"Wenn jemand mit einer Verfassungsbeschwerde Erfolg haben will, muss sich die Verfassungsbeschwerde substantiiert mit der Rechtslage auseinandersetzen. […] Viele Verfassungsbeschwerden nehmen diese Hürde nicht."

Bundesverfassungsgericht | Verfassungsbeschwerde | Grundrechte | Bund-Länder-Streit | Normenkontrollverfahren

Folge 145 deines Jura-Podcasts zu Job, Karriere und Examensthemen.

In dieser Folge sprechen wir mit Dr. Henrike von Scheliha und Dr. Philipp Overkamp. Beide sind wisschenschaftliche Mitarbeiter:innen am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Wie wird man WiMi am Bundesverfassungsgericht? Wie ist das BVerfG intern strukturiert? Welche Aufgaben fallen dabei den WiMis zu? Wie kommt es, dass so wenige Verfassungsbeschwerden zur Entscheidung angenommen werden? Welches Spannnungsfeld ergibt sich aus der medialen Berichterstattung und teils sehr komplexen Entscheidungen des BVerfG? Antworten auf diese und viele weitere Fragen erhaltet Ihr in dieser Folge. Darüber hinaus geben Henrike und Philipp Euch spannende Insights zum BVerfG an die Hand sowie, last but not least, wertvolle Examenstipps. Viel Spaß!

Inhalt:

  • 00:00 Sponsor: EBS Universität
  • 01:06 Intro
  • 01:49 Vorstellung Henrike von Scheliha
  • 03:13 Vorstellung Philip Overkamp
  • 05:34 Der Weg ans BVerfG
  • 08:17 Die Darstellung in den Medien
  • 12:24 Das Urvertrauen ins BVerfG
  • 16:06 Die Voraussetzungen der Verfassungsbeschwerde
  • 18:04 Der Ablauf einer Verfassungsbeschwerde
  • 24:25 Zahlen, Daten, Fakten
  • 31:43 Tipps fürs Examen

