Paris drin, die Klausel scheint wirksam und dann gucke ich in den Regeln von der ICC in Paris, die haben eigene Schiedsregeln erlassen, die sozusagen inkorporiert sind in den Vertrag und dann gucke ich in die Regeln und dann gucke ich da rein und gucke, was ich machen muss, um das Verfahren einzuleiten.

1:00 Min
Anna Masser:

Und da gibt es dann, ich meine, es ist Artikel 3, ich schieße mich nicht fest dran, aber ich glaube, es ist 3 bei den ICC-Wörtern, wo dann drinsteht, in so einem sogenannten Request for Arbitration, was muss denn da drinstehen? Und da muss dann drinstehen, die Parteien, die Schiedsklausel sollte bezeichnet sein, der zugrunde liegende Vertrag, wahnsinnig kurze Beschreibung, worum es geht und wie viel Geld ich gerne hätte.

1:00 Min
Anna Masser:

Und dann schicke ich das an die ICC und die ICC stellt das dem Beklagten zu, oder der Beklagten. Damit habe ich ein Verfahren eingeleitet. Einen Schiedsrichter muss ich noch benennen.

13:03 Min
Marc Ohrendorf:

Das heißt, die ICC ist die Schiedsinstitution, das sei mal vielleicht so grundsätzlich noch einmal gesagt, die dabei hilft, dass dieses Verfahren gut stattfindet. Ich sag mal im übertragenen Sinne sowas vielleicht wie die Geschäftsstelle, aber dann doch anders im Detail beim Gericht.

13:20 Min
Anna Masser:

Richtig, genau. Und es gibt ganz viele Institutionen auf der Welt. Also ich glaube, man muss sowieso unterscheiden zwischen institutioneller Handelsschiedsgerichtsbarkeit und ad hoc. Das ist nochmal ganz was anderes.

1:00 Min
Anna Masser:

Aber wenn man eine Institution hat, Dann gibt es ganz viele. Also die Parteien können sich aussuchen. Ich gehe zur ICC nach Paris zum Beispiel. In Deutschland gibt es die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit, die DISS.

1:00 Min
Anna Masser:

Die sitzen in der Nähe von Bonn, of all places, haben aber auch eine Geschäftsstelle in Berlin. Dann gibt es in der Schweiz, die heißen inzwischen Swiss Arbitration Association. Ich glaube nur noch.

1:00 Min
Anna Masser:

Swiss Arbitration Chambers vielleicht auch, die sind gerade zusammengeschlossen worden, also von der Schiedsinstitution IHK in der Schweiz, die ursprünglich mal bei den Handelskammern waren und der Schweizer Schieds-Community sozusagen. Associations, Associations, Swiss Arbitrage hießen sie, glaube ich mal.

1:00 Min
Anna Masser:

Die machen das jetzt gemeinsam, also zum Beispiel. Und dann hat man in Hongkong die Möglichkeit, man hat in Singapur die Möglichkeit, man hat in London die Möglichkeit unter den sogenannten LCIA Rules, London Chamber of International Arbitration. Also es gibt, weiß ich nicht, weltweit wahrscheinlich 25 prominentere Institutionen, die alle so ein bisschen andere Regeln haben, aber alle nach demselben Konzept funktionieren.

1:00 Min
Anna Masser:

Sie sind nämlich administriert. Also wie du sagst, das Verfahren wird von der Institution begleitet und da gibt es meiner Meinung nach bedeutende Vorteile gegenüber so einer Ad-Hoc, die dann eben ohne Institutionen abläuft.

14:36 Min
Marc Ohrendorf:

Und die wären?

14:37 Min
Anna Masser:

Die wären insbesondere, wo wir gerade dabei waren, wenn ich den Request zustellen muss, wenn ich eine Ad-Hoc-Vereinbarung habe, muss ich das der beklagten Partei selber zustellen, im Parteibetrieb. Kann komplizierter werden, kann auch dazu führen, dass Verjährung, wenn Verjährung droht, dass das nach hinten wieder runterfällt.

1:00 Min
Anna Masser:

Das ist bei der administrierten Schiedsgerichtsbarkeit unmöglich, weil ich da nämlich nur in Anführungszeichen der Institution sechs Seiten schicken muss und damit ist die Verjährung gehemmt. Und dann stellt die Institution zu. Das heißt, diese sozusagen übernimmt, meine Partei Die Zustellung.

