Prof. Dr. h.c. Barbara Dauner-Lieb, Professor | Universität zu Köln
Begrüßung Teil 3 Examens-Spezial - Wissenschaftliches Know-How - Gute Literaturverzeichnisse - Den richtigen Schwerpunktbereich finden - Achtung: Jura kann Spaß machen! :-) - Die Schwerpunkthausarbeit - Gute Recherche - Mündliche Schwerpunktbereichsprüfung
In dieser Folge sprechen wir ausführlich über wichtige Themen rund um das Examens-Spezial, Wissenschaftliches Know-How, gute Literaturverzeichnisse, den richtigen Schwerpunktbereich, sowie die Schwerpunkthausarbeit und die mündliche Schwerpunktbereichsprüfung. Viel Spaß und Erfolg beim Zuhören!
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Die Uni Köln ist Deutschlands größte juristische Fakultät. Sie zeichnet sich durch mehrfach ausgezeichnete Lehre und juristische Forschung aus. IMR verbindet mit der Uni Köln ein besonderes Verhältnis, denn der Podcast startete hier im Jahr 2018 unter der Leitung von Prof. Dr. Dr. h.c. Dauner-Lieb. Prof. Dauner-Lieb engagiert sich zudem seit Jahrem im Rahmen des Examenspodcasts Irgendwas mit Examen, der Teil von IMR ist. Dort erhaltet Ihr sowohl im Zivil- als auch im Strafrecht einen kontinuierlichen kostenfreien Examenskurs in Podcast-Form.
Prof. Dr. h.c. Barbara Dauner-Lieb , Professor
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Prof. Dr. Matthias Kilian , Professor
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Der Schwerpunktbereich soll begeistern, Horizonte erweitern und zeigen, wie groß die Welt ist. Es geht nicht nur um Noten, sondern darum, sich für etwas zu engagieren und juristisch richtig zu arbeiten.
KI-basiert und kann Fehler enthalten.
Herzlich willkommen zu Folge 80 von Irgendwas mit Recht. Mein Name ist Marc Ohrendorf und dies hier ist der dritte Teil im Rahmen unseres Examensspezials in Zusammenarbeit mit der LTO und LTO Karriere. Und heute, wie auch schon in den anderen beiden Teilen, darf ich wieder Frau Prof. Adana Lieb begrüßen.
Ich freue mich, guten Tag. Guten Tag.
Wir möchten heute sprechen über den Schwerpunktbereich, Der ja zu einem guten ersten juristischen Staatsexamen ebenso dazugehört. Und Sie schreiben in Ihrem Buch recht aktiv, erfolgreich durch das Examen, dass der Schwerpunktbereich ohne wissenschaftliches Know-how nicht dahingehend möglich ist, dass man dann auch Spitzenleistungen erzielt. Was meinen Sie damit?
Man kommt durch den Pflichtfachstoff heute im Wesentlichen gut durch, wenn man Klausuren schreiben kann. Wenn man weiß, wie die Gutachtenstechnik funktioniert, wenn man ordentlich mit dem Gesetz arbeitet, wenn man das Wissen erworben hat, was im Grundstudium zu erwerben ist, dann kommt man sehr weit, ohne jemals mit dem wissenschaftlichen Handwerkszeug ernsthaft in Berührung gekommen zu sein.
Wir alle sagen zwar, wir haben ein wissenschaftliches Studium und das beziehen wir auf unsere Art und Weise des dogmatischen Denkens und des Lösungs von Problemen, aber zum Wissenschaftlichen gehört eben nur noch mehr, als dass man über Probleme argumentativ, analytisch, dogmatisch nachdenkt, sondern dazu gehört die Auswertung von Quellen, die Auswertung von Rechtsprechung, Methodenkompetenz und das alles macht man heute im Grundstudium praktisch nicht mehr.
Mein Lieblingsthema ist etwas Banales, was aber gar nicht banal ist, die Fußnote. Mit der Fußnote fängt der wissenschaftliche Text an, natürlich braucht man sie auch in der Hausarbeit, und viele glauben bloß, weil man Fußnoten setzt, sei das schon Wissenschaft. Das ist aber gar nicht richtig, nur wenn man richtig mit Fußnoten, mit Quellen umgehen kann.
Dann kann man auch erfolgreich wissenschaftliche Texte schreiben und meine Beobachtung im Schwerpunktexamen, was ich im Handels- und Gesellschaftsrecht und bei uns ist das die 1, ZPO, Familien- und Erbrecht betreue, stelle ich fest, dass viele Schwerpunktstudierende überhaupt noch nie eine andere Quelle in der Hand gehabt haben als ein Skript oder bestenfalls ein kleines Lehrbuch. Keine BGH-Entscheidung, keine Anmerkung, kein Aufsatz.