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Transkript


Dr. Philipp Overkamp 0:03:14
Ja, bei mir fing die juristische Laufbahn in Münster an, da habe ich studiert und dann hat es mich nach dem Studium, in dem es mich immer schon zum öffentlichen Recht hinzog, ich habe damals im Studium schon am Lehrstuhl damals von Herrn Prof. Ehlers gearbeitet und bin dann nach dem ersten Examen nach Hamburg gegangen, erstmal für die Dissertation an der Bucerius Law School bei Herrn Prof. Fehling, war da auch wissenschaftlicher Mitarbeiter und habe mich da weiter im öffentlichen Wirtschaftsrecht und eben auch im Verfassungsrecht, wo ich auch meine Distanz geschrieben habe, vertieft und habe dann im Referendariat, das ich auch in Hamburg gemacht habe, eine Station hier am Bundesverfassungsgericht gemacht. Das geht durchaus und habe auch bei meiner jetzigen Chefin, bei Frau Professorin Britz. Im Ditzernat damals als Referendar gearbeitet. Und weil ich mich wie schon in der Distanz, ja, ich hatte dann auch das große Glück und den großen Zufall, letztlich genau in der Zeit hier als Referendar aufzuschlagen, in der der Klima Beschluss, den meine Chefin als Berichterstatterin begleitet hat, ja in den letzten Zügen lag und da noch so ein ganz klein bisschen auch daran mitarbeiten zu dürfen, was auch sehr gut zu meinen akademischen Themen passte. Also ich hab auch meine Dissertation im Bereich von Klimaschutzmaßnahmen geschrieben. Das war natürlich ein, also es war ohnehin eine tolle Station, auf die man sich als Öffentlich-Rechter von ganzem Herzen freut, aber das war natürlich nochmal die Kirche auf der Torte. Hat wahnsinnig, wahnsinnig Spaß gemacht und war wahnsinnig spannend in dieser Zeit dann als Refrainier hier zu sein. Und dann endete diese Station hier leider, dann endete meine Zeit hier leider und dann habe ich meinen zweites Examen absolviert und dann habe ich mir darüber Gedanken machen müssen, was mache ich jetzt mit meiner juristischen Laufbahn, wie geht es weiter. Und ja, kurz vor meiner mündlichen Prüfung kam dann der Anruf, hier wäre eine Stelle frei und ob ich mir vorstellen könne, als wissenschaftlicher Mitarbeiter zurückzukommen nach Karlsruhe. Und auch ich musste nicht lange überlegen. Das ist einerseits eine wahnsinnig inhaltlich, eine wahnsinnig, spannende Aufgabe, andererseits ist es aber auch irgendwie von den Personen, die man hier trifft und mit denen man hier zusammen arbeitet, total fordernd, weil es ein super hochkarätiges, spannendes juristisches Umfeld ist und eigentlich alle Leute, die hier arbeiten, natürlich die Richterinnen und Richter ohnehin, aber auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ganz ganz viel Spannendes zu erzählen haben. Und ja, dann habe ich auch hier zugesagt. Ich habe da noch, weil eine gewisse Übergangszeit nötig war, ich habe da noch als Rechtsanwalt gearbeitet in Hamburg in der Wirtschaftskanzlei, habe auch da Umwelt- und energierechtliche Themen gemacht, also was mich immer so umtreibt. Jetzt arbeite ich seit März dieses Jahres als Mitarbeiter bei Frau Britz.
Dr. Philipp Overkamp 0:07:10
Und das ist ja auch durchaus was, was man vielleicht auch so oder ich so vorher auch nicht erwartet hätte, wenn man mir das irgendwie erzählt hätte, wie das hier so funktioniert, dass man in so einem Dezernat sitzt und dann hat man da auch möglicherweise Richterinnen am OLG, am OVG, also die durchaus in der jüdischen Laufbahn natürlich schon viel weiter fortgeschritten sind, als wir das sind. Aber es ist tatsächlich einfach ganz klassisch, es sind einfach nur zwei Ebenen. Man hat innerhalb eines solchen Dezernats, man hat einen Bundesverfassungsrichter und einen Bundesverfassungsrichter und vier Kolleginnen und Kollegen, die ihm zuarbeiten und das findet. Das ist, ja, kann ich, Henry, kann ich nur zustimmen, das findet auf Augenhöhe statt, das ist wahnsinnig kollegial und das macht natürlich dann auch irre Spaß. Und dann bringen wir uns, glaube ich, auch alle mit anderen Perspektiven ein. Das ist vielleicht auch gar nicht so verkehrt, wenn ich das mal so sagen darf, dass wir, recht unmittelbar aus dem Wissenschaftsbetrieb eigentlich noch kommen. Wir haben ja beide noch promoviert und auch relativ unmittelbar aus diesen Erfahrungen auch das Referendariat zu kommen, ist wahrscheinlich auch eine Perspektive, die irgendwo was dazu beitragen kann, weil die Tätigkeit hier eben keine, also natürlich ist es hier ein Standteil der Justiz, aber auch nicht mit den Logiken der Instanzgerichtsbarkeit nur erklärbar ist. Also das ist keine rein richterliche Tätigkeit oder eigentlich für sich genommen überhaupt eine richterliche Tätigkeit, die wir haben.