1:00 Min
Anna Masser:

Und das Verfahren gilt aber schon eingeleitet, wenn ich an die Institution geschrieben habe. Also es sei denn, die Institution, die da in den Klauselwerken steht, gibt es nicht mehr, habe ich in dem Fall einen sicheren Weg, das Verfahren wirksam einzuleiten. Hauptvorteil, meiner Meinung nach.

1:00 Min
Anna Masser:

Ja. Und dann haben sie noch so Sachen, also zum Beispiel bei der ICC, die lesen den Schiedsspruch vorher und sagen, das ist alles in Ordnung. Und dann gibt es weniger kontrollierende Institutionen, die einfach so das Verfahren im Hintergrund, die verwalten die Gebühren für die Schiedsrichter, das ist auch für die Schiedsrichter sehr viel angenehmer, als selber irgendwelche Konten zu eröffnen.

15:41 Min
Marc Ohrendorf:

Okay, dann lasst uns doch mal auf zwei weitere Stichpunkte eingehen, die man wahrscheinlich gehört haben muss in so einem allgemeinen Abriss, sozusagen auch als Einleitung. Und in den nächsten Folgen erfahrt ihr dann ein kleines bisschen detaillierter entsprechend zu den ganzen Themen in diesem Zusammenhang was.

1:00 Min
Marc Ohrendorf:

Das erste, wo ich dich nochmal nachfragen wollen würde, ist New York Convention, kurzer Abriss. Was ist denn das nochmal?

16:02 Min
Anna Masser:

Ja genau, also die New York Convention ist eine der ältesten völkerrechtlichen Verträge 1958 in Kraft getreten und inzwischen glaube ich 192 Staatenmitglieder, muss ich aber auch nachgucken, da hat gerade noch irgendjemand das beigetreten. Und die New York Convention regelt, wie internationale Schiedssprüche, komme ich gleich zu, was das ist, vollstreckt werden.

1:00 Min
Anna Masser:

Also im 10. Buch der ZPO, wenn man jetzt aus deutscher Sicht guckt, da steht was drin, nationale Schiedssprüche werden so und so vollstreckt. Nationale Schiedssprüche, meaning der Sitz des Schiedsverfahrens ist in Deutschland und es wird in Deutschland vollstreckt.

1:00 Min
Anna Masser:

Seltener Fall, jedenfalls bei den Sachen, die ich mache. Und dann gibt es die sogenannten internationalen Schiedssprüche, heißt entweder der Sitz ist in Deutschland und es wird im Ausland vollstreckt oder ich habe einen ausländischen Schiedsspruch in einem anderen Staat erlassen und der wird in Deutschland vollstreckt. Und wenn es so rum ist, der ausländische Schiedspruch wird mitgenommen und wird in Deutschland verstreckt, dann steht im 10.

1:00 Min
Anna Masser:

Buch der ZPO, diese Verstreckung richtet sich nach der von dir eben genannten New York Convention. Und diese New York Convention ist, was die Vollstreckung angeht, bedeutend einfacher, als wenn ich ein ausländisches Urteil in Deutschland vollstrecken würde nach, ich glaube es ist 328 ZBO, glaube ich.

1:00 Min
Anna Masser:

Das ist einfach von den Vollstreckungsversagungsgründen, Aufhebungsgründen sind alle sehr, sehr limitiert. Also da gibt es vielleicht noch Orthopublik und Right to Fair Trial und also so ganz, ganz bösen Sachen, die führen dazu, dass nicht vollstreckt werden kann. Aber alles andere ist einfach ein Durchlauf.

1:00 Min
Anna Masser:

Fast, weil es leider beim ORG ist und dann nochmal zum BGH gehen kann. Das dauert alles mit zwei Instanzen in Deutschland. Das könnte man anders regeln, aber das kommen wir wahrscheinlich auch noch zu.

1:00 Min
Anna Masser:

Aber es ist im Endeffekt garantiert die New York Convention weltweite Vollstreckbarkeit von internationalen Schiedssprüchen.

17:44 Min
Marc Ohrendorf:

Und du hast es gerade schon angedeutet, zehntes Buch der ZPO. Das ist sozusagen der Aufhänger in der ZPO, wo man dann wieder andockt. Was steht denn da unter anderem noch so?