Wir wollen noch nicht einmal von einer Dissertation oder einer Habilitationsschrift sprechen. Also alles das, was erforderlich ist, um überhaupt den wissenschaftlichen Diskurs wahrzunehmen, kommt im Grundstudium nicht so vor, dass man es braucht, um erfolgreich die Prüfungen abzulegen, also wird es nicht gemacht. Und das ist für viele dann ein ganz, ganz großer Schock, weil sie nämlich plötzlich feststellen, dass im Schwerpunkt ganz etwas anderes notwendig ist als bisher.
Das geht natürlich noch weiter. Ich kenne Doktoranden, die in die Doktorandenschule gehen und ganz offenherzig sagen, sie hätten noch nie eine Doktorarbeit in der Hand gehabt. Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen.
Sie fangen an zu promovieren, ohne zu wissen, wie eine Promotion, wenn sie dann fertig ist, Gestalt in einem Buch gefunden hat.
Ist das dann zumindest auch teilweise Sinn und Zweck des Schwerpunktbereichs, dass man das mal beigebracht bekommen hat, dass man sich damit mal auseinandersetzt während des Jurastudiums?
Auch. Das Hauptziel des Schwerpunkts ist es, dem Studierenden, der Studierenden eine Vertiefung und Spezialisierung zu erlauben, aber da diese Spezialisierung eben nicht nur wieder auf Falllösungstechnik hinausläuft, wird man da dann auch spätestens dann vertraut gemacht oder sollte es werden mit dem wissenschaftlichen Handwerkszeug. Ich würde noch gar nicht so hochgestochen von Methode sprechen, sondern ich würde zunächst einmal wirklich ganz bodenständig davon sprechen, sich mit verschiedenen Quellen kritisch auseinanderzusetzen und deren Wert und Rolle kennenzulernen.
Das merkt man daran, dass der typische Schwerpunktkandidat überhaupt gar keine Vorstellung hat, was ein gutes Literaturverzeichnis ist. Er meint oder sie, wenn es lang ist, aber dass Kommentare eine andere Funktion haben als Monografien, dass man Rechtsprechung nicht einfach als eine Meinung bezeichnen kann, weil Rechtsprechung eben was anderes ist als eine Meinung.
Dass sie häufig die Kandidatinnen überhaupt gar keine Vorstellung haben, wie es überhaupt zu einer Meinung zu einem Problem kommt, was überhaupt wissenschaftlicher Diskurs in der juristischen Szene bedeutet. Das wissen sie nicht.
Sie wissen auch nicht, dass sich ein Diskurs entwickelt. Man hat ja immer das Gefühl, da ist ein Meinungsstand. Ich frage mich schon immer, wie man zu dem Wort Stand kommt, weil da steht ja nichts, sondern da bewegt sich was und es bewegt sich in Gegenrede, in Argumenten, es entwickelt sich weiter und all dieses kommt leider häufig erst im Schwerpunkt zum Tragen und auch in den verschiedenen Schwerpunkten mit unterschiedlicher Intensität.
In vielen Schwerpunkten geht es auch sehr stark um die Vermittlung von Spezialwissen und nicht nur um wissenschaftliche Methodenkompetenz.
Wie finde ich denn den für mich richtigen Schwerpunktbereich? Was würden Sie raten?
Interesse? Wofür interessiere ich mich? Ich würde in meiner Fakultät erstmal schauen, was wird angeboten. Dann würde ich immer zuerst nach der eigenen Neigung schauen und sagen, woran habe ich bisher Freude gehabt? Was würde ich gerne vertiefen? Worüber würde ich gerne mehr wissen? Dann würde ich ein bisschen auch schauen, wer bietet das an? Sind das Persönlichkeiten, die mich inspirieren, mit denen ich weiterkomme? Ist der Schwerpunkt überlaufen? Ist er es nicht? Ich würde nie gucken, bringt der was für die Note? Weil, also ich würde nicht einen Schwerpunkt, aber das gibt es ja hoffentlich nicht, wo man weiß, es werden immer nur ausreichend gegeben.
Also ich meine, man muss schon pragmatisch bleiben. Aber insgesamt würde ich wirklich nach Neigung und nach Persönlichkeit des Dozenten gehen, weil das ist der Bereich, wo ich mich begeistern lassen kann. Und das finde ich ganz wichtig.
Und dann muss man natürlich ein bisschen schauen, es gibt Schwerpunkte, die interdisziplinär gefärbt sind. Also wenn Sie Kriminologie machen, dann muss Ihnen klar sein, dass Sie möglicherweise mit Statistik und möglicherweise mit Psychologie in Berührung kommen. Wenn Sie Gesellschaftsrecht machen, sollten Sie keine Angst haben vor betriebswirtschaftlichen Kennzahlen.