Dr. Henrike von Scheliha 0:09:03
Ja, das ist eine spannende Frage, weil ich habe das jetzt gerade mitbekommen bei der Entscheidung zur Masernimpfpflicht in Kindergärten und Schulen und an ähnlichen Einrichtungen und war ganz, das lief, Professor Radge war Berichterstatter in dem Verfahren und ich, habe das auch mitbegleitet und war jetzt überrascht über den Wiederhalter, das in den Medien, gefunden hat, weil ich selber gedacht hätte, das war relativ klar, wie das hier entschieden oder es war in die Linie vorgezeichnet und es wurden jetzt aber noch mal bestimmte Aspekte gefunden, über die wir hier als Dezernat intensiv diskutiert haben, auch wirklich uns lange, Nächte um die Ohren geschlagen haben und das wirklich immer wieder von hinten und von vorne, und von der Seite noch mal aufgerollt haben, wie man das jetzt löst, sowieso schon, wie man das dann eben auch niederschreibt. Der ganzen Entscheidung, wie sie jetzt auch veröffentlicht, ist, dem liegt ja ein großes Votum zugrunde, eine rechtliche Würdigung, die noch viel umfassender ist als jetzt das, was veröffentlicht wurde. Das ist ja nur in Anführungsstrichen der Beschluss. Insofern stecken da noch sehr viel mehr Erwägungen und auch Alternativ-Ideen hinter, die jetzt gar nicht so an die Öffentlichkeit gekommen sind. Und da ist es interessant, dass einem natürlich dann, wenn man das kürzt, was man machen muss, gar nicht klar ist, was auch am Ende wegfällt, was man an Gedankenschritten vielleicht stärker noch hätte darstellen können und vielleicht auch müssen, um irgendwie noch mal den Hergang, die Herleitung der Lösung noch klarer darzustellen für die Öffentlichkeit, die eben diese Gedankenschritte sonst nicht mitverfüllen.
Dr. Philipp Overkamp 0:10:38
Also, was... Ich meine, deine Ausgangsfrage zielt ja auch darauf ab, sicherlich, dass man sich manchmal ein bisschen ärgert, wenn man gerade die ersten Stellungnahmen vielleicht zu irgendwas liest. Und das ist sicherlich nicht ganz von der Hand zu weisen. Das ist aber auch nicht zu verhindern. Denn ich meine, Henrike hat es ja selber, hat es ja gerade schon geschildert. Es steckt in diesen großen Senatsverfahren, es steckt in jedem Verfahren, die viel Arbeit, aber es steckt in diesen großen Senatsverfahren, die auch dann in der Regel diesen Medialen wieder haben, unsagbar viel Arbeit. Und da wird wirklich jeder rechtliche Aspekt dreimal umgedreht, bevor irgendwas das Licht der Öffentlichkeit erreicht. Und natürlich kann das so schnell gar nicht irgendwie rezipiert und verstanden werden, wenn dann eine Pressemitteilung rausgegeben wird, wenn dann irgendwie die ersten Stellungnahmen kommen, einerseits natürlich in klassischen Medien, andererseits aber auch irgendwie in juristischen Blogbeiträgen oder so. Dann denkt man sich manchmal, Mensch, da hättest du dir aber hier und da und dort irgendwie nochmal mehr Gedanken drüber machen können. Ist doch irgendwie alles jetzt arg verkürzt. Aber naja gut, das würde mir aus der Außenperspektive genauso gehen, dass ich gar nicht in der Lage wäre, vieles so schnell irgendwie so zu durchdringen und so zu erfassen. Insofern gehört das auch zur Wahrheit dazu und ist ja auch richtig. Also denn diese juristische Komplexität, die hier manche Entscheidungen haben und damit muss die Öffentlichkeit ja nichts anfangen. Das ist ja also das ist ja was für ein Fachdiskurs eigentlich in vielerlei Hinsicht und für die und nichts, wo ich jetzt erwarten müsste, dass das in der Presse richtig wiedergegeben wird. Aber gleichzeitig hat man natürlich, das glaube ich kennen alle, die irgendwie wissenschaftlich tätig sind, juristisch und gleichzeitig schon mal Kontakt zum Beispiel zu Tagespresse hatten. Da ist natürlich immer so eine Diskrepanz in der Wissenschaftskommunikation oder bei dem, was man eigentlich inhaltlich in der vollen Tiefe macht und auf der anderen Seite, wie sowas für die Öffentlichkeit simplifiziert aufbereitet wird. Und diese Diskrepanz ist notwendig, da kommt man nicht drum rum. Rum und insofern ist das eigentlich auch ganz schön.
Dr. Philipp Overkamp 0:13:18