17:53 Min
Anna Masser:

Also das zehnte Buch der ZPO ist im Endeffekt eine Umsetzung des sogenannten Uncitral Model Arbitration Law. Uncitral ist so eine Institution in Wien und die haben sich mal überlegt, wie man so ein Modellgesetz so erlassen würde und der deutsche Gesetzgeber hat davon fast alles sehr gut gefunden und hat das einfach in die ZPO im zehnten Buch übernommen, 1998.

1:00 Min
Anna Masser:

Und da steht dann sowas drin, wie wenn es eine Schiedsvereinbarung gibt, dann ist erstmal primär das Schiedsgericht für die Kompetenz zuständig und dann gibt es ab und zu so Notzustände, in Anführungszeichen Notzuständigkeiten der deutschen Gerichte. Die dürfen immer vorsorgliche Maßnahmen erlassen, zum Beispiel 1033.

1:00 Min
Anna Masser:

Das zehnte Buch geht bei 1025 los. Und da steht dann eben erstmal sowas, was ist eine Schiedsvereinbarung und was ist dann bei einem Schiedsort im Ausland und was ist mit einem Schiedsort im Inland. Und wie können Gerichte die Verfahren, die in Deutschland ablaufen, das zehnte Buch, also fast alle Vorschriften im zehnten Buch der ZBO sind nur anwendbar, wenn das Verfahren tatsächlich in Deutschland abläuft.

1:00 Min
Anna Masser:

Das ist sozusagen die Einbettung des Verfahrens in die nationale... ZPO und dadurch auch irgendwo garantiert, ja, es gibt immer so Leute, die sagen, das ist alles total supernational und losgelöst und sonst irgendwas, insbesondere in Frankreich, finde ich falsch, weil die ZPO's und auch die New York Convention, die ja auch völkerrechtlich vertraglich bindet, ja, das wird schon garantiert von den Staaten.

1:00 Min
Anna Masser:

Also ich finde schon, dass auch die Handelsschiedsgerichtsbarkeit irgendwo so eingebettet ist in den nationalen Zivilprozessordnungen. Was dazu führt, dass es eben nicht so eine, also Also wir fliegen nicht irgendwie oben rum, sondern wir sind schon irgendwo geerdet.

19:28 Min
Marc Ohrendorf:

Das ist doch ein schönes Schlusswort für diese erste Übersichtsfolge. Vielen Dank, Anna.

19:32 Min
Anna Masser:

Vielen Dank.

19:33 Min
Marc Ohrendorf:

Ganz kurz noch als Hinweis hierzu. Ihr kriegt zu allen Folgen in diesem Spezial einen Download zur Verfügung gestellt, den ihr dann auch nochmal in eure Unterlagen packen könnt, wo ihr nochmal so die wichtigsten Dinge, die wir hier besprechen, nachschauen könnt. Den Link dazu findet ihr in den Shownotes.

1:00 Min
Marc Ohrendorf:

Insofern entweder mal bei Spotify, wenn ihr dort hört, oder auch sonst nur eurem Podcast-Player einmal in die Shownotes gucken. Gleichzeitig findet ihr dort Kapitelmarken. Die gibt es bei Spotify Stand heute jedenfalls nicht so direkt.

1:00 Min
Marc Ohrendorf:

Da solltet ihr einen Podcast-Player benutzen, der das entsprechend supportet, also irgendeinen Third-Party-Player. Und abschließend noch ganz kurz einen Überblick. Wir werden noch sprechen über die Schiedsvereinbarung an sich, gehen nochmal so ein bisschen auf entsprechende Klauseln ein, die unwirksam sind.

1:00 Min
Marc Ohrendorf:

Wir sprechen über ganz konkret die ersten Schritte im Schiedsverfahren, wie man dann konkret ein Verfahren einleitet, was es dabei zu beachten gilt, wie man Schiedsrichter auswählt. Wir sprechen über das Hearing, also die eigentliche Verhandlung, den Schiedsspruch, den es im Anschluss gibt und dessen Vollstreckung ein bisschen mehr im Detail und widmen uns in der letzten Folge nochmal so verschiedenen Schiedsregeln mit so einem kleinen bisschen im Ausblick auch ins Schweizer Recht.

1:00 Min
Marc Ohrendorf:

Lasst uns wie immer gerne einen Kommentar da, wenn euch das sehr gut gefällt und schaut nochmal auf der Übersichtsseite vorbei. Dort findet ihr alle Folgen dieses Arbitration Specials von Irgendwas mit Recht. Vielen Dank fürs Zuhören und bis zum nächsten Mal.

1:00 Min
Marc Ohrendorf:

Bis dann. Ciao.

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