Also das spielt auch noch eine gewisse Rolle. Die internationalen Schwerpunkte setzen eigentlich voraus, dass man zumindest Englisch flüssig liest. Das muss man sich auch noch so ein bisschen überlegen, aber am Anfang steht für mich die Neigung und da sollte man sprechen, sich informieren, Kollegen fragen, wie war es und wirklich viel kommunizieren mit anderen, die den Schwerpunkt schon gemacht haben und sich informieren.
Ich würde nochmal kurz betonen, dass dieser besondere Fokus auch auf den Professorinnen, Professoren, Dozenten, die dort lehren, glaube ich, gar nicht zu wenig hervorgekehrt werden kann, sozusagen. Dass man das gar nicht genug betonen kann.
Denn ich erinnere mich beispielsweise auch an meinen Schwerpunktbereich, da hatte man auch einfach renommierte Persönlichkeiten, von denen man jetzt auch noch ein Jahrzehnt später immer mal wieder hört. Und man konnte sich damals schon ganz wunderbar dadurch dann auch mit der Materie identifizieren, für die man sich vielleicht ohnehin interessierte.
Und man hat ja den Vorteil, dass im Schwerpunktbereich auch hier und da mal der ein oder andere Praktiker sozusagen vorbeischaut.
Man lernt natürlich viel mehr über juristische Persönlichkeiten, als man das im Grundstudium gemeinhin mitnimmt. Das ist vielleicht schade, aber es ist so. Ich frage immer als Vorsitzende im Examen, wer ist Ihnen denn von den Professoren besonders in Erinnerung geblieben? Und es ist ziemlich traurig, dass sich nicht wenige Kandidaten haben, denen überhaupt niemand einfällt.
Das ist natürlich eigentlich ein Zeichen, dass sie in der Universität nicht gewesen sind. Aber wenn das nun so sein mag, im Schwerpunkt Kandidaten. Und kann man nicht mich wirklich, ich verwende den Begriff nochmal, inspirieren lassen und eigentlich auch das Spannende und Anrührende des Faches kennenlernen und da spielt die Person eben doch eine ganz große Rolle und nicht nur das Sachliche.
Es gibt Leute, die begeistern, selbst wenn man sich vielleicht für das Thema gar nicht so interessiert. Es kann sein, dass man nicht unbedingt auf die Idee käme, den Schwerpunkt Rechtsgeschichte zu wählen, auch weil das ziemlich anstrengend ist, aber sagt, ich möchte einfach mit den Kollegen, die da arbeiten in den Grundlagenfächern, nochmal enger zusammenarbeiten.
Im Leben werde ich das bestimmt nicht mehr wieder tun. Und das Schöne ist ja... Die Arbeitgeber schauen nicht darauf, welchen Schwerpunkt man gemacht hat, sondern eigentlich wollen die nur sehen, man hat sich für irgendwas engagiert.
Das gilt später ja auch für die Doktorarbeit. Ich höre immer in der Bayer-Rechtsabteilung, wenn der im Kirchenrecht oder in der Rechtsgeschichte promoviert hat, ist das auch gut, aber wir möchten gerne die Promotion und sehen, er hat sich für etwas begeistert oder sie natürlich. Natürlich.
So und so ist das beim Schwerpunkt auch ein bisschen, dass man nicht zu pragmatisch sagen sollte, das bringt mir was für den Beruf, das bringt mir was für die Klausur und im Übrigen gibt es da die besten Noten. Das kann auch total nach hinten losgehen.
Ihr gerade genanntes Beispiel zur Rechtshistorie kann ich übrigens aus eigener Erfahrung bestätigen. Ich habe bei dem Kollegen hier in Köln von Ihnen neulich mal einen Vortrag gehört und ich kannte ihn vorher auch nicht und es hat ganz hervorragend viel Spaß gemacht.
Ja, nein, es bringt einen auch wieder ganz neue Horizonte und man muss immer sehen, Universität ist ja nun wirklich nicht nur der Ort der Berufsausbildung, sondern da werden die geistigen Grundlagen für ein ganzes Leben gelegt und man wird noch genug technisch unmittelbar anwendbares Wissen im Beruf lernen. Sternen, das braucht man nicht alles in der Uni gemacht haben.
Die Uni hat andere Aufgaben, nämlich eben nochmal Horizonte zu erweitern und zu zeigen, wie groß die Welt eigentlich ist und da sollte man sich im Schwerpunkt auch gönnen, das zu machen, wozu man Lust hat und wozu man geeignet ist und das nicht gleich auf das Klein-Klein der Berufsebene runterzubrechen. Ich fürchte, es ist ohnehin so, dass das meiste, was man nachher in der Praxis braucht, dann doch nicht so in der Uni vorgekommen ist, aber das ist auch ohnehin nicht so wahnsinnig schlimm.
So wie es andere Dinge gibt, die man dann in der Praxis bestimmt nicht braucht, die aber auch ihren Sinn haben. Also ich glaube, gerade beim Schwerpunkt sollte man einfach sagen, was interessiert mich intellektuell, welche Personen finde ich spannend und dann sollte man sich reinschmeißen und diesen Teil auch vielleicht ein bisschen genießen.
