2. Staatsexamen: Vorbereitung, Klausuren und Prüfungsablauf
2. Staatsexamen Vorbereitung: Klausurentraining, Lernplan, Prüfungsablauf und bewährte Strategien. So bestehst du das Assessorexamen erfolgreich.
Artikel lesenAlles zum Referendariat: Bewerbung, Stationen, Unterhaltsbeihilfe, 2. Staatsexamen und Karriereplanung. Der umfassende Guide für Rechtsreferendare 2026.
Das Referendariat ist die zweite Phase der juristischen Ausbildung in Deutschland und damit der letzte Abschnitt auf dem Weg zur Volljuristin oder zum Volljuristen. Nach dem Ersten Staatsexamen beginnt der sogenannte juristische Vorbereitungsdienst, in dem du über rund zwei Jahre hinweg die praktische Seite des Rechts kennenlernst. Am Ende steht das Zweite Staatsexamen (Assessorexamen), das dir den Zugang zu allen klassischen juristischen Berufen eröffnet: Richterin, Staatsanwalt, Rechtsanwältin oder Verwaltungsjurist.
Dieser Guide richtet sich an alle, die vor dem Referendariat stehen oder sich gerade mittendrin befinden. Du findest hier einen kompakten Überblick über die wichtigsten Themen: Wie läuft das Referendariat ab? Welche Stationen gibt es? Wie unterscheiden sich die Bundesländer? Was verdienst du? Und wie bereitest du dich optimal auf das 2. Staatsexamen vor? Zu jedem Thema verlinken wir auf ausführliche Einzelartikel, in denen du alle Details findest.
Das Referendariat ist der juristische Vorbereitungsdienst gemäß § 5b DRiG (Deutsches Richtergesetz). Es dient dazu, die im Studium erworbenen Rechtskenntnisse in der Praxis zu vertiefen und die Fähigkeit zu vermitteln, das Recht eigenverantwortlich anzuwenden. Das Referendariat dauert in den meisten Bundesländern 24 Monate, in einigen Ländern (z. B. Hessen, Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt) auch 25 Monate.
Während des Referendariats bist du in den meisten Bundesländern in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis. Einige Länder verbeamten ihre Referendare auf Widerruf: Bayern, Hessen, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern bieten den Beamtenstatus. Sachsen bietet trotz der höchsten Unterhaltsbeihilfe keine Verbeamtung. Die Verbeamtung bringt ein deutlich höheres Nettoeinkommen, da keine Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und gesetzlichen Krankenversicherung anfallen. In Thüringen wählen rund 90 % der Referendare die optionale Verbeamtung.
Die Ausbildung ist in Stationen gegliedert, die du bei verschiedenen juristischen Institutionen absolvierst. Parallel dazu besuchst du Arbeitsgemeinschaften (AGs), in denen du examensrelevantes Wissen vertiefst und Klausuren übst. Das Referendariat schließt mit dem 2. Staatsexamen ab, das je nach Bundesland 7 bis 9 schriftliche Klausuren und eine mündliche Prüfung umfasst.
Das Referendariat gliedert sich in fünf Stationen, die du nacheinander durchläufst. Die genaue Reihenfolge und Dauer kann je nach Bundesland leicht variieren, die Grundstruktur ist aber überall gleich.
