Inhaltsüberblick
Die AG im Referendariat (Arbeitsgemeinschaft) ist der theoretische Teil deiner Ausbildung. Sie laufen parallel zu den Stationen und bereiten dich systematisch auf die Klausuren im 2. Staatsexamen vor. Die Qualität der AGs hängt stark vom AG-Leiter ab — manche sind hervorragend, andere eher durchwachsen. Was du über Pflicht-AGs, Klausurenkurse und die richtige Nutzung für deine Examensvorbereitung wissen musst, erfährst du hier.
Was sind Arbeitsgemeinschaften?
AGs sind Pflichtveranstaltungen im Referendariat, die von Richtern, Staatsanwälten und Rechtsanwälten geleitet werden. Sie dienen dem Erwerb, der Vertiefung und Wiederholung examensrelevanten Wissens. Die Ausbildungsordnungen der Bundesländer regeln Häufigkeit, Inhalte und Umfang — deshalb gibt es durchaus Unterschiede zwischen den Bundesländern.
Zu jeder Pflichtstation (Zivil, Straf, Verwaltung, Anwalt) läuft eine begleitende AG. In den letzten Monaten vor dem Examen kommt der Pflichtklausurenkurs hinzu. Insgesamt bilden die AGs zusammen mit der Stationspraxis das Rückgrat der Ausbildung.
AG-Struktur im Überblick
Zivil-AG (parallel zur Zivilstation)
Die Zivil-AG behandelt:
- Zivilprozessrecht (ZPO) — der Schwerpunkt im 2. Examen
- Urteilsklausur: Aufbau eines vollständigen Zivilurteils
- Relationsklausur: Darstellung der Sach- und Rechtslage
- Materielles Zivilrecht: Wiederholung und Vertiefung
Die Zivil-AG ist für viele Referendare die wichtigste, weil Zivilrecht im 2. Examen den größten Anteil hat (in den meisten Bundesländern 3-4 von 7-8 Klausuren).
Straf-AG (parallel zur Strafstation)
Die Straf-AG behandelt:
- Strafprozessrecht (StPO)
- Anklageklausur: Aufbau einer Anklageschrift
- Urteilsklausur: Aufbau eines Strafurteils (mit Beweiswürdigung)
- Revisionsrecht: Revisionsklausur und Revisionsbegründung
Verwaltungsrecht-AG (parallel zur Verwaltungsstation)
Die Verwaltungsrecht-AG behandelt:
- Verwaltungsprozessrecht (VwGO)
- Behördenklausur: Erstbescheid oder Widerspruchsbescheid verfassen
- Urteilsklausur im öffentlichen Recht
- Materielles Verwaltungsrecht (Polizeirecht, Baurecht, Kommunalrecht)
Anwalts-AG (parallel zur Anwaltsstation)
Die Anwalts-AG behandelt:
- Anwaltsklausur: Klageschrift, Klageerwiderung, Berufungsbegründung aus Anwaltsperspektive
- Berufsrecht: Rechte und Pflichten des Rechtsanwalts
- Mandatsarbeit: Mandantengespräch, Aktenbearbeitung
- Gebührenrecht: RVG-Grundlagen
Pflichtklausurenkurs (letzte 3 Monate vor dem Examen)
Der Pflichtklausurenkurs ist die Generalprobe vor dem Examen. In Berlin z.B. umfasst er 12 Klausuren unter Examensbedingungen:
- 4 Klausuren Zivilrecht (2 staatliche + 2 anwaltliche Perspektive)
- 4 Klausuren Öffentliches Recht (2 staatliche + 2 anwaltliche Perspektive)
- 4 Klausuren Strafrecht (2 staatliche + 2 anwaltliche Perspektive)
Der Pflichtklausurenkurs ist eine Pflichtveranstaltung — die Teilnahme ist verpflichtend. Nimm ihn ernst: Die Klausuren unter realistischen Bedingungen zu schreiben, ist die beste Vorbereitung auf das echte Examen.
Anwesenheitspflicht: Was passiert bei Fehlen?
Die AG-Teilnahme ist Dienstpflicht. Das bedeutet: Anwesenheitspflicht besteht, und die Anwesenheit wird kontrolliert und von den AG-Leitern gemeldet. Wer regelmäßig fehlt, riskiert:
- Ermahnung durch die Referendarsabteilung
- Negative Auswirkung auf das Stationszeugnis
- In schweren Fällen: disziplinarrechtliche Konsequenzen
Natürlich gibt es Ausnahmen für Krankheit (mit Attest) oder dienstliche Gründe. Aber grundsätzlich: Geh zu den AGs. Auch wenn die Qualität nicht immer überragend ist — die Anwesenheit ist Pflicht und das Material ist examensrelevant.
Qualität der AGs: Warum sie so unterschiedlich ist
Die Gestaltung der AG liegt beim jeweiligen AG-Leiter. Das führt zu erheblichen Qualitätsunterschieden:
- Gute AG-Leiter: Praxisnahe Fallbearbeitung, strukturierte Klausurkorrekturen, examensrelevante Tipps, individuelle Rückmeldung
- Schwächere AG-Leiter: Vorlesungsartige Frontalveranstaltungen, wenig interaktiv, oberflächliche Klausurkorrekturen
Du kannst den AG-Leiter in der Regel nicht selbst wählen — das hängt von deiner Zuweisung ab. Wenn du Pech hast und eine schwache AG erwischst, kompensiere das durch eigenes Klausurentraining und ggf. ein kommerzielles Repetitorium.