Wir haben hier in unserer Vorbereitung, wir haben natürlich hier so ein bisschen Notizen vor uns liegen, aufgeschrieben, Achtung, Jura kann Spaß machen. Das ist was, was man vielleicht auch erst im Schwerpunktbereich feststellt.
Ja, man soll nun das Studium natürlich nicht schlecht machen, aber die Beobachtung ist, dass es heute insgesamt das Studium viel stärker verschult ist, unter viel größerem Druck. Und meine Beobachtung ist die, Jura macht im Studium vielen nicht so viel Spaß, dafür ist der Beruf wahnsinnig interessant.
Interessant, vielen Fächern ist das umgedreht, wenn man Geschichte studiert, dann hat man vielleicht die beste Zeit im Studium und findet hinterher nicht den Platz, den man braucht im Beruf, aber der Schwerpunkt kann ein Vorgeschmack auf das sein, was Jura noch alles bringt und ich glaube, es gibt kaum ein Fach, was nicht letztlich bis zum Lebensende so anregend für die eigene Persönlichkeit sein kann wie Jura.
Also ich habe das immer so gesehen, sehe das immer noch so und ich... Ich prüfe gerne im Schwerpunkt und ich freue mich, wenn Leute da dann auch irgendwie weiterkommen.
Dann lassen Sie uns noch mal ein kleines bisschen über die Seminararbeit bzw. Die Schwerpunkthausarbeit, je nachdem, wie sie genannt wird, sprechen. Für diejenigen, die das noch vor der Brust haben. Wie läuft das in etwa ab mit so einer Hausarbeit?
Das ist erstmal wichtig, dass man sich vorher informiert, wie das im eigenen Schwerpunkt ablaufen wird, wie die einzelnen Kollegen das handhaben. Das ist höchst unterschiedlich und deswegen sollte man wirklich recherchieren. Man kriegt jedenfalls zu irgendeinem Zeitpunkt ein Thema, was man dann in einer vorgegebenen Zeit, in einem vorgegebenen Umfang bearbeiten muss.
Und das Allerwichtigste ist, wir sind wieder bei der Kommunikation, dass man versteht, was der Leiter dieser Schwerpunkt, Seminar, Übung oder wie immer man es nennt, was der eigentlich will. Also was ich immer nicht verstehe, ist, dass die Leute die Themenstellung nicht begreifen.
Also wie oft ich Thema verfehlt habe und dann mit sehr viel Liebesmühe die Note noch hinbiegen muss, obwohl derjenige, der es geschrieben hat, eigentlich nicht auf die Frage geantwortet, die ich gestellt habe. Das ist mir immer schleierhaft.
Also das Wichtigste ist, ich verstehe, was eigentlich von mir verlangt wird, inhaltlich wie formal.
Können Sie mal ein Beispiel nennen für Thema verfehlt? Was passiert denn da so typischerweise?
Also ich gebe Ihnen ein Beispiel. Mein typisches Format ist, schreiben Sie eine Anmerkung zu einer BGH-Entscheidung und das sind typischerweise ganz neue Entscheidungen. Das hat den Vorteil, dass man eine Arbeit macht, die man auch als Anwalt später machen muss, die aber sehr wissenschaftlich ist auch gleichzeitig.
Man muss nämlich überlegen, was ist das Problem, was bringt die Entscheidung Neues im Verhältnis zur bisherigen Entwicklung, welche Meinungen gibt es im Schrifttum, welche Probleme bleiben offen. Das ist gleichzeitig sehr gut strukturiert und herausragend.
Jeder Zweite schreibt nicht zu der Entscheidung, sondern zu dem Thema der Entscheidung und sagt, ach, übrigens hat der BGH das gesagt. Das ist das falsche Format. Wenn da steht, ich soll die Entscheidung beschreiben und dann noch dazu steht, wie man das macht.
Macht man eine Anmerkung und dann schreibt man aber nicht eine abstrakte Themenarbeit über die Bedeutung der Prokura in irgendetwas, sondern dann schreibt man zu der BGH-Entscheidung zur Prokura. Das ist offensichtlich sehr schwer zu verstehen.
Das zweite, was ganz viele Leute machen, sie schreiben in der Schwerpunktarbeit wieder ein Gutachten. Zu prüfen ist, nein, wir sind jetzt nicht im Gutachten, man schreibt jetzt keine Falllösung, man löst auch nicht den Fall, den der BGH zu lösen hat, sondern man stellt die Entscheidung bei mir und bei Herrn Henssler in einen Kontext, in dem man nämlich fragt, was war vorher, warum ist das beim BGH gelandet, wie hat der BGH das Thema angepackt, überzeugt uns das, was gibt es dazu für Schrift? Und in welchem systematischen Kontext gehört das und manchmal noch Bemerkungen für die Praxis.