| Station | Dauer | Ort | Typische Aufgaben |
|---|---|---|---|
| Zivilstation | ca. 5 Monate | Landgericht / Amtsgericht | Urteilsentwürfe, Sitzungsbeobachtung, Verhandlungsvorbereitung |
| Strafstation | ca. 3 Monate | Staatsanwaltschaft | Sitzungsdienst, Plädoyers, Anklageschriften |
| Verwaltungsstation | ca. 3-4 Monate | Behörde / Verwaltungsgericht | Bescheide, Widersprüche, Gutachten |
| Anwaltsstation | ca. 9 Monate | Anwaltskanzlei (frei wählbar) | Mandatsarbeit, Schriftsätze, Gerichtstermine |
| Wahlstation | ca. 3 Monate | Frei wählbar (auch Ausland) | Je nach Stationsgeber variierend |
Die Anwaltsstation ist mit rund 9 Monaten die mit Abstand längste Station und bietet die größten Gestaltungsmöglichkeiten. Du wählst deine Kanzlei frei: von der Einzelkanzlei über mittelständische Kanzleien bis zur Großkanzlei. Großkanzleien zahlen Referendaren teils bis zu 1.000 Euro pro Wochenarbeitstag im Monat. In Baden-Württemberg und im Saarland gibt es sogar zwei getrennte Anwaltsstationen.
Die Wahlstation am Ende des Referendariats bietet dir die größte Flexibilität. Beliebte Optionen sind Großkanzleien (national oder Auslandsbüro), das Auswärtige Amt, internationale Organisationen (UN, EU-Institutionen), der BGH oder das BVerfG. Eine Wahlstation im Ausland ist in allen Bundesländern möglich. Hamburg hat als einziges Bundesland sogar zwei Wahlstationen.
Ausführliche Informationen zu jeder einzelnen Station findest du in unserem Überblick über alle Stationen, im Artikel zur Anwaltsstation und im Guide zur Wahlstation sowie zur Wahlstation im Ausland.
Die 16 Bundesländer unterscheiden sich beim Referendariat erheblich: bei der Unterhaltsbeihilfe, der Anzahl der Examensklausuren, der Gewichtung von schriftlicher und mündlicher Prüfung und bei vielen weiteren Details. Die folgende Tabelle gibt dir einen kompakten Überblick über die wichtigsten Kennzahlen.
| Bundesland | Klausuren | Schriftl. / Mündl. | Unterhaltsbeihilfe brutto | Besonderheit |
|---|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 8 | 70 / 30 | 1.552 € | 2 getrennte Anwaltsstationen |
| Bayern | 9 | 70 / 30 | 1.602 € | Kein Aktenvortrag, Berufsfeld-Gespräch |
| Berlin | 7 | 60 / 40 | 1.638 € | GJPA mit Brandenburg, 40 % mündlich |
| Brandenburg | 7 | 60 / 40 | 1.673 € | Keine Wartezeit, GJPA mit Berlin |
| Bremen | 8 | 70 / 30 | 1.384 € | Niedrigste Unterhaltsbeihilfe, GPA |
| Hamburg | 8 | 70 / 30 | 1.583 € | 2 Wahlstationen, höchste Prädikatsquote |
| Hessen | 8 | 60 / 40 | 1.763 € | Verbeamtung, keine Nebeneinkunft-Kürzung |
| Meckl.-Vorpommern | 8 | 67 / 33 | 1.535 €* | Verbeamtung möglich, 7,5 % Durchfallquote |
| Niedersachsen | 8 | 60 / 40 | 1.532 € | 4 Monate Wahlstation, 3 OLG-Bezirke |
| Nordrhein-Westfalen | 8 | 65 / 35 | 1.525 € | Monatliche Einstellung, 3 OLG-Bezirke |
| Rheinland-Pfalz | 8 | 70 / 30 | 1.615 € | Speyer-Semester möglich |
| Saarland | 7 | 70 / 30 | 1.432 € | Nur 7 Klausuren, 2 Anwaltsstationen |
| Sachsen | 8 | 57 / 43 | 1.795 € | Höchste Unterhaltsbeihilfe, keine Wartezeit |
| Sachsen-Anhalt | 8 | 60 / 40 | 1.512 € | Keine Wartezeit, persönliche Betreuung |
| Schleswig-Holstein | 8 | 70 / 30 | 1.595 € | GPA mit HH/HB, hohe Durchfallquote |
| Thüringen | 8 | 65 / 35 | 1.783 € | Verbeamtung, zweithöchste Unterhaltsbeihilfe |
* M-V: 1.535 € ohne Verbeamtung, 1.663 € mit Verbeamtung. Alle Beträge Stand Februar 2025.