Ja, ich habe da wahrscheinlich jetzt gar nicht mehr wissen als du, weil das ja letztlich auch nur damit zusammenhängt, wie nehme ich das wahr. Aber ich habe schon den Eindruck, dass das Bundesverfassungsgericht auch in Zeiten irgendwie großer gesellschaftlicher Polarisierung doch immer so eine sehr, auch als Großauto oder in einer Zeit, in der zum Beispiel die Parteien, die politischen Parteien massiv mit Vertrauensverlust zu kämpfen haben, immer doch als als Autorität und als vermittelnde Kraft wahrgenommen wird. Das kann sein, dass das dadurch geprägt ist, dass ich eben auch als Jurist sozialisiert, bin, genau wie du. Aber ich glaube schon, dass das darüber hinausgeht. Es ist natürlich immer eine Gefahr, dass das abnimmt und dass gesellschaftliche Polarisierung, Spaltung, Diskussion, dass das eben auch auf die staatlichen Institutionen abfährt. Aber ich glaube schon, dass das Verfassungsgericht auch gegenüber vielen anderen staatlichen Institutionen in der breiten Öffentlichkeit immer noch einen gewissen Vertrauensvorschuss genießt, wenn ich mir auch so die mediale Berichterstattung zur Entscheidung ansehe. Aber wie gesagt, das ist natürlich ein zerbrechliches Gut gewissermaßen. Das ist nicht ein Stein gemeistert, dass das immer so ist. Und das hängt natürlich auch mit den Entscheidungen aus diesem Haus zusammen und wie sie in der, Vergangenheit gefallen sind und damit, dass dieses Haus natürlich auch in den Entscheidungslogiken überparteilich ist und sich eben nicht politisch vereinnahmen lässt. Vielleicht kriege ich es auch ein Stück weit mit, aber das ist natürlich jetzt auch wieder in der Wolle gefärbt und sehr selektiv. Aber wenn man eben Verfassungsbeschwerden von Bürgerinnen und Bürgern liest, die natürlich ihr Vertrauen in dieses Haus stecken und sich natürlich irgendwie das Gefühl haben, ihnen ist unrecht geschehen, sonst würden sie sich hier nicht melden und das Gericht daneben anrufen, dass auch da natürlich, ja, dass da auch noch ein Vertrauen ist. Also ich glaube gar nicht, dass das eine Sache ist, die Juristinnen und Juristen exklusiv haben, aber sie es natürlich bei uns, die vom ersten Semester an den Nahen Bundesverfassungsgericht hören und auch ungefähr eine Vorstellung haben, was hier so läuft, besonders ausgeprägt.
Dr. Philipp Overkamp 0:16:46
Genau, an sich sind die Voraussetzungen sehr viel geringer, als man das vielleicht intuitiv meinen würde. Wer schon mal ein Verfahren irgendwie vom OEG, OVG mit entsprechendem Aufwand, auch mit entsprechendem Kostendruck geführt hat oder das irgendwie als Rechtsanwältin Rechtsanwalt begleitet hat oder auch im Referendariat, der wäre vielleicht auch überrascht, wie, einfach es gewissermaßen geht. Henrike hat selber gesagt, steht ja auch so im Gesetz, es kann jedermann, die Voraussetzungen lernen wir alle und vergessen dann auch viele von uns wieder ein Staatsrecht 1 oder 2, Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde, da stehen sie ja eigentlich auch alle schon. Aber es gibt eben keinen Anwaltszwang und wir haben hier, auch sehr viele Verfassungsbeschwerden, die von unvertretenden Bürgerinnen und Bürgern, eingelegt werden und es gibt eben auch keine Kosten. Und das senkt die Hürden natürlich erheblich. Auf der anderen Seite, was natürlich wieder, und das hat Henrike ja gerade angesprochen, Das natürlich dann als gewissermaßen korrektiv wirkt. Man muss natürlich alle jenseits des Bundesverfassungsgerichts zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der vermeintlichen Grundrechtsverletzung oder der bestehenden Grundrechtsverletzung abzuhelfen ausgeschöpft haben. Und das heißt in der Regel, ich muss den Rechtsweg so beschritten haben, wie er vor mir liegt. Und da sind dann natürlich eben entsprechende Kostenfragen. Aber an sich sind für sich genommen die Voraussetzungen, hier eine Verfassungsbeschwerde einzulegen, sehr gering. Die Chancen erfolgsam sind dann natürlich entsprechend schlechter.
Dr. Philipp Overkamp 0:22:03
Das ist glaube ich etwas, was ganz oft in der Öffentlichkeit nicht ankommt. Kann ich auch total verstehen, weil natürlich irgendwie dieses Haus schon irgendwie auch eine Blackbox ist. Also man weiß nicht so richtig, wie läuft das hier ab, aber jede Entscheidung, jede Akte, die hier eingeht, jede Verfassungsbeschwerde, die hier eingeht, die wird auch gründlich gelesen, die wird gründlich geprüft und die wird sehr sorgfältig bearbeitet und da schauen dann am Ende auch drei Bundesverfassungsrichter und Richter drauf. Schaut sehr gründlich in wissenschaftliche Mitarbeiter und wissenschaftliche Mitarbeiter drauf. Das wird gründlich aufbereitet und gründlich zusammengefasst. Und natürlich ist dann am Ende, das kann ich auch total verstehen, aus Sicht der Beschwerdeführenden, die oft wahnsinnig viel Arbeit in die Verfassungsbeschwerden investieren, das sehr, sehr unbefriedigend, wenn man nun so einen Einzahler zurückbekommt. Das liegt in der Natur der Sache, aber man kann sich sicher sein, dass im Haus selber, nicht nur ein Einzahler produziert wird und dass das nicht nur einmal aufgeschlagen