Und das ist eben ganz, ganz wichtig, dass man hinguckt, was wird verlangt. So, das Zweite, was viele offensichtlich bis dato nicht ausreichend geübt haben, ist, wie finde ich zu meinem Thema Schrifttum? Ich nehme nochmal mein einfaches Format der Besprechung einer BGH-Entscheidung. Das, was jeder Anwalt weiß und jeder, der es eigentlich auch wissen muss.
Ich gucke natürlich erstmal, gibt es zu der Entscheidung Anmerkungen? Weil wenn irgendwelche klugen Leute dazu Anmerkungen geschrieben haben, dann habe ich ja schon mal Anregungen, wie ich mit der Entscheidung umgehe. Ich stelle bei jedem zweiten Kandidaten oder Kandidatin, die bei mir teilnehmen, fest, dass die ihr ganzes Leben noch gar nicht gewusst haben, dass es sowas wie Anmerkungen gibt.
Ich meine, man fragt sich, wie man durch ein Grundstudium gekommen ist, ohne zu wissen, was eine Anmerkung ist. Ja, hm. So, aber dann muss man sich halt damit beschäftigen.
Auch, wie ist ein Urteil aufgebaut? Wann interessiert die Vorinstanz und wann nicht? Wann interessiert die ganze Prozessgeschichte? Was ist eigentlich wichtig in einem Tatbestand und was nicht? Was ist für das Gesamtwerk wichtig? Also, welche Daten braucht man? Und wie vereinfacht man eine fünfseitige BGH-Tatbestandserzählung? Auf das, was nachher zu diskutieren. Das alles kann man vielleicht nicht aus dem Stand.
Aber das ist im Schwerpunkt dann das Thema. Das ist genauso, wenn, gibt mal ein anderes Thema, nehmen Sie Stellung zum neuen Entwurf zur Reform des Personengesellschaftsrechts. Das ist vielleicht ein bisschen großes Thema, da würde man noch ein bisschen was rausschneiden.
Dann müssen Sie sich natürlich überlegen, die BGB-Gesellschaft, was war mit der vorher? Das habe ich beim letzten Mal gestellt. Ach so, da gab es eine Diskussion. Dann gab es ein weißes Ross.
Dann war die plötzlich rechtsfähig. Das muss man in den Griff kriegen. Schweres Thema. Ein Kandidat hat es wunderbar hingekriegt, eine Kandidatin nicht so gut. Die hat das irgendwie nicht auf die Reihe gekriegt.
Da gibt es dicke Bücher, stehen hier im Schrank, Habilitationsschriften zur BGB-Gesellschaft. Muss ich da reingucken? Komme ich ganz drumrum? Was ist überhaupt eine Habilitationsschrift? Und all das spielt im Schwerpunkt plötzlich eine Rolle und das sind eben die Quellen. Da fängt die wissenschaftliche Arbeit überhaupt erst an und da muss man halt ein bisschen sich mit auseinandersetzen, was erwartet mein Prüfer von mir.
Ich meine, es gibt Themen, die sind völlig daneben. Ich erzähle das jetzt mal ganz offen. Es ist nicht Kölner Uni. Ich wurde von einem Patensohn, der eine Schwerpunktarbeit zu schreiben hatte und der hatte das unglückselige Thema erwischt, die Zukunft der Gesamthand.
Da bin ich natürlich erst mal von einer Ohnmacht in die andere gefallen, weil ich sagen würde, dazu habe ich keinen Doktoranden, der da ohne weiteres was Sinnvolles zu schreiben kann. Das ist so wahnsinnig schwer.
Also da hätte ich wahrscheinlich gesagt, steig aus. Er ist aber nicht ausgestiegen, hat es auch nachher ganz gut gemacht. Das ist natürlich ein Thema, wo man eigentlich sagt, was möchten Sie jetzt von mir? Dazu gibt es drei 700 Seitenbücher in den letzten zehn Jahren.
Soll ich die jetzt alle lesen oder wie stellen Sie sich das vor? Deswegen, Professor Henssler und ich, wir nehmen immer eine kleine, eine BGH-Entscheidung oder ein Gesetzgebungsprojekt, wo man sagt, ich habe einen überschaubaren Anfang, den ich unterschiedlich vertiefen kann, je nachdem, wie groß die Qualität ist. Und bei vielen funktioniert es, aber bei manchen merkt man natürlich auch, dass sie im Grundstudium sehr einseitig studiert haben.
Wenn ich jetzt mein Thema habe, ich habe vermutlich auch begriffen, worum es geht, Und jetzt muss ich anfangen. Jetzt muss ich ja irgendwie ins Arbeiten kommen. Ich brauche eine gute Arbeitstechnik, ich gehe mal in die Bibliothek, ich fange mal an zu recherchieren. Was können Sie dafür empfehlen? Wie sollte man das so ganz praktisch angehen?