Der Bundesländer-Vergleich zeigt: Die Unterschiede sind erheblich. Sachsen bietet mit 1.795 Euro die höchste Unterhaltsbeihilfe, Bremen mit 1.384 Euro die niedrigste. Bayern verlangt 9 Klausuren und kennt keinen Aktenvortrag, Berlin und Brandenburg kommen mit nur 7 Klausuren aus und gewichten die mündliche Prüfung mit 40 %. In den ostdeutschen Bundesländern und einigen Flächenländern gibt es keine Wartezeiten, während in Berlin, Hamburg und Köln teils monatelang gewartet werden muss. Detaillierte Informationen zu jedem einzelnen Bundesland findest du in unseren Bundesland-Guides.
Die Bewerbung für das Referendariat erfolgt beim zuständigen Oberlandesgericht (OLG) oder Landesjustizprüfungsamt (LJPA) des Bundeslandes deiner Wahl. Die Bewerbungsfristen variieren stark: In Bayern musst du dich ca. 7-8 Wochen vor dem Einstellungstermin bewerben, in NRW kannst du dich bis zu 18 Monate im Voraus anmelden.
Die Einstellungshäufigkeit unterscheidet sich ebenfalls: NRW stellt als einziges Bundesland monatlich neue Referendare ein. Bayern stellt halbjährlich ein (April und Oktober), Hamburg bietet sechs Termine pro Jahr, Berlin und Brandenburg jeweils vier. Wartezeiten reichen von null (Bayern, Brandenburg, Sachsen, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern) bis über zwei Jahre (Berlin).
Zu den erforderlichen Unterlagen gehören in der Regel: das Examenszeugnis (beglaubigte Kopie), ein Lebenslauf, ein polizeiliches Führungszeugnis und eine Geburtsurkunde. Alles Wichtige zur Bewerbung erfährst du in unserem ausführlichen Artikel zur Bewerbung für das Referendariat.
Während des Referendariats erhältst du eine Unterhaltsbeihilfe, die je nach Bundesland zwischen 1.384 Euro (Bremen) und 1.795 Euro (Sachsen) brutto im Monat beträgt. Der bundesweite Durchschnitt lag im Februar 2025 bei ca. 1.611 Euro brutto. Netto bleiben davon je nach Steuerklasse und Bundesland ca. 1.100 bis 1.400 Euro übrig. In Ländern mit Verbeamtung (Hessen, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Bayern) fällt das Netto durch den Wegfall der Sozialversicherungsbeiträge rund 200 Euro höher aus.
Zusätzlich gibt es in vielen Bundesländern Familienzuschläge für verheiratete Referendare und Referendare mit Kindern. Einen vollständigen Vergleich aller 16 Bundesländer findest du in unserem Artikel zur Unterhaltsbeihilfe im Referendariat.
Da die Unterhaltsbeihilfe für viele nicht ausreicht, arbeiten viele Referendare nebenbei. In der Regel sind 8 Stunden pro Woche für allgemeine Nebentätigkeiten zulässig, bei juristischer Tätigkeit bis zu 10 Stunden. Wissenschaftliche Mitarbeit in Kanzleien ist die beliebteste Nebentätigkeit, Großkanzleien zahlen bis zu 800 Euro pro Wochenarbeitstag im Monat. Mehr dazu in unserem Artikel zur Nebentätigkeit im Referendariat.
Das 2. Staatsexamen (Assessorexamen) bildet den Abschluss des Referendariats. Es besteht aus einem schriftlichen Teil mit je nach Bundesland 7 bis 9 Klausuren (Dauer: 5 Stunden pro Klausur) und einer mündlichen Prüfung, die in den meisten Bundesländern einen Aktenvortrag und Prüfungsgespräche umfasst. Die Gewichtung liegt je nach Bundesland bei 60:40 bis 70:30 (schriftlich:mündlich).