wird und wieder zugeschlagen wird, sondern dass da sehr, sehr viel Arbeit dransteckt. Was ich vielleicht noch sagen muss und was auch irgendwie ganz wichtig ist, was uns natürlich auch die Arbeit erleichtert, aber auch wir haben ja gerade einmal schon über die Zulässigkeitsvoraussetzungen gesprochen und wo liegen eigentlich die Hürden und da habe ich gesagt naja formal eigentlich in vielen Fällen nur Rechtswegerschöpfung und ganz Urteilsverfassungsbeschwerde ist. Es gibt hier im Haus eben, was in weiten Teilen der Kriegsbarkeit so ja nicht gibt, diese besonderen Substantierungsanforderungen, also besondere Begründungsanforderungen. Das heißt, wenn jemand mit einer Verfassungsbeschwerde durchdringen will, Erfolg haben will, dann muss diese Verfassungsbesperrde sich auch schon ausführlich mit der Rechtslage auseinandersetzen. Es braucht verfassungsrechtliche Ausführungen, es braucht Ausführungen zum einfachen Recht. Das heißt also an der Regel sehr, sehr viele Verfassungsbesperren nehmen diese Hürde eben nicht. Das ist eine ganz erhebliche Hürde und das muss auch natürlich alles vorgelegt werden, was an Material relevant ist und zwar gleich im ersten Versuch. Also da kann man nicht Sache nachreichen. Das erleichtert uns aber wiederum natürlich die Arbeit erheblich, weil wir eben angesichts sehr viel Zeit an verschiedenen Rechtsbereichen, mit denen wir hier befasst sind. Wir haben ja doch ein relativ kleines Haus, aber es kommen ja aus allen Instanzen, aus allen Gerichtsbarkeiten kommen hier Entscheidungen hin. Muss uns eben auch eine gewisse Leseranleitung schon durch die Beschwerdeführung präsentiert werden und gesagt werden, gut, wir bewegen uns jetzt hier im Naturschutzrecht und das sind die folgenden Erwägungen und das sind die folgenden Probleme und verfassungsrechtlich ist das aus meiner Perspektive so zu beurteilen. Und dann kann man natürlich auch, dann hat man, wenn diese Anforderungen erfüllt sind, wenn, nicht ist sie unzulässig, die Verfassungsbeschwerde und wenn sie erfüllt sind, hat man natürlich auch ein bisschen leichteres Spiel als Mitarbeiter zu bewerten. Was ist da eigentlich dran an der Sache?
Dr. Philipp Overkamp 0:32:53
Und dass man sich aber auch, glaube ich, selber reflektiert, habe ich eigentlich Spaß an der Sache? Oder mache ich das aus irgendwelchen anderen Gründen? nicht wenig Leute, die sagen, ja gut, das passt mir jetzt einfach irgendwie statusmäßig oder so. Gut, muss jeder Person für sich wissen. Das heißt auch nicht, dass man im Beruf dann keine Freude haben kann. Aber ich glaube, für mich wäre diese Examszeit kaum zu schaffen gewesen, wenn ich nicht diese Motivation gehabt hätte, dass mir das Fach für sich genommen, auch wenn es natürlich sehr, sehr ätzende Momente hat in der Ausbildung. Das ist völlig klar, großen Spaß macht und dass ich mich dafür interessiere und dass ich mich dafür begeistern kann. Und ich glaube, Aber dass man sich fragt, ob das bei einem so ist, es hilft. Und dass man dann auch gezielt irgendwie sich die Punkte raussucht, für die man sich besonders interessiert und sagt, das motiviert mich. Also dass ich in dem Bereich vielleicht irgendwie mal arbeiten kann. Dass ich mich dann halt nach der Ausbildung, die ja ganz breit ist, auch spezialisieren kann. Dass ich wie in meinem Fall sagen kann, ich mache dann ganz viel öffentliches Recht, ich mache ganz viel Umwelt- und Nachhaltigkeitsfragen, ich mache ganz viel Verfassungsrecht. Das treibt dann auch an und das hilft dann auch in den Bereichen, in denen man sich vielleicht sagt, naja gut, das ist jetzt nichts, womit ich mich meinen Leben beschäftigen möchte, aber das muss ich jetzt eben noch ein-, zweimal machen. Und sich das so ein bisschen vor Augen zu führen, auch wenn man da jetzt vielleicht noch keinen konkreten Berufswunsch hat, so wie das bei mir auch war. Ich hatte jetzt nie irgendwie ganz klar vor Augen, was will ich damit machen, aber so grob thematisch schon irgendwie sich so festzulegen und zu sagen, da kann ich mich auch eben physiolistisch für sich genommen begeistern. Das ist für mich, glaube ich, eine Triebfehler gewesen und das kann ich eben empfehlen, sich wirklich ein bisschen darauf zu konzentrieren.

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Dr. Henrike von Scheliha

Dr. Henrike von Scheliha Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Bundesverfassungsgericht

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Dr. Philipp Overkamp

Dr. Philipp Overkamp Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Bundesverfassungsgericht

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