Es ist für deutsche Juristen ein ganz großes Problem. Ich sage deutsche Juristen, weil meine französischen Kollegen sich immer über uns lustig machen und sagen, wenn man einem deutschen Juristen die Gutachtenstechnik wegnimmt, dann kriegt er keine zwei Sätze aufs Blatt. Weil er braucht die Struktur und wenn er die nicht hat, weiß er nicht, was er tun soll.
Also, was sollte man tun? Man sollte, wenn man die Fragestellung begriffen hat, das ist jetzt immer wichtig, wenn man kapiert hat, wo ist eigentlich das Problem? Es dreht sich immer um dieselbe Frage. Wo ist eigentlich das juristische Problem? Sollte man anfangen zu überlegen, was gibt es da schon zu? Rechtsprechung, Literatur, Meinungen, sortieren.
Als erstes braucht man natürlich einen Zeitplan. Ich weiß nicht, wie lange die Zeit haben im Moment. Ich glaube, die haben sechs Wochen. Also man braucht zur Endredaktion eine Woche.
Die braucht man. Dann hat man noch fünf. Dann braucht man eine Woche, bis man richtig drin ist. Das heißt, man muss genau am siebten Tag anfangen zu schreiben. Bis dahin muss man eine Gliederung haben.
Das sind Erfahrungswerte, bevor ich überhaupt weiß, worum es geht. Wann kann ich eine Gliederung schreiben, wenn ich recherchiert habe? Also, wenn es ein Thema ist, was im Standard juristischen Arbeiten liegt, Großkommentare. Wenn ich eine Entscheidung habe zur Ehegatten-Innengesellschaft, lese ich die Entscheidung.
Dann gucke ich nach den Anmerkungen. Das ist immer das Erste, wenn es um Rechtsprechung geht. Schaue ich, gibt es dazu Anmerkungen und gibt es Vorentscheidungen. Und im Übrigen zur Orientierung gucke ich in Großkommentaren und dann versuche ich mir eine Gliederung zu machen.
Aber nach einer Woche muss man anfangen, sonst kriegt man das nicht hin. Also es ist, selbst die besten Kandidaten, wenn man nach einer Woche nicht anfängt zu schreiben, wird man nicht fertig. Ich sage schon, jetzt für die mündlichen Vortrag, wenn es einen gibt, muss man sich sowieso noch mal eine Woche hinsetzen.
Aber für die schriftliche Fassung sollte man immer sagen, 10% Anlauf, 10% Endredaktion und dann 70-80% schreiben, weil man es sonst auch nicht überarbeiten kann. Und bitte Fußnoten immer sofort. Das ist eine eigene Wissenschaft.
Wie man Fußnoten ordentlich macht, ist ein ungelöstes Thema. Daran können Sie im Grunde sehen, wie viel Erfahrung jemand schon hat, wie viel er selber nachdenkt. Ich kriege ganz, ganz selten eine Arbeit, die fußnotentechnisch halbwegs wissenschaftlichen Standards entspricht.
Da müssen Sie jetzt aber noch ein kleines bisschen drauf eingehen. Was meinen Sie damit?
Naja, also ich meine zum Ersten, dass jemand weiß, wozu Fußnoten eigentlich da sind. Also Fußnoten sind nicht wie Salz, das man irgendwie drunter kippt, damit drunter noch irgendwas steht. So, man muss also wissen, wofür man Fußnoten braucht.
Man braucht sie nicht, um Gesetze zu zitieren. Zum Beispiel. BGB wird nicht zitiert. Man muss Entscheidungen immer zitieren. Aber jetzt wird es überhaupt erst schwierig.
Sie können nicht einfach eine Entscheidung aus dem Jahr 1980 zitieren, wenn dahinter noch zehn weitere sind. Die Entscheidung ist wahrscheinlich längst überholt. Also Sie müssen verstehen, wann Sie welche Entscheidung zitieren.
Sie können auch nicht unbedingt die allerletzte BGH-Entscheidung zu einem Thema zitieren. Ich bringe mal ein Beispiel. Wenn Sie sich mit der BGB-Gesellschaft befassen, dann muss natürlich die Entscheidung Weißes Ross vorkommen und zitiert werden, weil das die Leitentscheidung zur Rechtsfähigkeit der BGB-Gesellschaft ist.
Dann kann man nicht irgendwie vorne was morkeln. So, bei den Anmerkungen, das ist nicht so schwierig zu zitieren. Aber Sie müssen zum Beispiel wissen, dass Sie nicht einen Kommentar für die Rechtsprechung zitieren können.
Beispiel. Die Rechtsprechung des Reichsgerichts machte seit jeher das und das und das. Zitat, Myko Pahlern sowieso. Man kann nicht die Rechtsprechung mit den Pahlern zitieren. Was man vielleicht machen kann, ist, dass man schreiben kann, vergleiche den Überblick über die Rechtsprechung mit weiteren Nachweisen im Pahlern.