Freiwilliger Klausurenkurs
Neben dem Pflichtklausurenkurs bieten viele OLG-Bezirke einen freiwilligen Klausurenkurs an. Typischerweise umfasst er 2 Klausuren pro Monat, die abwechselnd aus den drei Kernbereichen (Zivilrecht, Öffentliches Recht, Strafrecht) gestellt werden.
Tipp: Nutze den freiwilligen Klausurenkurs unbedingt, auch wenn er freiwillig ist. Jede geschriebene und korrigierte Klausur bringt dich näher ans Examen. Die Empfehlung liegt bei 50-80 Übungsklausuren vor dem Examen — der freiwillige Klausurenkurs allein reicht dafür nicht aus, aber er ist ein wichtiger Baustein.
Unterschiede nach Bundesland
Die AG-Systeme unterscheiden sich zwischen den Bundesländern in mehreren Punkten:
- Häufigkeit und Dauer: Manche Bundesländer haben wöchentliche AG-Sitzungen, andere 14-tägig
- Sonder-AGs: Einige Bundesländer bieten zusätzliche AGs an (z.B. Europarecht, Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht)
- Klausurenkurse: Teils freiwillig, teils verpflichtend — die Struktur variiert
- Probeexamen: Wird nicht überall angeboten, ist aber dort, wo es existiert, eine wertvolle Übung
- Qualität und Engagement: Hängt vom einzelnen AG-Leiter ab, nicht vom Bundesland
NRW bietet z.B. an allen drei OLG-Bezirken strukturierte AG-Programme. Berlin hat eine umfangreiche AG-Struktur mit Pflicht- und freiwilligen Kursen. Für einen Ergänzungsvorbereitungsdienst nach Nichtbestehen bietet NRW zusätzliche AGs an.
Stationspraxis bei einem anderen Bundesland
Wenn du eine Station in einem anderen Bundesland absolvierst (z.B. Anwaltsstation in einer anderen Stadt), besuchst du in der Regel eine vergleichbare AG im dortigen OLG-Bezirk. Die Anerkennung wird zwischen den Ausbildungsbehörden geregelt.
Tipps: Wie du die AGs optimal für die Examensvorbereitung nutzt
- Aktiv mitarbeiten: Wer in der AG mitdenkt und Fragen stellt, lernt mehr als passive Zuhörer. Nutze die Möglichkeit, Fälle vor der Gruppe zu lösen.
- AG-Material systematisch aufbereiten: Die AG-Unterlagen sind eine wertvolle Grundlage für die Examensvorbereitung. Ordne sie nach Rechtsgebiet und Klausurtyp.
- Übungsklausuren in der AG ernst nehmen: Schreibe jede Übungsklausur unter Examensbedingungen. Die Noten fließen in die AG-Gesamtnote ein und sind eine ehrliche Standortbestimmung.
- AG ergänzen, nicht ersetzen: Die AG allein reicht nicht für die Examensvorbereitung. Ergänze sie durch eigenes Klausurentraining, Lerngruppen und ggf. ein Repetitorium.
- Pflichtklausurenkurs als Generalprobe nutzen: Die 12 Klausuren unter Examensbedingungen sind die beste Simulation der echten Prüfung.
- Feedback einfordern: Wenn der AG-Leiter keine individuellen Rückmeldungen gibt, frag aktiv nach. Wo stehst du? Was sind deine Schwächen?
Fragen & Antworten
4 Antworten aus Podcast-Episoden
Ja, die Teilnahme an den Arbeitsgemeinschaften ist Dienstpflicht. Die Anwesenheit wird kontrolliert und von den AG-Leitern gemeldet. Wer regelmäßig fehlt, riskiert Ermahnungen, negative Auswirkungen auf das Stationszeugnis und in schweren Fällen disziplinarrechtliche Konsequenzen. Ausnahmen gelten für Krankheit (mit Attest) oder dienstliche Gründe.
Das sagen unsere Experten
Die AGs werden von vielen Referendaren unterschätzt — oder als lästige Pflichtveranstaltung abgetan. Das ist ein Fehler. Selbst eine mittelmäßige AG liefert dir strukturiertes, examensrelevantes Material, das du sonst selbst zusammensuchen müsstest. Und die Pflichtklausuren in der AG sind die einzigen Klausuren, die du unter halbwegs realistischen Bedingungen geschrieben bekommst, bevor es ernst wird. Wer die AGs als Fundament nutzt und durch eigenes Training ergänzt, hat eine solide Ausgangslage für das Examen.
Über den Autor
Marc Ohrendorf
Gründer, Irgendwas mit RechtMarc ist Gründer von Irgendwas mit Recht und hat als Jurist und Podcaster mit über 350 Episoden einzigartige Einblicke in die juristische Berufswelt gesammelt. Für die Karriere-Artikel recherchiert er aktuelle Entwicklungen und spricht mit Expertinnen und Experten aus Kanzleien, Unternehmen und dem öffentlichen Dienst.