Die Klausurtypen umfassen im Zivilrecht Urteils-, Anwalts- und Relationsklausuren, im Strafrecht Anklage- und Urteilsklausuren, im öffentlichen Recht Bescheid- und Urteilsklausuren. Der große Unterschied zum 1. Examen: Im 2. Examen steht das prozessuale Handeln im Vordergrund, nicht die abstrakte Falllösung. Du schreibst im Urteilsstil, fertigst Anklageschriften an und verfasst Bescheide.
Die bundesweite Durchfallquote liegt bei rund 12 %, wobei die Spanne von 7,5 % (Hessen, Mecklenburg-Vorpommern) bis 27,86 % (Schleswig-Holstein, 2023) reicht. Experten empfehlen, vor dem Examen mindestens 50-80 Übungsklausuren geschrieben zu haben. Ausführliche Informationen findest du in unseren Artikeln zur Vorbereitung auf das 2. Staatsexamen und zu den Durchfallquoten im 2. Staatsexamen.
Berechne deine Examensnote mit unserem Notenrechner 2. Staatsexamen.
Parallel zu den Stationen besuchst du verpflichtende Arbeitsgemeinschaften (AGs), die von Richtern, Staatsanwälten und Rechtsanwälten geleitet werden. Die AGs dienen der Vertiefung des examensrelevanten Wissens und dem Klausurentraining. In der Regel gibt es zu jeder Station eine begleitende AG: Zivil-AG, Straf-AG, Verwaltungsrecht-AG und Anwalts-AG.
In den letzten drei Monaten vor dem schriftlichen Examen findet in vielen Bundesländern ein Pflichtklausurenkurs statt, in dem du unter Examensbedingungen 12 Klausuren schreibst (4 pro Rechtsgebiet). Die Teilnahme an den AGs ist Dienstpflicht, die Anwesenheit wird kontrolliert. Mehr dazu in unserem Artikel zu den Arbeitsgemeinschaften im Referendariat.
Das Referendariat ist nicht nur Ausbildung, sondern auch die Phase, in der du die Weichen für deine berufliche Zukunft stellst. Die Wahl der Stationen ist dabei ein strategisches Instrument: Wer in eine Großkanzlei will, sollte die Anwaltsstation dort absolvieren. Wer eine Karriere in der Justiz anstrebt, profitiert von Stationen bei verschiedenen Gerichten.
Die Gehaltsspanne nach dem Referendariat ist enorm: Großkanzleien zahlen zum Einstieg 100.000 bis 160.000 Euro brutto im Jahr, mittelständische Kanzleien 50.000 bis 80.000 Euro. In der Justiz startet man mit R1-Besoldung (ca. 48.000-64.000 Euro), als Unternehmensjurist mit 65.000 bis 100.000 Euro. Für die Justizlaufbahn ist in der Regel ein Prädikatsexamen (9+ Punkte) in beiden Examina erforderlich.
Die Karriereplanung sollte spätestens in der Anwaltsstation beginnen. Events, Kanzlei-Dinner und Referendarstammtische bieten gute Gelegenheiten zum Netzwerken. Ausführliche Informationen findest du in unserem Artikel zur Karriereplanung während des Referendariats.
Die Unterhaltsbeihilfe ist steuerpflichtiges Einkommen. Eine Steuererklärung lohnt sich für Referendare fast immer, da viele Kosten als Werbungskosten absetzbar sind: Fachliteratur, Repetitoriumskosten, Arbeitsmittel (Laptop, Tablet), Fahrtkosten (Pendlerpauschale: 0,30 Euro/km für die ersten 20 km, 0,38 Euro/km ab dem 21. km) und gegebenenfalls doppelte Haushaltsführung. Die Werbungskostenpauschale liegt 2025 bei 1.230 Euro. Alles dazu in unserem Artikel zu Steuern im Referendariat.
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