Zur Not. Aber eigentlich kann man Rechtsprechung nur mit Rechtsprechung zitieren. Den Pahlern kann man nicht zitieren für eine Meinung, weil der hat keine Meinung, sondern im Allgemeinen hat der nur Quellen, das ist ein Datengrab und so weiter. Sie können nicht auf eine Stufe stellen, ein Grundlagenwerk von Canaris mit einer Anmerkung eines Assistenten irgendwo in den schimmeligen Gängen des AWR.
Also all dies, wer ist wichtig? Das alles muss man üben. Was die meisten glauben, ist, das Zitat dient der Abwehr von Plagiaten. Natürlich, das hat es auch als Funktion, dass es ihnen zeigt, das hat er selbst gelesen und das hat er nicht selbst gelesen.
Das können die meisten aber überhaupt nicht. Eigene Meinung von der Darstellung trennen. Erstmal zu sagen, was haben die anderen gesagt und jetzt komme ich zu meiner eigenen Meinung. Das muss man ja auch sprachlich zum Ausdruck bringen.
Der BGH vertritt die Auffassung, Komma, indirekte Rede. Dagegen wird seitens des Schrifttums eingewandt, Komma, indirekte Rede. Und dann dafür spricht, hierfür spricht und jetzt kommt ihre eigene Meinung. Das wird fast nie auseinandergehalten.
Also da ist eine ganze Technik der Texterstellung... Im wissenschaftlichen Diskurs, die man offensichtlich nicht mehr von selber lernt. Jetzt werden sie sagen, ja, immer früher und immer früher war es besser. Aber ich muss etwas erzählen.
Ich habe im Studium zehn Hausarbeiten geschrieben und fünf Seminararbeiten. Dann kann man das natürlich irgendwann. Beim ersten Mal noch nicht richtig, aber irgendwann kann man das. Das passiert ja heute nicht mehr.
Es werden nicht vier Hausarbeiten geschrieben und die Schwerpunktarbeit ist häufig die erste Arbeit, die man schreibt. Ist nicht ideal. In Köln haben wir jetzt eine sogenannte Vorbereitungsarbeit.
Das heißt, da macht man schon mal vorher ein Seminarreferat. Ist die wichtigste Veranstaltung meines Erachtens des ganzen Studiums. Aber eigentlich müsste man nach der ersten Vorbereitungsarbeit eine Wiederholungsvorbereitung machen, um zu zeigen, so beim ersten Mal war alles falsch und was machst du beim zweiten Mal besser und beim dritten Mal geht man in den Schwerpunkt und kann es richtig.
Also es ist ein ganz, ganz weites Feld. Aber da unterscheidet sich eigentlich die Spreu vom Weizen. Und nach meiner Meinung kann man jemanden, der im Schwerpunkten sehr gut hat, durchaus auch verzeihen, wenn er eine Examensklausur daneben gesetzt hat, weil ein sehr gut im Schwerpunkt oder ein gut im Schwerpunkt eigentlich schon zeigt, jemand kann juristisch arbeiten.
Nicht nur irgendwie theoretisch, sondern der weiß, wie man richtig juristisch arbeitet und nicht nur irgendwelche Dinge in der Klausur von sich gibt.
Gut, das betrifft jetzt erstmal so als Querschnitt die schriftlichen Ausführungen, die man dort abzuleisten hat. Aber es gibt ja auch noch eine mündliche Schwerpunktbereichsprüfung. Sie haben gesagt, darauf solle man sich auch mal mindestens, lege ich Ihnen mal in den Mund, eine Woche vorbereiten.
Ja, allerdings.
Was mache ich in der Woche?
Ich überlege mir, wie viel Zeit ich habe. Damit geht's los. Wie groß ist... Der Zeitraum, den ich zur Verfügung habe. Wenn das 20 Minuten sind, dann weiß ich, ich kriege höchstens fünf gute Gedanken unter.
Einleitung, Schluss und drei gute Gedanken mit jeweils drei Unterpunkten. Mehr kriegen Sie in 20 Minuten nicht mitgeteilt. Die mündliche Schwerpunktprüfung ist in aller Regel, man muss den Dozenten fragen, aber nach meiner Erfahrung in aller Regel nicht ein Intercity-Verlesen der schriftlichen Fassung.
Unter Weglassen der Fußnoten. Sondern es ist die Überlegung, wie kommuniziere ich das, was ich jetzt sehr gründlich ausgearbeitet habe, in einer gut verständlichen, vielleicht gut visualisierten, prägnanten Form an Zuhörer, die auch nicht so wahnsinnig viel Lust haben. Nämlich ihre Kommilitonen, die mit ihrer eigenen Arbeit beschäftigt sind.
So, wenn das die Zielstellung ist, die anderen haben es verstanden, also bei mir ist das die Zielstellung, Herr Professor Henssler und ich, wir machen das immer zusammen. Wir haben natürlich selbstverständlich die Arbeiten gelesen, wir wissen sowieso, was drinsteht und außerdem kennen wir das Problem.
Also ist die Zielstellung, informieren Sie Ihre Kollegen über das Problem und erzählen Sie ihnen, was Sie zu diesem Problem Wesentliches herausgefunden haben und das bitte in einem Format, was ansprechend und professionell ist. Es ist eine völlig andere Voraussetzung.
Sie müssen aus dem Schrifttext einen Sprachtext machen. Sie müssen sich überlegen, was war eigentlich wichtig oder nicht wichtig. Wie kann ich komplexe Dinge gut erklären? Mache ich eine Zeichnung? Mache ich eine PowerPoint-Präsentation? Ich wundere mich immer darüber, dass Leute auf die Macht des gesprochenen Wortes vertrauen.
Das ist großartig und selbstbewusst. Ich bin der Meinung, bei komplizierten Dingen sollte man im Schwerpunkt, wenn es erlaubt ist, schon eine Begleitung der Visualisierung machen und dann vermitteln und dann auch noch üben, es gut zu sprechen. Ich wundere mich immer, dass die Schätzchen den Mumm haben, da mit drei Karteikarten rumzuhängen und mal loszuquasseln.
Also frei vortragen ist ja wunderbar. Man muss nur wissen, wenn man genau 20 Minuten hat, kriegt man das als Anfänger. Nicht hin, wenn man das nicht geübt hat und wenn man nicht eigentlich doch einen Text vorbereitet hat, den man dann nicht verliest, aber man hat es mal ausprobiert, was eigentlich in die 20 Minuten passt.
Das heißt, das lohnt sich nochmal, da wirklich sich reinzusetzen und dran zu arbeiten und es vielleicht auch jemand anderem vorher nochmal vorzutragen, der dann Fragen stellt, da dran zu feilen und dran zu polieren, darauf kommt es wirklich an. Und man kann je nach Prüfer fast eine Note damit gewinnen.
Das macht verdammt viel aus. Also ich habe nicht wenige von meinen Mitarbeitern dann gezwungen, die hatten keine Lust mehr, sich dann für die Schwerpunktbereichsprüfung, nicht bei mir, sondern bei jemand anders, aber dann doch noch eine vernünftige PowerPoint-Präsentation und alles zu machen. Sie haben alle hinterher gesagt, sie hatten ja so recht, das bringt es nachher.
Also, das ist nochmal eine völlig eigene Aufgabenstellung, mit der man nochmal extra ganz viel rausholen kann und ganz abgesehen davon ist das natürlich die typische berufliche Situation, die sie ihr ganzes Leben lang praktizieren werden, sodass sie, das garantiert keine verlorene Zeit.
Und die Situation, die man ja auch wieder im ersten und zweiten Examen erleben wird.
Ja, selbstverständlich. Auch deswegen ist es natürlich überlegenswert, doch erst nach dem Schwerpunkt die Staatsprüfung den Staatsteil zu machen. Weil ich glaube, dass die Leute, die einen ordentlichen Schwerpunkt gemacht haben, schon eine gewisse Erfahrung und Reife haben, die ihnen nachher zugutekommen.
Aber das muss jeder für sich selber entscheiden. Aber dieser mündliche Teil wird häufig unterschätzt, weil man sich da nicht mehr so wahnsinnig viel Mühe macht. Acht.
Übrigens, was auch noch wichtig ist, wenn das gewünscht ist und in vielen Kommissionen ist das gewünscht, dass sie mitdiskutieren bei den Kollegen, dann sollte man vielleicht mal, wenn die Themen ausgegeben werden, auch noch einen Blick drauf werfen, wozu die anderen vortragen. Also es darf im Grunde nicht passieren, dass der Wirtschaftsrechtler auf die Frage, was ist eigentlich ein Pflichtteilsrecht, mir die Antwort gibt, also Erbrecht gehört nicht zu meinem Schwerpunkt.
Das ist einfach peinlich. Also man kann auch noch dadurch, dass man mit Intelligenz und geistesgegenwärtig vielleicht mal eine nette Frage stellt im Arbeitsrecht, obwohl man kein Arbeitsrechtler ist, kann man auch noch zeigen, man ist ein Jurist, der behende und freundlich ist und das ist in jedem Fall noch etwas, wo man Punkte holen kann. Also ich kann immer nur sagen, es lohnt sich da auch nochmal, sich anzustrengen.
Vielen herzlichen Dank. Ich glaube, das war ein ganz schöner, kurzweiliger Einblick für diejenigen, die den Schwerpunktbereich noch vor sich haben.
Dankeschön.